Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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A / 16 Akteneinsicht, Rechtsmittel [Rdn 167]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Negativkatalog

Rz. 25 In den Gesetzen finden sich oft Regelungen zu Veranstaltungen, die kraft Definition keine anerkannten Bildungsmaßnahmen darstellen ("Negativkatalog"). So handelt es sich nach § 6 Abs. 2 BzG BW nicht um Bildungsmaßnahmen (1) wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeins...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re...mehr

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A / 17 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 183]

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E / 1 Eichung, Messgeräte, Alkohol [Rdn 829]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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H / 7 Hauptverhandlung, Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen [Rdn 2464]

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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L / 2 Ladungssicherung, Verantwortlichkeit Dritter [Rdn 2755]

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L / 4 Lkw-Maut, Grundlagen der Mautpflicht [Rdn 2784]

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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G / 21 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Checkliste [Rdn 2186]

Rdn 2187 Literaturhinweise: Bellmann, Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 2: Bildmaterial, StRR 2011, 463 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 3: Gutachten, StRR 2012, 18 Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesansta...mehr

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F / 13 Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil [Rdn 1506]

Rdn 1507 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1508 1. Im Grundsatz gelten für das schriftliche Urteil in Fahrverbotsfällen die allgemeinen Anforderungen an bußgeldrechtliche Urteile (→ Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739; zuletzt OLG Oldenburg, Beschl. v. 9.11.2023 – 2 ORBs 188/23). Darüber hinaus gilt: Rdn 1509 a) Keine Besonder...mehr

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G / 23 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, PPS/Provida [Rdn 2217]

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D / 4 Drogenfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 764]

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R / 9 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 3017]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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E / 2 Eichung, Messgeräte, Allgemeines [Rdn 843]

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A / 20 Aktenversendungspauschale im OWi-Verfahren [Rdn 257]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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E / 10 Einspruch, Rücknahme und Verzicht [Rdn 969]

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H / 6 Hauptverhandlung, Beweisantrag, Ablehnung [Rdn 2438]

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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B / 8 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 510]

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L / 5 Lkw-Maut, Ordnungswidrigkeiten [Rdn 2815]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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F / 16 Fahrverbot, beharrliche Pflichtverletzung [Rdn 1597]

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F / 20 Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung [Rdn 1663]

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F / 22 Fahrverbot, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 1694]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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Droht "Grüner" Werbung aufgrund der strengen Vorgaben der EMPCO-Richtlinie das Aus?

Zusammenfassung Die sog. "EmpCo-Richtlinie"[1] schränkt umweltbezogene Werbung stark ein und lässt diese nur noch unter strengen Voraussetzungen zu. Damit sagt die EU dem "Greenwashing" den Kampf an. Wir stellen in diesem Beitrag die wesentlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie dar und skizzieren, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie künftig mit "Green Claims" werben möch...mehr

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BGH: Mietpreisbindung schli... / 4 Die Entscheidung

Der BGH teilt die Meinung der Vorinstanzen. Die Vereinbarung über die Staffelmiete ist wirksam, sodass die Mieterin die erhöhte Miete schuldet. Auch während Preisbindung ist Staffelmiete zulässig Die Vereinbarung einer Staffelmiete i. S. v. § 557a BGB ist grundsätzlich auch für Zeiträume zulässig, während denen eine Preisbindung besteht. Im Anwendungsbereich des Wohnraumförder...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mieterstrom und Balkonkraftwerk: Verwaltungsaufwand wird geringer

Das Solarpaket I hat am 26.4.2024 im Schnellverfahren Bundestag und Bundesrat passiert – und soll zeitnah in Kraft treten. Es wird Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstrom geben. Ein Überblick für Eigentümer und Mieter. Boom bei steckerfertigen Solaranlagen (BKW) Inzwischen sind rund 400.000 BKW in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Inkasso: Aufwendungen und E... / 6 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis der Forderung – Einzug durch ein Inkassounternehmen und Kostenweiterberechnung

Unternehmer Huber hat an seinen Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt:mehr

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Versammlung: Prüfung einer ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Verwalter seine Vollmacht für einen Wohnungseigentümer nachgewiesen hat. Vollmachten für eine Versammlung Nach § 25 Abs. 3 WEG bedürfen Vollmachten zu ihrer Gültigkeit der Textform. Die Prüfung obliegt jedenfalls dem Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ob auch die Wohnungseigentümer prüfen dürfen, ist h...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
E-Mobilität: Antriebstechniken / 2 Das Batterie-E-Fahrzeug

Der Marktanteil von reinen E-Fahrzeugen, auch Battery Electric Vehicle (BEV) genannt, lag bei den Neuzulassungen in Deutschland 2024 bei etwa 13,5 %. Dies ist ein Rückgang gegenüber 2023, wo er bei etwa 18,5 % lag. Trotz des Rückgangs in Deutschland stieg der weltweite Anteil von BEV und PHEV im Jahr 2024 auf über 21 %, was einem Anstieg der Verkäufe von etwa 24 % entspricht...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne Arbeitsleistung als Beschäftigungszeit anerkannt. Entscheidend ist allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer des Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs, einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L sowie Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit rechnen als Beschäft...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GEMA-Abgabe / 7.2 Bei Rehazentren mit mehreren musikbeschallten Warteräumen wird GEMA fällig

Allerdings hat der EuGH mit Urteil vom 31.5.2016 die GEMA-Pflicht bei einem Rehabilitationszentrum mit 2 Wartezimmern bejaht.[1] Nach diesem Urteil entscheidet die Begriffsdefinition "öffentliche Wiedergabe" über die Gebührenpflicht. Nach dem EuGH-Urteil liegt eine öffentliche Wiedergabe nur dann vor, wenn sie gegenüber einer unbestimmten Zahl von möglichen Adressaten erfolgt...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Boreout: Überforderung durc... / 2 Zwei Seiten einer Medaille

Burnout und Boreout sind 2 Seiten einer Medaille: Bei Burnout sind die Mitarbeiter überfordert, weil sie zu viel zu tun haben, bei Boreout sind Beschäftigte überfordert, weil sie zu wenig zu tun haben. Im Gegensatz zu Burnout wird Boreout allerdings oft totgeschwiegen. Es gibt mehrere Gründe für Beschäftigte, ihre Unterforderung dem Arbeitgeber nicht publik zu machen: Wenn Ar...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.2 Anrechnung kraft gesetzlicher Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind – neben den Zeiten i. S. d. § 19 BAT – als Beschäftigungszeit anzuerkennen: Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG , wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Hat eine Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Mutterschut...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr