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Mieterstrom und Balkonkraftwerk: Verwaltungsaufwand wird geringer

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Das Solarpaket I hat am 26.4.2024 im Schnellverfahren Bundestag und Bundesrat passiert – und soll zeitnah in Kraft treten. Es wird Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstrom geben. Ein Überblick für Eigentümer und Mieter.

Boom bei steckerfertigen Solaranlagen (BKW)

Inzwischen sind rund 400.000 BKW in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervorgeht (Stand 2.4.2024). Allein zwischen Anfang Januar und Ende März kamen mehr als 50.000 registrierte Anlagen dazu. Tatsächlich dürften die Zahlen sogar höher liegen, da es nicht registrierte Anlagen gibt und Anlagen auch nachgemeldet werden können. Zum Vergleich: Mitte 2023 waren zirka 230.000 Steckersolargeräte gemeldet.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) geht davon aus, dass die Nachfrage nach Solartechnik 2024 weiter zunehmen wird. Jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Bundesnetzagentur hat bereits zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht und verweist auf die geplanten Maßnahmen im Solarpaket.

Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus

Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern sieht das Gesetz weniger Bürokratie vor. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür ist ein neues Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" geplant, das sich vom etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung unterscheidet.

Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, jedenfalls solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allg...

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