Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Anwendung des alphabetischen Warenverzeichnisses

Rz. 839 Das nachfolgende alphabetische Warenverzeichnis soll die Antwort auf die Frage erleichtern, ob ein bestimmter Gegenstand dem ermäßigten Steuersatz (= begünstigt) oder dem allgemeinen Steuersatz (= nicht begünstigt) unterliegt. Die Übersicht umfasst die begünstigten Waren sowie diejenigen nicht begünstigten Waren, bei denen die Anwendbarkeit der Steuerermäßigung zweif... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die Finanzämter) die Möglichkeit, bei den Zollbehörd... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 476 Im Einzelnen fallen unter Nr. 31 der Anlage 2 des UStG: Rz. 477 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Allgemeines

Rz. 170 Unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 2 des Zolltarifs. Rz. 171 Zu den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 des Zolltarifs gehören nur genießbares Fleisch (ganze Tierkörper, Hälften, Viertel, Stücke usw., auch mit anhaftenden inneren Organen oder Fett) sowie genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Waren der Position 0209 (Schweinespeck usw.) gehören a... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.4 Süßwarenkombinationsartikel

Rz. 455 Im Handel werden häufig sog. Süßwarenkombinationsartikel verkauft, die aus Süßwaren (Zuckerwaren, Schokolade) und anderen Artikeln bestehen, z. B. aus Umschließungen, die als Kinderspielzeug verwendbar sind, oder aus sonstigen werbewirksamen Aufmachungen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Umschließung oder Aufmachung umsatzsteuerlich als Gegenstand einer Nebenl... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.4 Keine Steuerermäßigung für Teile und Zubehör

Rz. 734 Teile und Zubehör für Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sind nach dem Wortlaut der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen. V. 1.1.1980 bis zum 31.12.1987 ergab sich der Ausschluss der Teile und des Zubehörs aus § 27 UStDV (bis 31.12.1979: § 3 der 3. UStDV). Den Ausschluss von Teil... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.3 Allgemeines

Rz. 442 Unter Nr. 28 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 16 des Zolltarifs mit Ausnahme von Kaviar und der Zubereitungen von Langusten, Hummern, Austern und Schnecken. Dazu gehören genießbare Zubereitungen aus Fleisch oder aus Schlachtnebenerzeugnissen, auch von Wildbret und Geflügel (z. B. Zubereitungen von Füßen, Häuten, Herzen, Zungen, Lebern, Därmen, Magen u... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 262 Unter Nr. 9 der Anlage 2 des UStG fallen nur frische Waren der Position 0604 des Zolltarifs zu Binde- und Zierzwecken, die gewöhnlich von Gärtnereien oder vom Blumenhandel geliefert werden. Rz. 263 Hierzu gehören frische Rentierflechte – Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris. Rentierflechte, die in Blumenbindereien zu Binde- und Zierzwecken ve... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.3 Allgemeines

Rz. 564 Unter Nr. 37 der Anlage 2 fallen alle Waren des Kap. 23 des Zolltarifs. Hierzu gehören verschiedene Rückstände und Abfälle, die bei der Verarbeitung von pflanzlichen Stoffen durch die Lebensmittelindustrie anfallen, sowie bestimmte Rückstände tierischen Ursprungs. Die meisten dieser Erzeugnisse werden hauptsächlich, entweder allein oder vermischt mit anderen Stoffen,... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 221 Im Einzelnen fallen unter Nr. 5 der Anlage 2 des UStG: Rz. 222 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 398 Unter Nr. 21 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1211 des Zolltarifs: Rz. 399 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.3 Allgemeines

Rz. 346 Unter Nr. 14 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Positionen 1101 00 bis 1104 des Zolltarifs. Dazu gehören Waren aus der Vermahlung von Getreide (Positionen 1101 00 und 1102 des Zolltarifs), Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide (Position 1103 des Zolltarifs) und bestimmte Getreidekörner (Position 1104 des Zolltarifs). Rz. 347 Hierzu gehören nicht andere... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.2 Allgemeines

Rz. 648 Unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG fallen nur die ausdrücklich in der Vorschrift bezeichneten Erzeugnisse aus den Positionen 4901 bis 4905 des Zolltarifs, ferner Briefmarken und dgl. als Sammlungsstücke (aus Positionen 4907 00 oder 9704 00 00 des Zolltarifs) sowie antiquarische Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke (aus Positionen 9705 und 9706 des Zolltarifs), ausg... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 255 Unter Nr. 8 der Anlage 2 des UStG fallen grundsätzlich alle Blumen und Pflanzenteile der Position 0603 des Zolltarifs, soweit sie frisch sind und zu Binde- und Zierzwecken verwendet werden. Rz. 256 Hierzu gehören frische geschnittene Blüten und Blütenknospen (einschließlich geschnittene blüten- oder knospentragende Zweige von Bäumen oder Sträuchern) zu Binde- oder Zier... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.3 Allgemeines

Rz. 312 Unter Nr. 12 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 9 des Zolltarifs. Rz. 313 Dazu gehören Kaffee, Tee, Mate und Waren, die reich an ätherischen Ölen und aromatischen Stoffen sind und wegen ihres charakteristischen Geschmacks hauptsächlich zum Würzen verwendet werden. Die Waren können ganz, zerkleinert oder gepulvert sein. Im Jahr 2019 hat die FDP-Bundestags... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.3 Allgemeines

Rz. 269 Unter Nr. 10 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Position 0701 bis 0713 des Zolltarifs sowie Topinambur (aus Position 0714 des Zolltarifs). Rz. 270 Begünstigt sind Gemüse und Küchenkräuter aller Art, frisch, gekühlt, gefroren (auch in Wasser oder Dampf gekocht), vorläufig haltbar gemacht oder getrocknet. In den Positionen 0709, 0710, 0711 oder 0712 des Zolltar... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.3 Allgemeines

Rz. 291 Unter Nr. 11 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Positionen 0801 bis 0813 des Zolltarifs. Rz. 292 Hierzu gehören nur genießbare Früchte und Nüsse, die eine in den Positionen 0801 bis 0813 des Zolltarifs vorgesehene Beschaffenheit haben. Waren dieser Art können ganz, in Stücke geschnitten, entsteint, zerquetscht, geraspelt, enthäutet oder von den Schalen befrei... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.6 Antiquitäten

Rz. 773 Nicht begünstigte Antiquitäten (Position 9706 des Zolltarifs) sind alle nicht in den Positionen 9701 bis 9705 des Zolltarifs erfassten Waren, deren Wert hauptsächlich auf ihrem Alter und i. d. R. ihrer hierdurch bedingten Seltenheit beruht und die außerdem mehr als 100 Jahre alt sind. Änderungen, Ergänzungen, Ausbesserungen und dgl., die solche Waren vor weniger als ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.2 Zutaten und Nebensachen

Rz. 115 In den Fällen, in denen Zutaten und Nebensachen bereits nach Zolltarifrecht ebenso behandelt werden wie die Ware selbst, wird man regelmäßig davon ausgehen können, dass sie auch nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen eine Nebenleistung zur Warenlieferung sind. Umgekehrt sind jedoch Fälle denkbar, die der Zolltarif als verschiedene Waren ansieht, die umsatzsteuerrechtlic... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.8 Blumenhandel

Rz. 245 Unselbstständige Nebenleistungen im Blumenhandel sind anzunehmen, wenn die steuerbegünstigten Pflanzen oder Blumen (Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG) in Behältnissen (Warenumschließungen) geliefert werden, die entweder als Umschließung für Pflanzen und Blumen üblich sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbstständigen Gebrauchs... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 494 Im Einzelnen fallen unter Nr. 32 der Anlage 2 des UStG: Rz. 495 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Steuerbegünstigte Umsätze

Rz. 41 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände, in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 jedoch mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2026)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 220 Die vorstehende Fassung der Nr. 5 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996.[1] Durch dieses Gesetz wurde Buchst. b der Vorschrift gestrichen, nach der rohe Bettfedern und Daunen (aus Position 0505 des Zolltarifs) begünstigt waren. Die Änderung ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Mit... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht über die begünstigten Warengruppen

Rz. 17 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in der aktuellen Fassung unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb bestimmter Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die steuerbegünstigten Gegenstände sind im Einzelnen in der Anlage 2 des UStG aufgeführt. Von der Steuerermäßigung waren jedoch aufgrund des damaligen Wortlauts der Vorschrift die in den N... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 209 Im Einzelnen fallen unter Nr. 4 der Anlage 2 des UStG: Rz. 210 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 444 Im Einzelnen fallen unter Nr. 28 der Anlage 2 des UStG: Rz. 445 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 557 Unter Nr. 36 der Anlage 2 des UStG fällt lediglich Speiseessig der Position 2209 00 des Zolltarifs. Rz. 558 Hierzu gehören Gärungsessig (d. h. durch Essiggärung aus alkoholischen Flüssigkeiten gewonnenes Erzeugnis) ohne Rücksicht auf den Gehalt an Essigsäure, z. B. Weinessig, Malzessig, Obstessig, Bieressig, Essig aus Apfelwein, Birnenwein oder anderen vergorenen Fruch... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Allgemeines

Rz. 188 Unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 3 des Zolltarifs (Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) mit Ausnahme von Zierfischen, Langusten, Hummer einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße), Austern und Schnecken. Rz. 189 Zu Kap. 3 des Zolltarifs gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Allgemeines

Rz. 203 Unter Nr. 4 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 4 des Zolltarifs (Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier und Eigelb sowie natürlicher Honig) mit Ausnahme von ungenießbaren Eiern ohne Schale, von ungenießbarem Eigelb sowie von genießbaren Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Position 0410 (Rz. 208). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundesta... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 316 Im Einzelnen fallen unter Nr. 12 der Anlage 2 des UStG: Rz. 317 mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.2 Allgemeines

Rz. 466 Unter Nr. 30 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Positionen 1805 00 00 und 1806 des Zolltarifs. Rz. 467 Hierzu gehören nicht die übrigen Waren des Kap. 18 des Zolltarifs, und zwar Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet (Position 1801 des Zolltarifs). Kakaobohnen sind die Samen des Kakaobaums (Theobroma cacao); Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabf... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.3 Allgemeines

Rz. 473 Unter Nr. 31 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 19 des Zolltarifs. Rz. 474 Hierzu gehören Zubereitungen, die im Allgemeinen den Charakter von Lebensmitteln haben und die entweder unmittelbar aus Getreide des Kap. 10 des Zolltarifs, aus Waren des Kap. 11 des Zolltarifs (Getreidemehl, Grieß, Stärke usw., einschließlich Fruchtmehl und Gemüsemehl), aus zur E... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 565 Im Einzelnen fallen unter Nr. 37 der Anlage 2 des UStG: Rz. 566 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 459 Im Einzelnen fallen unter Nr. 29 der Anlage 2 des UStG: Rz. 460 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 274 Im Einzelnen fallen unter Nr. 10 der Anlage 2 des UStG: Rz. 275 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.3 Allgemeines

Rz. 506 Unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 21 des Zolltarifs. mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.3 Allgemeines

Rz. 452 Unter Nr. 29 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 17 des Zolltarifs, nämlich Zucker (Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose, Fructose usw.), Sirupe, Invertzuckercreme, Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker sowie Zucker und Melassen, karamellisiert, und Zuckerwaren. Rz. 453 Hierzu gehören nicht die meisten chemisch reinen Zucker einschließlic... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.3 Allgemeines

Rz. 425 Unter Nr. 26 der Anlage 2 des UStG fallen – soweit genießbar – nur die in den Buchst. a bis f der Vorschrift ausdrücklich aufgeführten tierischen und pflanzlichen Fette und Öle der Positionen 1501 00 bis 1503 00 sowie 1507 bis 1517 des Zolltarifs. Rz. 426 Hierzu gehören z. B. nicht Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert (Position 1504 des Zol... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 407 Unter Nr. 22 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1212 des Zolltarifs in der in dieser Position beschriebenen Beschaffenheit: Rz. 408 mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Grundsätze der Abgrenzung von Speisenlieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 61 Die Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen kann eine – in allen Zeiten unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 des UStG fallende – Speisenlieferung oder aber eine – vor dem 1.7.2020 und in der Zeit v. 1.1.2024 bis 31.12.2025 dem allgemeinen Steuersatz unterliegende – sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG (sog. Restauran... mehr