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Kündigung (ordentliche) von Wohnraum / 4.3.5 Kündigung begründen

Alexander C. Blankenstein
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Wie bei der Eigenbedarfskündigung ist die Begründung auch einer Verwertungskündigung nur dann wirksam, wenn sie vom Vermieter begründet wird. Auch hier ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unwirksam. In seiner Kündigung muss der Vermieter darlegen, dass

  1. die beabsichtigte Verwertung angemessen ist,
  2. er durch ein Weiterbestehen des Mietverhältnisses an der beabsichtigten Verwertung gehindert wäre
  3. und er hierdurch erhebliche Nachteile erleiden würde.

Freilich kann er sich insoweit nicht lediglich auf den Gesetzeswortlaut beschränken. Er hat vielmehr die maßgeblichen Gründe in der Kündigung konkret anzugeben.

 

Textbaustein: Begründung einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung

Herrn/Frau/Firma

__________________

__________________

__________________

Kündigung des Mietverhältnisses ___________ wegen wirtschaftlicher Verwertung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________,

leider muss ich unser Mietverhältnis fristgemäß zum ________ kündigen.

(...)

Muster-Textbaustein für die Begründung:

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an seiner Beendigung hat. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung dann gegeben, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjekts gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Vor diesem Hintergrund lege ich Ihnen die Gründe für meine Kündigung wie folgt dar:

Nach einem Autounfall im Mai dieses Jahres ist unser 25-jähriger Sohn schwerbehindert und bedarf ganztägiger Betreuung durch eine Pflegeperson. Da sowohl ich als auch meine Gattin ganztägig berufstätig sind, können wir die Pflege derzeit nicht persönlich erbringen, sondern mussten insowe...

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