Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.5 Kassenbuchführung erfasst den gesamten betrieblichen Barverkehr

Bilanzierende Steuerzahler müssen die Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen und die sog. Grundaufzeichnungen aufbewahren. Nur ausnahmsweise kann die betriebliche Kassenführung auch dann noch als ordnungsgemäß gelten, wenn aufgrund gewichtiger betriebsinterner Gründe die Kassenaufzeichnungen erst am nachfolgenden Werktag anhand der vorliegenden Belege vorgenommen wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.2 Kreditorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Lieferanten ab

Kreditoren (= Gläubiger) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Lieferanten, von denen er bereits Ware, Dienstleistungen bezogen hat, aber die Gegenleistung (Zahlung) dafür seinerseits noch nicht erbracht wurde. Der Unternehmer hat dann eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten. Für jeden Lieferanten wird ein eigenes Kreditorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen ...mehr

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Buchführung / 5.1 Debitorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Kunden ab

Debitoren (= Schuldner) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Kunden, die bereits Ware, Dienstleistungen bezogen haben, aber die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht erbracht haben. Der Unternehmer hat dann eine Forderung gegen den Kunden. Für jeden Kunden wird ein eigenes Debitorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen erfolgen auf dem Debitorenkonto, wenn die Rechnung g...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.7 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG sind Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (Rz. 74, 76) von der Grundsteuer befreit. § 5 GrStG, nach dessen Absatz 2 Wohnungen stets steuerpflichtig sind, ist insoweit nicht anzuwenden. Die derzeit bestehenden Pr...mehr

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Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes v. 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) v. 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft war insoweit § 28 GrStDV einschlägig. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 [3] wurde die Steu...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 2 Abrechnung bei zu niedrigen Vorauszahlungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 29 GrStG sind an den Fälligkeitsterminen i. S. d. § 28 GrStG Grundsteuer-Vorauszahlungen zu entrichten, wenn die Jahressteuerschuld zwar für ein vorangegangenes Kj., aber noch nicht für das laufende Kj. festgesetzt worden ist. Wird die Jahressteuerschuld für das laufende Kj. festgesetzt, erfolgt eine Abrechnung der bisher entrichteten Vorauszahlungen. Die Voraus...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert die Abrechnung der nach Maßgabe des § 29 GrStG geleisteten Grundsteuer-Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) bei erstmaliger Festsetzung der Jahressteuerschuld, auf die die Vorauszahlungen geleistet wurden, sowie bei Änderung oder Aufhebung der festgesetzten Jahressteuerschuld. Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbes...mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] entspricht im Wesentlichen § 25 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951.[2] Wird, ohne dass Vorauszahlungen zu entrichten waren, erstmals eine Grundsteuer angefordert, so sind laut Gesetzesbegründung die Raten, deren Fälligkeitstage bereits abgelaufen sind, übereinstimmend mit der Regelung in § 30 Gr...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2 Nutzung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 64 Erfüllen die begünstigungsfähigen Rechtsträger, entweder eine inländische juristischen Person des öffentlichen Rechts i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrStG oder einer inländischen gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG, die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 59, 61), ist für die Gewährung ...mehr

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Rechtsanwaltsbeauftragung / 2 Anwaltsgebühren

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mehrvertretungsgebühr im Passivverfahren Bei der Beauftragung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit ist dabei § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG zu beachten. Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt für die Vertretung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit eine Mehrvertr...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.4 Bundeseisenbahnvermögen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 54 Grundbesitz, der zum Bundeseisenbahnvermögen gehört und von diesem für Verwaltungszwecke benutzt wird, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GrStG von der Grundsteuer befreit. Die Befreiungsvorschrift ist insbesondere aus ihrem historischen Kontext heraus zu erklären. Ausgehend von einer Analyse und Abwägung der bisherigen Steuerbefreiungen für die Deutsche Bundesbahn hat si...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 2 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

Rz. 10 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (§ 25 GrStG) zu beachten sind. Nach § 26 GrStG bleibt es einer landesrechtliche Regelung vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (Koppelungsvorsc...mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 4 Besonderheiten in den Fällen des § 32 GrStG (Abs. 3)

Rz. 13 Für einen Erlass von der Grundsteuer für Kulturgut und Grünanlagen i. S. d. § 32 GrStG bedarf es nach § 35 Abs. 3 S. 1 GrStG keiner jährlichen Wiederholung des Erlassantrags. Es handelt sich hier um Dauertatbestände, die selbst über einen längeren Zeitraum kaum Veränderungen unterliegen (z. B. Grundbesitz, der unter Denkmalschutz steht). Im Interesse einer Verfahrensver...mehr

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Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

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Roscher, GrStG § 18 Nachver... / 3 Nachveranlagung unabhängig von Nachfeststellung des Grundsteuerwerts (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 18 Abs. 2 GrStG wird der Steuermessbetrag im Wege der Nachveranlagung auch dann nachträglich festgesetzt, wenn der Grund für die Befreiung des Steuergegenstandes von der Grundsteuer wegfällt, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebende Grundsteuerwert i. S. d. § 13 S. 2 GrStG aber bereits festgestellt ist. Ist für einen Steuergegenstand (§ 2 GrStG) zwar ei...mehr

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Roscher, GrStG § 16 Hauptve... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift geht auf das Konzept stichtagsbezogener Hauptfeststellungen der Einheitswerte des Reichsbewertungsgesetzes zurück. In der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat sie den wesentlichen Regelungsinhalt aus § 13 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 übernommen.[2] Die Vorschrift sah bereits seinerzeit vor, dass die Steuermessbeträge auf den Hau...mehr

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Teilungserklärung/Teilungsv... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vertrag gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, im einen Fall der Teilungsvertrag, im anderen Fall die Teilungserklärung erstellt, mittels derer die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes festgelegt wird. In aller Regel ...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.2 Wohnräume in Heimen und Seminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nur für Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren, wenn die darin erfolgende Unterbringung von Schülern, Jugendlichen oder sonstigen Personen für die Zwecke...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes 1973[1] wurden in den Vorschriften nach §§ 3-8 GrStG eine Reihe von Grundsteuerbefreiungen übernommen, die bereits in den §§ 4-6 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 (GrStG 1951)[2] enthalten waren. Die Neufassung dieser Vorschriften beschränkte sich auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten und die Übernahme von Vorschr...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 3 Erlass für öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Grundsteuer ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG auch für unrentable, dem öffentlichen Erholungs-, Spiel- und Sportzweck gewidmete Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze zu erlassen. Die Vorschrift hat insbesondere für Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze im Privatbesitz Bedeutung, da dieser Grundbesitz – im Gegensatz zu entsprechend genutzten Grundbesitz der nach § 3 Abs....mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2 Rücktritt und Minderung

Erhebt ein Kunde einer Warenlieferung eine Mängelrüge und erkennt der Unternehmer, der die Ware geliefert hat, die Mängelrüge an, so gibt es nach Scheitern der Nacherfüllung gem. § 439 BGB praktisch 2 Möglichkeiten: Der Kunde schickt die Ware zurück (Rücktritt gem. § 440 BGB)[1] oder der Kaufpreis für die Ware wird gemindert (Minderung gem. § 441 BGB).[2] Der Lieferer (Verkäufe...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.4.2.1 Vereinnahmung des Entgelts

Soweit der Kunde nach Ausführung der einzelnen Lieferungen im abgelaufenen Geschäfts-/Wirtschaftsjahr die Forderungen aus Lieferungen beglichen hat, hat der Lieferant das Entgelt hierfür vereinnahmt. Praxis-Beispiel Bonuszusage L hat seinem Kunden K einen Umsatzbonus von 2 % für den Fall zugesagt, dass dieser im zurückliegenden Jahr eine Gesamtwarenmenge von netto mehr als 600...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.3.2 Buchungen

Praxis-Beispiel Rechnungsbegleichung mit Skonto L liefert für 800 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Waren an K. In der Rechnung heißt es: "Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto." Der Kunde K begleicht die Rechnung innerhalb von 10 Tagen unter Inanspruchnahme von Skonto. Bei Lieferung bucht L:mehr

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Rabatte und Zugaben / 3.5 Skonti

Erst bei Zahlung innerhalb der Frist, für die Skonto eingeräumt ist, wird der Rechnungsbetrag gekürzt. Die Minderung des Anschaffungspreises tritt daher erst bei Inanspruchnahme von Skonto ein. Ein am Bilanzstichtag vorhandener, aber noch nicht bezahlter Vermögensgegenstand wird daher grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag angesetzt. In Anspruch genommener Skonto bezieht sich...mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.1 Erlösschmälerungen

Der Verkauf der Ware wird zunächst mit dem vollen (vereinnahmten) Bruttopreis in der Tageskasse, auf dem Bankkonto oder in den Forderungen erfasst und gebucht. Die Barzahlungsrabatte im Einzelhandel sind, wenn die Auszahlungen bzw. Gutschriften an die Kunden erfolgen, Erlösschmälerungen. Für Kapitalgesellschaften ist der Abzug von Erlösschmälerungen in § 277 Abs. 1 HGB vorges...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2.1 Rücktritt

Bei einem Rücktritt wird das ganze Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) "rückgängig" gemacht.[1] Praxis-Beispiel Rücktritt vom Umsatzgeschäft Lieferant L lieferte im Januar 01 einen Warenposten zum Nettopreis von 6.000 EUR an K. Das Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) wurde auf Beanstandung (Rücktrittserklärung des Käufers K) rückgängig gemacht, bevor K gezahlt hatte. Bei Lieferung buchte L: ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Allgemeines

Die Dienstvereinbarung ist das Gegenstück zur Betriebsvereinbarung im öffentlich-rechtlichen Bereich und dieser nachgebildet. Insoweit stellen Dienstvereinbarungen für die Beschäftigten ein unmittelbar geltendes Recht dar und sind wesentliche Gestaltungsmittel der Mitbestimmung. Im Verhältnis zur Betriebsvereinbarung hat die Dienstvereinbarung jedoch eine erheblich geringere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2 Bedeutung der AGB-Regelungen für den Verwalter

Obwohl die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ursprünglich ausschließlich den Verbraucher schützen sollten, umfasst dieser Schutz inzwischen auch alle Vertragspartner, unabhängig davon, ob sie aus dem privaten, dem gewerblichen oder dem kaufmännischen Geschäftsverkehr kommen. Der Verwalter als Dienstleister für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war vo...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag

Kommentar Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche und Änderungsanträge, die wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsguthaben nach § 37 KStG anhängig waren, zurückgewiesen. Keine Erstattung eines fiktiven Solidaritätszuschlags Die Älteren werden sich noch erinnern: B...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Zahlungsverbot bei Insolvenzrecht und Ausnahmen

Rz. 4 Verbotene Zahlungen sind solche, die die Insolvenzmasse zulasten der Insolvenzgläubiger schmälern. Dadurch wäre im ersten Schritt jeder Zahlungsausgang oder Abfluss umfasst, auch soweit vorher für die Zahlung eine Vorleistung in die Masse erfolgte.[1] Der Insolvenzverwalter, der den Anspruch geltend macht, könnte also anhand der Kontoauszüge der Gesellschaft im ersten ...mehr

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B. AVB D&O / VII. Serienschaden (A-6.6 AVB D&O)

Rz. 75 Die Serienschadenklausel in A-6.6 AVB D&O versucht die Leistungspflicht des Versicherers zu begrenzen. Es handelt sich um eine Risikobegrenzungsklausel.[1] Die Jahreshöchstleistung bzw. die Versicherungssumme können nicht verhindern, dass jedes Jahr eine Ausschöpfung stattfinden kann. Die Serienschadenklausel führt in der Rechtsfolge dazu, dass mehrere Ansprüche zu ei...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 10 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

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B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft, hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses.[1] Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustell...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben bzw. darauf verzichtet, dies den nicht täuschenden Versicherten entgegenzuhalten. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Anga...mehr

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B. AVB D&O / 3. Klauseln zur Beendigung des Versicherungsvertrags bzw. Anzeigeobliegenheit

Rz. 27 In den AVB zur D&O-Versicherung finden sich teils Anzeigeobliegenheiten, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Stellung des Insolvenzantrags ggf. als Gefahrerhöhung oder sonst als gefahrerheblicher Umstand anzuzeigen ist. Solche vertraglichen Obliegenheiten müssen sich im Rahmen von § 28 VVG halten. Sie sind grundsätzlich statthaft. Rz. 28 Stattdessen oder ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15a InsO

Rz. 18 Das Leitungsmitglied ist gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft. Als solches trifft ihn die Insolvenzantragspflicht. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, also zahlungsunfähig oder überschuldet, ist grundsätzlich unverzüglich durch die Leitungsmitglieder ein Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Auch hier gilt beim Verschulden das Prinzip der Gesamtverantwortung (si...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Verstoß gegen § 30 Abs. 1 GmbHG (verbotene Auszahlungen)

Rz. 78 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Dieses Auszahlungsverbot hat der Geschäftsführer einzuhalten, sonst haftet er. Dies ordnet § 43 Abs. 3 Satz GmbHG an. Danach sind die Geschäftsführer zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erh...mehr

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B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 38 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

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B. AVB D&O / VI. Neu erworbene und gegründete Tochtergesellschaften

Rz. 10 Die Musterbedingungen verlangen ferner die Anzeige der einzelnen hinzu gekommenen Tochtergesellschaft und legen fest, dass der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Erwerb oder die Gründung dem Versicherer angezeigt wird, sofern der Versicherer der Mitversicherung schriftlich zugestimmt hat. Ob es sich um eine Anzeigeobliegenheit oder eine vertragli...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Anzeigeobliegenheit/Auswirkungen auf den Direktanspruch des Versicherten

Rz. 6 Für den Versicherungsschutz der Versicherten ist von essenzieller Bedeutung, ob und wie sich eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit oder die vom Versicherer ausgesprochene Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung auf ihren Versicherungsschutz bzw. Direktanspruch auswirken. Büßen diese ihren Versicherungsschutz infolge der Nichtigkeit des Versic...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / f. Grenze der haftungsentlastenden Wirkung bei unzureichender Information

Rz. 38 Zu Recht wird angenommen, dass sowohl bei einer Weisung als auch bei einem Zustimmungsvorbehalt, die haftungsentlastende Wirkung dann entfällt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung die Tatsachengrundlage nicht ausreichend vermittelt, nicht ausreichend über Risiken oder sonstige Bedenken hinsichtlich der betroffenen Maßnahmen informiert oder sonst wie...mehr

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B. AVB D&O / 4. Mehrere Pflichtverletzungen

Rz. 56 Streit kann entstehen, wenn es unklar ist, ob und inwieweit der Schaden auf der wissentlichen Pflichtverletzung beruht oder ob es andere nicht wissentliche Pflichtverletzungen gibt, die den Schaden ggf. mitverursacht haben oder ob es Umstände gibt, die ihn ohnehin ausgelöst hätten. Rz. 57 Praxis-Beispiel Der ungeeignete Kandidat Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, ein...mehr

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B. AVB D&O / 3. Erweiterte Deckung von Vermögensschäden

Rz. 56 In vielen in der Praxis verbreiteten Bedingungen wird klarstellend bzw. erweiternd die Klausel zu den Vermögensschäden angepasst, sie lautet dann mit vollständigem Wortlaut oft wie folgt: Erweiterte Vermögensschäden Rz. 57 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Sachen gelten ins...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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B. AVB D&O / 4. Vertragsstrafen

Rz. 142 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O "Vertragsstrafe" meint Vertragsstrafen im Sinne von § 339 BGB. Verwendet wird auch der Begriff der Pönale oder der Konventionalstrafe. Nach § 339 BGB liegt eine Vertragsstrafe vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit z. B. die Lieferung von Waren nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die...mehr