Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung, Begriff.

Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gegen Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn sie den Transaktionswert festlegt (abw wohl LG Köln BeckRS 14, 09469). Dasselbe gilt für Zuzahlungen zum Ausgle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubigkeit.

Rn 3 Geschützt wird der gute Glaube (§ 932 II) des Gläubigers an das Eigentum, nach § 366 I HGB auch an die Verfügungsbefugnis des Verpfänders, bei der Vollendung des Erwerbstatbestands. Bei einer aufschiebend bedingten Verpfändung kommt es anders als bei einer solchen für künftige oder bedingte Forderungen (BGHZ 86, 300, 310) jedoch auf den Zeitpunkt der Einigung an (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausn: Öffentlich zugängliche Versteigerung gebrauchter Sachen; Rückausnahme: Information des Verbrauchers (Abs 2 S 2).

Rn 11 Zur öffentlich zugänglichen Versteigerung s die Legaldefinition in § 312g II 1 Nr 10 (Erman/Grunewald Rz 7). Abw zu § 445 spielt es keine Rolle, ob Ware als Pfand versteigert wird; umfasst sind auch Versteigerungen über Online-Plattformen, wenn eine Möglichkeit zur persönlichen Anwesenheit von Verbrauchern sichergestellt ist (BTDrs 19/27424, 28). Zur Gebrauchtheit s § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Untersuchungs- und Abwicklungspflichten.

Rn 46 Den Käufer trifft abseits von § 377 HGB keine Untersuchungspflicht, auch nicht als Obliegenheit zur Wahrung seiner Rechte auf Schadensersatz (MüKo/Westermann Rz 76). Gleichwohl kann auch ein Käufer, den die Untersuchungs- u Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht trifft, bei Vorliegen besonderer Umstände eine alsbaldige Untersuchung der Ware u Anzeige etwaiger Mängel vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen unterlassener Aktualisierung (Abs 5).

Rn 13 Der Unternehmer ist zwar zur Bereitstellung u Information verpflichtet, die Vornahme der Aktualisierung selbst ist jedoch eine Obliegenheit des Verbrauchers. Das Unterlassen der Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist bringt den Verbraucher um seine Gewährleistungsrechte, soweit die Voraussetzungen der Nr 1 u 2 erfüllt sind. Zwar ist es Sache des Verbrauchers...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1 Vertragsgestaltung

Wer im Bürofachhandel 500 Blatt Kopierpapier erwirbt, wird sich über die Gestaltung des Kaufvertrages keine Gedanken machen. Zu Recht. Bargeschäfte des täglichen Lebens werden oft ohne viel Aufhebens und meist ganz ohne Verhandlung geschlossen: Der Kunde präsentiert die Ware an der Kasse (rechtlich ist das sein Kaufangebot), der oder die Angestellte nennt den Preis (darin li...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. 2Sie muss Folgendes enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Gattungsschuld.

Rn 6 Bei der Gattungsschuld bestimmt der Schuldner den Leistungsgegenstand im Wege der Konkretisierung (s Rn 10 ff). Er ist darin jedoch nicht frei, sondern hat aus der vereinbarten Gattung nach § 243 I mangelfreie Sachen mittlerer Art und Güte auszuwählen. Die Vorschrift wird weitgehend durch die speziellen Regeln der §§ 434 I–III, 524 II, 535, 600, 633 II, 651i verdrängt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonstiges.

Rn 6 Nicht hinterlegungsgeeignete Sachen kann der Schuldner bei Annahmeverzug öffentlich versteigern lassen (§ 383). Nach § 373 HGB kann der Verkäufer beim Handelskauf im Falle des Annahmeverzugs ›die Ware‹, also jede Ware unabhängig von ihrer Hinterlegungseignung nach § 372, in einem öffentlichen Lagerhaus oder in sonst sicherer Weise hinterlegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung digitaler Elemente nach § 475c Absatz 1 Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (2) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Absatz 3 oder 4 verjähren nicht vor dem Ablauf von zwölf Mona...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachmangelfreiheit; Mindesthaftungsdauer (Abs 2).

Rn 4 II statuiert in Hs 1 eine Einstandspflicht des Unternehmers für die Mangelfreiheit der digitalen Elemente auch während des jeweiligen Bereitstellungszeitraums. § 475c II weicht diesbezüglich von §§ 434 I, 475b II ab. Für die Mangelfreiheit der Ware selbst verbleibt es beim Zeitraum des § 475b II (BeckOKBGB/Faust Rz 5). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass maßgeblic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 385 BGB – Freihändiger Verkauf.

Gesetzestext Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken. Rn 1 Die Regelung greift, sofern die Sache einen Börsenpreis oder einen Marktpreis hat. Maßgebend ist grds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag, welcher einen körperlichen Datenträger zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, sind § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. 2An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rückabwicklung bei Verbrauchsgüterkauf, IV.

Rn 10 Die Vorschrift setzt Art 13 III VRRL um; sie greift den Rechtsgedanken des früheren Rückgaberechts (§ 356 aF) auf (BTDrs 17/12637, 63), das im Rahmen der Umsetzung der VRRL ersatzlos gestrichen wurde und enthält eine Sonderregel für die Rückabwicklung bei Verbrauchsgüterkäufen (Definition: § 474 I). Danach ist der Verbraucher mit seiner Rückgabepflicht (§ 355 III 1) gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. VerbraucherrechteRL.

Rn 4 Die VerbraucherrechteRL gilt wie gewohnt fort und wird durch die WKRL nicht tangiert. Diese tritt ausweislich deren Erw 11 vielmehr ergänzend hinzu. I dient der Umsetzung des Garantiebegriffs in Art 2 Nr. 14 VRRL: ›Gewerbliche Garantie‹ ist ›jede dem Verbraucher gegenüber zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Unternehmers oder eines H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Missbrauch von Wechseln und Schecks.

Rn 44 Ein sittenwidriger Missbrauch von Wechseln liegt va in der sog Wechsel- und Scheckreiterei, bei der kreditschwache Personen planmäßig ohne zugrundeliegende Waren- oder Dienstleistungsgeschäfte Wechsel oder Schecks austauschen mit dem Ziel, sich Kredit zu beschaffen (BGHZ 27, 172, 175 ff – zu § 138; BB 69, 384 – auch zur Haftung der beteiligten Bank; NJW 80, 931 f [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Die praktische Bedeutung von Garantieerklärungen in und zusätzlich zu Kaufverträgen ist erheblich. ›Hersteller-‹ und ›Händlergarantien‹ sind ein verbreitetes Instrument, um das Vertrauen von Käufern in die Qualität von Waren zu erhöhen. Bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen, besonders Unternehmens- und Grundstückskaufverträgen, werden Mängelrechte des Käufers – idR a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Gesetzlich geregelt ist die Geltung für den Sach- und über § 453 entspr für den Rechtskauf (BTDrs 14/6040, 227) sowie für Sach- und Rechtsmängel (BTDrs 14/6040, 226). S § 475e für die Verjährung von Mängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf über Waren mit digitalen Elementen, der gerade für den Bereich der zeitgleich neu eingeführten Aktualisierungspflicht zu einer deut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kundenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktionen des Schuldrechts.

Rn 3 Das Schuldrecht organisiert Güterbewegungen am Markt. Klassischerweise sind dies Waren, im Zeitalter der Informationstechnologie aber auch digitale Inhalte (s §§ 327 ff) sowie zunehmend personenbezogene Daten, die häufig an die Stelle einer monetären Vergütung treten (S 312 Ia; § 327 III; gundlegend Langhanke/Schmidt-Kessel, EuCML 2015, 218). Außerdem dient es – auch au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. DIRL und WKRL.

Rn 1 Die Norm wurde iRd Umsetzung der DIRL neu eingefügt. § 475a regelt das Verhältnis zwischen den neuen Vorschriften betr Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte gem §§ 327 ff nF und den Normen des Verbrauchsgüterkaufs (BTDrs 19/27653, 82, 83; vgl auch § 453, s dort). Die DIRL und WKRL sollen sich zwar ergänzen, zugleich schließen sich ihre Anwendung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obhutsverhältnisse.

Rn 107 Der zur Obhut über eine fremde Sache Verpflichtete setzt diese vertraglich der Einwirkung eines Dritten aus; dieser beeinträchtigt die Sache. Dann soll der Obhutspflichtige aus dem Vertrag den Schaden des Eigentümers liquidieren dürfen, so RGZ 93, 39 (über einen gemieteten Kahn wird ein Schleppvertrag geschlossen; der Schlepper beschädigt den Kahn) oder BGH NJW 85, 24...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.4 Modalitäten der Leistungserbringung

Zu den Modalitäten der Leistungserbringung zählen Vereinbarungen über Leistungszeit und -ort, über die Versendung von Waren und ihre Verpackung, über die Ausstattung von Mieträumen, über den Zustand eines Grundstückes bei Übergabe, usw. Sie implizieren regelmäßig Kosten, über deren Verteilung zugleich mitentschieden werden muss. Beispiel 7 Wird hinsichtlich des Kaufgegenstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Aufwendungen.

Rn 8 Durch die Modernisierungsmaßnahme bedrohte vorausgegangene Aufwendungen (zum Begriff § 256 Rn 3) sind idR unerheblich. Waren Aufwendungen erlaubt und haben sie die Mietsache verbessert, spielt dies bereits bei der Frage, ob überhaupt eine Modernisierungsmaßnahme vorliegt, eine Rolle (§ 555 Rn 1). Haben Aufwendungen die Mietsache hingegen nicht verbessert, sind sie berei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen.

Rn 29 Liegen die in Rn 27–28 genannten Voraussetzungen vor, kann der Vermieter einseitig durch Erklärung in Textform (§ 126) bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufhebung der bisherigen Ehe (§ 1319).

Rn 2 Waren beide Eheleute bösgläubig, kann die Zweitehe wie jede Doppelehe aufgehoben werden. Durch die gutgläubig geschlossene Zweitehe wird dagegen die Erstehe endgültig aufgelöst. Rn 3 Der fälschlich für tot erklärte Ehegatte hat im Falle der Aufhebung der Zweitehe gegen seinen bösgläubigen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt und Durchführung des Versorgungsausgleichs i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit der Verjährungsverkürzung (Abs 2 S 2).

Rn 10a Zwar ist bei gebrauchten Waren eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist weiterhin möglich, jedoch wurden die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung erheblich verschärft. In Umsetzung von Art 7 V WKRL (aA BeckOKBGB/Faust Rz 6) sind daran aus Gründen der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit dieselben Voraussetzungen zu stellen wie an eine n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Generell.

Rn 9 Erleichterung der Verjährung meint alle effektiven Verkürzungen der Verjährungsfristen des § 438, wie Vorverlegung des Beginns, zB Annahmeverzug, bei zu montierenden Sachen Anlieferung statt Montage (s § 438 Rn 21), weitere Voraussetzungen, zB Rügepflichten (Hamm BeckRS 12, 13246; wohl BGH NJW 13, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz 46), Obergrenze für Benutzung: z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 2 IdR ergeht der Beschluss gem § 113 I 2 iVm § 128 IV auf dem Büroweg; eine mündliche Verhandlung ist aber nicht ausgeschlossen. Eine mündliche Verhandlung muss jedenfalls nicht erfolgen, wenn der Antragsgegner sich nicht verteidigt. Wären Einwendungen erheblich, wenn sie vervollständigt würden, könnte eine mündliche Verhandlung zur schnelleren Klärung angezeigt sein. Gle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kurzfristige Preiserhöhungen (Nr 1).

Rn 2 Nr 1 beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde auf den ausgehandelten Preis vertrauen können soll (Preisklarheit bzw Preistransparenz). Nr 1 ergänzt § 1 I, IV PAngV, soweit Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern angeboten werden. Nr 1 erfasst ausgenommen von Dauerschuldverhältnissen (s Rn 7) sowie Reise- und Gastschulaufenthaltsverträgen (§§ 651f III, 651u I) grds a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die sehr dichten Regelungen für Zahlungsdienste, die im Grundsatz nicht zur Disposition der Parteien stehen, sind in Bagatellfällen nicht zwingend erforderlich. Neben Bereichsausnahmen im Fall von E-Geld (insoweit sind die Haftungsregeln für nicht autorisierte Zahlungen und Missbrauch teilweise nicht anwendbar) können Vereinbarungen bei Kleinbetragsinstrumenten in erwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umdeutung.

Rn 7 Ist die von einem Ehegatten handschriftlich verfasste und unterschriebene gemeinschaftliche Erklärung vom anderen nicht unterschrieben worden, dann ist sie als gemeinschaftliches Testament formunwirksam. Das Schriftstück kann aber uU als eigenhändiges Testament des Verfassers gem § 2247 aufrechterhalten werden, wenn dieser seine Erklärung vollständig abgegeben hat und w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Darlegung der Energieeinsparung.

Rn 19a Ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr 1 oder Nr 2 anzukündigen, muss dem Mieter die angestrebte Energieeinsparung näher dargelegt werden (s.a. § 559b Rn 4). Ausreichend, aber auch erforderlich, ist eine gegenständliche Beschreibung des alten und neuen Zustandes, die eine vergleichende Betrachtung ermöglicht (LG Bremen WuM 19, 195). Eine Ankündigung, die eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. System.

Rn 12 In Umkehrung der Ordnung von I normiert Nr 3 die Regelfrist von 2 Jahren; Nr 1 u 2 sind Sonderregeln für bestimmte Mängel und III für Arglist (MüKo/Westermann Rz 11). II legt generell den Beginn der Verjährungsfristen fest. Für den Vebrauchsgüterkauf über Waren mit digitalen Elementen enthält der neu eingefügte § 475e Sonderbestimmungen; zum Verhältnis zu den Regelunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäuferhaftung.

Rn 5 Den Schuldner trifft die allgemeine Verkäuferhaftung. Das schließt nicht nur die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 437, 434, 435; dazu BGH NJW 13, 1735 [BGH 19.12.2012 - VIII ZR 117/12]), sondern auch die sonstige Haftung für Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff ein (Binder NJW 03, 393). Leistet der Schuldner überhaupt nicht (§§ 281 I, 323 I), so fehlt es gänzlich an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbrauchsgüterkauf.

Rn 81 Wegen des für V konstitutiven Erfüllungswillens des Verkäufers (Rn 74) findet § 241a (Lieferung unbestellter Waren) keine Anwendung (Staud/Matusche-Beckmann Rz 150; Altmeppen/Reichard in: FS Huber 73, 84 f; Tiedtke/Schmitt JZ 04, 1092, 1099; aA § 241a Rn 9; Kohler AcP 204, 606, 609 ff; glossierend ders JZ 04, 348; Wrase/Müller-Helle NJW 02, 2537, 2538 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gewinn.

Rn 13 Dies gilt zunächst für den Gewinn. Rn 14 Auch der Erfüllungsort richtet sich nach der Erklärung: Ist eine Bringschuld vereinbart worden, so liegt er nach § 269 I am Wohnsitz des Verbrauchers (Nürnbg NJW 02, 3640 [OLG Köln 07.05.2002 - 26 WF 78/02]), ohne besondere Bestimmung nach §§ 270 IV, 269 II, I an der Niederlassung des Schuldners (Braunschw NJW 06, 162 [AG Hamburg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatfrage/Rechtsfrage.

Rn 2 Da das Revisionsgericht auf die Überprüfung der Rechtsanwendung beschränkt ist, kommt der Unterscheidung dessen, was Tatfrage und was Rechtsfrage ist, hohe Bedeutung zu. Da jedoch auch prozessuale Normen Recht iSd § 546 sind und eine Verfahrensrüge gem § 551 III Nr 2 lit b im Falle ihres Erfolges dazu führt, dass das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzicht.

Rn 6 Der Verzicht auf den Zugang der Annahme kann ausdrücklich erfolgen, er kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Im letzten Fall ist die Abgrenzung zur Entbehrlichkeit qua Verkehrssitte fließend. Einen konkludenten Verzicht wird man annehmen können, wenn der Antragende ›sofortige Lieferung‹ verlangt, bei der Erteilung eines sofort auszuführenden Auftrags oder bei R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm definiert den Sachmangel als praktisch wichtigsten Tatbestand des Mängelrechts. Zusammen mit § 435 als Pendant für den Rechtsmangel legt sie die Voraussetzungen für Mängelrechte des Käufers fest. Sie reguliert damit die Anforderungen an eine Hauptleistungspflicht des Verkäufers (§ 433 I 2). Die Mängelrechte selbst sind über die Verweise in § 437 geregelt. Weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 § 312i I definiert den elektronischen Geschäftsverkehr: Der Unternehmer muss sich zum Vertragsschluss über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedienen. Dieser Begriff ist erheblich enger als die Fernkommunikationsmittel des § 312c II, die zB auch Briefe und Telefonate umfassen (vgl § 312c Rn 9). § 312i defini...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufrechtliche Nebenpflichten.

Rn 3 Alle Nebenpflichten mit Wirkung auf die Beschaffenheit der Kaufsache unterliegen § 438, alle übrigen den §§ 195 ff (s zur aF BGHZ 107, 249, 252 mwN; NJW-RR 05, 866, 867; so Erman/Grunewald Rz 3; Staud/Matusche-Beckmann Rz 17 mwN; für Sachschäden Mansel NJW 02, 89, 95; aA: § 438 gilt nicht für echte Nebenpflichten wie die auf Beratung Grüneberg/Weidenkaff Rz 3; aA: § 438...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubnispflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ablaufhemmung bei Dauertatbeständen (Abs 1 und 2).

Rn 3 Ursprünglich war im RegE (BTDrs 19/27424) im Falle von Mängeln an dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen sowie der Verletzung der Aktualisierungspflicht nicht eine Ablaufhemmung, sondern ein von § 438 II abweichender Verjährungsbeginn mit Ende des Bereitstellungszeitraums/der Aktualisierungspflicht vorgesehen (BTDrs 19/27424, 11, 39). Dies hätte aber ggf zu sehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr