Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Amortisation (§ 21 II 1 Nr 2).

Rn 11 ›Amortisation‹ meint, dass die Mittel, welche die GdW für die bauliche Veränderung aufgewendet hat, durch Einsparungen gedeckt werden, die auf die bauliche Veränderung zurückzuführen sind. Gemeint sind gebäudebezogene Kosten. Amortisieren müssen sich die Aufwendungen, die andernfalls nicht angefallen wären (Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen sowieso erforderlich gewes...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / II. Erstattungsfähigkeit der Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

1. Grundsätze Das OLG München hat zunächst auf die Bestimmung des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO verwiesen, wonach die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das seien Aufwendungen für solche Handlungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b EStG regelt seit seiner Einführung durch das EStRG 1974 vom 05.08.1974 ab 1975 vor allem die Einordnung der unbeschränkt stpfl ArbN in StKl, die bis dahin in § 7 LStDV aF enthalten waren. Durch das 2. HStrukturG vom 22.12.1981 (BGBl I 1981, 1523) und das StSenkG 1986/88 vom 26.06.1985 (BGBl I 1985, 1153) kam es zu kleineren Änderungen bz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergütung des beigeordneten Anwalts.

Rn 39 Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den §§ 44–59 RVG. Zwar hat der Anwalt aus dem bestehenden Dienstvertrag einen Vergütungsanspruch gegen die Partei. Dieser darf jedoch wegen § 122 I Nr 3 nicht geltend gemacht werden. Der Anwalt darf auch dann keine Vergütung fordern, wenn er die Partei nicht mehr für bedürftig hält (EGH München JurBüro 87, 1417). Wird der ...mehr

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zfs 06/2023, Fehlvorstellun... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. I. Dem Kl. steht … kein vertraglicher Zahlungsanspruch gegen die Bekl. aus dem Versicherungsvertrag zu. Mangels Versicherung des Risikos "Leitungswasser" ist kein bedingungsgemäßer Versicherungsfall eingetreten. Entgegen der Ansicht des Kl. ergibt sich die – automatisch einsetzende – Versicherung des Risikos "Leitungswasser" bei Beendi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes Grundbuchblatt (§ 7 I, II, V).

Rn 2 Für jeden Miteigentumsanteil ist gem § 7 I 1 idR ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen. Gem § 7 V gelten für die Teileigentumsgrundbücher die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entspr. Miteigentumsanteile sind als zahlenmäßiger Bruchteil gem § 47 GBO zu bezeichnen (§ 3 I lit a WGV); zur Größe der Bruchteile s § 3 Rn 8. Rn 3 § 7 II aF, wonach...mehr

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Anhang nach § 1061 – UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.58 (UNÜ)

Das UNÜ von 1958 (BGBl 1961 II, 121) ist seit dem 28.9.61 innerhalb Deutschlands geltendes Völkerrecht (BGBl 1961 II, 102). Nachfolgend werden die Art II–VII UNÜ wiedergegeben. Art I und VIII–XVI UNÜ sind nicht abgedruckt. Diese Bestimmungen sind für die Praxis der Anerkennungsverfahren ausländischer Schiedssprüche von geringer Bedeutung. Art. II UNÜ(1) Jeder Vertragsstaat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt, IFRS-Erstanwender

Tz. 46 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Historisch gesehen war IFRS 2 erstmals im ersten Geschäftsjahr (annual period) anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2005 begann. In diesem ersten Geschäftsjahr (Erstanwendungsjahr) waren aber nur jene equity-settled sharebased payment transactions (dazu vgl. Tz. 48ff.) zu berücksichtigen, die nach dem 7. November 2002 gewährt wurden und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die BGH-Entscheidung ›Weißes Ross‹.

Rn 2 Der II. Zivilsenat des BGH hat mit Urt v 29.1.01 die GbR für rechts- und parteifähig erklärt (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1056 = EWiR 01, 341 m Anm Prütting – Weißes Ross). Wegen der Verweisung des § 54 BGB musste dies auch für den nicht eingetragenen und damit eigentlich nicht rechtsfähigen Verein gelten. Die §§ 50 II aF, §§ 735, 736 waren damit im Grunde sinnlos und obsol...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / IV. Begrenzung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Den aufgezeigten Aspekten lässt sich auch nicht durch eine sachgerechte Begrenzung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einzelne Verfahrensgegenstände der in § 111 FamFG normierten Familiensachen oder von Teilbereichen der dort genannten Verfahren begegnen. Für die 11 verschiedene Verfahren müsste jeweils festgestellt werden, ob von einem Bedarf für eine Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unvollständige oder gänzlich unverständliche Ausführungen.

Rn 15 Eine Entscheidung ist auch dann ›nicht mit Gründen versehen‹, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren. Der fehlenden Begründung ist es daher gleichzusetzen, wenn die vorhandenen Gründe so unverständlich und verworren sind, dass sie in Wirklichkeit nicht er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bindung des Berufungsgerichts.

Rn 7 Ausgehend von diesem Grundsatz ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (BGH NJW 94, 2956, 2957 [BGH 04.05.1994 - XII ARZ 36/93]). Die Bindung an das zurückweisende Urt besteht auch bei verfassungsrechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mehrere Anwälte.

Rn 73 Vertreten sich mehrere Anwälte in eigener Sache selbst, so kann grds nicht jeder von ihnen die Erstattung derjenigen Kosten verlangen, die entstanden wären, wenn er einen eigenen Anwalt beauftragt hätte. Vielmehr sind grds insgesamt nur die Kosten eines gemeinsamen Anwalts erstattungsfähig (BGH NJW 07, 2257 = AGS 07, 541 = JurBüro 07, 490; Ddorf JurBüro 07, 263 = MDR 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Reisekosten des Anwalts.

Rn 5 Näher geregelt ist auch, inwieweit die Reisekosten eines Anwalts zu erstatten sind Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind immer zu erstatten, etwa zur Teilnahme an auswärtigen Beweisterminen (AG Zeitz AGS 19, 45 = NJW-Spezial 19, 125 [AG Zeitz 05.12.2018 - 4 C 164/17]), Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind ebenfalls immer zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Richtiger Wert.

Rn 76 Der vom Ast bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert (§ 61 GKG) ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Ast, nach Beweiserhebung, namentlich Einholung des Gutachtens, aufgrund der erzielten Ergebnisse den ›richtigen‹ Hauptsachewert festzusetzen (Hambg NJW-RR 00, 827; Stuttg MDR 09, 234...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Spiegelprinzip.

Rn 9 Die internationale Zuständigkeit kann sich insb aus Gerichtsstandsregeln in Staatsverträgen ergeben. Sie bestimmen nicht nur, ob sich die eigenen Gerichte des Vertragsstaats als zuständig ansehen dürfen (Entscheidungszuständigkeit), sondern zugleich auch, wann die Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Vertragsstaats bei der Anerkennung akzeptiert werden muss (Anerken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags, der den Nachlass einer einzigen Person betrifft, einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung, unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn diese Person zu dem Zeitpunkt verstorben wäre, in dem der Erbvert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterdeckung.

Rn 40 Haben die Vorschüsse, die auf ein Wohnungseigentum nach dem ›Soll‹ entfallen sind, nicht ausgereicht, die Kosten der GdW zu decken (= Unterdeckung), sind Nachschüsse zu beschließen. Bsp. In Bezug auf das Wohnungseigentum 1 waren 4.800 EUR Vorschuss zu zahlen. Benötigt werden 5.000 EUR. Dann sind als Nachschuss 200 EUR zu beschließen – auch wenn kein Vorschuss gezahlt w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ältere Rechtsprechung

Rn. 653 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nach älterer, mittlerweile aufgegebener (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 300 (38. Aufl): "präzisierter") Rspr (BFH v 25.01.2000, VIII R 55/97, BStBl II 2000, 458) waren Veräußerungskosten nur solche Kosten, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsgeschäft standen (BFH v 27.10.1977, IV R 60/74, BStBl II 1978, 100; BFH v 06....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Beschl des BFH v 13.11.2013, BSt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bei Beendigung der Vormundschaft finden die §§ 1872 bis 1874 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 1872 Absatz 5 für Vormünder gilt, die bei Beendigung ihres Amtes gemäß § 1801 Absatz 1 und 3 befreit waren.mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde, die der ehemalige Prozessbevollmächtigte des Beklagten namens der von ihm vormals vertretenen Partei eingelegt, hat, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem angefocht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auf Verlangen.

Rn 3 IdR ist es Sache von Unterhaltsgläubigern und Unterhaltsschuldner, sich über evtl Veränderungen zu vergewissern. Ausnahmsweise besteht eine Pflicht zur ungefragten Information insbes dann, wenn Änderungen weder zu erwarten noch erkennbar waren (vgl dazu iE BGH FamRZ 86, 794). Während eines Prozesses besteht eine umfassende prozessuale Wahrheitsverpflichtung (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anlagefälle.

Rn 114 Beachtlich sind dagegen Reserveursachen, die im Zeitpunkt der realen Schädigung bereits als Schadensursache angelegt waren. Dabei geht es va um Krankheiten (etwa BGH VersR 69, 802). Oder ein Notar zahlt zum Schaden einer Bank vorzeitig einen Betrag aus, den die Bank ohnehin aus einer Bürgschaft hätte zahlen müssen (BGH VersR 97, 371, 374).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betroffene Kinder.

Rn 6 Das Bestimmungsrecht gilt nur ggü Kindern, die nicht verheiratet sind oder verheiratet waren (Köln FamRZ 83, 643 [OLG Köln 02.11.1982 - 21 UF 104/82]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mehrere Anwälte.

Rn 6 Die Kosten mehrerer Anwälte sind grds nicht zu erstatten. Das Gesetz geht davon aus, dass die Partei das gesamte Verfahren mit einem einzigen Anwalt durchführen kann. Werden mehrere Anwälte, sei es nebeneinander oder nacheinander, beauftragt, so sind deren Kosten grds nur insoweit erstattungsfähig, als die Kosten auch bei Beauftragung eines Anwalts entstanden wären. Darü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm greift nur bei denjenigen Verfahrensregelungen ein, die von den Parteien vereinbart waren oder die im 10. Buch der ZPO als disponible Normen enthalten sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Aufwendungen, die eine Partei hat, um an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sind iSd § 91 für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig und daher zu erstatten. Eine Ausnahme wäre allenfalls denkbar, wenn die Partei schon vorher sicher ausschließen könnte, dass ihre Teilnahme keine andere oder bessere Sachaufklärung erbringen werde und deshalb ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Gewährung von Anteilen an einem anderen Konzernunternehmen

Tz. 219 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die hiermit verbundenen Abgrenzungsprobleme waren zunächst Gegenstand einer eigenen Interpretation (IFRIC Interpretation 11 IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions; vgl. dazu ua. Gallowsky et al., BB 2007, S. 203ff. oder Schreiber et al., BB 2007, S. 1999f.). Die dort enthaltenen Ausführungen sind im Juni 2009 in den IFRS 2 integriert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Der subjektive Tatbestand des § 138 I.

Rn 43 Der Gläubiger muss die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände kennen und ausnutzen oder sich den ihm aufdrängenden Umständen bewusst verschließen (BGH NJW 02, 744, 745). Fragt eine Bank nicht nach, so ist davon auszugehen, dass ihr die objektiven Umstände bekannt waren (Köln WM 03, 280, 282).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering. Im Fall der Berufung zu mehreren Erbteilen (vgl etwa §§ 1927, 1951) soll der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten so haften, als wären die Erbteile verschiedenen Erben angefallen, wohingegen dies bei der Anwachsung nur gelten soll, wenn die Erbteile verschieden beschwert sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Zielsetzung.

Rn 1 Die ROM II-VO gleicht einen großen Teil des Kollisionsrechts der außervertraglichen Schuldverhältnisse an und dient damit einem Ziel, das in der EWG für das internationale Deliktsrecht bereits seit Ende der 1960er Jahre angestrebt (erster Vorentwurf 1972, RabelsZ 74, 11 ff), 1978 aber zunächst zurückgestellt worden war (KOM [03] 427 3). Nachdem in der Rechtswissenschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachträgliche Anpassung des Veräußerungspreises

Rn. 556 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nachträglich eintretende Umstände können den Veräußerungsgewinn beeinflussen, indem sie Art, Inhalt oder Wert des Veräußerungspreises ändern oder zu Änderungen bei den Veräußerungskosten (s Rn 663) oder bei Ansatz oder Wert des übertragenen BV führen (s Rn 709f). Bestimmte nachträglich eintretenden Umstände können für die Bestimmung des Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift beruht auf der im Unionsrecht verbreiteten Gesetzgebungstechnik, zu Beginn eines Rechtsakts einige für denselben wesentliche Begriffe und Kategorien zu definieren. Art 2 übernimmt dabei zum Teil Definitionen, die früher verstreut geregelt waren (s iE nachstehend). Die Definitionen des Art 2 sind vor allem (aber nicht nur) für die Anerkennung und Vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht fast wörtlich § 93a III, IV ZPO aF (BTDrs 16/6308, 228) und enthält eine spezielle Kostenregelung für Verfahren auf Aufhebung der Ehe iSv § 121 Nr 2, für die gem § 113 I 2 die Kostenvorschriften §§ 91 ff ZPO einschlägig wären und gleichwohl anzuwenden sind, soweit § 132 keine Sonderregelung enthält.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rangstufen.

Rn 2 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 II 3 sind nunmehr ggü Ehegatten vorrangig. Dies bedeutet, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst um die Kindesunterhalte zu bereinigen ist. Soweit das dann noch verfügbare Einkommen den ggü dem Ehegatten oder dem Anspruch aus § 1615l geltenden Selbstbehalt, der in beiden Fällen identisch i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zweite Ausnahme.

Rn 8 Sie tritt ein, wenn Nacherbe ein Geschwister des Vor- oder des Nacherben sein soll. In Betracht kommen auch Halbgeschwister, ebenso Adoptivgeschwister, außer sie wären erst als Volljährige adoptiert worden (arg § 1770 I 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung spezieller Fragen zum Sachverständigenbeweis hebt das Gesetz dieses Beweismittel in bemerkenswerter Weise hervor. Angesichts des weiten Spielraums, den ein Schiedsgericht bei Beweisfragen hat (§ 1042 IV 2), wären die Regelungen dieser Norm überwiegend nicht zwingend erforderlich gewesen. Durch die Festlegung und die Hervorhebung einzelner Aspekte wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe, unrichtig entschieden sei; er wird mit der Behauptung, dass die Hauptpartei den Rechtsstreit mangelhaft geführt habe, nur insoweit gehört, als er durch die Lage des Rechtsstreits zur Zeit seines Beitritts oder durch Erklärun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Belange gemeinschaftlicher Kinder.

Rn 12 Zu den Interessen der gemeinschaftlichen Kinder rechnen zB die schulischen Belange, die berührt wären, hätte die Erfüllung der Ausgleichsforderung zur Folge, dass die bisherige Wohnung zu veräußern wäre, was mit einem für das Kind schädlichen Wohnungs- und Schulwechsel einherginge (MüKo/Koch Rz 12). Die Vorschrift schützt auch im Haushalt des Schuldners lebende volljäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 34 Im Wege des Anscheinsbeweises kann sowohl der Schluss von der Ursächlichkeit eines Fehlverhaltens auf den eingetretenen Schaden als auch der umgekehrte Schluss von bestimmten Schadensbildern auf eine typische Ursache gezogen werden (BGH NJW 97, 528, 529). So können die erlittenen Verletzungen eines Fahrzeuginsassen dem ersten Anschein nach dafür sprechen, dass er nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BRHP/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art 1...mehr