Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Werbungskosten

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Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert

Leitsatz 1. Erhält ein Kind, das ein Promotionsstudium in Großbritannien durchführt, von der ausländischen Universität ein Stipendium, das zu Einkünften führt, für die das Besteuerungsrecht Großbritannien zusteht, ist bei der Berechnung der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG für den Kindergeldanspruch maßgeblichen Einkünfte und Bezüge des Kindes nur der Saldo aus den in Großbritan...mehr

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Auflösungsverlust aus GmbH-Beteiligung.

Leitsatz Im Bereich des § 17 EStG können auch vorweggenommene Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Der Auflösungsverlust aus einer wesentlichen GmbH-Beteiligung ist um die vor Eintritt in die Gesellschaft gewährten eigenkapitalersetzenden Darlehensbeträge des Gesellschafters zu erhöhen, wenn sie nach dessen endgültigem Entschluss zum Erwerb der Kapitalanlage entstanden ...mehr

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Verpflegungsmehraufwand während Auslandssemester

Leitsatz Ein Masterstudent kann für die ersten drei Monate seines Auslandssemesters Verpflegungsmehraufwendungen abziehen, selbst wenn er in Deutschland bei den Eltern wohnt und dort über keine eigene Wohnung verfügt. Sachverhalt Ein Angestellter schrieb sich nach seinem erreichten Bachelor-Abschluss als Student im Programm "Master of Science in International Management" an e...mehr

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Nachweis der Vermietungsabsicht nach Beendigung eines langfristigen Mietverhältnisses

Leitsatz Erzielt ein Steuerpflichtiger vorübergehend keine Mieteinnahmen, kann er Aufwendungen dennoch als vorweggenommene Werbungskosten abziehen, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht. Sachverhalt Die Kläger erwarben im Jahr 1991 eine Eigentumswohnung und finanzierten den Kaufpreis. Die Wohnung w...mehr

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Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig

Leitsatz Eine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen. Normenkette § 367 Abs. 2a AO Sachverhalt Die Kläger wehren sich gegen eine Teileinspruchsentscheidung nach § 367 Abs. 2a AO, die das FA erlassen hatte. Sie hatten u.a. Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht, die vom FA nur teilweise anerkannt wurden. Der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Versorgungsleistungen

Rz. 214 Die vorweggenommene Erbfolge ist seit 2008 hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs nur noch für den betrieblichen Bereich möglich[1]. Rz. 215 Bei der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen hängt die Besteuerung davon ab, ob die Übertragung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Dabei können auch wiederkehrende Leistungen an den Übergeber vere...mehr

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Kosten eines Erststudiums im Anschluss an das Abitur (Neuregelung durch BeitrRLUmsG)

Leitsatz Die Neuregelung in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG durch das BeitrRLUmsG, wonach der Abzug der Kosten eines Erststudiums im Anschluss an das Abitur nur als Sonderausgaben möglich ist, stellt keinen Verstoß gegen das objektive oder subjektive Nettoprinzip dar, und die im Gesetz vorgesehene Rückwirkung verstößt auch nicht gegen die Verfassung. Sachverhalt Der Kläger hat...mehr

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Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Leitsatz Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind aufgrund der Neuregelungen in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011 nicht als Werbungskosten abziehbar. Die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Nichtabziehbarkeit der Kosten einer beruflichen Erstausbildung sind verfassungsgemäß, da sie weder gegen das Rückwirkun...mehr

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Kosten eines Erststudiums nach erfolgloser 4-jähriger Erstausbildung

Leitsatz Aufwendungen für ein Erststudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG a. F. als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zur angestrebten Berufstätigkeit nachgewiesen wird. Sachverhalt Der Kläger befand sich als Beamtenanwärter in Ausbildung, hat jedoch die Abschlussprüfung nicht bestanden. ...mehr

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Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

Leitsatz 1. Eine erstmalige Berufsausbildung i.S.v. § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. 2. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung. Normenkette § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 1 EStG Sachverhalt K leistete nach dem Abitur den Zivildienst beim Deutschen Roten...mehr

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Abzug von Bürgschaftsaufwendungen eines Gesellschaftergeschäftsführers

Leitsatz Übernimmt der Gesellschaftergeschäftsführer einer Unternehmensgruppe zur Abwendung der Insolvenz einer Gesellschaft eine Bürgschaft, sind daraus entstehende Verpflichtungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abzugsfähig, wenn er die Bürgschaft primär zur Sicherung seines Arbeitsplatzes übernommen hat. Sachverhalt Der Kläger war Ges...mehr

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Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf

Leitsatz Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren sind keine Mischkosten, sondern grundsätzlich ­insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare ­Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt (entgegen Abschn. 63.4.3.1. Abs. 2 DA-FamESt...mehr

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Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im Ausland ausgeübter Tätigkeit

Leitsatz 1. Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzugs unberührt. 2. Allein die Möglichkeit, dass diese Berufstätigkeit später auch im Ausland ausgeübt werden könnte, begründet noch keinen unmitt...mehr

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§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt

Leitsatz Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzugs unberührt. Normenkette § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Sa...mehr

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Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums

Leitsatz Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Senatsurteil vom 20.07.2006, VI R 26/05, BFH/NV 2006, 1974, BFH/PR 2006, 395). Normenkette § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 19 Abs. 1 ...mehr

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Entgeltlicher Erwerb "gebrauchter" Lebensversicherungen

Leitsatz 1. Der vom Erwerber einer "gebrauchten" Kapitallebensversicherung gezahlte Kaufpreis stellt Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB dar. 2. Die bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen sind weder negative Einnahmen aus Kapitalvermögen noch vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Normenk...mehr

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Erststudium an FH der Wirtschaft: Studienkosten keine vorweggenommenen Werbungskosten

Leitsatz Nimmt eine Abiturientin nach ihrem Schulabschluss ein Erststudium an einer Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) auf, sind die Studienkosten nicht als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig. Sachverhalt Eine Abiturientin nahm direkt nach ihrem Schulabschluss ein Erststudium an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) auf. Während des dortigen Studiums der Betriebs...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Scheidet ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 18 Abs. 1 VersAusglG bei beiderseitigen Anrechten gleicher Art aus, kann nicht auf § 18 Abs. 2 VersAusglG zurückgegriffen werden (OLG München, Beschl. v. 1.4.2010 – 4 UF 78/10, FamRZ 2010, 1664). Trotz Vorliegens einer Geringfügigkeit i.S.v. § 18 Abs. 2 VersAusglG ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, wenn der Aus...mehr

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Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO; Voraussetzungen für den Erlass einer Teileinspruchsentscheidung; verfassungsmäßiges Zustandekommen des JStG 2007

Leitsatz 1. Ein Vorläufigkeitsvermerk, der auf § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO und auf die Besteuerungsgrundlage hinweist, hinsichtlich derer die Steuer vorläufig festgesetzt wird, ist inhaltlich nach Grund und Umfang hinreichend bestimmt. Es ist nicht erforderlich, die betragsmäßige Auswirkung der vorläufigen Festsetzung anzugeben und die anhängigen Musterverfahren nach Gericht ...mehr

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Wohnungskosten am Studienort

Leitsatz Aufwendungen eines Studenten für die Kosten der Wohnung am Studienort sind dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vorliegen. Ist das nicht der Fall, können diese, dem Grunde nach als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen, auch nicht als Son...mehr

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Kosten für ein Erststudium nach Schulausbildung als Werbungskosten?

Leitsatz Aufwendungen für ein sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließendes Erststudium sind nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG. Sachverhalt Die Klägerin schloss im Jahr 2004 mit dem Abitur ihre Schulausbildung ab. Die Aufwendungen für ein sich daran anschließendes Erststudium machte sie al...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen – I –: Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags

Leitsatz 1. Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 01.02.2006, X B 166/05, BFH/NV 2006, 876, BFH/PR 2006, 152). Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Der im Jahr 2005 im Fall der Zusammen...mehr

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Erwerb einer "gebrauchten" Lebensversicherung: Zinsanteil keine Werbungskosten bzw. negative Einnahme

Leitsatz Der bei Erwerb einer "gebrauchten" Lebensversicherung aufgelaufene Zinsanteil ist im Veranlagungszeitraum des Erwerbs weder als Werbungskosten noch als negative Einnahme aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, vielmehr handelt es sich um Anschaffungskosten der Lebensversicherung. Sachverhalt Die Kläger gründeten in 2005 eine GbR, welche im gleichen Jahr eine sog. "ge...mehr

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Wirtschaftliche Dispositionsbefugnis für Zurechnung von Vermietungseinkünften maßgebend

Leitsatz Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung hat. Nicht entscheidend ist das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum am Mietobjekt. Sachverhalt Die Klägerinnen sind Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem dinglichen Wohnrecht belastet ist, des...mehr

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Nachweis der Vermietungsabsicht bei längerem Wohnungsleerstand

Leitsatz Der Abzug von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um deren Vermietung bemüht. Hierfür trägt er die Feststellungslast. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Jahr 2003 ein Zweifamilienhaus und räumte der Verkäuferin an der Wohnung im Erdgeschoss ein Wohnrecht ein. Die Wohnung im Obergeschoss stand ...mehr

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Aufwendungen für Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

Leitsatz 1. § 12 Nr. 5 EStG bestimmt in typisierender Weise, dass bei einer erstmaligen Berufsausbildung ein hinreichend veranlasster Zusammenhang mit einer bestimmten Erwerbstätigkeit fehlt. Die Vorschrift enthält jedoch kein Abzugsverbot für erwerbsbedingte Aufwendungen. 2. In verfassungskonformer Auslegung steht § 12 Nr. 5 EStG einem Abzug von Aufwendungen als Werbungskost...mehr

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Auslegung eines Einspruchs gegen einen Sammelbescheid

Leitsatz Beantragt der Kläger im Klageverfahren, einen Vorläufigkeitsvermerk zu erweitern, und beantragt er im Revisionsverfahren, die ESt herabzusetzen, liegt eine unzulässige Klageänderung i.S.d. §§ 67, 123 FGO vor. Die Reichweite eines Einspruchs gegen einen (mehrere Festsetzungen umfassenden) Sammelbescheid richtet sich nach der Beschwer, die sich aus der Begründung des E...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 1 Grundzüge

Nach herkömmlicher Betrachtungsweise sind drei Fallgruppen zu unterscheiden, die nachfolgend synoptisch – in den Voraussetzungen, Bezeichnungen und Rechtsfolgen – gegenübergestellt werden. Es handelt sich dabei um eine summarische Gesamtdarstellung der davon betroffenen §§ 10, 12 und 22 EStG.[1] Bei der nachfolgenden Zusammenfassung müssen zwei Aspekte getrennt beurteilt werd...mehr

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Vorweggenommene Werbungskosten bei Selbstnutzung und späterer Vermietung der Wohnung

Leitsatz Werbungskosten sind auch vorab entstandene Aufwendungen, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der angestrebten Einkunftsart besteht. Sachverhalt Die verheirateten Kläger machten in der Einkommensteuererklärung für 2002 Aufwendungen von 3.000 EUR für den Einbau eines Heizkessels als vorweggenommene Werbungskosten ...mehr

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Disagio als Anschaffungskosten oder sofort abziehbare Werbungskosten?

Leitsatz Erstattet der Erwerber einer Eigentumswohnung dem Veräußerer ein Disagio, können je nach Gestaltung beim Erwerber Anschaffungskosten des Gebäudes oder sofort abziehbare Werbungskosten vorliegen. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Dezember 2003 von der A-GmbH eine zu diesem Zeitpunkt im Bau befindliche Eigentumswohnung. Im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises löste e...mehr

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Anforderungen an die Vermietungsabsicht bei einem strukturell bedingten Leerstand

Leitsatz Aufwendungen für Jahrzehnte lang leer stehende, vorher nicht vermietete Räume sind nur dann als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur Vermietung zweifelsfrei nachvollziehbar ist. Sachverhalt Streitig ist, ob die Klägerin im Veranlagungszeitraum 2003 die einkommensteuerlich relevante Absicht hatte, im Jahr 1976 hergestellte Wohnungen im Geb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufigkeitsvermerke in Einkommensteuerbescheiden sind nicht hinreichend verständlich

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk in dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid ist nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich und nicht hinreichend umfassend formuliert. Er vermittelt deshalb nicht den verfassungsrechtlich garantierten effektiven Steuerrechtsschutz. Sachverhalt Der Kläger wurde für das Jahr 2005 zur Einkommensteuer veranlagt. Den Einkommenste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rentenversicherungsbeiträge stellen auch ab 2005 keine Werbungskosten dar

Leitsatz Rentenversicherungsbeiträge, die in 2005 gezahlt wurden, sind keine vorweggenommene Werbungskosten, die in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden können. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1, 10 Abs. 3 Satz 5, 22 Nr. 1 EStG 2002 Sachverhalt Im entschiedenen Fall war streitig, ob die im Jahr 2005 aufgewendeten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2.7.2.2 Darlehensvergabe durch den unmittelbar beteiligten Anteilseigner

Rz. 105 § 8a bringt im Verhältnis zwischen Anteilseigner und Kapitalgesellschaft nicht unbedingt eine steuerliche Mehrbelastung, verglichen mit der Anerkennung der Vergütungen als Zinsen, wenn der Gesellschafter eine inländische Körperschaft ist. Die Vorschrift bewirkt aber eine Verschiebung der Steuerbelastung von dem Anteilseigner auf die Kapitalgesellschaft. Beispiel Die A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Werbungskosten eines im Ausland lebenden Arbeitnehmers

Leitsatz Ein im Ausland lebender Arbeitnehmer, der die Erzielung inländischer Einkünfte beabsichtigt, kann seine vorab entstehenden Werbungskosten (z. B. Bewerbungskosten) als Verlustvortrag geltend machen. Die Verlustverrechnung erfolgt bei der späteren Einkommensteuerveranlagung. Sachverhalt Der Kläger war ein Arbeitnehmer, der im Streitjahr in den USA wohnte und arbeitete...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gutachtenkosten als Anschaffungsnebenkosten einer GmbH-Beteiligung

Leitsatz Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbse...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflichtiger Arbeitslohn und Erwerbsausgabenabzug bei Übernahme der Kosten einer Outplacementberatung durch den Arbeitgeber

Leitsatz Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Outplacementberatung des Arbeitnehmers, unterliegen die Beträge als Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, sofern eine Abkürzung des Vertragsweges vorliegt. Sachverhalt Der Kläger, ein Prokurist, hatte mit seine...mehr

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Vor 2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nur als Sonderausgaben mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG a.F. ergebenden Höchstbeträgen abziehbar. Hieran hat sich durch das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) vom 5.7.2004 (BGBl I 2004, 1427) zum 1.1.2005 nichts geändert. Dies folgt aus der zeitlichen Gel...mehr

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Ermessensentscheidung über Fortsetzung eines kraft Gesetzes ruhenden Einspruchsverfahrens

Leitsatz Ein gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes ruhendes Einspruchsverfahren kann nach § 363 Abs. 2 Satz 4 AO fortgesetzt werden. Eine solche Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Diese muss daher ihre Er-messenserwägungen offenlegen. Normenkette § 363 Abs. 2 AO, § 102 Satz 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin erhob gegen den ESt-Bescheid 2001 wege...mehr

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Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland – Verhältnis des Zu- und Abflussprinzips, des Veranlassungsprinzips und der DBA-Freistellung

Leitsatz 1. Vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbstständigen Tätigkeit im Ausland sind nicht in die Bemessungsgrundlage der ESt einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch in einem solchen Fall bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu b...mehr

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Ruhen von Einspruchsverfahren zum Abzug von Beiträgen zu Rentenversicherungen als Werbungskosten nach § 22 Nr. 1 EStG

Kommentar Die Voraussetzungen für einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften i.S. des § 22 Nr. 1 EStG sind mangels vor dem BVerfG bzw. BFH anhängigem Verfahren derzeit nicht erfüllt. Auch Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide für V...mehr

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Schadenersatz für Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Mietwohngrundstück als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadenersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15.11.2005, IX R 3/04, BStBl II 2006, 258, BFH-PR 2006, 100). Normenkette § 9 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG) für Veranlagungszeiträume vor 2005; der Vorläufigkeitsvermerk umfasst auch die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen; beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. ...mehr

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Beschränkter Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Geltungsbereich des AltEinkG verfassungsrechtlich unbedenklich

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG (ab dem 1.1.2005) geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) als Sonderausgaben nach näherer Maßgabe der Überleitung in die sog. nachgelagerte Besteuerung (§ 10 Abs. 3 EStG) nur beschränkt abziehbar sind. Gegen diese gesetzliche Regelung b...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Einkommensteuerfestsetzungen sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG); Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG; Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsges...mehr

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Kein Anspruch des Einspruchsführers auf Ruhen des Einspruchsverfahrens

Leitsatz Die Finanzbehörde entscheidet allein, ob sie den Ausgang eines verfassungs- oder bundesgerichtlichen Musterverfahrens abwartet oder das Rechtsbehelfsverfahren durch Einspruchsentscheidung abschließt. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind weder als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung noch als unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben zu ...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf den Abzug von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten

Kommentar Das BMF-Schreiben vom 2.8.2005[1] bestimmt, dass in den Erläuterungen zur vorläufigen Steuerfestsetzung darauf hinzuweisen ist, dass die Vorläufigkeitserklärung nur die Frage erfasst, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Es dürfte daher kein Zweifel darüber bestehen, dass dieser Vorläufigkeitsvermerk nur die Frage erf...mehr

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Vorweggenommene Betriebsausgaben bei beabsichtigter steuerfreier Tätigkeit

Leitsatz Entstehen bei einer beabsichtigten nebenberuflichen Tätigkeit i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG vorweggenommene Betriebsausgaben, kommt es aber nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit, steht das Abzugsverbot des § 3c EStG dem Abzug dieser Betriebsausgaben nicht entgegen. Normenkette § 3 Nr. 26 EStG , § 3c EStG Sachverhalt Der inzwischen verstorbenen Ehefrau des Klägers entstande...mehr

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Rentenversicherungsbeiträge als vorab veranlasste Werbungskosten

Leitsatz Das FG hat einem Kläger für ein Verfahren, in dem strittig ist, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten darstellen, Prozesskostenhilfe gewährt. Sachverhalt Das FG hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger für ein Hauptsacheverfahren, in dem die Frage der Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen als vorab veranlasste Werbungskosten str...mehr

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Unechte doppelte Haushaltsführung wird nicht mehr anerkannt

Leitsatz Aufwendungen wegen unechter doppelter Haushaltsführung sind jedenfalls ab 2003 nicht mehr als Werbungskosten abziehbar. Sachverhalt Ein Student der Wirtschaftswissenschaften beantragte für den Veranlagungszeitraum 2003 verschiedene Studienkosten sowie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten im Wege der Feststellung eines bleibenden Verlustvortr...mehr