Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 7 Der vorläufige Erbe kann sich bei der Erklärung der Ausschlagung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar grds. nach den allg. Vorschriften der §§ 164 ff. BGB vertreten lassen (arg. Abs. 3), nicht aber einen sonst Ermächtigten im eigenen Namen auftreten lassen.[28] Anscheins- und/oder Duldungsbevollmächtigte kommen nicht in Betracht,[29] da Abs. 3 für Bevollmächtigte bei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Beauftragter bzw. Bevollmächtigter als Auskunftsverpflichteter

Rz. 7 Handelte ein Bevollmächtigter des Erblassers entgeltlich oder unentgeltlich im Auftrag des Erblassers, z.B. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, so ist er dem Erben ebenfalls nach §§ 666, 681 BGB zur Auskunft verpflichtet sowie nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten. Allein aus einer Kontovollmacht und der Vollmacht über ein Bankschließfach ergibt sich aber noch kei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. § 664 Abs. 1 BGB – Einschaltung Dritter

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[37] Kann jedoch der Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB einen Nachfolger ernennen, ist diese Übertragung durch Kündigung durch den Testamentsvollstr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 19. Vollmachten

Rz. 57 Stirbt der Bevollmächtigte, so wird im Zweifel davon ausgegangen, dass die Vollmacht erlischt (§§ 673, 675 BGB). Anders beim Tod des Vollmachtgebers. Hier wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht im Zweifel bestehen bleibt und gegenüber dem Erben Wirkung entfaltet.[197] Dabei ist nach § 168 BGB für die Frage der Fortdauer der Vollmacht das zugrunde liegende Rechtsge...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Variante Rechtswahlklausel – Vorsorgevollmacht

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.11: Rechtswahlklausel – Vorsorgevollmacht Diese Vorsorgevollmacht des _________________________ (Vollmachtgebers) zugunsten _________________________ (Bevollmächtigtem) unterliegt dem Recht der/des _________________________ (Bezeichnung des gemäß dem Katalog in Art. 15 Abs. 2 ESÜ zulässigerweise wählbaren Rec...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Art. 15 Haager Erwachsenenschutz-Übereinkommen: Vorsorgevollmacht – Grundlagen

Rz. 63 Wie bereits ausgeführt (Rdn 57), enthält Art. 15 des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 (ESÜ) eine dem autonomen deutschen Kollisionsrecht vorgehende Kollisionsnorm[176] für die Bestimmung des auf die von einem Erwachsenen einem Dritten erteilte Vorsorgevollmacht[177] anwendbaren Rechts, die auf der Möglichkeit einer Re...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Regelungsgegenstand

Rz. 57 Art. 8 EGBGB regelt das auf Fragen der rechtsgeschäftlichen ("gewillkürten") Stellvertretung anwendbare Recht. Obgleich Art. 8 EGBGB damit eine der zentralen Fragen des Vertragsschlusses regelt und vorrangig die Festlegung des anwendbaren Rechts durch eine Rechtswahl ermöglicht, wird die Frage des auf die gewillkürte Stellvertretung anwendbaren Rechts weder in der Rom...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Ausgeschlossene Vertretergeschäfte

Rz. 59 Bestimmte Vertretergeschäfte sind vom Anwendungsbereich des Art. 8 EGBGB ausgeschlossen. Ausdrücklich genannt werden in Art. 8: Keine Anwendung findet...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / I. Vorsorgevollmacht

Rz. 14 Bei einer lasting power of attorney (LPA) werden Vollmachtgeber als donor, Bevollmächtigte als attorney bezeichnet. Mehrere können einzeln (severally) oder gemeinsam (jointly) vertretungsberechtigt sein, ferner können Ersatzbevollmächtigte (substitute attorney) bestimmt werden. Einzelne Regelungsbereiche:mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / J. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rz. 13 Angesichts der mannigfaltigen Gestaltungsmöglichkeiten sollen hier keine vollständigen Beispiele gegeben, sondern wesentliche Regelungsbereiche angesprochen werden. I. Vorsorgevollmacht Rz. 14 Bei einer lasting power of attorney (LPA) werden Vollmachtgeber als donor, Bevollmächtigte als attorney bezeichnet. Mehrere können einzeln (severally) oder gemeinsam (jointly) ver...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / II. Patientenverfügung

Rz. 15 Hierfür stehen uns die Begriffe living will und advance healtcare directive zur Verfügung. Der mitunter anzutreffende Begriff healthcare proxy steht hingegen für eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten, die jemandem erteilt worden ist. Hier einige Begrifflichkeiten:mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / M. Begriffe

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / II. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 11 Bei der Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht ist zwischen den vermögensrechtlichen und den persönlichen Angelegenheiten zu unterscheiden, da jeweils andere gesetzliche Vorgaben gelten. 1. Besonderheiten für vermögensrechtliche Angelegenheiten a) Konkrete Aufzählung der Befugnisse des Bevollmächtigten Rz. 12 Bei den vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann die Vollmacht g...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 3. Registrierung der Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Jede schriftliche oder notarielle Vorsorgevollmacht kann bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post registriert werden. Dies gilt auch für Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Betreuungsgerichte prüfen vor Einrichtung einer Betreuung, ob Eintragungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / B. Vorsorgevollmacht

Rz. 8 Die Vorsorgevollmacht ist eine gewöhnliche Vollmacht i.S.d. §§ 164 ff. BGB; lediglich der Anlass ist ein anderer. Anders als bei einer normalen Vollmacht, die erteilt wird, weil der Vollmachtgeber z.B. aus Zeitmangel daran gehindert ist ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu schließen, kommt die Vorsorgevollmacht bei einer inzwischen eingetretenen Geschäftsunfähigkeit des Vo...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Sicherung der Handlungsfähigkeit durch eine Vorsorgevollmacht

Rz. 63 Da eine Betreuung nur dann angeordnet werden kann, wenn der Geschäftsunfähige nicht vorher selbst für den Fall der Geschäftsunfähigkeit einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat, ist die Vorsorgevollmacht ein geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Betreuung und der damit wohl einhergehenden Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Es gelten grundsät...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / F. Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Rz. 69 Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht ist nach billigem Ermessen anhand des Umfangs der erteilten Vollmacht und des Vermögens des Vollmachtgebers zu bestimmen, wobei gemäß § 98 Abs. 3 GNotKG grundsätzlich das halbe Aktivvermögen anzusetzen ist. Wenn, wie in der Praxis üblich, die Ausfertigungen für die Bevollmächtigten zunächst nur dem Vollmachtgeber zur Weiterg...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / h) Regelungen zur Entgegennahme von analoger Post und Zugang zu digitalen Medien

Rz. 24 Anders als ein Betreuer bedarf der Vorsorgebevollmächtigte keiner ausdrücklichen Ermächtigung zur Entgegennahme der Post des Vollmachtgebers, wenn die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet ist.[29] Nachdem es teilweise zu praktischen Problemen kam, wenn Vorsorgevollmachten keine ausdrückliche "Postklausel" enthielten, hat nun auch die Rechtsabteilung der...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / c) Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten

Rz. 36 Es ist auch möglich, einen Kontrollbevollmächtigten zu bestellen oder bei Bestellung von zwei Bevollmächtigten jedem Kontrollbefugnisse gegenüber dem anderen Bevollmächtigten zu erteilen.mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Einsetzung eines Kontrollbetreuers gem. § 1820 Abs. 3 BGB

Rz. 37 Verletzt der Bevollmächtigte oder einer der Bevollmächtigten seine Pflichten, kann das Betreuungsgericht gem. § 1820 Abs. 3 BGB zudem einen Kontrollbetreuer bestellen, der dann notfalls auch die Vollmacht widerrufen kann. Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf aber nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 1. Besonderheiten für vermögensrechtliche Angelegenheiten

a) Konkrete Aufzählung der Befugnisse des Bevollmächtigten Rz. 12 Bei den vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann die Vollmacht generell für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Generalvollmacht ausgestaltet werden oder es können die Befugnisse konkret benannt werden. Auch wenn die generell formulierte Vollmacht rechtlich ausreichend ist, stößt eine Vollmacht mit k...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / e) Regelung zur Wirksamkeit der Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 19 Die Vollmacht sollte unbedingt eine Bestimmung dazu enthalten, ob sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Letzteres empfiehlt sich deshalb, weil das OLG Hamm entschieden hat, dass eine Vorsorgevollmacht entgegen der Regelung der §§ 672, 168 BGB im Zweifel mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt.[22] Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamm vom 10.1.2013 soll ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 5. Rechtswahl/Vollmachtsstatut

Rz. 39 Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, richtet sich das auf die Vorsorgevollmacht anwendbare Recht nach Art. 15 des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens (ESÜ). Gemäß Art. 15 Abs. 1 ESÜ ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings gilt als Vorsorgevo...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit von Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Rz. 13 Da insbesondere Schenkungen für den Vollmachtgeber wirtschaftlich nachteilig sind, sollte die Befugnis hierzu besonders erörtert werden. Wird der Bevollmächtigte nicht ausdrücklich zur Vornahme von unentgeltlichen Verfügungen befugt, kommt es auch bei entgeltlichen Geschäften immer wieder zu Problemen im Rechtsverkehr, da manche Grundbuchämter dann z.B. auch bei Grund...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 4. Sicherungsmöglichkeiten gegen Vollmachtsmissbrauch

Rz. 31 Gerade die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten birgt eine erhebliche Missbrauchsgefahr in sich und sollte daher nur bei Vorliegen eines ausreichenden Vertrauensverhältnisses zur Person des Bevollmächtigten erteilt werden. Wie bereits dargestellt ist es nicht möglich, die Wirksamkeit der Bevollmächtigung auch im Außenverhältnis davon abhängig zu machen, d...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 6. Regelung zum Innenverhältnis

Rz. 40 Sinnvoll ist auch eine nähere Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen dem Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten sowie bei mehreren Bevollmächtigten zwischen den Bevollmächtigten untereinander. Um die Wirksamkeit der Vollmacht im Außenverhältnis nicht zu beeinträchtigen, sollten eine nähere Ausgestaltung des Innenverhältnisses besser in einer separaten privatsc...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Sichere Verwahrung der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde

Rz. 34 Es bietet sich zudem an, dass die Urschrift der Vollmachtsurkunde bzw. bei einer notariell beurkundeten Vollmacht die Ausfertigung der Vollmachtsurkunde zunächst von dem Vollmachtgeber oder einem engen Vertrauten wie z.B. dem Steuerberater verwahrt wird.[34] Solange der Bevollmächtigte nämlich nicht im Besitz der Urschrift oder der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde i...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Regelung zur Befreiung von § 181 BGB

Rz. 17 Die Vollmacht sollte auch eine Regelung dazu enthalten, ob eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, also vom Verbot des Insichgeschäfts, erteilt wird. Ohne eine solche Befreiung stößt gerade die Vollmacht für Familienangehörige schnell an ihre Grenzen, da hier oft Insichgeschäfte vorgenommen werden müssen. Wie bei der Befugnis zur Vornahme von Schenkungen ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / Literaturtipps

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 1. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 64 Für Kapitalgesellschaften sind die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Vorsorgebevollmächtigten weitgehend unproblematisch. Vorsicht ist hingegen bei der Bevollmächtigung zur Wahrnehmung von Geschäftsführeraufgaben geboten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine organersetzende bzw. organvertretende Generalvollmacht...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / f) Regelung zur Befugnis der Erteilung von Untervollmachten

Rz. 22 Die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten für einzelne Rechtgeschäfte kann eingeräumt oder ausgeschlossen werden. Gerade bei einer "nur" gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis sollte den Bevollmächtigten aus Praktikabilitätsgesichtspunkten die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam einem der Bevollmächtigten Untervollmacht zu erteilen. Die praktische Abwicklung d...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / a) Anordnung von Gesamtvertretung

Rz. 32 Eine sehr effektive Sicherungsmöglichkeit gegen einen Vollmachtsmissbrauch ist die Anordnung der Gesamtvertretung. Wenn z.B. immer mindestens zwei Bevollmächtigte gemeinsam handeln müssen, dürfte ein Vollmachtsmissbrauch nahezu ausgeschlossen sein. Um trotz angeordneter Gesamtvertretung für nicht so missbrauchsanfällige Rechtsgeschäfte eine alltagstaugliche Abwicklung...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / c) Geschäftsunfähigkeit als Bedingung für die Wirksamkeit der Vollmacht

Rz. 16 Wenn die Wirksamkeit der Vollmacht von der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers abhängen soll, darf diese Einschränkung nur im Innenverhältnis gelten. Im Außenverhältnis muss die Vollmacht unbeschränkt gelten, da die Vollmacht in der Praxis sonst nicht einsetzbar ist. Die Geschäftsunfähigkeit als Bedingung für die Wirksamkeit der Vollmacht könnte nämlich insbesond...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / g) Form der Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, für eine Verwendung gegenüber dem Grundbuchamt ist jedoch die Form des § 29 GBO erforderlich, d.h. mindestens notarielle Beglaubigung. Für den Einsatz gegenüber dem Handelsregister ist ebenfalls mindestens notarielle Beglaubigung erforderlich, § 12 HGB. Es empfiehlt sich ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / a) Konkrete Aufzählung der Befugnisse des Bevollmächtigten

Rz. 12 Bei den vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann die Vollmacht generell für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Generalvollmacht ausgestaltet werden oder es können die Befugnisse konkret benannt werden. Auch wenn die generell formulierte Vollmacht rechtlich ausreichend ist, stößt eine Vollmacht mit konkret ausgestalteten Anwendungsfällen für die einzelnen B...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Wirkung und Zulässigkeit

Rz. 9 Um die Bestellung eines Betreuers zu verhindern, muss die Vorsorgevollmacht alle Bereiche umfassen, die Aufgabenbereich eines Betreuers sein können, d.h. insbesondere die Besorgung sämtlicher Vermögensangelegenheiten, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, die Aufenthaltsbestimmung sowie freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Rz. 10 Für manche Bereiche ist ein Handeln durc...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 2. Besonderheiten für persönliche Angelegenheiten

Rz. 25 Gemäß § 1820 Abs. 2 BGB bedürfen Vollmachten für die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder deren Widerruf, Entscheidungen über freiheitsentziehende Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen sowie Zwangsbehandlungen außerhalb von einer freiheitsentziehenden Unterbringung zwingend der Schriftform und die Vollmacht muss diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen....mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / II. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 3 Die Vollmacht muss noch im Zustand der Geschäftsfähigkeit [2] errichtet werden und darf nach Errichtung nicht widerrufen worden sein.[3] Grundsätzlich wird vermutet, dass der Vollmachtgeber bei Errichtung der Vollmacht geschäftsfähig war. Ein bloßer Verdacht, der Vollmachtgeber sei bei Erteilung der Vollmacht geschäftsunfähig gewesen, genügt nicht, um die Vermutung der ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / III. Sicherung der Handlungsfähigkeit durch Generalhandlungsvollmacht gem. § 54 HGB

Rz. 68 Statt einer unzulässigen organersetzenden bzw. organvertretenden Generalvollmacht kann eine weitgehende Handlungsvollmacht erteilt werden, die all das, was nicht exklusiv dem Organ als Zuständigkeit zugewiesen ist, an einen Dritten delegiert.[53] In einem Urt. v. 18.7.2002 hatte der BGH eine sehr weitgehende Vorsorgevollmacht als zulässige Generalhandlungsvollmacht im...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 5. Bekanntmachung der Patientenverfügung

Rz. 52 Damit die Patientenverfügung auch zur Kenntnis genommen wird, sollte ein Hinweis darauf in der Brieftasche mitgeführt werden und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorgenommen werden.[46] Am sinnvollsten ist meist die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einer Urkunde. So ist sichergestellt, dass zumindest der ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / IV. Konkrete Geeignetheit des Bevollmächtigten

Rz. 7 Ferner muss der Bevollmächtigte konkret "geeignet" sein. Das ist er dann nicht, wenn er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht besorgen kann, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Vollmachtgebers begründet. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmäc...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / IV. Betreuungsgerichtliche Kontrolle

Rz. 57 Die Einwilligung des Betreuers bzw. des Vertreters in eine ärztliche Maßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute bzw. Vollmachtgeber infolge der Maßnahme stirbt, schwer oder länger dauernd geschädigt wird. Entsprechend ist die Genehmigung in Fällen der Nichteinwilligung oder des Widerrufs der Einwilligu...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 65 Bei Personengesellschaften werden zwar widerrufliche Stimmrechtsvollmachten für zulässig erachtet, allerdings ist die ganz herrschende Meinung der Ansicht, dass eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ausübung dieser Vollmachten darin besteht, dass die Mitgesellschafter der Erteilung einer Vollmacht zustimmen müssen, da die Mitgesellschafter nicht mit einer generellen ...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / III. Schiedsklausel

Rz. 26 Schiedsklauseln können auch in Verträgen zur Vermögensnachfolge vereinbart werden. Hier ist folgende Schiedsklausel denkbar: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge Die Vertragsparteien bestimmen, dass alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag betreffen, unter Ausschluss der ordentlich...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / E. Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei Unternehmern

Rz. 59 Gerade bei Unternehmern ist die Errichtung geeigneter Vorsorgevollmachten besonders wichtig, da ansonsten im Falle der eintretenden Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters oder Einzelunternehmers ein Betreuer zu bestellen wäre. Das Verfahren ist dann sehr kosten- und zeitaufwendig, da der Betroffene zunächst dem Betreuungsgericht vorzuführen und persönlich anzuhöre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1820 BGB – Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung.

Gesetzestext (1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr