Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 5. Widerruf gesellschaftsrechtlicher Zustimmungen zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte bei Personengesellschaften

Im Personengesellschaftsrecht ergibt sich eine dem Widerruf einer Vorsorgevollmacht vergleichbare Konstellation. Die Nichterteilung der Zustimmung zur Vertretung eines Mitgesellschafters durch einen Vorsorgebevollmächtigten und der Widerruf einmal erteilter Zustimmungen. a) Zustimmungspflicht zur Vorsorgevollmacht Im Personengesellschaftsrecht kann das Handeln durch einen Vors...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 1. Widerruf durch Betreuer

Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer eine Vollmacht widerrufen kann. Nach § 1820 Abs. 5 BGB darf der Betreuer eine Vollmacht oder einen Teil einer Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt,[12] nur widerrufen, wenn das Festhalten an der Vollmacht...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / I. Arten der Vollmacht

Die Bevollmächtigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Vollmachten können rechtsgeschäftlich als Spezialvollmachten, Gattungsvollmachten oder General- und/oder Vorsorgevollmachten erteilt werden (§ 167 BGB).mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Widerruf durch Miterben

Nach h.M.[14] hat jeder Miterbe für sich das Recht zum Widerruf einer post- und/oder transmortal erteilten Vollmacht. Nach einem Widerruf durch einen Miterben bleibt die Vollmacht bestehen und die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben unberührt. Praxishinweis Der widerrufende Miterbe hat einen Anspruch darauf, dass er auf den Vollmachtsurkunden und er...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 4. Widerruf durch Testamentsvollstrecker

Umstritten ist auch das Verhältnis einer angeordneten Testamentsvollstreckung zu einer trans- oder postmortalen Vollmacht. Auf die Bevollmächtigung eines Dritten hat die Testamentsvollstreckung grundsätzlich keinen Einfluss.[19] Sie wird durch die Anordnung – grundsätzlich – nicht beeinträchtigt. Wird ein Dritter – und nicht der Testamentsvollstrecker – vom Erblasser postmort...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / d) Vereinbarung von Widerrufsfristen?

Weil bei bestimmten Vollmachten das Recht zum Widerruf nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, wird die Vereinbarung von Widerrufsfristen diskutiert.[8] Entsprechende Einschränkungen werden mit Recht kritisiert; denn in der Sache stellen sie faktisch einen Teilausschluss des Widerrufsrechts dar und unterliegen den gleichen Einwänden wie dem Ausschluss des Widerrufsrechts.[...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.3 Medizinische Anwendungsfälle (Abs. 2a)

Rz. 14 Der Absatz enthält die ersten medizinischen Anwendungsfälle, die als standardisierte, strukturierte medizinische Informationsobjekte in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 113). Die Rechte der Versicherten zur Zugriffserteilung auf die medizinischen Informationsobjekte sind sichergestellt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben (Satz 1):mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / III. Fazit

Die vorstehenden Bereiche sollen und können lediglich exemplarisch beleuchten, wie sich gesellschaftliche Veränderungen im Recht und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung abbilden. Ebenso gut wie die gewählten Beispiele hätten dies etwa Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Rechtsstellung der Mutter eines nichtehelichen Kindes, zu Fragen des Internationalen Fam...mehr

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ZErb 01/2026, Familienunternehmen

Hölscher/Becker/Bonefeld (Hrsg.) 2025 849 Seiten, 149 EUR Nomos, ISBN 978-3-7560-0833-9 Das von Nikolas Hölscher, Arnd Becker und Michael Bonefeld herausgegebene und im Nomos Verlag in der Reihe der Nomos Formulare erschienene Werk "Familienunternehmen" schließt eine erhebliche Lücke des seit jeher relevanten und an Bedeutung zunehmenden Rechtsbereichs der Familienunternehmen, d...mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind in Deutschland viele große komplexe Familienvermögen entstanden, für die spezielle Nachfolgekonzepte erforderlich sind, um das Vermögen zu sichern und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Dieser Ratgeber zeigt zunächst die diversen Risiken für komplexe Familienvermögen auf, bevor dann jeweils praxiserprobte Lösungen für den langfr...mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 6 Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

In einer zweiten Stufe zur Reform des Transplantationsrechts sollen Versicherte für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Für eine Fortschreibung des § 291a SGB V zur Aufnahme von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hinweisen auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen auf der elektro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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ZErb 11/2025, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2025

Am 22. bis 24. Mai 2025 fand in Augsburg die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Es kamen rund 80 Vereinsmitglieder und Gäste zu Fortbildung und Austausch im Bereich des Vorsorgerechts zusammen. Die Tagung startete mit einem informativen Workshop "KI u Co. leicht gemacht – praktischer Einsatz für Vorsorgeanwältinnen und -anwälte" von Frau FAinFamR/FAinErbR Beatrix Rüt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Einsetzung eines Erben als Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 4 Für die Auslegung der Zuwendung als Erbeinsetzung ist entscheidend, dass der Erblasser den Bedachten zur Gesamtrechtsnachfolge berufen wollte. Weniger rechtstechnisch betrachtet/formuliert: Entscheidend ist, ob der Erblasser durch den Bedachten seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte,[7] ob er dem Bedachten unmittelbar die materielle Rechtsinhaberschaf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Antragsberechtigte

Rz. 37 Der Erbe ist Antragsberechtigter. Er kann dabei für sich allein den Antrag stellen oder aber auch bei einer Mehrheit von Erben für seine Miterben den Antrag stellen (zu den einzelnen Erbscheinsarten siehe Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rdn 2). Der Vorerbe ist auch zur Antragstellung berechtigt, der Nacherbe erst nach Eintritt des Nacherbfalls,[97] wobei mit Eintritt des Nache...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 7 Der vorläufige Erbe kann sich bei der Erklärung der Ausschlagung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar grds. nach den allg. Vorschriften der §§ 164 ff. BGB vertreten lassen (arg. Abs. 3), nicht aber einen sonst Ermächtigten im eigenen Namen auftreten lassen.[28] Anscheins- und/oder Duldungsbevollmächtigte kommen nicht in Betracht,[29] da Abs. 3 für Bevollmächtigte bei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Beauftragter bzw. Bevollmächtigter als Auskunftsverpflichteter

Rz. 7 Handelte ein Bevollmächtigter des Erblassers entgeltlich oder unentgeltlich im Auftrag des Erblassers, z.B. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, so ist er dem Erben ebenfalls nach §§ 666, 681 BGB zur Auskunft verpflichtet sowie nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten. Allein aus einer Kontovollmacht und der Vollmacht über ein Bankschließfach ergibt sich aber noch kei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. § 664 Abs. 1 BGB – Einschaltung Dritter

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[37] Kann jedoch der Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB einen Nachfolger ernennen, ist diese Übertragung durch Kündigung durch den Testamentsvollstr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 19. Vollmachten

Rz. 57 Stirbt der Bevollmächtigte, so wird im Zweifel davon ausgegangen, dass die Vollmacht erlischt (§§ 673, 675 BGB). Anders beim Tod des Vollmachtgebers. Hier wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht im Zweifel bestehen bleibt und gegenüber dem Erben Wirkung entfaltet.[197] Dabei ist nach § 168 BGB für die Frage der Fortdauer der Vollmacht das zugrunde liegende Rechtsge...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Variante Rechtswahlklausel – Vorsorgevollmacht

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.11: Rechtswahlklausel – Vorsorgevollmacht Diese Vorsorgevollmacht des _________________________ (Vollmachtgebers) zugunsten _________________________ (Bevollmächtigtem) unterliegt dem Recht der/des _________________________ (Bezeichnung des gemäß dem Katalog in Art. 15 Abs. 2 ESÜ zulässigerweise wählbaren Rec...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Art. 15 Haager Erwachsenenschutz-Übereinkommen: Vorsorgevollmacht – Grundlagen

Rz. 63 Wie bereits ausgeführt (Rdn 57), enthält Art. 15 des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 (ESÜ) eine dem autonomen deutschen Kollisionsrecht vorgehende Kollisionsnorm[176] für die Bestimmung des auf die von einem Erwachsenen einem Dritten erteilte Vorsorgevollmacht[177] anwendbaren Rechts, die auf der Möglichkeit einer Re...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Regelungsgegenstand

Rz. 57 Art. 8 EGBGB regelt das auf Fragen der rechtsgeschäftlichen ("gewillkürten") Stellvertretung anwendbare Recht. Obgleich Art. 8 EGBGB damit eine der zentralen Fragen des Vertragsschlusses regelt und vorrangig die Festlegung des anwendbaren Rechts durch eine Rechtswahl ermöglicht, wird die Frage des auf die gewillkürte Stellvertretung anwendbaren Rechts weder in der Rom...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Ausgeschlossene Vertretergeschäfte

Rz. 59 Bestimmte Vertretergeschäfte sind vom Anwendungsbereich des Art. 8 EGBGB ausgeschlossen. Ausdrücklich genannt werden in Art. 8: Keine Anwendung findet...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / I. Vorsorgevollmacht

Rz. 14 Bei einer lasting power of attorney (LPA) werden Vollmachtgeber als donor, Bevollmächtigte als attorney bezeichnet. Mehrere können einzeln (severally) oder gemeinsam (jointly) vertretungsberechtigt sein, ferner können Ersatzbevollmächtigte (substitute attorney) bestimmt werden. Einzelne Regelungsbereiche:mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / J. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rz. 13 Angesichts der mannigfaltigen Gestaltungsmöglichkeiten sollen hier keine vollständigen Beispiele gegeben, sondern wesentliche Regelungsbereiche angesprochen werden. I. Vorsorgevollmacht Rz. 14 Bei einer lasting power of attorney (LPA) werden Vollmachtgeber als donor, Bevollmächtigte als attorney bezeichnet. Mehrere können einzeln (severally) oder gemeinsam (jointly) ver...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / II. Patientenverfügung

Rz. 15 Hierfür stehen uns die Begriffe living will und advance healtcare directive zur Verfügung. Der mitunter anzutreffende Begriff healthcare proxy steht hingegen für eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten, die jemandem erteilt worden ist. Hier einige Begrifflichkeiten:mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / M. Begriffe

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / II. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 11 Bei der Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht ist zwischen den vermögensrechtlichen und den persönlichen Angelegenheiten zu unterscheiden, da jeweils andere gesetzliche Vorgaben gelten. 1. Besonderheiten für vermögensrechtliche Angelegenheiten a) Konkrete Aufzählung der Befugnisse des Bevollmächtigten Rz. 12 Bei den vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann die Vollmacht g...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 3. Registrierung der Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Jede schriftliche oder notarielle Vorsorgevollmacht kann bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer über das Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post registriert werden. Dies gilt auch für Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Betreuungsgerichte prüfen vor Einrichtung einer Betreuung, ob Eintragungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / B. Vorsorgevollmacht

Rz. 8 Die Vorsorgevollmacht ist eine gewöhnliche Vollmacht i.S.d. §§ 164 ff. BGB; lediglich der Anlass ist ein anderer. Anders als bei einer normalen Vollmacht, die erteilt wird, weil der Vollmachtgeber z.B. aus Zeitmangel daran gehindert ist ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu schließen, kommt die Vorsorgevollmacht bei einer inzwischen eingetretenen Geschäftsunfähigkeit des Vo...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Sicherung der Handlungsfähigkeit durch eine Vorsorgevollmacht

Rz. 63 Da eine Betreuung nur dann angeordnet werden kann, wenn der Geschäftsunfähige nicht vorher selbst für den Fall der Geschäftsunfähigkeit einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat, ist die Vorsorgevollmacht ein geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Betreuung und der damit wohl einhergehenden Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Es gelten grundsät...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / F. Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Rz. 69 Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht ist nach billigem Ermessen anhand des Umfangs der erteilten Vollmacht und des Vermögens des Vollmachtgebers zu bestimmen, wobei gemäß § 98 Abs. 3 GNotKG grundsätzlich das halbe Aktivvermögen anzusetzen ist. Wenn, wie in der Praxis üblich, die Ausfertigungen für die Bevollmächtigten zunächst nur dem Vollmachtgeber zur Weiterg...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / h) Regelungen zur Entgegennahme von analoger Post und Zugang zu digitalen Medien

Rz. 24 Anders als ein Betreuer bedarf der Vorsorgebevollmächtigte keiner ausdrücklichen Ermächtigung zur Entgegennahme der Post des Vollmachtgebers, wenn die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet ist.[29] Nachdem es teilweise zu praktischen Problemen kam, wenn Vorsorgevollmachten keine ausdrückliche "Postklausel" enthielten, hat nun auch die Rechtsabteilung der...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / c) Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten

Rz. 36 Es ist auch möglich, einen Kontrollbevollmächtigten zu bestellen oder bei Bestellung von zwei Bevollmächtigten jedem Kontrollbefugnisse gegenüber dem anderen Bevollmächtigten zu erteilen.mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 1. Besonderheiten für vermögensrechtliche Angelegenheiten

a) Konkrete Aufzählung der Befugnisse des Bevollmächtigten Rz. 12 Bei den vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann die Vollmacht generell für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Generalvollmacht ausgestaltet werden oder es können die Befugnisse konkret benannt werden. Auch wenn die generell formulierte Vollmacht rechtlich ausreichend ist, stößt eine Vollmacht mit k...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Einsetzung eines Kontrollbetreuers gem. § 1820 Abs. 3 BGB

Rz. 37 Verletzt der Bevollmächtigte oder einer der Bevollmächtigten seine Pflichten, kann das Betreuungsgericht gem. § 1820 Abs. 3 BGB zudem einen Kontrollbetreuer bestellen, der dann notfalls auch die Vollmacht widerrufen kann. Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf aber nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / e) Regelung zur Wirksamkeit der Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 19 Die Vollmacht sollte unbedingt eine Bestimmung dazu enthalten, ob sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Letzteres empfiehlt sich deshalb, weil das OLG Hamm entschieden hat, dass eine Vorsorgevollmacht entgegen der Regelung der §§ 672, 168 BGB im Zweifel mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt.[22] Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamm vom 10.1.2013 soll ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 5. Rechtswahl/Vollmachtsstatut

Rz. 39 Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, richtet sich das auf die Vorsorgevollmacht anwendbare Recht nach Art. 15 des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens (ESÜ). Gemäß Art. 15 Abs. 1 ESÜ ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings gilt als Vorsorgevo...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit von Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Rz. 13 Da insbesondere Schenkungen für den Vollmachtgeber wirtschaftlich nachteilig sind, sollte die Befugnis hierzu besonders erörtert werden. Wird der Bevollmächtigte nicht ausdrücklich zur Vornahme von unentgeltlichen Verfügungen befugt, kommt es auch bei entgeltlichen Geschäften immer wieder zu Problemen im Rechtsverkehr, da manche Grundbuchämter dann z.B. auch bei Grund...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 4. Sicherungsmöglichkeiten gegen Vollmachtsmissbrauch

Rz. 31 Gerade die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten birgt eine erhebliche Missbrauchsgefahr in sich und sollte daher nur bei Vorliegen eines ausreichenden Vertrauensverhältnisses zur Person des Bevollmächtigten erteilt werden. Wie bereits dargestellt ist es nicht möglich, die Wirksamkeit der Bevollmächtigung auch im Außenverhältnis davon abhängig zu machen, d...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 6. Regelung zum Innenverhältnis

Rz. 40 Sinnvoll ist auch eine nähere Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen dem Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten sowie bei mehreren Bevollmächtigten zwischen den Bevollmächtigten untereinander. Um die Wirksamkeit der Vollmacht im Außenverhältnis nicht zu beeinträchtigen, sollten eine nähere Ausgestaltung des Innenverhältnisses besser in einer separaten privatsc...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Sichere Verwahrung der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde

Rz. 34 Es bietet sich zudem an, dass die Urschrift der Vollmachtsurkunde bzw. bei einer notariell beurkundeten Vollmacht die Ausfertigung der Vollmachtsurkunde zunächst von dem Vollmachtgeber oder einem engen Vertrauten wie z.B. dem Steuerberater verwahrt wird.[34] Solange der Bevollmächtigte nämlich nicht im Besitz der Urschrift oder der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde i...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / Literaturtipps

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Regelung zur Befreiung von § 181 BGB

Rz. 17 Die Vollmacht sollte auch eine Regelung dazu enthalten, ob eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, also vom Verbot des Insichgeschäfts, erteilt wird. Ohne eine solche Befreiung stößt gerade die Vollmacht für Familienangehörige schnell an ihre Grenzen, da hier oft Insichgeschäfte vorgenommen werden müssen. Wie bei der Befugnis zur Vornahme von Schenkungen ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 1. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 64 Für Kapitalgesellschaften sind die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Vorsorgebevollmächtigten weitgehend unproblematisch. Vorsicht ist hingegen bei der Bevollmächtigung zur Wahrnehmung von Geschäftsführeraufgaben geboten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine organersetzende bzw. organvertretende Generalvollmacht...mehr