Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1 Anzurechnendes Einkommen

Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass das Einkommen des Leistungsberechtigten und seines Ehegatten oder – über den Wortlaut des Gesetzes hinaus – seines (eingetragenen) Lebenspartners auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach den §§ 76g, 307e und 307f anzurechnen ist. Das Einkommen wird also nur auf den nach den vorgenannten Bestimmungen g... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.3 Zuständigkeit eines Trägers der allgemeinen Rentenversicherung (Abs. 2)

Rz. 5 Ist dagegen im Leistungsfall nicht die Knappschaft-Bahn-See, sondern vielmehr ein Träger der allgemeinen Rentenversicherung zuständig, hat die Knappschaft-Bahn-See den von ihr zu tragenden Anteil der Leistungen zu erstatten, soweit sie auf Zeiten in der knappschaftlichen Versicherung beruhen. Nach Satz 2 der Vorschrift ist der Anteil der Leistungen zu erstatten, der auf... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.7 Weitere Rente nach der VO (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 18 Der mit Wirkung zum 1.1.2001 angefügte Satz 4 des Abs. 2 erfasst die Fälle, in denen aus der Versicherung des verstorbenen Versicherten sowohl eine nach dem SGB VI zu berechnende Rente als auch eine Rente nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates berechnet und gewährt wird. In diesen Fällen war nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage in Anwendung des Art. 46c ... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.3 Versicherungspflichtige Hilfebedürftige

Rz. 47 Die dritte Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wird eine Nachrangversicherung aufrechterhalten. Besteht Bedürftigkeit, wird die bestehende Versicherungspflicht während des Bezug... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 25 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.1.1 Wanderversicherungsausgleich bei Rentenleistungen

Rz. 3 Hat ein Versicherter im Laufe seines Erwerbslebens Beiträge zu mehreren Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, z. B. zunächst zur Arbeiterrentenversicherung und anschließend zur knappschaftlichen Rentenversicherung, liegt ein sog. Wanderversicherungsfall (vgl. hierzu auch Rz. 2) vor. Die §§ 125 bis 142 und § 273 regeln in diesen Fällen die Zuständigkei... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.9 Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente (Abs. 4)

Rz. 20 Der Fall des Zusammentreffens einer Erziehungsrente (§ 47) mit einer Hinterbliebenenrente bedurfte einer speziellen Regelung, weil die Erziehungsrente als Rente wegen Todes der Einkommensanrechnung gemäß § 97 unterliegt. Andererseits aber stellt die Erziehungsrente, die aus der eigenen Versicherung des Berechtigten geleistet wird, auch Einkommen i. S. d. § 18 a SGB IV... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) in das SGB VI eingeführt worden. Das Gesetz ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Sie wurde... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass... mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.4 Aufwandsentschädigung

Rz. 34 Nach Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X steht dem nach Abs. 2 Satz 1 Auskunftspflichtigen eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 60). Die Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 18.5.1995, 7 RAr 2/95), welche die entsprechende Anwendung des ... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.1 Bezug von Leistungen

Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Grundsicherungsgeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Grundsicherungsgeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einzelregelungen in den §§ 22, ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Lagebericht

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts besteht nur bei entsprechender Aufstellungspflicht und damit nicht für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 sowie kleine PersG i. S. d. § 264a, da diese durch § 264 Abs. 1 Satz 4 von der Lageberichterstellung befreit sind. Erstellt ein solches UN freiwillig einen Lagebericht, so ist dessen Offenlegung... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1; überdies HdR-E, HGB § 265, Rn. 65ff.). Eine darüber hinausgeh... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Gliederungsvorschriften des HGB für den JA von KapG gemäß den §§ 266 und 275 enthalten in erster Linie Posten, die sich auf die Geschäftstätigkeit von Industrie- und Handels-UN beziehen. Für andere Geschäftszweige sind diese Vorschriften oftmals nicht geeignet, um gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 ein den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechende... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Pensionsfonds (Abs. 5)

Rn. 43 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Nach Abs. 5 sind die Abs. 3 und 4 des § 330 auf Pensionsfonds i. S. d. § 236 Abs. 1 VAG sinngemäß anzuwenden (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2021), § 330, Rn. 47f.). Für die angesprochenen Fonds wurde im Jahr 2003 mit der sog. Pensionsfonds-RL-VO (RechPensV) vom 25.02.2003 (BGBl. I 2003, S. 246ff.) eine entsprechende VO erlassen, die zuletzt dur... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Weitere Anpassungen

Rn. 41 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Auch "sonstige[.] direkt mit dem Umsatz verbundene[.] Steuern" sind abzuziehen. In Anwendung des § 246 Abs. 2 Satz 1 (Saldierungsverbot) ist es daher untersagt, andere Beträge, die keine Minderung eines Vertragspreises darstellen, von den "UE" abzusetzen. Dies betrifft insbesondere umsatzabhängige Kosten, wie z. B. Vertreterprovisionen, besti... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erleichterungen/Befreiungen außerhalb der Offenlegung

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch bezüglich verschiedener Aufstellungspflichten knüpft das HGB Erleichterungen bzw. Befreiungen an § 327a. So gelten für UN, welche die Kriterien des § 327a erfüllen, folgende Sonderregelungen: Sie sind von der Pflicht zur Abgabe der Versicherungen der gesetzlichen Vertreter ("Bilanzeide") befreit (vgl. §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.3 Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 35 Durch das am 20.1.2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde der § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB eingefügt. Nach diesem haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB eine schriftliche Versicherung abzugeben, dass der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nordzypern / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Nordzypern unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nordzypern / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Nordzypern um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nordzypern / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Nordzypern kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ... mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.3.2 Voraussetzungen

Grundsätzlich ist für sämtliche Fälle der Beschäftigung von Fachkräften erforderlich, dass: ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, eine ggf. erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zumindest zugesagt ist, die ggf. erforderliche Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschl... mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2.4 Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Allgemeine Voraussetzungen Für beide Gruppen von Fachkräften sowie die Arbeitskräfte mit ausgeprägter Berufserfahrung müssen im konkreten Fall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels die nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen [1] erfüllt sein: Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen[2]: Der Ausländer (gegebenenfalls unterstützt vom zukünftigen Arbeitgeber) muss ein... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum sollte es eine Regelu... / 1.5 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Klare Regelungen und Verantwortlichkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen helfen dem Unternehmen, Arbeitsunfälle, Brände sowie Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Vorgaben aus diesen Bereichen beim Einsatz von Fremdfirmen zeigen notwendige Maßnahmen auf, so dass jeder weiß, was er zu tun hat. Es hilft Ihnen nicht weiter, wenn eine Fremdfirma einen Schaden auf Ihrem Betriebsgel... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.5 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 32 Verschmelzungsbescheinigung Anders als bei Verschmelzungen ausschließlich zwischen inländischen Rechtsträgern hat das Vertretungsorgan einer übertragenden Gesellschaft nach § 315 Abs. 1 UmwG zunächst das Vorliegen der sie betreffenden Voraussetzungen für die Verschmelzung zur Eintragung bei dem Register des Sitzes der Gesellschaft anzumelden. Gem. § 315 Abs. 3 UmwG ist... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 22 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt nach § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes ihres Rechtsträgers oder des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger durch die Vertretungsorgane. Gem. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung in die Vatikanstadt unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen. mehr

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Malaysia / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Malaysia unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die VAE unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Katar / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Katar unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Usbekistan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Usbekistan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Vietnam / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Vietnam unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Sri Lanka / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Sri Lanka unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Saudi-Arabien / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Saudi-Arabien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Belarus / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Belarus unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Taiwan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Taiwan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. mehr

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Andorra / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Andorra unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen. mehr