Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung/Allgemeines

Rz. 1 Das Beurkundungsgesetz unterscheidet zwischen Beurkundungen von Willenserklärungen (Abschnitt 2 des Beurkundungsgesetzes: §§ 6–35 BeurkG) und sonstigen Beurkundungen (Abschnitt 3 des Beurkundungsgesetzes: §§ 36–43 BeurkG). Für Beurkundungen von Willenserklärungen bestimmt § 8 Abs. 1 BeurkG, dass diese als Niederschrift über die Verhandlung zu erfolgen haben, wobei mit ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Sachbeteiligung bei sonstigen Amtshandlungen

Rz. 34 § 3 BeurkG gilt im Gegensatz zu den §§ 6, 7 BeurkG auch dann, wenn die Amtshandlung des Notars lediglich in einer Unterschriftsbeglaubigung besteht (siehe Rdn 11). Der Notar hat also auch in diesem Fall zu prüfen, ob ihm nach § 3 BeurkG die Amtstätigkeit versagt ist (vgl. § 40 Abs. 2 BeurkG und siehe dazu § 40 BeurkG Rdn 27). Dabei ist allerdings zu differenzieren. Di... mehr

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Einleitung / I. Systematik

Rz. 18 Das BeurkG unterscheidet zwischen der Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG) einschließlich der Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 ff. BeurkG), sonstigen Beurkundungen (§§ 36 ff. BeurkG) und der notariellen Verwahrung (§§ 57 ff. BeurkG). Für die Abnahme von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen bestimmt § 38 Abs. 1 BeurkG die entsprec... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Hinreichende Sprachkenntnisse

Rz. 6 Der Notar soll dem Verlangen, die Urkunde in der Fremdsprache zu errichten, nur entsprechen, wenn er der Sprache hinreichend kundig ist (Abs. 2 S. 2). Die Wirksamkeit der Beurkundung hängt jedoch nicht davon ab, dass der Notar dieser Pflicht nachgekommen ist. Ob er die fremde Sprache hinreichend beherrscht, hat der Notar nach sorgfältiger Prüfung nach pflichtgemäßem Er... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Verwahrung der Urschrift

Rz. 4 Die Verwahrung der Urschrift einer notariellen Urkunde durch den Notar dient der Sicherung der Urkundenexistenz.[8] Sie kann nicht allein mit der Annahme, die Urschrift einer Niederschrift stehe im Eigentum des Staates, begründet werden.[9] Die Urschrift nimmt nicht am Rechtsverkehr teil. Sie wird deshalb vertreten durch die Ausfertigung (§ 47 BeurkG). Die Urkundenverw... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Beurkundung von Erklärungen

Rz. 3 Das Beweisrecht der ZPO regelt die Beweiskraft öffentlicher Urkunden über vor der Urkundsperson abgegebene Erklärungen einheitlich in § 415 ZPO. Der Begriff der Erklärung in diesem Sinne umfasst Willenserklärungen, Wissenserklärungen und Verfahrenserklärungen.[2] Für Zeugnisse der Urkundsperson selbst gilt die Beweisregel des § 418 ZPO. Es handelt sich jeweils um öffen... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Systematik und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt eine Sonderstellung ein, weil sie als einzige Verfahrensvorschrift die Hinzuziehung eines Zeugen oder eines zweiten Notars, nunmehr als sog. Schreibzeugen, zwingend vorschreibt. In allen anderen Fällen, in denen die Zuziehung eines Zeugen oder eines zweiten Notars vorgesehen ist, handelt es sich nur um Soll-Vorschriften (zu deren Natur allgemein si... mehr

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Einleitung / B. Die Aufgaben des Notars im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege

Rz. 5 Die Zuständigkeiten des Notars ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 20–24 BNotO. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beurkundungen. Dies umfasst die Beurkundung von Rechtsgeschäften einschließlich letztwilliger Verfügungen und bezieht sich auch auf die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Zur Urkundstätigkeit gehö... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Notarielle Niederschrift

Rz. 11 Der Begriff der "notariellen Niederschrift" ist nach Sinn und Zweck der Regelung eng auszulegen. Das Verweisen als "Verlesungssurrogat" kommt nur bei Niederschriften in Betracht, die ihrerseits nach den Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen (vgl. §§ 6 ff. BeurkG) errichtet wurden. Dabei ist es jedenfalls nach der Ergänzung der Norm durch das Gesetz ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Formell Beteiligte

Rz. 8 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen (§ 8 Abs. 1 und 2 BeurkG), denen aufgrund der Verweisung in § 38 Abs. 1 BeurkG auch Eide und eidesstattliche Versicherungen (§ 38 BeurkG) gleich zu behandeln sind, sind als Beteiligte nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – in Übereinstimmung zu § 6 Abs. 2 BeurkG – zunächst die Erschienenen einzutragen, die im Rahmen der Beurkundung selbst e... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen bei deutschem Formstatut

Rz. 66 Wenn nach den Regeln des IPR deutsches Recht anzuwenden ist und dieses die Wahrung einer bestimmten Form zur Wirksamkeitsvoraussetzung des Rechtsgeschäfts macht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Formvorschrift zwingend die Beurkundung durch einen deutschen Notar verlangt. Dies ist keineswegs bereits dann der Fall, wenn das deutsche Recht von "Notar" spricht; insoweit... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Sonstige Mitteilungspflichten gegenüber Gerichten und Behörden

Rz. 30 Dem Registergericht hat der Notar nach § 379 Abs. 1 FamFG Mitteilung zu machen, wenn er von einer unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister erfährt. Hiervon zu unterscheiden ist die Einreichungspflicht nach § 40 Abs. 2 GmbHG. Die Vorschrift verpflichtet den Notar, nach dem Wirksamwerd... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 10 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 179]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 13 Ansprüche, Zivilrecht, Schmerzensgeld [Rdn 275]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 33 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 526]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 12 Ansprüche, Zivilrecht, Sachschaden [Rdn 265]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 45 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 476]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 19 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 283]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 8 Ansprüche, Zivilrecht, Heilbehandlungskosten [Rdn 134]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 34 Erwachsene, Geldstrafen, Beitreibung, Allgemeines [Rdn 383]

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Teil C: Vollzug / 33 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Frist [Rdn 336]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 32 Zivilverfahren, Abrechnung [Rdn 510]

Rdn 511 1. Zivilsachen sind gem. § 13 GVG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehören. Aus der Überschrift zu Teil 3 VV RVG ergibt sich, dass Zivilsachen nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind. Nach Teil 3 VV RVG richtet sich daher die Vergütung im Klageverfahren gem. § 13 A... mehr

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Teil C: Vollzug / 49 Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 522]

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.1 Sachliche Steuerpflicht

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen als sog. Grundtatbestände nach § 1 Abs. 1 ErbStG (= sachliche Steuerpflicht) der Erwerb von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und die (Familien-)Stiftungen mit dem Ziel, die Bereicherung aus einem Vermögensanfall zu erfassen. Die Schenkung ist schon deshalb mit einzubeziehen, um sonst mögliche Steue... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 2 Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 10 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 130]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 11 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 229]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 23 StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 471]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 472 Literaturhinweise: Siehe die Hinweise bei →... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 5 Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 96]

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Teil F: Medien / 5 Medien, Risiken der Öffentlichkeitsarbeit der Verteidigung [Rdn 67]

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.2 Freiwillige Versicherung

Rz. 46 Die zweite Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung dar. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerdings voraus, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, denn eine solche machte die freiwillige Versicherung entbehrlich. Bezieher von Gr... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) in das SGB VI eingeführt worden. Das Gesetz ist am 1.1.2021 in Kraft getre... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsun... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunte... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 65 a) Versicherungspflicht der Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt ... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.1 Leistungsumfang bei privater Pflegeversicherung

Rz. 69 Im Fall der privaten Pflegeversicherung darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung von 110,92 EUR (2017) pro Monat nicht übersteigen. Besteht eine Versicherung im Basistarif nach § 12 VAG, mindert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit um die Hälfte. Er beträgt höchstens 55,46 EUR monatlich für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Rz.... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.4 Leistungsumfang

Rz. 48 Der Zuschuss nach Abs. 1 Satz 1 und 2 ist unterschiedlich hoch. Im Fall der privaten Krankenversicherung darf der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt (und in allen Varianten mit Selbstbehalt) den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2017 übersteigen. Das Gesetz enthält keine entsprechende Begrenzung für den Zuschuss (mehr). Rz. 49 Di... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.5 Wanderungsausgleich (Abs. 6)

Rz. 9 Abs. 6 normiert die Verpflichtung der Träger der allgemeinen Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Wanderungsausgleich zu zahlen, der sich an der Veränderung der Zahl der knappschaftlich Versicherten im Vergleich zum 1.1.1991 orientiert (Versichertenverlust). Der sachliche Grund für den mit dem SGB VI eingeführten Wanderungsaus... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.2 Einkommensanrechnung und Freibeträge

Rz. 14 Da Abs. 4 eine monatliche Einkommensanrechnung regelt, bestimmt Abs. 3 zunächst die Errechnung des monatlichen Anrechnungsbetrags. Dieser beträgt – ausgehend von der auf das Jahreseinkommen abstellenden Einkommenssteuererklärung – ein Zwölftel des Einkommens, das nach Abs. 2 zu berücksichtigen ist. Da aus Gründen der Gleichbehandlung auch mit den Einkünften nach Abs. ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 3, bis 30.6.2026 Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 3, § 8 GrusiG-V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend ist... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Dana... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.5 Direktzahlung an Versicherungsunternehmen und Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 regelt eine Direktzahlung sowohl für den Beitragszuschuss nach Abs. 1 und 3 zum Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei bestehender Hilfebedürftigkeit wie auch für Beitragszuschüsse zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Abs. 2 und 4. Die Regelungen schließen den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei versicherungspflichtiger oder frei... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.4 Steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 13 Schließlich sind als Einkommen im Rahmen der Einkommensprüfung auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 2 Nr. 3), die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen nach Nr. 1 enthalten sind, zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um (abgeltend) versteuerte Kapitaleinkünfte. Das Verfahren zu deren Ermittlung und Berücksichtigung im Einzelnen ist in Abs. 6 geregelt... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3 Leistungsumfang

Rz. 68 Der Zuschuss nach Abs. 2 Satz 1 und 2 ist naturgemäß im Regelfall unterschiedlich hoch. In keinem der Fälle wird jedoch die angemessene private Pflegeversicherung zugrunde gelegt. Angemessen war die Versicherung früher dann, wenn die dargebotenen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in etwa denen aus der sozialen Pflegeversicherung entsprachen. Das mag auch heute n... mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.3 Verfahren der Anrechnung

Rz. 9 Da erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass der Finanzbehörde die Veranlagungsdaten i. d. R. 2 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zur Verfügung stehen, sind der Einkommensprüfung die Festsetzungsdaten zugrunde zu legen, die jeweils bis zum 30. September für das vorvergangene Kalenderjahr bei den Finanzbehörden vorliegen (Abs. 2 Satz 2). Dadurch ist ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr