Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.2 Verhandlungstermin

Rz. 57 Im Verhandlungstermin zur Abnahme der Vermögensauskunft muss der Verhandlungsleiter das vom Vollstreckungsschuldner vorgelegte Vermögensverzeichnis durchsprechen. Stellt er aufgrund seiner Kenntnisse aus dem Besteuerungs- oder Vollstreckungsverfahren Fehler oder Lücken fest, so hat er auf eine Berichtigung bzw. Ergänzung hinzuwirken.[1] Die Vollstreckungsbehörde erste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.6 Durchführung der Haft

Rz. 89 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO gilt für eine Haftunterbrechung bei Abgeordneten § 802h ZPO i. V. m. Art. 46 Abs. 2 GG, für eine Haftverschonung aus Gesundheitsgründen § 802h Abs. 2 ZPO. Die Haftdauer darf nach § 802j Abs. 1 ZPO sechs Monate nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Vollstreckungsschuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen. Nach Abgabe d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Die Finanzbehörde ist nach § 249 Abs. 1 AO befugt, Ansprüche, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, selbst zu vollstrecken und hierbei zur Vorbereitung nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (s. Rz. 98ff.) zu ermitteln. Der Inhalt dieses Ermittlungsrechts der Finanzbehörde bestimmt sich auch im Vollstreckungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.3 Überblick über den Inhalt der Norm

Rz. 7 In seiner aktuellen Gesetzesfassung hat der § 284 AO insgesamt 11 Absätze, die zusammengefasst den folgenden Inhalt aufweisen: Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde[1], Angabepflicht von Geburtsdatum, Geburtsnamen und Geburtsort[2], zusätzliche Angabepflichten für juristische Personen und Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.2 Ausschlussfrist

Rz. 12 Nach § 284 Abs. 4 S. 1 AO besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Vermögensauskunft nur dann, wenn anzunehmen ist, dass sich in den Vermögensverhältnisses des Vollstreckungsschuldners wesentliche Änderungen ergeben haben.[1] Der Wortlaut dieser Bestimmung wurde durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2 Ersuchen auf Haftanordnung

7.2.1 Zuständigkeit Rz. 75 Nach § 284 Abs. 8 AO ersucht die Finanzbehörde das Amtsgericht um Anordnung der Erzwingungshaft.[1] Zuständig für dieses "Haftersuchen" ist nach § 899 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[2] 7.2.2 Form Rz. 76 Für das Haftersuchen nach § 284...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3 Entscheidung des Amtsgerichts

7.3.1 Prüfungskompetenz Rz. 80 Die Entscheidung über die Haftanordnung trifft das Amtsgericht, dessen Einschaltung wegen Art. 104 Abs. 2 GG erforderlich ist, da eine Inhaftierung nur durch den Richter angeordnet werden kann.[1] Das Gericht hat hierbei die formelle Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens sowie das Vorliegen eines Haftgrunds zu prüfen. Haftgrund ist nach § 284 Abs. 8 S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 9 Abweichungen zwischen alter und neuer Rechtslage

Rz. 98 Durch die seit dem 1.1.2013 geltende Rechtslage haben sich einige Änderungen ergeben, die sich nicht allein auf die neue Terminologie beschränken. An wesentlichen Unterschieden sind insbesondere zu nennen: Entgegen der bisherigen Rechtslage ist nunmehr kein Vollstreckungsversuch mehr erforderlich, damit die Verwaltung eine Vermögensauskunft in die Wege leiten kann; im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Pflicht zur Auskunftserteilung

Rz. 9 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen.[1] Nötig ist eine Auskunft insbesondere dann, wenn andernfalls die Einziehung der Forderung ausgeschlossen oder gravierend behindert wird.[2]"Nötig" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerichtlich vollen Umfangs nachprüfbar ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.2 Form

Rz. 76 Für das Haftersuchen nach § 284 Abs. 8 S. 1 AO wird man die Schriftform als erforderlich anzusehen haben; die entsprechende Regelung des zivilprozessualen Vollstreckungsrechts in § 802g ZPO sieht dies zwar nicht ausdrücklich vor, man wird es aber wohl aus dem Normzweck zu schließen haben.[1] Dem Haftersuchen sind die Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.4 Rechtsschutz gegen das Haftersuchen

Rz. 78 Gegen das Haftersuchen der Finanzbehörde ist, wenn man diesem mit der h. M. die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts beimisst (s. Rz. 77), der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO gegeben.[1] Vorläufiger Rechtsschutz kann insoweit durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO erlangt werden.[2] Im Rechtsschutzverfahren ist zu prüfen, ob der Vollstreck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.3 Rechtsschutz gegen die Gerichtsentscheidung

Rz. 83 Die Anordnung der Haft ist nach § 793 Abs. 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Gegen die Beschwerdeentscheidung findet nach § 793 Abs. 2 ZPO die sofortige weitere Beschwerde statt. Gegen die Ablehnung der Haftanordnung ist gem. § 284 Abs. 8 S. 7 AO die sofortige Beschwerde nach den §§ 567–577 ZPO gegeben. Gegen die Beschwerdeentscheidung ist gem. § 574 ZPO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.1 Prüfungskompetenz

Rz. 80 Die Entscheidung über die Haftanordnung trifft das Amtsgericht, dessen Einschaltung wegen Art. 104 Abs. 2 GG erforderlich ist, da eine Inhaftierung nur durch den Richter angeordnet werden kann.[1] Das Gericht hat hierbei die formelle Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens sowie das Vorliegen eines Haftgrunds zu prüfen. Haftgrund ist nach § 284 Abs. 8 S. 1 AO die Verweigerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.5 Verhaftung

Rz. 85 Der Vollzug des Haftbefehls obliegt der Finanzbehörde. Zur Vorbereitung der Verhaftung eines flüchtigen Vollstreckungsschuldners, der sich im Ausland aufhält, kann die Finanzbehörde ein Verfahren zum Entzug oder zur Versagung des Reisepasses[1] initiieren.[2] Rz. 86 Die Finanzbehörde kann allerdings die Verhaftung nicht mit ihren eigenen Vollstreckungsorganen durchführ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.1 Verbesserung der Haftungsfreistellungen für Vorstände und Vereinsmitglieder

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine, wenn auch nicht sehr bekannte, Haftungsfreistellungsregelung für Vereinsvorstände aber auch für Vereinsmitglieder: Soweit diese Personen leicht fahrlässig einen Schaden verursachen, der durch die Wahrnehmung ihrer Aufträge oder Tätigkeiten entstanden ist, bleiben sie von einer Haftung ihrem Verein gegenüber befreit (§§ 31a, 31b BGB). H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.4 Pfändungsschutz für Maßnahmen der Altersvorsorge (§§ 851c, 851d ZPO)

Rz. 55a Neu in die ZPO eingefügt durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge v. 23.3.2007[1] wurde § 851c ZPO.[2] Nach dieser Bestimmung besteht ein besonderer Pfändungsschutz bei Altersrenten, die aus bestimmten Verträgen resultieren. Diese dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.[3] Die Voraussetzungen, unter denen dieser besondere Schutz greift, sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.3 Berichtigungspflicht

Rz. 26 Der Vollstreckungsschuldner ist zur Ergänzung bzw. Richtigstellung seiner Angaben verpflichtet, wenn sich nach Vorlage der Vermögensauskunft die Vermögenslage ändert oder er die Unrichtigkeit der Angaben erkennt.[1] Ergänzt oder berichtigt der Vollstreckungsschuldner vor Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung das der Finanzbehörde bereits vorgelegte Vermögensverzeic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.1 Rechtsfolgen der Verweigerung

Rz. 72 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, die bestandskräftige Aufforderung zur Vermögensauskunft zu erfüllen. Die Verweigerung der Pflichterfüllung ist rechtswidrig.[1] Die Finanzbehörde ist allerdings nach § 284 Abs. 8 AO nicht befugt, die Pflichterfüllung durch Anwendung von Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO zu erzwingen.[2] Sie hat nur die Möglichkeit, das Amtsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.1 Zuständigkeit

Rz. 75 Nach § 284 Abs. 8 AO ersucht die Finanzbehörde das Amtsgericht um Anordnung der Erzwingungshaft.[1] Zuständig für dieses "Haftersuchen" ist nach § 899 Abs. 1 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.2.3 Rechtsnatur

Rz. 77 Das "Haftersuchen" der Finanzbehörde, d. h. das "Ersuchen" auf Anordnung der Erzwingungshaft gegen den Vollstreckungsschuldner, wird in der Literatur als behördeninterner Antrag auf Amtshilfe zu sehen.[1] Die Rspr. und die überwiegende Meinung in der Literatur qualifizieren ihn jedoch als einen rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt.[2] Das Haftersuchen wird mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.3.2 Haftanordnung

Rz. 82 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO i. V. m. § 802g ZPO [1] erlässt das Gericht bei Anordnung der Haft einen Haftbefehl, in dem der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.4 Ausschluss der Haftanordnung

Rz. 84 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO i. V. m. § 802h ZPO ist die Haft gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages grundsätzlich nicht statthaft bzw. nur mit Genehmigung des Bundestages.[1] Gemäß § 802j ZPO kann nach Vollzug einer Erzwingungshaft von sechs Monaten binnen der letzten zwei Jahre eine neue Haft gegen diesen Vollstreckungsschuldner nur angeordnet werden, wenn glaubh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Rechtsnatur der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 29 Die Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung im Termin ist ein einheitlicher selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren, auf den die allgemeinen Regelungen der §§ 118ff. AO Anwendung finden. Die Aufforderung ist eine die Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechende Vollstreckungsmaßn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.[3] Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden

Rz. 12 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner zudem verpflichtet, die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben.[1] Dies erfordert ggf. die Übersendung durch den Vollstreckungsschuldner auf eigene Kosten. Urkunden i. d. S. sind alle schriftlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel, die bei der Geltendmachung der Forderung nützlich sein könne...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.4 Beginn und Ende der Versicherung

Rz. 11 Abs. 2 Satz 3 enthält eine Vermutungsregelung für den Versicherungsbeginn, Abs. 2 Satz 5 enthält eine Sonderregelung für den Versicherungsbeginn für die knappschaftliche Rentenversicherung. Abs. 2 Satz 4 enthält Vermutungsregelungen für das Versicherungsende. Diese Vermutungsregelungen sind widerleglich, sie greifen dann nicht ein, wenn der tatsächliche Beginn und/ode...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a) Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehung...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) neu eingefügt und zuletzt durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetzes v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) mit Wirkung zum 22.7.2017 geändert. Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusa...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) eingefügt und trat zum 11.8.2010 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016. Rz. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 4 Nach der für die Nachzahlung von Beiträgen geltenden Grundnorm des § 209 muss nach dessen Abs. 1 eine Versicherungsberechtigung (bestehende Versicherungspflicht nach den §§ 1 bis 4 oder Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7) bestehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 4 Nach § 209 Abs. 1 muss eine Versicherungsberechtigung (bestehende Versicherungspflicht nach §§ 1 bis 4 oder Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7) bestehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2 Alleinhandwerker

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der nach § 2 Nr. 8 versicherungspflichtigen Alleinhandwerker § 165 Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden. Bei dem Vorliegen der in § 279 genannten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen, ohne dass der Nachweis des tatsächlichen Einkommens erfolgen muss. Kann der Alleinhandwerker ein tatsächlich niedrigeres...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.6 Fiktion der Beitragszahlung

Rz. 24 Nach Abs. 6 i. V. m. § 203 Abs. 2 gilt der Beitrag für Zeiten vor dem 1.1.1973 als gezahlt, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden ist, ohne dass der Beitragsabzug in der Versicherungskarte vermerkt wäre. In diesem Fall sind Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten zu berücksichtigen. Auch hier ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde zuletzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 107 i. V. m. § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankeng...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr