Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.2 Steuerliche Grundlagen bei betrieblich verstrickten Kryptowerten

Im Folgenden werden ausgewählte Transaktionen vorgestellt und einer steuerlichen Bewertung unterzogen. Z. B. kann Mining bzw. Forging zum steuerlichen Erwerb von Kryptowerten führen. Für diese Qualifikation ist die Definition des § 15 EStG entscheidend. Zu den Einkünften aus Mining bzw. Forging gehören sowohl Kryptowerte, die durch die Blockbildung erzeugt werden, als auch Kr...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.1 Allgemeines zur Zuordnung zum Betriebsvermögen

Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Kryptowerten dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffungskosten verrechnet werden. Eine gewerbliche Verstrickung kann bereits bei sehr häufigen Token-Transaktionen vorliegen, wenn ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.2 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bez. der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn diese ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2020 Verdeckte Gewinnausschüttung/Gleichzeitige Zahlung von Altersrente und Geschäftsführervergütung/Gestaltungsmöglichkeiten/§ 8 Abs. 3 KStG Grundsätzlich führt bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftsführertätigkeit zu einer vGA hinsichtlich der Versorgungsleistung. Vor diesem Hintergrund sollte vere...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2021 Fortführungsgebundener Verlustvortrag / BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363; Erlasse v. 19.3.2021, BStBl I 2021, 359 / § 8d KStG Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 8d KStG erlassen (BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363). In den Erlassen v. 19.3.2021 (BStBl I 2021, 359) wird dargelegt, dass die dortigen Grundsätze auch für den Bereich der GewSt gelten. Der Antrag a...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen)

• 2021 Währungssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen / BMF v. 5.10.2020, BStBl I 2020, 1033 / § 8b Abs. 2 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 10.4.2019, I R 63/15 entschieden, dass der Ertrag aus einem Währungssicherungsgeschäft, das ausschließlich zur Minimierung von Währungskursrisiken im Zusammenhang mit der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen abgeschlo...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2020 ErbStH 2019/Junge Finanzmittel/Gleichzeitige Übertragung positiver und negativer Vermögenswerte/Lohnsummenregelung/Investitionsklausel/§ 13a ErbStG/§ 13b ErbStG Mehrstufige konzerninterne Einlagen sind mit Entnahmen auf darüber liegenden Stufen zu verrechnen. Die Summe der jungen Finanzmittel wird auf der Ebene der Konzernmutter auf den Betrag der vorhandenen jungen Fi...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2020 Erweiterte Grundstückskürzung / Verbundene Grundstückspersonenunternehmen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Bei Beteiligung einer gewerblich geprägten Grundstückspersonengesellschaft an einer vermögensverwaltenden Vermietungs-Personengesellschaft kommt die erweiterte Grundstückskürzung auf der Ebene der Mutterpersonengesellschaft in Betracht. Anders ist dies bei der Beteiligun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zum JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284 ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 6. Wegfall der gewerblichen Infizierung/Prägung

Vorsicht ist angebracht, wenn eine Personengesellschaft sowohl vermögensverwaltend als auch gewerblich tätig wird – und damit unter die Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG fällt. Entfällt hier der gewerbliche Teil der Tätigkeit, löst dies eine Zwangsbetriebsaufgabe nach § 6 Abs. 3 EStG aus. Beispiel Die A-B-GbR ist Eigentümerin eines insgesamt zum BV gehörenden vermiete...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 3.2 Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 EUR pro Jahr (bisher 45.000 EUR) betragen, abgeschafft werden. Damit soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung künftig für rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften entfallen. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung beinhaltet die gesetzliche ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.2 Der ausländische Staat kennt keine gewerbliche Prägung von Personengesellschaften

Dasselbe Ergebnis kann eintreten, wenn das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, dieser sich jedoch wegen seines innerstaatlichen Rechts an der Besteuerung dieser Einkünfte gehindert sieht. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt der ausl. Einkünfte Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person C erzielt Einkünfte aus einer gewerbliche geprägten Personengesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4.4 Erweiterte Grundstückskürzung: Drei-Objekt-Grenze

Für die Gewährung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung ist ein gewerblicher Grundstückshandel grundsätzlich schädlich. Nach der sog. Drei-Objekt-Grenze wird die Schwelle der Gewerblichkeit grundsätzlich überschritten, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens vier Objekte angeschafft bzw. hergestellt und wieder veräußert werden und der Steuerpflichtige keine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.1 Einnahmengrenze bei der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung

Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dies gilt aktuell nicht für Körperschaften, deren Einnahmen nicht mehr als 45.000 EUR pro Jahr betragen. Dieser Betrag wird ab 1.1.2026 auf 100.000 EUR erhöht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO neu). Hinweis Die Pflicht zur zeitn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.9 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rechnungslegung

Wirtschaftsplan Eng verbunden mit der Pflicht zur Vermögensverwaltung ist die Pflicht des Verwalters, nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Haben die Wohnungseigentümer eine vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsperiode beschlossen, ist für diese ein Wirtschaftsplan zu erstellen.[1] Jahresabrechnung Nach Ablauf des Kalend...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger.[1] Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.1 Holding als Organträger

Rz. 143 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels- oder Produktionsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen – regelmäßig an Kapitalgesellschaften, aber auch an Personengesellschaften – besitzt und die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt.[1] Der Rechtsträger kann eine natürliche Person[2], eine Personengesellschaft,[3] eine K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG kann nur ein gewerbliches Unternehmen Organträger sein. Während der Unternehmensbegriff nur eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr voraussetzt, also z. B. auch land- und forstwirtschaftliche und freiberufliche Unternehmen erfasst, engt das Merkmal "gewerblich" die Fähigkeit, Organträger zu sein, erheblich ein. Die Frage, ob der Organträger ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.3 Die GmbH & Co. KG als Organträger

Rz. 166 Die GmbH & Co. KG kann grundsätzlich Organträger sein, wenn die Voraussetzungen, die § 14 KStG für Personengesellschaften aufstellt, erfüllt sind. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH & Co. KG auf die Vermögensverwaltung, unterhält sie infolge der in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gesetzlich verankerten Geprägerechtsprechung des BFH[1] zwar einen Gewerbebetrieb, wenn neben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / II. Abgrenzung zwischen ideellem Bereich und Vermögensverwaltung

1. Allgemeines Für den rechtlichen Handlungsrahmen ist es essentiell, ob die Darlehensaufnahme oder -vergabe im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgt oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Hintergrund ist, dass die jeweilige Sphäre besondere Anforderungen an die Zulässigkeit der Maßnahme stellt. Sie bestimmt z.B. darüber, welche Mittel zur Tilgung der Darlehens- und Zinsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Allgemeines

Für den rechtlichen Handlungsrahmen ist es essentiell, ob die Darlehensaufnahme oder -vergabe im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgt oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Hintergrund ist, dass die jeweilige Sphäre besondere Anforderungen an die Zulässigkeit der Maßnahme stellt. Sie bestimmt z.B. darüber, welche Mittel zur Tilgung der Darlehens- und Zinsforderung verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / I. Rechtlicher Rahmen

Stiftungsrecht: Der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen eine Stiftung agiert, wird grundsätzlich vom Stiftungsrecht vorgegeben. Dieses fordert von den Organen die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 84a Abs. 2 S. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet und muss die Stiftung sachgerecht leiten und das Geschehen, die Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 6. Eingriff in den Wettbewerb

Die Vermietung von vergünstigten Wohnungen nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO, die sich im ideellen Bereich abspielt, führt zu einem Zweckbetrieb. Diese Vermietung kann wettbewerbsverzerrend wirken in Bezug auf andere Vermieter. Das gilt auch für andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Immobilien im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung vermieten, aber andere Zwecke verfolgen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 2. Ideeller Bereich

Das Stiftungsrecht folgt der Grundidee, dass die Verwirklichung des Stiftungszwecks aus den mit dem vorhandenen Stiftungskapital erzielten Erträgen finanziert wird. Deshalb gehört es zu den Grundvoraussetzungen für die Anerkennung einer Stiftung, dass sie mit einem für die Sicherung der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks adäquaten Vermögen ausgestattet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Birte Görmar[*] Die Möglichkeiten, die Darlehen bieten, sind nicht nur für privatnützige Akteure wichtig, sondern ebenso für Non-Profit-Organisationen. Das ist nicht weiter verwunderlich, agieren sie doch häufig in ähnlichen Dimensionen wie die wirtschaftlichen Akteure. Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich allerdings besondere Fragen zu den Voraussetzungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 2. Darlehensvergabe zur Vermögensanlage

Beispielsfall: Die A-Stiftung fördert die gemeinnützigen Zwecke Wissenschaft und Forschung. Die gemeinnützige B-Stiftung hat als satzungsmäßigen Zweck die Förderung der Jugendhilfe durch den Betrieb eines Segelschulschiffes, auf dem den Jugendlichen die Hochseesegelei und das seemännische Brauchtum nähergebracht werden sollen. Durch das Erlernen traditioneller Seemannschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 2. Vermietung

Um den gemeinnützigen Zweck erfüllen zu können, muss eine steuerbegünstigten Körperschaft Wohnraum vermieten. Um als Vermieter auftreten zu können, muss sie über den Wohnraum verfügen können. Vermietung von Immobilien wird generell der Vermögensverwaltung einer steuerbegünstigten Körperschaft zugeordnet. Die in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO angesprochene Wohnraumüberlassung müs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / b) Darlehensaufnahme zur Finanzierung eigener Investments im Rahmen der Vermögensanlage

Nimmt die Stiftung Fremdkapital im Bereich der Vermögensverwaltung auf, so kann dieses einerseits zur Finanzierung eigener Investments im Rahmen der Vermögensanlage genutzt werden. Die Geschäftsführung hat auf der Grundlage angemessener Informationen die Renditeerwartung und das verbundene Risiko in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen. Sofern eine...mehr