Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Endet die Betreuung, hat der Betreuer das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen und alle im Rahmen der Betreuung erlangten Unterlagen an den Betreuten, dessen Erben oder sonstigen Berechtigten herauszugeben. (2) Eine Schlussrechnung über die Vermögensverwaltung hat der Betreuer nur zu erstellen, wenn der Berechtigte nach Absatz 1 dies verlangt. Auf dieses Recht ist de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstoß gg gerichtliche Anordnungen zur Vermögenssorge.

Rn 25 Das Gericht kann insb gem § 1640 III und § 1667 Anordnungen zur Vermögensverwaltung und Rechnungslegung treffen. Solche gehen den Maßnahmen gem § 1666 I vor, soweit sie zur Abwendung einer Vermögensgefährdung geeignet sind. Verstoßen die Eltern dann aber gg ihre so konkretisierten Verhaltenspflichten, wird zumindest ein teilweiser Entzug der Vermögenssorge auch unter B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund hat die Vermögenssorge zum Wohl des Mündels unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung und der wachsenden Bedürfnisse des Mündels zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln wahrzunehmen. Er ist dabei zum Schutz und Erhalt des Mündelvermögens verpflichtet. (2) Für die Pflichten des Vormunds bei der Vermögenssor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1286 BGB – Kündigungspflicht bei Gefährdung.

Gesetzestext 1Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so kann der Pfandgläubiger, sofern nicht das Kündigungsrecht ihm zusteht, von dem Gläubiger die Kündigung verlangen, wenn die Einziehung der Forderung wegen Gefährdung ihrer Sicherheit nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung geboten ist. 2Unter der gleichen Voraussetzung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formbedürftigkeit.

Rn 5 Formlos möglich sind Vereinbarungen über den Familienunterhalt (§ 1360), über die scheidungsbedingte Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, solange nicht im Einzelfall gesetzliche Formvorschriften zu beachten sind, zB § 311b (Ddorf FamRZ 01, 765), die Erteilung der nach §§ 1365, 1369, 1423–1425 erforderlichen Zustimmung zu Verfügungen des anderen sowie solche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachlich.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf die Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen, zu denen die typischen ehelichen Pflichten in Bezug auf den Unterhalt, den ehelichen Beistand (§ 1353 I 2) ggf einschl einer daraus ableitbaren Pflicht zur Mitarbeit, die Haushaltsführung (§ 1356) und Geschäfte zur Bedarfsdeckung (§ 1357) sowie d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 14 Von der Stellvertretung ist die Verwaltung fremden Vermögens abzugrenzen, bei der dem Verwalter durch Gesetz oder testamentarische Verfügung eine Vermögensverwaltung anvertraut ist. Hierzu zählen der Insolvenzverwalter (§ 80 InsO), Nachlassverwalter (§ 1985), Testamentsvollstrecker (§ 2205) und Zwangsverwalter (§ 152 ZVG). § 116 Nr 1 ZPO spricht von der Partei kraft Am...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Befreiungen (I).

Rn 2 Nach Nr 1 kann der Betreuer von den Pflichten zur Sperrvereinbarung gem § 1845 befreit werden. Dies gilt für Geldanlagen (§ 1845 I), im Depot verwahrte oder hinterlegte Wertpapiere (§ 1845 II 1) und Schuldbuchforderungen gg den Bund oder ein Land (§ 1845 III). Die Pflichten nach §§ 1841, 1843, 1846 werden von der Befreiung nicht umfasst. Dadurch wird sichergestellt, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ist das Amt des Betreuers beendet, trifft diesen die Pflicht, das Vermögen und die Unterlagen des Betreuten herauszugeben und über Vermögensverwaltung eine Schlussrechnung zu erstellen. § 1872 gilt über die Verweisung des § 1807 auch für den Vormund und ersetzt § 1890 aF durch eine erheblich differenziertere Regelung (BTDrs 19/24445, 308f). Neu ist der Verzicht auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Personen.

Rn 8 Jede natürliche Person kann Verbraucher sein, auch der Unternehmer, der lediglich zu privaten Zwecken handelt. Folglich kann der Verbraucher nicht durch ein Wissensdefizit definiert werden – maßgeblich ist lediglich der private Zweck des rechtsgeschäftlichen Handelns (Rn 9). Entgegen dem Wortlaut sind auch natürliche Personen, die keinerlei Tätigkeit nachgehen, mögliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Eheverträge sind Rechtsgeschäfte zwischen Verlobten oder Eheleuten zur Regelung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse, deren Zustandekommen sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff richtet (BGH FamRZ 11, 1495). Sie können mit Rücksicht auf die geplante oder bestehende Ehe getroffen werden. Die kautelarjuristische Ehevertragsgestaltung geht von einem ggü § 1408...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten (I und II).

Rn 2 Nach I hat der Vormund die Vermögenssorge zum Wohl des Mündels wahrzunehmen. Sein Ziel muss es sein, das Vermögen des Mündels bis zu dessen Volljährigkeit zu erhalten und soweit möglich zu mehren, daher wird der Vormund verpflichtet, das vorgefundene Vermögen sicher und möglichst rentabel anzulegen (RG 137, 320), er darf aber auch den Vermögensstamm angreifen, wenn dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

... a) die Teil einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person sind, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind oder anzuwenden wären, wenn sich der Geschäftsvorfall im Inland unter Beteiligung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen und einer inländischen nahestehenden Person ereignet hätte, ... Rz. 2785 [Autor/Stand] Bezi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 63 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung im Wege einer sog. fiktiven Entnahme i.S.v. § 4 Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1883 BGB – Pflegschaft für gesammeltes Vermögen.

Gesetzestext Ist durch öffentliche Sammlung Vermögen für einen vorübergehenden Zweck zusammengebracht worden, so kann zum Zweck der Verwaltung und Verwendung des Vermögens ein Pfleger bestellt werden, wenn die zu der Verwaltung und Verwendung berufenen Personen weggefallen sind. Rn 1 Normzweck. § 1883 regelt die Sachpflegschaft für ein Sammelvermögen, dh eine Vermögensmasse ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1868 BGB – Entlassung des Betreuers.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn dessen Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den erforderlichen p...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzungskriterium.

Rn 3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen (also an einem äußeren Markt nicht nur ggü den Vereinsmitgliedern) eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (so BGH NJW 17, 1943 Rz 19 zu dieser Entscheidung s nu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten, denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 5 Regelungsgegenstand ist die allg Rechts- und Geschäftsfähigkeit (zB Bremen MDR 20, 662 [OLG Bremen 16.04.2020 - 3 W 9/20]). Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, durch eigene Rechtshandlungen wirksam Rechtsgeschäfte zu tätigen. Rn 6 Für die bisher ebenfalls nach Art 7 I angeknüpfte Gesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschränkung, Beschwerung, Nacherbschaft.

Rn 2 Die Beschränkungen und Vermächtnisse (§§ 2147 ff, einschl des Dreißigsten, § 1969; nicht: gesetzlicher Voraus) und Auflagen als Beschwerungen (I 1) sind abschließend aufgezählt (BGH NJW 91, 169 [BGH 26.09.1990 - IV ZR 131/89]). Eine Analogie ist nicht möglich (RGRK/Johannsen Rz 7). Sie müssen tatsächlich zur Zeit des Erbfalls bestehen (BGH aaO). Ihre spätere Ausschlagun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 4 Der nach § 1782 Berufene hat nach § 1783 grds ein Recht darauf, als Vormund bestellt zu werden, soweit er für dieses Amt nicht iSd § 1784 ungeeignet ist (Karlsr FamRZ 24, 1641) oder kraft Gesetzes Amtsvormundschaft (§ 1786) eintritt. Der Berufene ist übergangen, wenn sein Antrag, als Vormund bestellt zu werden, zurückgewiesen oder eine andere Person als Vormund bestellt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Wenn von den Eltern nach § 1782 niemand wirksam benannt wurde oder ein Grund vorliegt, einen von den Eltern Berufenen nach § 1783 zu übergehen, ist durch das FamG eine zur Führung der Vormundschaft geeignete Person nach §§ 1778, 1779 auszusuchen (Karlsr FamRZ 24, 1641). Die Norm nennt die Kriterien für die Auswahl des Vormunds. Rn 2 Kriterium für die Auswahl des Vormunds...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Rn 1 Der oft sehr weiten ›Herrschaft‹ des Testamentsvollstreckers über den Nachlass, insb gem § 2205, entspricht die Pflicht nach § 2216 I, die Verwaltung ordnungsgemäß zu führen. Hiervon kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien (§ 2220), und die Erben (BGHZ 25, 275, 280) sowie konsequenterweise die Vermächtnisnehmer, denen ggü die Verpflichtung besteht, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entlassungsgründe I.

Rn 2 Nr 1 entspricht im Wesentlichen der Entlassung aus wichtigem Grund gem § 1886 aF, soweit diese wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vormunds zu erfolgen hat, dass die Interessen des Mündels gefährdet (BTDrs 19/24445, 221 ff). Entspr den Grundsätzen der Amtsführung des Vormunds in § 1790 I wird dieser Entlassungsgrund um die Gefährdung des Mündelwohls erweitert. Dieser E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt des Stiftungsgeschäfts (Abs 1).

Rn 1 Die Norm regelt den notwendigen Inhalt des Stiftungsgeschäfts, durch das der Stifter der Stiftung eine Satzung geben und dem Stiftungszweck ein Vermögen widmen muss. Die Satzung (zur Auslegung s § 83) muss die Stiftungsverfassung festlegen, sodass das Stiftungsgeschäft auch einen Organisationsakt zur Gründung einer juristischen Person darstellt. Rn 2 Der Zweck der Stiftu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2282 BGB – Vertretung, Form der Anfechtung.

Gesetzestext (1) 1Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen. (2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten. (3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 A. Der (geschäftsfähige, vgl § 2275) Erblasser muss grds höchstpersönlich handeln und die Anfechtung erklären (I). Das entspr §§ 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Begründung einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 215 [Autor/Stand] Grundüberlegung. Die o.g. Maßnahmen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 erfordern regelmäßig eine tiefergreifende Veränderung der bestehenden Strukturen und sind mglw. aufgrund unterschiedlicher Interessen von Mitgesellschaftern nicht durchführbar. Dies führt zu der Frage, ob die gewünschten Gestaltungsfolgen nicht auch bzw. für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1801 BGB – Befreite Vormundschaft.

Gesetzestext (1) Für das Jugendamt, den Vereinsvormund und den Vormundschaftsverein als Vormund gilt § 1859 Absatz 1 entsprechend. (2) Das Familiengericht kann auf Antrag Vormünder von den Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreien, wenn eine Gefährdung des Mündelvermögens nicht zu besorgen ist. § 1860 Absatz 1 bis 3 gilt entsprechend. (3) Eltern können unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungsfreie Verfügungen.

Rn 3 Ausgenommen von der Genehmigungspflicht durch das Betreuungsgericht werden alle Verfügungen, soweit der Gegenstand der Leistung nicht in Geld oder Wertpapieren besteht. Von der Genehmigungserfordernis ausgenommen wird nunmehr abweichend von § 1813 aF auch nicht nur die Annahme der Leistung, sondern auch alle Verfügungen über das den Zahlungsanspruch begründende Recht. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Die Steuerbegünstigung ist ein Jahresbetrag. Anders als § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG ("Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / 1. Tätigkeit und Rechtsform als Zuordnungsparameter

Art der Tätigkeit: Insbesondere ist die Art der Tätigkeit entscheidend, wobei hier eine Abgrenzung bloß vermögensverwaltender Tätigkeiten von gewerblichen Tätigkeiten in den Vordergrund rückt.[6] Diese Art der Abgrenzung ergibt sich auch aus der gesetzlich angelegten Systematik in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach u.a. eine fehlende Vermögensverwaltung – als ungeschriebenes Tatbest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / 2. Vermögensverwaltende Tätigkeit

Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit.[9] Eine bloße Vermögensverwaltung liegt demzufolge vor, wenn sich die ausgeübte Betätigung als Nutzung von Vermögen aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch regelmäßige Umschichtung nicht entscheidend in den Vorde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.1 Mittel der Versicherungsträger

Rz. 1b Der Begriff der Mittel ist ein Synonym zu dem in der Überschrift des Vierten Teils verwandten Begriff des "Vermögens". Er entspricht dem der §§ 20 Abs. 1 und 30 Abs. 1 und meint daher grundsätzlich das gesamte Vermögen des Versicherungsträgers, also die ihm zur Verfügung stehenden Barmittel und geldwerten Rechte. Dabei setzen sich die laufenden Einnahmen zusammen aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 6.2.2 Abtretung des Kommanditisten-Anteils zu Lebzeiten

Mit Zustimmung aller Gesellschafter erfolgt die Übertragung des Gesellschaftsanteils des Kommanditisten auf den vom ihm gewünschten Nachfolger. Die Rechtsstellung des neuen Gesellschafters ist dieselbe wie die des alten Gesellschafters. Abweichende Vereinbarungen sind hierbei denkbar und zulässig. Die schenkweise Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils an einer V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Sportvereins

Rz. 28 Allgemein zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben vgl. § 64 AO Rz. 5 ff. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Sportvereins sind ab 1.1.1990 insbesondere: sportliche Veranstaltungen, die nach Abs. 1 besteuert werden, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 EUR überschritten ist; der Wechsel vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.1 Begriff

Rz. 4 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zwar für die Einordnung einer Betätigung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht erforderlich[1], aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht aber grundsätzlich gebote...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneinkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ein wirtschaftliche Betätigung, die nicht in unmittelbarer Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke unternommen wird und die Zweckbetriebsvoraussetzungen der §§ 65 bis 68 AO nicht erfüllt. Kennzeichnend für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, dass dieser die Funktion einer Hilfs...mehr