Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bierabnahmeverpflichtungen/-lieferungsrecht

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Vereine räumen häufig Brauereien oder Getränkelieferanten ein alleiniges Bierlieferungsrecht ein. Für die Einräumung eines solchen Rechts zahlen die Brauereien bzw. Getränkelieferanten häufig einmalige oder laufende Sonderentgelte. Einnahmen/Entgelte aus der Überlassung solcher Rechte sind steuerlich wie folgt zu behandeln: Betreibt der Verein den Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gewerblichkeit des PE-Fonds

Rn. 135d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur steuerlichen Einordnung des Beteiligungshandels (zu unterscheiden vom Wertpapierhandel, dazu s Rn 135) durch Private Equity-Fonds (PE-Fonds) in der Rechtsform einer GmbH & Co KG als vermögensverwaltend oder gewerblich s den schon mehr als 20 Jahre alten BMF v 16.12.2003, BStBl I 2004, 40, korrigiert durch BMF BStBl I 2006, 632. Maßgebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Beendigung des Grundstückshandels keine begünstigte Betriebsaufgabe

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 35 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 6 und 7 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit; Anwendung des Urt des BFH v 26.06.2007, IV R 49/04, BStBl II 2009, 289 auf Ein-Objekt-Gesellschaften). Rn. 131c St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1.1 Fortführung des bisherigen aktiven Betriebs gewerblicher Art als "Besitz-Betrieb gewerblicher Art?"

Tz. 79a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist uE, ob dann, wenn eine jur Pers d öff Rechts das Inventar eines bisher von ihr selbst betriebenen BgA (Gaststätte, Stadthalle oä) zB an eine 100%ige Tochtergesellschaft (Eigengesellschaft; Betreiber-GmbH) veräußert und an diese das verbleibende "leere" Gebäude im Wege einer Betriebsaufspaltung verpachtet, der bisherige aktive B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schnittker/Steinbiss, Gewerblichkeit oder Vermögensverwaltung bei PE/VC-Fonds – Folgerungen aus dem Urt des BFH v 24.08.2011, FR 2012, 39; Sanning/Dickersbach, 20 Jahre Private-Equity-Erlass – Vom Wandel der Verkehrsanschauung in fünf Akten, DStR 2024, 725; Prinz, Internationale Mitunternehmerbesteuerung nach Transparenzgrundsätzen als Komplexitätstreiber mit Vereinfachungspo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 301 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Umqualifizierung der Tätigkeit des Besitzunternehmens von Vermögensverwaltung zu Gewerbe wurde früher gestützt auf den betriebswirtschaftlich motivierten Gedanken der Wirtschaftseinheit. Die Vorstellung v wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen wurde als steuerlich maßgebliches Kriterium jedoch aufgegeben durch den Beschluss des GrS des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hensell/Reibis, Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit und GewSt-Barkeit von Veräußerungsgewinnen bei geschlossenen Fonds – Anmerkung zu BFH v 26.06.2007, IV R 49/04 und BFH v 31.05.2007, IV R 17/05, DStR 2008, 87; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349; Becker, Verkäufe über eBay – neue Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Rücklagenbildung und Gewinnvortrag

Tz. 274 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge für gGmbH sehen häufig vor, dass gem § 272 Abs3 HGB Gewinnrücklagen gebildet bzw gem § 29 Abs 2 GmbHG Beträge in Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen. Eine derartige pauschale Ermächtigung zur Bildung von Gewinnrücklagen ist gemeinnützigkeitsschädlich. Für die gGmbH ist die Bildung von Rücklagen nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Personalüberlassung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr 4 AO)

Tz. 101 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Personalüberlassung darf – ebenso wie die Raumüberlassung (Nr 5 der Vorschrift) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden. Dabei handelt es sich um folgende Konstellation: Im Einzelnen gilt folgendes: Die Arbeitskräfte müssen für st-begünstigte Zwecke überlassen werden. Zulässig ist die Überlassung gem dem Wortlaut des § 58 Nr 4 AO n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) PE-Fonds: Gewerblichkeit; Carried Interest

Schrifttum: Schnittker/Steinbiss, Gewerblichkeit oder Vermögensverwaltung bei PE/VC-Fonds – Folgerungen aus dem Urt des BFH v 24.08.2011, FR 2012, 39; Sanning/Dickersbach, 20 Jahre Private-Equity-Erlass – Vom Wandel der Verkehrsanschauung in fünf Akten, DStR 2024, 725; Prinz, Internationale Mitunternehmerbesteuerung nach Transparenzgrundsätzen als Komplexitätstreiber mit Verei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bk) Verkauf von Anteilen an einer Grundstücks-PersGes (vermögensverwaltend oder gewerblich) gilt als anteiliger Grundstücksverkauf des Gesellschafters

Schrifttum: Küspert, Anteilsveräußerungen und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2007, 746; Lüdicke, Anteilsveräußerungen bei Immobiliengesellschaften – weitere Klärung der Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels, WPg 2007, 700; Günters, GewStPfl von Gewinnen aus der Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen an Grundstücks-PersGes, FR 2008, 867. Rn. 134 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Wertpapierhandel/Goldhandel/Handel mit virtuellen Kryptowährungen/Beteiligungshandel inklusive Private Equity-Fonds

Schrifttum: Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH v 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Unterschiedliche Ansätze für die Abgrenzung zwischen Amtshilfe/Beistandsleistungen und Betrieben gewerblicher Art

Tz. 103 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach derzeitiger vorherrschender Verw-Auff begründen Tätigkeiten, die bei einer jur Pers d öff Rechts selbst als hoheitlich oder als dem hoheitlichen Bereich dienende Hilfstätigkeiten anzusehen sind, nicht allein durch Auslagerung auf eine andere jur Pers d öff Rechts einen BgA. Soweit also zB ein in eine andere jur Pers d öff Rechts ausgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.2 Zum Vorliegen eines stpfl wG

Tz. 201 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Auff der FinVerw kommen folgende Grundsätze zur Anwendung: Ein wG liegt nicht vor, wenn die st-begünstigte Kö dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Kö hinweist. Ein wG liegt auch dann nicht vor, wenn der Em...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerungen beweglicher WG (wann gewerblich?)

Schrifttum: Hensell/Reibis, Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit und GewSt-Barkeit von Veräußerungsgewinnen bei geschlossenen Fonds – Anmerkung zu BFH v 26.06.2007, IV R 49/04 und BFH v 31.05.2007, IV R 17/05, DStR 2008, 87; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349; Becker, Verkäufe über eBa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rascher Mieterwechsel

Rn. 138 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewerbebetrieb statt privater Vermögensverwaltung (s Rn 137) ist bei der Vermietung auch von privatem Wohnraum insb anzunehmen, wenn entweder durch einen ständigen, raschen Wechsel der Mietparteien, der im Wesen gerade dieses Mietverhältnisses liegt, der Vermieter zu einer über das bei der langfristigen Vermietung übliche Maß hinausgehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerblicher Grundstückshandel

Schrifttum: Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Haltedauer deutlich über zehn Jahre (langfristig)

Schrifttum: Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Wertpapierhandel/Goldhandel/Handel mit virtuellen Kryptowerten und NFT

caa) Wertpapierhandel Rn. 135 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Vereinheitlichung der Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 AO)

5.4.3.1 Überblick Tz. 98 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der neue Tatbestand des § 58 Nr 1 AO idF des JStG 2020 vom 21.12.2020 regelt einheitlich die Mittelweitergabe. Er ersetzt die bisherige Regelung in § 58 Nr 1 und 2 AO. Die Vereinheitlichung der Regelung zur Mittelweitergabe gilt nach Auff der FinVerw für alle offenen Fälle. S auch den geänderten AEAO Nr 1–7 zu § 58 (s BMF-Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine steuerpflichtige Tochter-GmbH nach § 20 UmwStG

Tz. 203 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Sachverhalt 2: Ausgliederung eines wG in eine stpfl GmbH Stliche Folgen: Durch eine Ausgliederung des stpfl wG wird vermieden, dass die wirtsch Zwecke der gemeinnützigen Kö zum Selbstzweck werden und dadurch die Selbstlosigkeit nach § 55 AO gefährdet ist. Die Einbringung kann durch Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Aufhebung des sog Endowment-Verbots (§ 58 Nr 3 AO)

Tz. 99 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter "Endowment" versteht man die Weiterleitung von Mitteln an eine andere st-begünstigte Kö als Ausstattungs-Kap. Das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.32012 (BGBl I 2013, 556) hat eine neue Möglichkeit für Stiftungen geschaffen, in besonderer Weise nachhaltig zu wirken. Durch die Aufhebung des sog Endowment-Verbots ist es (seit 01.01.2014) mö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Bilanzbündeltheorie, FR 1973, 297. Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG setzt für eine Mitunternehmerstellung des Gesellschafters – unbeschadet der darüber hinaus für die Anerkennung erforderlichen Erfüllung gewisser Mindestkriterien der rechtlichen Ausgestaltung des Gesellschaftsverhältnisses (s Rn 23b) – gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Raumüberlassung an steuerbegünstigte Körperschaften (§ 58 Nr 5 AO)

Tz. 102 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Raumüberlassung darf – ebenso wie die Personalüberlassung (s § 58 Nr 4 AO) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden (für Hallenbauvereine s Erl des FinMin NRW v 06.08.1990, DStR 1990, 502). Auch Betätigungen iSd § 58 Nr 5 AO müssen nicht in der Satzung geregelt werden (s AEAO Nr 18 zu § 58 Nr 2–10). Werden sie in der Satzung gereg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff des Gewerbebetriebs

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die einkommensteuerlichen Begriffe "Gewerbebetrieb" und "gewerbliches Unternehmen" in § 15 Abs 1 S 1 EStG und in § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG sind Synonyme: BFH v 17.01.1973, BStBl II 1973, 260 zu 1. mit Hinweis auf § 2 Nr 1 S 2 GewStG aF (heute § 2 Abs 1 S 2 GewStG). Eine eigenständige einkommensteuerliche Definition erfuhr der Begriff des Gewer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9 Rücklagenbildung zur nachhaltigen Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke (§ 62 Abs 1 Nr 1 AO)

5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung Tz. 107 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Tz. 108 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche und Einkommensermittlung

Tz. 281 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die generelle Sphärenabgrenzung (s Tz 2) gilt für die gGmbH ebenso wie für gemeinnützige Kö anderer Rechtsform. Auch bei der gGmbH bestehen als Tätigkeitsbereiche nebeneinander der eigentliche ideelle Bereich, die ZwB, die Vermögensverwaltung und die stpfl wG. Auch der Begriff der Vermögensverwaltung gilt für die gGmbH ebenso wie für gemein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Handel mit/Investitionen in Kryptowährungen und NFT

Schrifttum/Krypto-Spezialgesetz: Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG)

Rn. 586 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG nimmt vermögensverwaltende Versicherungsverträge von den allg Besteuerungsregeln für Versicherungsverträge aus. Er gilt nicht für Altverträge. Vermögensverwaltende Versicherungsverträge, bei denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlage vereinbart wurde und der wirtschaftlich Berechtigte unmittelbar oder mittelb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung

Tz. 107 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Tz. 108 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wurde die Rücklagenbildung und Zuführung von Mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.10 Wiederbeschaffungsrücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO

Tz. 112 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im AEAO Nr 6 zu § 62 Abs 1 Nr 2 wurde geregelt, dass eine Wiederbeschaffungsrücklage für Fahrzeuge und andere WG, für deren Anschaffung die lfd Einnahmen nicht ausreichen, zulässig ist. Daraus folgt aber nicht, dass Mittel iHd Abschr generell einer Rücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO zugeführt werden dürfen. Vielmehr ist es erforderlich, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Abs 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO und AEAO Nr 15 zu § 57 Abs 4). S auch Imberg/Brox (NWB 2022, 1964). Aus Sicht ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.16 Förderung auch des bezahlten Sports durch Sportvereine (§ 58 Nr 8 AO)

Tz. 123 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 58 Nr 8 AO ist es stlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen ein ZwB aufgrund der ZwB-Grenze des § 67a Abs 1 AO iHv 50 000 EUR vorliegt, obwohl Sportler bezahlt werden. Denn die ZwB-Grenze nach § 67a Abs 1 AO gilt unabhängig davon, ob an ...mehr