Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 2 Diese Grundvorgaben gelten bei der Vereinsbesteuerung

Wie bisher kann jeder Verein oder auch jede gemeinnützige Körperschaft bzw. juristische Person nach wie vor mit den seit Jahrzehnten gelendeten Besteuerungsgrundsätzen weiterarbeiten, soweit es um die erforderliche (nachvollziehbare) Gliederung und Zuordnung in die 4 Tätigkeitsbereiche geht. Somit muss buchhalterisch weiterhin trotz verschiedener Erleichterungen die getrennt...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne der Art. 1 Buchst. a und b , Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 . 2. Der Anspruch auf Differenzkindergeld ist gemäß Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.2 Steuerliche Grundlagen bei betrieblich verstrickten Kryptowerten

Im Folgenden werden ausgewählte Transaktionen vorgestellt und einer steuerlichen Bewertung unterzogen. Z. B. kann Mining bzw. Forging zum steuerlichen Erwerb von Kryptowerten führen. Für diese Qualifikation ist die Definition des § 15 EStG entscheidend. Zu den Einkünften aus Mining bzw. Forging gehören sowohl Kryptowerte, die durch die Blockbildung erzeugt werden, als auch Kr...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.1 Allgemeines zur Zuordnung zum Betriebsvermögen

Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Kryptowerten dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffungskosten verrechnet werden. Eine gewerbliche Verstrickung kann bereits bei sehr häufigen Token-Transaktionen vorliegen, wenn ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.6.2 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bez. der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3 Einkommensteuer

Bis 31.12.2021 galt, dass der – ganz oder teilweise – Verkauf von mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ein wirtschaftliches Handeln darstellt. Diese Tätigkeit ist steuerlich als ein Gewerbebetrieb zu werten. Der aus diesem Betrieb erzielte Gewinn oder Verlust führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, denn der Betreiber einer Photovoltaikanlage ist se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / 2 Anmerkung

I. Dogmatik, Grenzen und Gestaltungsperspektiven bei Vermögensverwaltungsverträgen zwischen Ehegatten Die Entscheidung des OLG Hamm rückt einen in der familienrechtlichen Praxis bedeutsamen Problemkreis in den Vordergrund, nämlich die rechtliche Einordnung der Überlassung eines einem Ehegatten allein zustehenden Vermögensbetrags zur Verwaltung durch den anderen. Die Konstella...mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Die Antragstellerin erhielt wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers eine erhebliche Versicherungssumme. Nach der Abfindungserklärung vom 15.1.2023 betrug die Abfindungssumme 650.000 EUR abzüglich für das 1. Quartal 2023 bereits gezahlter 6.015,94 EUR. Der Betrag wurde auf ein Konto des Antragsgegners gezahlt. Vo...mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / Leitsatz

1. Wird eine sechsstellige Versicherungsleistung für einen ärztlichen Behandlungsfehler der Ehefrau auf ein Konto des Ehemannes gezahlt, so handelt es sich im Zweifel weiterhin um das Vermögen der Ehefrau. 2. Bestand für die Überweisung des vorgenannten Betrages auf das Konto des Ehemanns keine zwingende Veranlassung in der Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse, spricht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / d) Verwaltungskosten des Kapitals

Rz. 29 Neben der Berücksichtigung von Inflation, Lohnsteigerungen und steuerlichen Belastungen müssen auch die Verwaltungskosten des Kapitals einkalkuliert werden. In seiner Grundsatzentscheidung von 1981 hat der BGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Finanzinstitut oder Fondsmanager eine Vermögensverwaltung kostenlos anbietet – insbesondere nicht bei größeren Anlage...mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / 2. Entzug der Vermögenssorge durch letztwillige Verfügung (§ 1638 BGB)

Das Gesetz erlaubt dem Erblasser, die Verwaltung des vererbten Vermögens dem geschiedenen Elternteil teilweise oder vollständig zu entziehen, sofern das Vermögen aus dem Nachlass stammt (§ 1638 Abs. 1 BGB). Die Vorschrift des § 1638 Abs. 1 BGB gestattet diese Anordnung auch Dritten. Grundsätzlich kann damit jeder Erblasser (z.B. also auch die Großeltern des Kindes) anordnen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 1 Pauschalierung unabhängig von der Rechtsform

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Betriebe gewerblicher Art) durchgeführt werden. Sie kann nur vom Zuwendenden selbst vorgenommen werden. Dagegen ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts jeder Betrieb gewerblicher Art ein eigenes Steuersubjekt, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.1 Wohnsitz im Inland

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter den Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein mehrfacher Wohnsitz ist möglich. Zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ist ein Wohnsitz im Inland ausreichend. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht besteht daher auch dann, wenn der Steuerpflichtige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zum JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284 ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 6. Wegfall der gewerblichen Infizierung/Prägung

Vorsicht ist angebracht, wenn eine Personengesellschaft sowohl vermögensverwaltend als auch gewerblich tätig wird – und damit unter die Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG fällt. Entfällt hier der gewerbliche Teil der Tätigkeit, löst dies eine Zwangsbetriebsaufgabe nach § 6 Abs. 3 EStG aus. Beispiel Die A-B-GbR ist Eigentümerin eines insgesamt zum BV gehörenden vermiete...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.2 Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 EUR pro Jahr (bisher 45.000 EUR) betragen, abgeschafft werden. Damit soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung künftig für rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften entfallen. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung beinhaltet die gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.2 Der ausländische Staat kennt keine gewerbliche Prägung von Personengesellschaften

Dasselbe Ergebnis kann eintreten, wenn das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, dieser sich jedoch wegen seines innerstaatlichen Rechts an der Besteuerung dieser Einkünfte gehindert sieht. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt der ausl. Einkünfte Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person C erzielt Einkünfte aus einer gewerbliche geprägten Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 2.2 Vermögenssorge

Die Vermögenssorge umfasst die Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des kindlichen Vermögens. Das Geld des Kindes ist nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.[1] Einschränkungen der gesetzlichen Vertretungsmacht ergeben sich bei bestimmten Rechtsgeschäften. § 1629 Abs. 2 BGB ver...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.4.4 Erweiterte Grundstückskürzung: Drei-Objekt-Grenze

Für die Gewährung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung ist ein gewerblicher Grundstückshandel grundsätzlich schädlich. Nach der sog. Drei-Objekt-Grenze wird die Schwelle der Gewerblichkeit grundsätzlich überschritten, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens vier Objekte angeschafft bzw. hergestellt und wieder veräußert werden und der Steuerpflichtige keine...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.1 Einnahmengrenze bei der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung

Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dies gilt aktuell nicht für Körperschaften, deren Einnahmen nicht mehr als 45.000 EUR pro Jahr betragen. Dieser Betrag wird ab 1.1.2026 auf 100.000 EUR erhöht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO neu). Hinweis Die Pflicht zur zeitn...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensverwaltung

Tz. 13 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Vermögensverwaltende Betätigungen von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen sind grundsätzlich zulässig. Jedoch ist darauf zu achten, dass die Vermögensverwaltung nicht zum eigentlichen Vereinszweck (Selbstzweck) der Körperschaft wird. Ist dies der Fall, läge insoweit ein Verstoß gegen das Gebot der Ausschließlichkeit vor (§ 56 AO, An...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die steuerliche Beurteilung werden bei den steuerbegünstigten Körperschaften (z. B. Vereinen) ihre Tätigkeitsfelder den folgenden Bereichen (Sphären) zugeordnet: ideeller Bereich Vermögensverwaltung wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1b) in der Form von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ideeller Bereich

Tz. 10 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im ideellen Bereich werden die ideellen Satzungszweck unmittelbar und unentgeltlich verfolgt. Einnahmen, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, sind nichtsteuerbare Geschäftsvorfälle, weil die Tätigkeiten des ideellen Bereichs keiner der sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG zugeordnet werden können. Ausgaben, die dem ideellen Tät...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 30 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen – genauso wie alle anderen Unternehmen – den gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Insbesondere kennt das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung steuerbegünstigter Körperschaften wegen "Gemeinnützigkeit". Jedoch sind eine Vielzahl der Tätigkeiten wegen der Art der Tätigkeit und nicht wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger.[1] Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / II. Abgrenzung zwischen ideellem Bereich und Vermögensverwaltung

1. Allgemeines Für den rechtlichen Handlungsrahmen ist es essentiell, ob die Darlehensaufnahme oder -vergabe im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgt oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Hintergrund ist, dass die jeweilige Sphäre besondere Anforderungen an die Zulässigkeit der Maßnahme stellt. Sie bestimmt z.B. darüber, welche Mittel zur Tilgung der Darlehens- und Zinsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Allgemeines

Für den rechtlichen Handlungsrahmen ist es essentiell, ob die Darlehensaufnahme oder -vergabe im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgt oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Hintergrund ist, dass die jeweilige Sphäre besondere Anforderungen an die Zulässigkeit der Maßnahme stellt. Sie bestimmt z.B. darüber, welche Mittel zur Tilgung der Darlehens- und Zinsforderung verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / I. Rechtlicher Rahmen

Stiftungsrecht: Der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen eine Stiftung agiert, wird grundsätzlich vom Stiftungsrecht vorgegeben. Dieses fordert von den Organen die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 84a Abs. 2 S. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet und muss die Stiftung sachgerecht leiten und das Geschehen, die Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 2. Vermietung

Um den gemeinnützigen Zweck erfüllen zu können, muss eine steuerbegünstigten Körperschaft Wohnraum vermieten. Um als Vermieter auftreten zu können, muss sie über den Wohnraum verfügen können. Vermietung von Immobilien wird generell der Vermögensverwaltung einer steuerbegünstigten Körperschaft zugeordnet. Die in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO angesprochene Wohnraumüberlassung müs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 6. Eingriff in den Wettbewerb

Die Vermietung von vergünstigten Wohnungen nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO, die sich im ideellen Bereich abspielt, führt zu einem Zweckbetrieb. Diese Vermietung kann wettbewerbsverzerrend wirken in Bezug auf andere Vermieter. Das gilt auch für andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Immobilien im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung vermieten, aber andere Zwecke verfolgen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 2. Ideeller Bereich

Das Stiftungsrecht folgt der Grundidee, dass die Verwirklichung des Stiftungszwecks aus den mit dem vorhandenen Stiftungskapital erzielten Erträgen finanziert wird. Deshalb gehört es zu den Grundvoraussetzungen für die Anerkennung einer Stiftung, dass sie mit einem für die Sicherung der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks adäquaten Vermögen ausgestattet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 2. Darlehensvergabe zur Vermögensanlage

Beispielsfall: Die A-Stiftung fördert die gemeinnützigen Zwecke Wissenschaft und Forschung. Die gemeinnützige B-Stiftung hat als satzungsmäßigen Zweck die Förderung der Jugendhilfe durch den Betrieb eines Segelschulschiffes, auf dem den Jugendlichen die Hochseesegelei und das seemännische Brauchtum nähergebracht werden sollen. Durch das Erlernen traditioneller Seemannschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Birte Görmar[*] Die Möglichkeiten, die Darlehen bieten, sind nicht nur für privatnützige Akteure wichtig, sondern ebenso für Non-Profit-Organisationen. Das ist nicht weiter verwunderlich, agieren sie doch häufig in ähnlichen Dimensionen wie die wirtschaftlichen Akteure. Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich allerdings besondere Fragen zu den Voraussetzungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / b) Darlehensaufnahme zur Finanzierung eigener Investments im Rahmen der Vermögensanlage

Nimmt die Stiftung Fremdkapital im Bereich der Vermögensverwaltung auf, so kann dieses einerseits zur Finanzierung eigener Investments im Rahmen der Vermögensanlage genutzt werden. Die Geschäftsführung hat auf der Grundlage angemessener Informationen die Renditeerwartung und das verbundene Risiko in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis zu berücksichtigen. Sofern eine...mehr