Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firma der GmbH / 2 Bildung der GmbH-Firma

Grundsätzlich sind alle Firmierungen zulässig, denen Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft zukommt und die nicht über wesentliche Geschäftsverhältnisse irreführen. Generell sind die folgenden Firmierungen zulässig: Sachfirma: Die Sachfirma ist stets dem in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstand zu entlehnen. Bei der Sachfirma muss der wesentliche Gegenstand des Unt...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG Wir, die Unterzeichneten, sind die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats und des ersten Vorstands der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim. Wir haben den Hergang der Gründung geprüft und erstatten hi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Bestellung des ersten Vorstands Niederschrift über die konstituierende Sitzung des ersten Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft in Mannheim vom _________________________ Die bei Errichtung der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft zu Mitgliedern des ersten Aufsic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt am _________________________ vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heutemehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 30 Nach § 80 Abs. 2 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 31 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / C. Haftung des Vermögensverwalters

Rz. 35 Im Gegensatz zu den vorstehend skizzierten Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Vermittlung von Anlagegeschäften liegt die vertragstypische Leistung des Vermögensverwalters darin, dass er die Entscheidungen anstelle des Kunden trifft.[134] Der Erfolg, also die Vermögensmehrung, schuldet der Vermögensverwalter nicht, sondern vielmehr nur die sachgerechte Durchfü...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _________________________ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, H...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 84 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Steuerbegünstigte Stiftungen (siehe Rdn 85 ff.), die steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, sind im Gegensatz dazu nach de...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gem. § 32 AktG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Gründungsbericht gem. § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _________________________ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Antrag auf Bestellung eines Gründungsprüfers An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Ich habe als alleiniger Gründer die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim errichtet. Eine Ausfertigung der notariellen Urkunde vom _________________________ ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIII. Muster: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG Liste der Aufsichtsratsmitglieder der in Gründung befindlichen Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheimmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Aktuelles Stiftungssteuerrecht

Rz. 94 Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit ein modernes Steuerrecht für steuerbegünstigte Stiftungen normiert, das hier zumindest kurz zu skizzieren ist.[110]mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Gründungsprotokoll UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr Karl Müller, Rechtsanwalt, geb. am 23.8.1949...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung Wir bestätigen hiermit gemäß §§ 37 Abs. 1 S. 3, 54 Abs. 3 AktG zur Vorlage bei dem Amtsgericht, Handelsregister, dass wir für die in Gründung befindliche Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktieng...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Ertragsteuerliche Beurteilung beim Gesponserten

Rz. 24 Während die Behandlung der Sponsoring-Ausgaben bei dem Sponsor auf Basis des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 in der Regel eindeutig zu qualifizieren ist, stellt sich die Qualifikation der Einnahmen bei der gesponserten gemeinnützigen Körperschaft als wesentlich streitbefangener dar. Eine Verknüpfung der Qualifikation bei der gesponserten Körperschaft und bei dem zahlende...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann

Rz. 5 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Niederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung anzumelden (§ 29 HGB). Eintragungspflichtig ist nur der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 HGB betreibt.[17] Nach Aufhebung der registerrechtlichen Privilegierung gewerblicher Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. § 36 HGB a.F.) sind a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gem. §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG: (1) Die am _________________________ mit einem Grundkapital von 50.000 ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.2: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung) § 1 Firma und Sitz, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft" (2) Sitz der Gesellschaft ist Mannheim (3) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegens...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / a) Betrieb eines Handelsgewerbes

Rz. 4 Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).[6] Der Betrieb eines Gewerbes im handelsrechtlichen Sinne ist die selbstständige und berufsmäßige wirtschaftliche und nicht künstlerische, wissenschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Absicht dauernder Gewinnerzielung, wobei das Merkmal der Gewinnerzielung in Frage gestellt wird....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis sind Familiengesellschaften häufig anzutreffen, sei es als betrieblich tätige Gesellschaften oder auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Kernpunkt jeder Familiengesellschaft ist die Beteiligung von ­nahen Angehörigen, insbesondere Ehegatten und Kindern der Familie. In rechtlicher Hinsicht ist die Familiengesellschaft keine eigene Rechtsform, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 5.2.1 Personengesellschaften

Wird von einer Familiengesellschaft gesprochen, ist im Regelfall eine Personengesellschaft gemeint. Hierzu steht eine große Vielzahl an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Generell kann keine der Rechtsformen als besonders oder gar vorrangig geeignet für eine Familiengesellschaft bezeichnet werden. Jede einzelne Rechtsform kann im Einzelfall ihre Vor-, aber auch ihre Nachteil...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.2 Vermögensverwaltung

Einnahmen Zinsen Langfristige Vermietung Verpachtung von Werberechten Ausgaben Bankgebühren Grundstücksaufwendungenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Gewerblichkeit

Eine weitere steuerrechtliche Herausforderung im Zusammenhang mit Kryptowerten ist die Frage der Gewerblichkeit. In Bezug auf Mining hat das BMF bereits im Entwurfsschreiben aus 2021 die Auffassung vertreten, dass diesbezüglich im Regelfall gewerbliche Einkünfte vorliegen.[8] Diese klare Haltung sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit – auch wenn Kryptomining in kleinerem Umfan...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1 Steuerliche Bereiche des gemeinnützigen Vereins

Jeder gemeinnützige Verein hat einen steuerfreien Kernbereich, den ideellen Bereich. Dieser umfasst die Verwaltung der Vereinsmitglieder und die unmittelbare Ausführung des Satzungszwecks. Vereine sind vom Grundsatz her nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet. Gleichwohl können sie bei der Umsetzung ihres Satzungszwecks wirtschaftlich tätig werden. Solange Ver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 5 Kontenplan

Der Kontenplan ist das Gerüst der Vereinsbuchführung. Die von einem Verein als zweckmäßig erachtete Gliederung der Darstellung seiner Einnahmen und Ausgaben ist in einem individuellen Kontenplan festzuhalten. Grundlage der Gliederung ist die Zuordnung der Vereinstätigkeiten zu den ertragsteuerlichen Bereichen. Je nach Umfang einzelner Aktivitäten müssen deren Einnahmen und A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Rechtssicherheit bei der Gewerblichkeit

Abgrenzungsprobleme bei gewerblichen Krypto-Einzelunternehmen...: Die unter Abschnitt 3, a genannten Vorteile gelten grundsätzlich auch für gewerbliche Krypto-Einzelunternehmen (vgl. § 23 Abs. 2 EStG), die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Problematisch ist jedoch, dass die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Werbungskosten

Zudem ist die steuerliche Nutzbarkeit von Aufwendungen als Herausforderung zu nennen. Außer bei Mining, welches im Regelfall gewerbliche Einkünfte begründet (vgl. Abschnitt 2, b), sind Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten meist der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Nach dem BMF kommt regelmäßig § 22 Nr. 3 S. 1 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht (vgl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Betriebsausgaben

Bei einer GmbH schmälern alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben das Betriebsvermögen und somit den Gewinn (§ 4 Abs. 1 S. 10 i.V.m. Abs. 4 EStG).[35] Aufwendungen sind dabei als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand i.S.d. Wertverzehr zu verstehen.[36] Betriebsausgaben müssen stets betrieblich veranlasst sein, also mit dem Betrieb in ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Stpfl. in Form von Einheiten eines Kryptowertes (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form des Kryptowertes mit dem Marktkurs. Nicht beanstandet w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Veräußerungserlöse als Betriebseinnahmen (Tz. 51), Berücksichtigung der individuellen, ggf. fortgeführten Anschaffungskosten der veräußerten Kryptowerte (Tz. 51). Das BMF 2022 hat noch darauf hingewiesen, dass aufgrund des Rückwärtsbezuges jedes Transaktionsoutputs eine Zuordnung und Identifizierung von Kryptowerten i.d.R. bis hin zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / b) Vergleich zur nicht gewerblich geprägten Holding GmbH & Co. KG

Dabei ist der Finanzverwaltung die Anwendung eines ausschließlich substanzwertbasierten Ansatzes nicht fremd. Würde es sich bei der Holdinggesellschaft um eine vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte GmbH & Co. KG handeln, die ihrerseits durch Aufnahme einer Fremdfinanzierung Anteile an diversen Beteiligungen erworben hat, käme der Bewertungsansatz des § 151 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 2 Rechtliche Betrachtung

Mit dem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Zweck der OHG ist der Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft. Seit 1.7.1998 ist auch ein anderer Zweck zulässig (§ 1 Abs. 2 HGB), sodass gelegentlich auch eine Vermögensverwaltung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Vermögensverwahrung und Vermögensverwaltung (§ 33 Abs. 1 ErbStG)

3.1.1 Betroffener Personenkreis Rz. 6 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung von fremdem Vermögen befasst, fällt unter die Anzeigepflicht des Abs. 1. Der Anwendungsbereich eines Verwahrers oder Verwalters ist dabei weit auszulegen und umfasst z. B. Kreditinstitute, Bausparkassen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare mit Ander- oder Treuhandkonten, sonstige ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 114 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ursächlichkeit zwischen tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit und Einkünften

... Der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft sind nur Einkünfte der Gesellschaft zuzuordnen, die durch diese Tätigkeit erzielt werden ... Rz. 561 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 1 sollen der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft nur diejenigen Einkünfte zugeordnet werden können, die durch diese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ertragsteuerlich sind die Tätigkeiten der Trägervereine dahingehend zu untersuchen, ob Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Vermögensverwaltung vorliegen. Die Veranstaltungen, zu deren Besuch Teilnahmegebühren von den Besuchern entrichtet werden müssen, sind in der Regel dem Zweckbetrieb i. S. d. § 68 Nr. ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.3.1 Grundfreiheiten, insbes. Niederlassungsfreiheit

Rz. 272 Art. 54 Abs. 1 AEUV erklärt die Niederlassungsfreiheit auch für Gesellschaften anwendbar, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Nach Abs. 2 gelten als Gesellschaften auch andere juristische Personen des privaten Rechts; ausgenommen sind solche juristischen Personen, die keinen Erwerbszweck verfolgen. Damit sind solche Stiftungen aus dem Anwendungsbereich der Niederl...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.6 Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei steuerbegünstigten Stiftungen

Rz. 124 Kann die Stiftung das Gemeinnützigkeitsprivileg beanspruchen, dann entfallen Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Der Umsatzsteuertarif ermäßigt sich bei Zweckbetrieben auf 7 % gem. § 12 Nr. 8a UstG (Einzelheiten s. Rn. 239). § 8b KStG ist jedoch auf steuerbefreite Stiftungen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nur eingeschränk...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.7 Ausnahmen vom Grundsatz der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit (§ 58 AO)

Rz. 229 Die Vorschrift des § 58 AO regelt Tatbestände, die ohne die dort ausdrücklich genannten "Genehmigungen" zum Verlust der Steuerbegünstigung führen würden, wenn ein Verstoß gegen die Gebote der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit vorliegt. Die wichtigste Ausnahme ist in § 58 Nr. 6 AO (sog. "Drittelregelung") enthalten, wonach die Auskehr von einem D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Abschnitt 76 der Körperschaftsteuerrichtlinien (Auszug) — früher: Schreiben des BdF v. 20.2.1975 — IV C - 6 - S 2811 - 2/75, BStBl. I 1975, 262

Rz. 4 [Autor/Stand] Bruttoerträge (Absatz 8 — früher: Tz. 2.5.2.2) Unter Bruttoerträgen sind die Solleinnahmen ohne durchlaufende Posten und ohne eine evtl. gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu verstehen. Sie sind aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Tochtergesellschaft abzuleiten. Ermittelt die Tochtergesellschaft ihren Gewinn durch Einnahme-Überschußrechnung entspreche...mehr