Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.1 Begriff der sportlichen Veranstaltung eines Sportvereins

Rz. 4 "Sport" und "sportlich" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO zu verstehen.[1]"Sportverein" ist jede steuerbegünstigte Körperschaft, bei der die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO Satzungszweck ist. Sport braucht nicht der einzige satzungsmäßige Zweck sein. Unter den Begriff des Sportvereins fallen auch Sport- und Spitzenverbände.[2] Rz. 5 Unter ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 64–68 AO befassen sich mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1] von gemeinnützigen Körperschaften. §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Betätigungen als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; § 64 AO legt die steuerlichen Folgen fest für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.4.2 Zwecknahe steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (Abs. 6)

Rz. 29 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v. 20.12.2000[1] eingefügt worden. Die Regelung hat den Zweck, eine Überbesteuerung zu vermeiden, die sich als Konsequenz aus dem BFH-Urteil vom 27.3.1991 zur steuerlichen Nichtberücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen ergab.[2] Hiernach waren Aufwendungen, die bei gleic...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 45.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

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Grundstücke in der betriebl... / 2. Prüfschritt 1: Schwelle des Verwaltungsvermögens

Unter Zuhilfenahme der Gesetzesbegründung zum ErbStRefG in 2008 (BT-Drucks. 16/7918, 35, 36) ist die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, Steuerbegünstigungen für privates Grundvermögen, das sich in betrieblichen Gesellschaftsstrukturen befindet, nicht mehr zulassen zu wollen. Man wolle vermögensverwaltende Betriebe nicht mehr begünstigen. Aber auch "Gewerbebetriebe", die dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen aus einer Vermögensverwaltung.

Rn 2 § 31 erfordert, dass der Streitgegenstand sich auf eine Vermögensverwaltung bezieht. Unter Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände auf vertraglicher oder gesetzlicher Rechtsgrundlage einschließlich der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verstehen, sofern die Verwaltung sich nicht nur auf einzelne Geschäfte beschränkt, sondern auf ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 31 ZPO – Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung.

Gesetzestext Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 § 31 dient als Wahlgerichtsstand für Klagen von und gegen Vermögensverwalter mit sachlichem Bezug z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.5 Veränderte gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche aufgrund der Verschmelzung

Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Insbes. bei der Verschmelzung durch Aufnahme kann es dazu kommen, dass sich die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche verändert. Diese Veränderungen können alle vier möglichen Tätigkeitsfelder – sowohl bei der Übertragerin als auch bei der Übernehmerin – betreffen. Dies sind folgende gemeinnützigkeitsrechtliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als ein Modell einer Mitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrecht...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 88 Eine gemeinnützige Stiftung ist im Rahmen ihrer laufenden Besteuerung in der Regel von allen wichtigen Steuern befreit, etwa der Körperschaft- und der Gewerbesteuer.[174] Sie muss hierbei aber bestimmte Kriterien erfüllen. Grundsätzlich sind mit Blick auf die Ertragsteuer vier Sphären zu beachten, nämlich der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der wirtschaftlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der zutreffende Umgang mit den vorhandenen Mitteln ist für die Vorstände/Geschäftsführer von steuerbegünstigten Einrichtungen eine der Anforderungen, die eine steuerbegünstigte Einrichtung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) zu erfüllen hat. So müssen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 54 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines Mitunternehmer-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH steuerfreie Vermögensverwaltung ist oder einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Gehört der Mitunternehmer-Anteil zur steuerfreien Vermögensverwaltung (s. AEAO...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 31 dient als Wahlgerichtsstand für Klagen von und gegen Vermögensverwalter mit sachlichem Bezug zur Vermögensverwaltung der erleichterten Rechtsverfolgung, vereinfacht bei mehreren Parteien die Prozesskonzentration und beruht überdies auf dem Gesichtspunkt der Beweisnähe, wonach es häufig unter prozessökonomischen Aspekten zweckmäßig ist, Rechtsstreitigkeiten mit Bezu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 81 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO (Anhang 1b) nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des steuerbegünstigten Zweckes willen erfolgt. D.h. sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. damals 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Güterstand.

Rn 12 Die Ausn gilt insb für die Anfechtbarkeit und Gültigkeit der Eheschließung; die Ehescheidung und Eheauflösung; den Personenstand, das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen und Geistesschwachen sowie die Adoption. Für einen Teil der damit ausgenommenen Verfahren ist die Brüssel IIa-VO maßgebend. Die Ausn gilt ferner unabhängig von der Verfahrensar...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Hat das Mitglied eines Vereins für seine geleisteten Mitgliedsbeiträge einen teilweisen oder einen vollen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, handelt es sich insoweit um unechte Mitgliedsbeiträge (RFH vom 16.06.1942, RStBl 1942, 916; BFH vom 05.06.1953, BStBl III 1953, 212). Ob und inwieweit die Leistung eines Mitglieds einen echten od...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Exkurs: Formwechsel eines e. V. in eine gGmbH

Tz. 84 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Gemeinnützigkeitsrechtlich darf die Unterhaltung eines Nichtzweckbetriebs (also auch eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 64 AO, Anhang 1b) nicht Hauptzweck der Betätigung sein. Anderenfalls scheitert die Steuerbegünstigung an § 56 AO (Anhang 1b; vgl. AEAO Nr. 1 zu § 56, Anhang 2). Ein weiterer Grund für einen Wechsel des "Rec...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / VII. Checkliste: Gründungsprozess einer Stiftung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Anwendung des § 23 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 68 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 23 UmwStG regelt die Auswirkungen der Einbringung von BV i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft. Diese Regelungen sind generell für den Einbringenden – und damit auch für die einbringende gGmbH – ohne Bedeutung. Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft ebenfalls gemeinnützig (z. B. gGmbH), ist § 23 UmwStG m. E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.3 Besteuerung der Gesellschafter der Übertragerin (§ 13 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 13 UmwStG regelt die Rechtsfolgen des verschmelzungsbedingten Vermögensübergangs bei den Anteilseignern der Übertragerin. Dabei ist das Grundprinzip der Vorschrift die Vermeidung einer Realisierung und Besteuerung der in den Anteilen an der Übertragerin ruhenden stillen Reserven. Die Vorschrift gilt auch in den Fällen der Verschmelzung von ...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 4. Anordnung zur Verwaltung des Vermögens

Rz. 65 Der Erblasser kann darüber hinaus Anordnungen zur Verwaltung des Vermögens verfügen (§§ 1813 Abs. 1, 1798 Abs. 2, 1837 BGB).[98] Dabei ist zu fordern, dass der Erblasser auch spezielle Vorgaben machen kann, bspw. wie das Vermögen und die Erträge zugunsten des Kindes eingesetzt bzw. nicht eingesetzt werden sollen, also welche Art von Ausgaben der Pfleger tätigen darf u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Befreite Zuwendungspflegschaft

Rz. 60 Gem. § 1811 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Erblasser den Pfleger von den dort benannten Verpflichtungen aus den §§ 1843, 1845, 1846, 1848, 1849 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 und S. 2 sowie 1865 BGB befreien. Die Anordnungen zur Befreiung können jedoch vom Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Pfleglings gefährden würde (§ 1811 Abs. 3 B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 76 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es gelten folgende Besteuerungsgrundsätze: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmer-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende Mitunternehmer keinen Gewinn, da die WG mit dem Buchwert anzusetzen sind (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF vom 20.11.2019). Das Buchwert-Privileg kann jedoch beansprucht wer...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / a) Allgemeines

Rz. 49 Um mehr Publizität im Stiftungssektor zu schaffen, wird zum 1.1.2026 ein grundsätzlich für jedermann einsehbares Stiftungsregister eingeführt (vgl. §§ 82b ff. BGB und § 15 StiftRG). Über dieses Register werden neben dem Namen und dem Sitz der Stiftung auch Angaben zu den vertretungsberechtigten Organmitgliedern abrufbar sein.[77] Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers, § 34 RVG

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Diese Grenze gilt nur in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so m...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / IV. Gestaltungen zu Verwaltungsanordnungen (§ 1639 BGB)

Rz. 45 Statt der Entziehung des Verwaltungsrechts nach § 1638 BGB kann der Erblasser den Eltern auch bestimmte Regeln über die Art und Weise der Verwaltung des ererbten Vermögens vorgeben ("Verwaltungsanordnungen"; § 1639 BGB). Dies umfasst Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche.[81] Zu bestimmten Verwaltungsanordnungen können auch der Vormund nach §§ 1798 Abs. 2 S. 1,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 82 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Von der Finanzverwaltung werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen teilweise folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds. auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertretu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis durch die Vermögensaufstellung

Tz. 10 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Erstellung einer besonderen Nebenrechnung (Mittelverwendungsrechnung) ist für die meisten kleineren steuerbegünstigten Vereine – soweit sie ab dem VZ 2020 überhaupt noch dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen (s. Tz. III) – jedoch nicht erforderlich. Bei diesen reicht regelmäßig ein Blick auf die Einnahmen-Überschussrechnung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitgebers

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Arbeitgeber im Sinne des Lohnsteuerrechts ist derjenige, dem (mindestens ein) Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, unter dessen Weisung er oder sie (Arbeitnehmer) steht und in dessen Organismus er oder sie eingebunden ist (Umkehrschluss aus dem Arbeitnehmerbegriff, s. § 1 LStDV, Anhang 8). Auch s. R 19.1 LStR und s. H 19.1 LStH. Arbeitge...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 8. Kreditinstitute

Rz. 126 Nicht zuletzt aufgrund der veränderten Arbeitsweisen im Bankensektor und der zunehmend größer werdenden Nachlässe ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen für Kreditinstitute zunehmend attraktiv geworden. Banken und sonstige Kreditinstitute können zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.[154] Der BGH hat dabei klargestellt, dass die geschäftsmäßige Übernahme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67 a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 520 EUR sein und im Kalenderjahr 6 240 EUR nicht über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erzielen von Einkünften

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das negative Merkmal des "Erzielens von Einkünften" soll ausweislich der Gesetzesbegründung vermieden werden, dass das bloße Innehaben einer Einkunftsquelle für eine Wirtschaftstätigkeit iSd § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG ausreicht (BT-Drs 19/27632, 60). Die rein passive Erzielung von Einkünften durch Vermögensverwaltung ohne weitere Aktivi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anzeigepflichten anderer Vermögensverwahrer/-verwalter

Rz. 10 [Autor/Stand] Anzeigepflichtig sind auch andere (Rechts-)Personen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen/beruflichen Tätigkeit rein tatsächlich unmittelbar Zugriff auf fremdes Vermögen haben. Es gilt ein weiter Gewahrsamsbegriff.[2] Die Anzeigepflicht kann daher Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie andere in § 2 Abs. 1 Nr. 10 ff. GwG genannte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr