Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensteuer

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Aktivitätsklausel (DBA) – A... / 2 Inhalt

Die Aktivitätsklauseln sind in den einzelnen DBA nicht einheitlich formuliert. Man findet sie insbesondere sowohl im jeweiligen Abkommenstext an sich und in den die Abkommenstexte ergänzenden Protokollen. Die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (Stand 2013) sieht in Art. 22 Abs. 1 Nr. 4 VG-DBA Aktivitätsvorbehalte für Art. 7, 10 und 13 Abs. 2 VG-DBA vor. Dabei werden: die He...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 2 Inhalt

Die Anwendung des § 15 AStG setzt kumulativ voraus, dass eine Familienstiftung i. S. d. Legaldefinition des § 15 Abs. 2 AStG mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland besteht, die Stiftung entweder von einem unbeschränkt stpfl. Stifter gegründet wurde oder deren Bezugs- bzw. Anfallsberechtigte in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind, und die Stiftung nicht in einem EU- bzw. EWR-...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 1 Systematische Einordnung

Unter Doppelbesteuerung versteht man die mehrfache Besteuerung des gleichen Steuersubstrats durch gleichartige Steuern. Erfolgt die mehrfache Besteuerung bei der gleichen Person, spricht man von rechtlicher Doppelbesteuerung; wird das gleiche Steuersubstrat bei verschiedenen Personen besteuert, handelt es sich um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung. DBA behandeln, mit Ausn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.2 Mehrfache Steuerbefreiung nach DBA

Rz. 113 Nach Doppelbuchst. bb) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet eine Steuerbefreiung nach einem DBA für dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in Anspruch genommen wird und die Einkünfte oder das Vermögen deshalb ganz oder teilweise unversteuert bleiben. Erfasst werden also Gestaltungen, bei denen durch Inanspruchnahme der Freiste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 5a EStG

Rz. 6 U. a. aufgrund des Beschlusses des BFH[1] zur Tarifspreizung des § 32c EStG [2] wird immer wieder diskutiert, ob § 5a EStG mit Art. 3 GG vereinbar ist.[3] § 5a EStG begünstigt innerhalb einer Einkunftsart eine einzelne Berufsgruppe dergestalt, dass die pauschale Gewinnermittlung zu einer Steuerbelastung von ca. 5 % führen wird. Diese Begünstigung ist nach der Rspr. des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Personensteuern gem § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2

Rn. 219 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die zweite Fallgruppe, die von § 12 Nr 3 EStG mit einem Abzugsverbot belegt ist, betrifft die sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2). Hierbei handelt es sich um Steuern, die zwar nicht das Einkommen besteuern, die aber ebenso wie die Steuern vom Einkommen die persönlichen Verhältnisse des StPfl berücksichtigen (zB durch persö...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Kosten- und Lastentragung

Rz. 108 Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben...mehr

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Roscher, GrStG § 18 Nachver... / 3 Nachveranlagung unabhängig von Nachfeststellung des Grundsteuerwerts (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 18 Abs. 2 GrStG wird der Steuermessbetrag im Wege der Nachveranlagung auch dann nachträglich festgesetzt, wenn der Grund für die Befreiung des Steuergegenstandes von der Grundsteuer wegfällt, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebende Grundsteuerwert i. S. d. § 13 S. 2 GrStG aber bereits festgestellt ist. Ist für einen Steuergegenstand (§ 2 GrStG) zwar ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 80 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Einheitswert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berücksichtigt. Rz. 81 [Autor/Stand] Die sachlichen Vo...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Bewertungsrecht wird traditionell zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen und dem Betriebsvermögen unterschieden.[1] Hiervon abweichend bestimmt § 218 BewG als Eingangsnorm des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Bewertung des inländischen Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022) in Korrelation mit den...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 26 Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Grundstücks" als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Nach § 10 Abs. 1 und 6 GrEStG a. F. war als Wert des Grundstücks der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) anzusetzen. Anstatt nach die...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 2062; BStBl I 1996, 1523) einge...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

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Grundsteuer: Wann sind Rech... / 3 Rechtsbehelf gegen Grundsteuerbescheid einlegen?

Sobald man den Grundsteuerbescheid von der zuständigen Kommune (oder vom Finanzamt, s. unten) erhalten hat, sollte man diesen zunächst kritisch prüfen. Dabei sollte sich das Hauptaugenmerk auf folgende Punkte richten: Stimmen die Angaben zur Immobilie? Wurden die Angaben aus dem vorangegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid richtig übernommen? Wurde der Messbetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BdF, Schr. v. 29.7.1974 – IV C 1 - S 1300 – 316/74, StEK AStG Vor § 1 Nr. 7

Rz. 2 [Autor/Stand] Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen und an ausländischen Personengesellschaften Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung der Außensteuerreferenten der Länder auf der Sitzung vom 10. bis 12.6.1974 weise ich hinsichtlich der Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Erfasste Steuern

Rz. 3 Die Anwendung des § 224a AO ist ausdrücklich beschränkt auf Erbschaftsteuer (einschließlich Schenkungsteuer[1]) und Vermögensteuer; Letztere wird allerdings aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 22.6.1995[2] seit 1997 nicht mehr erhoben. Eine (analoge) Anwendung des § 224a AO auf andere als die in der Vorschrift genannten Steuerarten scheidet aus.[3] Dagegen spricht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

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Serbien / G. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 37 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Vermögensteuer besteuert. Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft in Serbien an die Ansässigkeit des Erwerbers (Wohnsitz) an.[16] Für in der Republik Serbien belegenes Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte. Rz. 38 Nach dem Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abgrenzung zum sonstigen Vermögen

Rz. 165 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als Teile des Betriebs in dessen Einheitswert einbezogen worden sind, dürfen nicht nochmals beim sonstigen Vermögen angesetzt werden. Umgekehrt müssen Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ausdrücklich aus de...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einheitswerte des Grundbesitzes dienen bzw. dienten der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehört neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Ebenfalls betroffen waren bis zur Einführung der Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) auch die Grunderwerbsteuer[2] und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.[3] Die Vermögensteuer, für die die Einheitswer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1 Überblick

Rz. 314 Die Verschonungsbedarfsprüfung findet gem. §28a Abs. 7 ErbStG auch auf die sogenannte Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Anwendung. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer. Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Famil...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.2 Wegzugsbesteuerung

Rz. 8 Bereits das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 kannte Steuern auf den Wegzug (sog. Abfahrtsgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 141ff.) und das Erbe bei einem Ausländer (sog. Abschossgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 161ff.). Das Gesetz gegen die Steuerflucht v. 26.7.1918 (StFluchtG)[1] stellte die erste Maßnahme bei Aufgabe des "dauernden Aufenthaltes" dar und sah das Weiter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.3 Nichtanwendung von § 10 Nr. 2 KStG (Satz 3)

Rz. 301 Nach § 10 Abs. 3 S. 3 AStG ist die Vorschrift § 10 Nr. 2 KStG auf eine von der ausländischen Gesellschaft zu entrichtende Vermögensteuer nicht anzuwenden. Ausländische Vermögensteuern bleiben mithin abzugsfähig. Der Abzug von Vermögensteuern kann auch zu einem Verlust führen oder diesen erhöhen (s. Rz. 316). Zu den abziehbaren Vermögensteuern zählen nur die Steuern, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.4 Steueranrechnung (§ 15 Abs. 5 AStG)

Rz. 67 Die Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der ausländischen Familienstiftung sowie des inländischen Stifters bzw. Bezugs- sowie Anfallsberechtigten erfolgt durch Anrechnung der entsprechenden Steuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.[1] Aus dem Verweis auf den § 34c Abs. 1 und den § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG folgt ein eingeschränktes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Nicht- oder nur unwesentliche Besteuerung

..., nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, ... Rz. 41 [Autor/Stand] Unbedeutender Anwendungsbereich des § 16. Der Anwendungsbereich des § 16 ist in der Praxis sehr gering.[2] Dies beruht in erster Linie auf der Tatsache, dass § 16 zwar einerseits nicht auf nahestehende Personen abstellt, jedoch andererseits eine im Ausland ansässige Person voraussetzt, die mit ihren Ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 15 AStG statuiert – unter Fortführung des Regelungsgedankens der früheren Steueramnestie-Verordnung vom 23.8.1931[1] und sodann des § 12 StAnpG vom 16.10.1934[2] – die Zurechnungsbesteuerung. Die nunmehrige Vorschrift übernimmt – so die Gesetzesbegründung – "diese in der Praxis (§ 12 StAnpG) bewährte Regelung".[3] Auch der BFH[4] zieht in seiner Rechtsprechung die fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.2 Bezugsberechtigte als zweitrangige Zurechnungssubjekte

Rz. 51 Erfolgt bei einer durch eine Person gegründeten Stiftung keine Zurechnung beim Stifter (sei es, weil er nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist oder verstorben ist), erfolgt eine Zurechnung bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Bezugs- und Anteilsberechtigten. Der Wortlaut des § 15 Abs. 1 AStG nimmt keine Einschränkung auf den Familienkreis vor. Die Wortlautauslegung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts

Rz. 315 Nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG sind Verluste in entsprechender Anwendung des § 10d EStG abzuziehen, wenn sie die nach § 9 AStG außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen und bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Die gesonderte Vorschrift zum Verlustabzug ist erforderlich, da § 10d EStG eine Einkommensermittlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Sammelgegenstände im herkömmlichen Sinne wie etwa Briefmarken bzw. Münzsammlungen werden zum Stichtag mit dem gemeinen Wert nach § 9 BewG angesetzt. In der Regel wird auf Auktionsergebnisse vergleichbarer Stücke abgestellt, auf Bewertungskataloge, Bewertungsapps, Versicherungssummen oder auf ein Gutachten bzw. auf Referenzwerte zurückgegriffen (dazu ausführlich Maier, DB 199...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 411 [Autor/Stand] Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sind Unternehmen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören auch diejenigen Kreditunternehmen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist.[2] Unter die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts fallen vor allem die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit – VVaG – (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Rechtsverhältnisse der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen v. 12.5.1901[2] (VAG) in der Neufassung v. 1.4.2015[3] geregelt. Der VVaG betreibt ein privates Versicherungsunternehmen in der Form eines rechtsfähigen Vereins mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Er versich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 1813 [Autor/Stand] Die gesetzliche Definition des Begriffs "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" ist in § 14 AO enthalten: "Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("Sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "Sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungsteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabakst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr