Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensteuer

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 271 Nr. 1 AO sind für die Berechnung des Vermögens und der VSt der einzelnen Gesamtschuldner die Vorschriften des BewG und des VStG zugrunde zu legen, die ihrerseits der Zusammenveranlagung zugrunde gelegen haben. Vermögenswerte und Schulden sind dem Gesamtschuldner zuzurechnen, dem sie nach den Vorschriften des BewG und VStG zug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerschulden durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt erfüllt werden. Solange die Vermögensteuer nicht erhoben wird, ist der Anwendungsbereich der Vorschrift allerdings auf die den Ländern zufließende Erbschaftsteuer beschränkt (Korrespondenz mit der Kulturhoheit). Verhindert werden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung ordnet die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts der vermögensteuerpflichtigen Wirtschaftsgüter und des Werts der Schulden und sonstigen Abzüge, wenn diese mehreren Personen zuzurechnen sind an; das umfasst notwendig die Entscheidung über die Höhe der Anteile. Da Vermögensteuer ab dem 01.01.1997 nicht mehr erho...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 268 AO räumt den Anspruch auf Aufteilung von Steuerschulden den Steuerschuldnern ein, die deswegen Gesamtschuldner sind, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind. Für den Bereich der ESt sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden (§ 44 Abs. 1 AO, §§ 26,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlepp, Hinterz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An den Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (ausgesetzt) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (AEAO Vor §§ 8–9, Nr. 1 Satz 1). Auch für familienbezogene Entlastungen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für Zeiträume bis zum 31.12.19...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die Steuerverkürz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gast-De Haan, Berechnung von Hinterziehungszinsen, wistra 1988, 298; Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Burkhard, Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 und 6 KStG (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Verweisung auf § 26 KStG. Die Verweisung auf § 26 KStG gilt jeweils dann, wenn der Anteilseigner an der ausländischen Gesellschaft eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person ist. In allen anderen Fällen ist die Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG maßgebend. Soweit auf § 26 Abs. 6 KStG verwiesen wird, geht dies zwar für Einkünfte und Einkunftsteil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschätze im Betriebsvermögen mit ertragsteue...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 3 AO nennt als Beteiligte diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat. Öffentlich-rechtliche Verträge sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd (zur Frage, ob es sich um ein Redaktionsversehen handelt s. BFH v. 11.12.1984, VII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 357)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Antrag des Steuerpflichtigen. Die Anwendung von § 12 Abs. 1 setzt einen Antrag des Stpfl. voraus. Für den Antrag gelten keine besonderen Formerfordernisse (vgl. Anm. 28). Mit dem Antrag hat es der Stpfl. in der Hand, die für ihn günstigste Art der Besteuerung zu wählen. Der Antrag kann jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids gestellt werden, d.h...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 11 BewG-DDR Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör

§ 11 Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör (1) Bei Grundbesitz erstreckt sich die Bewertung auf die Rechte und Nutzungen, die mit dem Grundbesitz als solchem verbunden sind. Rechte, die den Vorschriften des Zivilrechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), werden selbständig wie Grundbesitz behandelt. (2) Wird bei Bewertung von in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verfassungsrechtliche Überlegungen

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach einer Entscheidung des BFH v. 13.6.1974[2] sind die Bestimmungen des § 36 BewG sachlich gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Abweichungen von der Grundregel der §§ 9 und 10 BewG, die die Bewertung mit dem gemeinen Wert vorschreiben, durften also für die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch einen and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 204 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften war für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Hieraus folgte, dass der Wert des Unternehmens zu ermitteln und auf die Anteile umzulegen ist. Dieser gesetzliche Auftrag bedurfte normkonkretisierender Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Maßgeblichkeit bei der Ertragsteuer

Rz. 526 [Autor/Stand] Für ertragsteuerliche Zwecke hatte sich die Finanzverwaltung bereits seit 1995 faktisch von der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Stuttgarter Verfahrens nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG und der Vermögensteuer- bzw. der nachfolgenden Erbschaftsteuer-Richtlinien gelöst. Grund dafür war insbesondere, dass die Übernahme der Steuerbilanzwerte zu geri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

Rz. 36 [Autor/Stand] Das statische Prinzip des BewG wird als Stichtagsprinzip bezeichnet. Diese Bezeichnung ist insofern ungenau, als es regelmäßig nicht auf die Verhältnisse eines ganzen Tages, sondern auf die eines bestimmten Zeitpunkts ankommt. Sie wird jedoch von der Rechtsprechung[2] und der Literatur als Ausdruck des statischen Prinzips verwendet. Nur Umstände, die am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stuttgarter Verfahren

a) Entwicklung Rz. 212 [Autor/Stand] Erstmals für die Hauptveranlagung der Vermögensteuer und Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe 1953 ist das Stuttgarter Verfahren erarbeitet und angewendet worden (Anteilsbewertungs-Richtlinien 1953 vom 14.2.1955 – AntBewR 1953[2]). In Abkehr vom zuvor angewendeten Berliner Verfahren wird als gemeiner Wert nicht meh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Berliner Verfahren

Rz. 209 [Autor/Stand] Das 1940 entwickelte Berliner Verfahren beruhte auf der Mittelwertmethode, bei der der Unternehmenswert aus dem Mittel von Substanzwert und Ertragswert hergeleitet wird.[2] Das Berliner Verfahren wurde letztmals bei der Vermögensteuerhauptveranlagung 1949 angewendet. Rz. 210– 211 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Regelbewertung

Rz. 541 [Autor/Stand] Bei der Regelbewertung wird der Vermögenswert der Kapitalgesellschaft um den Unterschiedsbetrag korrigiert, der sich dadurch ergibt, dass die Normalverzinsung und der Ertragshundertsatz der zu bewertenden Anteile an der Gesellschaft (berechnet auf einen Zeitraum von fünf Jahren) einander gegenübergestellt werden. Liegen die Erträge der Gesellschaft unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen Sondervermögen im Sinne des § 6 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder an einem vergleichbaren, ausländischem Recht unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen war ursprünglich in § 141 AO vom 13.12.1919 [2] geregelt. Diese Vorschriften sind durch VO vom 1.12.1930[3] unverändert in das BewG (§ 15) und anschließend unter unwesentlicher Änderung in das BewG 1934 (§ 13) übernommen worden. Durch das ÄndG-BewG vom 10.8.1963[4] wurde mit Abs. 1 die Bewertung der notierten Wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtslage ab 1996/1999/2003/2006

Rz. 548 [Autor/Stand] Wegen des Wegfalls der Vermögensteuer werden Einheitswerte für das Betriebsvermögen nicht mehr festgestellt. Die Ermittlung des Vermögenswerts kann deshalb nicht mehr, wie vordem, an einen festgestellten Einheitswert anknüpfen. Der Vermögenswert muss vielmehr selbständig ermittelt werden.[2] Das Jahressteuergesetz 1997 hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ansatz der Höhe nach

Rz. 370 [Autor/Stand] Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG sind die zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 der ertragsteuerliche Wertansatz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ausländische Wertpapiere

Rz. 108 [Autor/Stand] Soweit für ausländische Wertpapiere – festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Investment-Zertifikate – Kurswerte veröffentlicht werden, sind diese Kurswerte maßgebend. Sind nur Kurse im Telefonverkehr bekannt, so kann für die Bewertung von den im inländischen Telefonverkehr ermittelten Kursen ausgegangen werden. Im Übrigen ist von den Kursen auszugehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bewertungsstichtag und Zeitpunkt der Verkäufe

Rz. 163 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nur Verkäufe berücksichtigt werden, die weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Rz. 164 [Autor/Stand] Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Vermögensteuer bis zum Veranlagungszeitpunkt 1.1.1995 und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, sola...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Zurechnungsfeststellung

Rz. 136 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Einheitswert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter als wirtschaftlicher Eigentümer[2] anzusehen ist. Die steuerliche Zurechnung kann auch an ein G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Streitwert vor der Hauptfeststellung 1964

Rz. 288 [Autor/Stand] Für die Zeit von der Währungsreform 1948 bis zum Wirksamwerden der nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte hat die Rechtsprechung entsprechend einer koordinierten Ländervereinbarung Streitwertpauschalen in folgender Höhe des umstrittenen Wertunterschieds angenommen[2]: 1. bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 25 v.T., 2. beim Grundv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wirtschaftliche Untereinheiten

Rz. 62 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1997 wurde über § 19 Abs. 3 Nr. 1b BewG a.F. neben der gesonderten Wertfeststellung für das ganze Betriebsvermögen noch für bestimmte Teile dieses Betriebsvermögens eine gesonderte Wertfeststellung vorgeschrieben. Diese Teile wurden als wirtschaftliche Untereinheiten bezeichnet, weil ihr Einheitswert nicht unmittelbar Grundlage für eine Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle des § 34 Abs. 4 und 6 BewG

Rz. 75 [Autor/Stand] Gehören Gebäude oder Betriebsmittel eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern einem anderen[2], so werden sie nach § 34 Abs. 4 BewG trotzdem in die Einheit des Betriebs und damit auch in den Einheitswert einbezogen. Das gleiche gilt bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Pauschalen

Rz. 301 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung 1964 erlangte erstmals zum 1.1.1974 steuerliche Wirkung.[2] In der Folge begann der BFH mit der angekündigten grundsätzlichen Überprüfung der bisherigen Streitwertpauschale auf ihre weitere Berechtigung. In den Beschlüssen v. 13.8.1976[3] und v. 11.2.1977[4] bekannte sich der BFH dazu, dass für die Bemessung der Streitwertpauschale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Feststellungen

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem Recht der RAO wurden die Werte der zum sonstigen Vermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nicht gesondert festgestellt. Eine Ausnahme bestand für Mineralgewinnungsrechte, die zum sonstigen Vermögen gehörten. Dieser Grundsatz galt auch unter der AO weiter, wenn diese Wirtschaftsgüter Alleineigentum einer Person oder im gemeinsamen Eigentum zusammen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Streitwert ab dem 1.1.1997

Rz. 316 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 hat die Einheitsbewertung des Grundbesitzes nur noch Bedeutung für die Grundsteuer. In Anlehnung an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung[2] ist der Streitwert dementsprechend auf die Auswirkung bei der Grundsteuer zu beschränken. Geht man für Grundstücke von einer Steuermesszahl von 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] Eine dem § 19 BewG 1965 entsprechende Vorschrift war schon in § 20 BewG 1934 enthalten. Danach wurden die Werte als Einheitswerte bezeichnet, die nach den Vorschriften des ersten Abschnitts des zweiten Teils des BewG gesondert festgestellt werden. Die Neufassung des § 20 BewG 1934 durch das BewGÄndG 1965, die in das BewG 1965 als § 19 übernommen wurden, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Die Stiftung u... / 1. Die Steuerpflicht der Inländer

1922 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes unter der Überschrift "Persönliche Steuerpflicht" in § 8 Abs. 1 Nr. I S. 1 ErbStG 1922 bestimmt, dass Steuerpflicht für den gesamten Erbanfall eintritt, wenn der Erwerber zur Zeit des Eintritts der Steuerpflicht ein Inländer ist. Inländer waren unter anderem nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / a) Einführung

Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 2 ErbStG). Dabei handelt es sich faktisch um eine Art Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist (anders als sonst im ErbStG) keine Vermögensübertragung, sondern die bestehende Vermögenssubstanz (s. a. § 10 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge: Entsprechende Geltung der Absätze 1 bis 3

Rz. 511 [Autor/Stand] Entsprechende Geltung. Als Rechtsfolge sieht § 18 Abs. 4 nach seinem Wortlaut eine entsprechende Geltung der Absätze 1 bis 3 vor. Die Besteuerungsgrundlagen sind damit auch für ausländische Familienstiftungen i.S. des § 15 gesondert festzustellen, selbst wenn die Einkünfte und Vermögen nur einer einzigen steuerpflichtigen Person zuzurechnen sind. Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1, 8.0, 8.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte aus Tätigkeiten, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen oder soweit es s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr