Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 – Auszug

1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermögensteuererklärung und Vermögensaufstellung 1995/98, Rz. 876 f.; Halaczinsky ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. § 20 Abs. 3 a.F.

Rz. 32 [Autor/Stand] Ausdehnung der Besteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter auf die Vermögensteuer. Satz 1 ergänzt insoweit § 20 Abs. 1 und 2, als die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätteneinkünften bei dem im Inland unbeschränkt stpfl. Betriebsstätteninhaber gestattet wird. Die Regelung des § 20 Abs. 2 (Anrechnung statt Freistellung) sollte bis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verfassungsrechtliche Überlegungen

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach einer Entscheidung des BFH v. 13.6.1974[2] sind die Bestimmungen des § 36 BewG sachlich gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Abweichungen von der Grundregel der §§ 9 und 10 BewG, die die Bewertung mit dem gemeinen Wert vorschreiben, durften also für die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch einen and...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 1.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506) – Auszug

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 204 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften war für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Hieraus folgte, dass der Wert des Unternehmens zu ermitteln und auf die Anteile umzulegen ist. Dieser gesetzliche Auftrag bedurfte normkonkretisierender Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Maßgeblichkeit bei der Ertragsteuer

Rz. 526 [Autor/Stand] Für ertragsteuerliche Zwecke hatte sich die Finanzverwaltung bereits seit 1995 faktisch von der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Stuttgarter Verfahrens nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG und der Vermögensteuer- bzw. der nachfolgenden Erbschaftsteuer-Richtlinien gelöst. Grund dafür war insbesondere, dass die Übernahme der Steuerbilanzwerte zu geri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

Rz. 36 [Autor/Stand] Das statische Prinzip des BewG wird als Stichtagsprinzip bezeichnet. Diese Bezeichnung ist insofern ungenau, als es regelmäßig nicht auf die Verhältnisse eines ganzen Tages, sondern auf die eines bestimmten Zeitpunkts ankommt. Sie wird jedoch von der Rechtsprechung[2] und der Literatur als Ausdruck des statischen Prinzips verwendet. Nur Umstände, die am ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stuttgarter Verfahren

a) Entwicklung Rz. 212 [Autor/Stand] Erstmals für die Hauptveranlagung der Vermögensteuer und Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe 1953 ist das Stuttgarter Verfahren erarbeitet und angewendet worden (Anteilsbewertungs-Richtlinien 1953 vom 14.2.1955 – AntBewR 1953[2]). In Abkehr vom zuvor angewendeten Berliner Verfahren wird als gemeiner Wert nicht meh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Berliner Verfahren

Rz. 209 [Autor/Stand] Das 1940 entwickelte Berliner Verfahren beruhte auf der Mittelwertmethode, bei der der Unternehmenswert aus dem Mittel von Substanzwert und Ertragswert hergeleitet wird.[2] Das Berliner Verfahren wurde letztmals bei der Vermögensteuerhauptveranlagung 1949 angewendet. Rz. 210– 211 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Regelbewertung

Rz. 541 [Autor/Stand] Bei der Regelbewertung wird der Vermögenswert der Kapitalgesellschaft um den Unterschiedsbetrag korrigiert, der sich dadurch ergibt, dass die Normalverzinsung und der Ertragshundertsatz der zu bewertenden Anteile an der Gesellschaft (berechnet auf einen Zeitraum von fünf Jahren) einander gegenübergestellt werden. Liegen die Erträge der Gesellschaft unte...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtslage ab 1996/1999/2003/2006

Rz. 548 [Autor/Stand] Wegen des Wegfalls der Vermögensteuer werden Einheitswerte für das Betriebsvermögen nicht mehr festgestellt. Die Ermittlung des Vermögenswerts kann deshalb nicht mehr, wie vordem, an einen festgestellten Einheitswert anknüpfen. Der Vermögenswert muss vielmehr selbständig ermittelt werden.[2] Das Jahressteuergesetz 1997 hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen war ursprünglich in § 141 AO vom 13.12.1919 [2] geregelt. Diese Vorschriften sind durch VO vom 1.12.1930[3] unverändert in das BewG (§ 15) und anschließend unter unwesentlicher Änderung in das BewG 1934 (§ 13) übernommen worden. Durch das ÄndG-BewG vom 10.8.1963[4] wurde mit Abs. 1 die Bewertung der notierten Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ansatz der Höhe nach

Rz. 370 [Autor/Stand] Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG sind die zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 der ertragsteuerliche Wertansatz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ausländische Wertpapiere

Rz. 108 [Autor/Stand] Soweit für ausländische Wertpapiere – festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Investment-Zertifikate – Kurswerte veröffentlicht werden, sind diese Kurswerte maßgebend. Sind nur Kurse im Telefonverkehr bekannt, so kann für die Bewertung von den im inländischen Telefonverkehr ermittelten Kursen ausgegangen werden. Im Übrigen ist von den Kursen auszugehen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bewertungsstichtag und Zeitpunkt der Verkäufe

Rz. 163 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nur Verkäufe berücksichtigt werden, die weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Rz. 164 [Autor/Stand] Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Vermögensteuer bis zum Veranlagungszeitpunkt 1.1.1995 und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, sola...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabaks...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Zurechnungsfeststellung

Rz. 136 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Einheitswert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter als wirtschaftlicher Eigentümer[2] anzusehen ist. Die steuerliche Zurechnung kann auch an ein G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Streitwert vor der Hauptfeststellung 1964

Rz. 288 [Autor/Stand] Für die Zeit von der Währungsreform 1948 bis zum Wirksamwerden der nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte hat die Rechtsprechung entsprechend einer koordinierten Ländervereinbarung Streitwertpauschalen in folgender Höhe des umstrittenen Wertunterschieds angenommen[2]:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wirtschaftliche Untereinheiten

Rz. 62 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1997 wurde über § 19 Abs. 3 Nr. 1b BewG a.F. neben der gesonderten Wertfeststellung für das ganze Betriebsvermögen noch für bestimmte Teile dieses Betriebsvermögens eine gesonderte Wertfeststellung vorgeschrieben. Diese Teile wurden als wirtschaftliche Untereinheiten bezeichnet, weil ihr Einheitswert nicht unmittelbar Grundlage für eine Ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle des § 34 Abs. 4 und 6 BewG

Rz. 75 [Autor/Stand] Gehören Gebäude oder Betriebsmittel eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern einem anderen[2], so werden sie nach § 34 Abs. 4 BewG trotzdem in die Einheit des Betriebs und damit auch in den Einheitswert einbezogen. Das gleiche gilt bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Pauschalen

Rz. 301 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung 1964 erlangte erstmals zum 1.1.1974 steuerliche Wirkung.[2] In der Folge begann der BFH mit der angekündigten grundsätzlichen Überprüfung der bisherigen Streitwertpauschale auf ihre weitere Berechtigung. In den Beschlüssen v. 13.8.1976[3] und v. 11.2.1977[4] bekannte sich der BFH dazu, dass für die Bemessung der Streitwertpauschale...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Feststellungen

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem Recht der RAO wurden die Werte der zum sonstigen Vermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nicht gesondert festgestellt. Eine Ausnahme bestand für Mineralgewinnungsrechte, die zum sonstigen Vermögen gehörten. Dieser Grundsatz galt auch unter der AO weiter, wenn diese Wirtschaftsgüter Alleineigentum einer Person oder im gemeinsamen Eigentum zusammen v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Streitwert ab dem 1.1.1997

Rz. 316 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 hat die Einheitsbewertung des Grundbesitzes nur noch Bedeutung für die Grundsteuer. In Anlehnung an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung[2] ist der Streitwert dementsprechend auf die Auswirkung bei der Grundsteuer zu beschränken. Geht man für Grundstücke von einer Steuermesszahl von 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] Eine dem § 19 BewG 1965 entsprechende Vorschrift war schon in § 20 BewG 1934 enthalten. Danach wurden die Werte als Einheitswerte bezeichnet, die nach den Vorschriften des ersten Abschnitts des zweiten Teils des BewG gesondert festgestellt werden. Die Neufassung des § 20 BewG 1934 durch das BewGÄndG 1965, die in das BewG 1965 als § 19 übernommen wurden, d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.3 Multilaterales Übereinkommen (Multilateral Convention)

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.2 Tax Information Exchange Agreements (TIEA)

Rz. 26a Die OECD veröffentlichte bereits im Jahr 2002 ein Musterabkommen für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in Steuersachen (sog. Tax Information Exchange Agreement – TIEA [1]).[2] Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuersachen werden i. d. R. mit solchen Staaten getroffen, mit denen kein DBA besteht. Auch wenn das Musterabkommen keine rechtsverb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 8 Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen

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zerb 1/2017, Die Stiftung u... / 1. Die Steuerpflicht der Inländer

1922 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes unter der Überschrift "Persönliche Steuerpflicht" in § 8 Abs. 1 Nr. I S. 1 ErbStG 1922 bestimmt, dass Steuerpflicht für den gesamten Erbanfall eintritt, wenn der Erwerber zur Zeit des Eintritts der Steuerpflicht ein Inländer ist. Inländer waren unter anderem nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalt...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / a) Einführung

Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 2 ErbStG). Dabei handelt es sich faktisch um eine Art Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist (anders als sonst im ErbStG) keine Vermögensübertragung, sondern die bestehende Vermögenssubstanz (s. a. § 10 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge: Entsprechende Geltung der Absätze 1 bis 3

Rz. 511 [Autor/Stand] Entsprechende Geltung. Als Rechtsfolge sieht § 18 Abs. 4 nach seinem Wortlaut eine entsprechende Geltung der Absätze 1 bis 3 vor. Die Besteuerungsgrundlagen sind damit auch für ausländische Familienstiftungen i.S. des § 15 gesondert festzustellen, selbst wenn die Einkünfte und Vermögen nur einer einzigen steuerpflichtigen Person zuzurechnen sind. Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1, 8.0, 8.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte aus Tätigkeiten, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen oder soweit es s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Koalitionskompromiss zur Erbschaftsteuerreform

Union und SPD haben ihren Streit über die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt und kommen der Wirtschaft jetzt weit entgegen. Mit einem am 8. Juli vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf lockert die Koalition nochmals die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben. Sie fallen weniger scharf aus als ursprünglich vom Bundesfinanzministerium geplant. Nach der noch geltenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 144 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Einheitswert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berücksichtigt. Rz. 145 [Autor/Stand] Die sachlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 22 Fortschreibungen

Schrifttum: Allgaier, Einheitswerte nach Ablauf der Grundsteuervergünstigung, StW 1990, 193; Becht, Die Umstellung der Steuergesetze auf die Währungseinheit Euro, DB 2001, 1742; Bruschke, Einheitsbewertung – letzter Akt?, StC 9/2010, 25; Bruschke, Verfahrensmäßige Auswirkungen der Vorlagebeschlüsse des BFH zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung, AO-StB 2015, 170; Bur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gewerbliche Betriebe

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung der gewerblichen Betriebe war § 22 BewG i.d.F. des BewG-ÄndG 1965[2] von dem Zeitpunkt an anzuwenden, auf den nach der Hauptfeststellung für gewerbliche Betriebe, die nach dem Inkrafttreten des BewÄndG 1965 vorgenommen wird, Fortschreibungen durchzuführen sind. Da das BewG-ÄndG 1965 am 21.8.1965 in Kraft getreten war und die näc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 115 [Autor/Stand] Nach alter und neuer Rechtslage ist für Grundstücke im Zustand der Bebauung nach § 91 Abs. 1 BewG grundsätzlich nur der Einheitswert festzusetzen, der sich aus dem Wert des Grund und Bodens ergibt. Die noch nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bleiben außer Ansatz. Rz. 116 [Autor/Stand] Bis zum Wegfall der Vermögensteuer durch das Jahressteuerg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Abgrenzung zum sonstigen Vermögen

Rz. 252 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als Teile des Betriebs in dessen Einheitswert einbezogen worden sind, dürfen nicht nochmals beim sonstigen Vermögen angesetzt werden. Umgekehrt müssen Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ausdrücklich aus de...mehr