Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Anteile an Personengesellschaften

Rz. 425 [Autor/Stand] Solche Anteile waren und sind für ertragsteuerliche Zwecke mit dem Buchwert des Kapitalkontos des Personengesellschafters anzusetzen, gleichviel ob die Beteiligung vom Personengesellschafter in einem (anderen) Betriebsvermögen gehalten wurde bzw. wird oder nicht. Für Zwecke der Vermögensteuer (erhoben bis 31.12.1996; vgl. dazu Anm. 44) waren die Anteile ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG n.F. ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbeson...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Die vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 geltende Rechtslage

Schrifttum zur alten Rechtslage: Albrecht, Die neue Bewertung des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks, DStR 1998, 147; Bach/Boekelschen/Maiterth, Gleichmäßige erbschaftsteuerliche Behandlung von Grund- und Betriebsvermögen, DStR 2006, 1961; Christoffel, Die betriebliche Vermögensteuer für Bilanzierende ab 1.1.1995, StWK Gr. 9 S. 1; Christoffel, Ermittlung des Betriebs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) ABC der wichtigsten Wirtschaftsgüter nichtbilanzierender Gewerbetreibender und Freiberufler

- Abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände Rz. 507 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Immaterielle Wirtschaftsgüter". - Abnutzbares Sachanlagevermögen Rz. 508 [Autor/Stand] Abnutzbares unbewegliches Anlagevermögen, namentlich die Betriebsgebäude, waren – zusammen mit dem Betriebsgrundstück – für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem sog. Grundbesitzwert anzusetzen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG n.F.

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Anm. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Anm. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 103 Schulden und sonstige Abzüge

Schrifttum: Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Die Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens inländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 231 [Autor/Stand] Zum Begriff des ausländischen Betriebsvermögens vgl. § 31 BewG Anm. 18. Rz. 232 [Autor/Stand] Das ausländische Betriebsvermögen unterfällt nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – dem Anwendungsbereich des § 109 BewG n.F. i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG n.F. Das ausländische Betriebsvermögen bzw. der ausländische Teil des gesamten Betriebsvermögens ist vielmehr na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Der für die Substanzwertermittlung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG n.F. maßgebende Stichtag

Rz. 368 [Autor/Stand] Wie schon an früherer Stelle ausgeführt (vgl. oben, Anm. 44), hat die Bewertung des Betriebsvermögens nach der Abstandnahme von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997 und der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 nur noch Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Insoweit sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden mit steuerfreien Wirtschaftsgütern

Rz. 450 [Autor/Stand] Die Schulden und sonstigen Abzüge durften bei der Bewertung des Betriebsvermögens nicht vom Rohvermögen abgezogen werden, wenn sie mit steuerfreien Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang standen (§ 103 Abs. 1 BewG a.F.). Dies galt selbst dann, wenn die Schulden höher waren als der Wert dieser Wirtschaftsgüter. Standen die Schulden mit teilbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Steuerfestsetzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der erstmaligen Steuerfestsetzung ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zinsen grundsätzlich der sog. Unterschiedsbetrag. Ausgangspunkt ist die festgesetzte Jahressteuer (BFH v. 14.06.2005, V B 111/04, BFH/NV 2005, 1963). Dabei ist unerheblich, ob die Steuer endgültig, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 271 Nr. 1 AO sind für die Berechnung des Vermögens und der VSt der einzelnen Gesamtschuldner die Vorschriften des BewG und des VStG zugrunde zu legen, die ihrerseits der Zusammenveranlagung zugrunde gelegen haben. Vermögenswerte und Schulden sind dem Gesamtschuldner zuzurechnen, dem sie nach den Vorschriften des BewG und VStG zug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerschulden durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt erfüllt werden. Solange die Vermögensteuer nicht erhoben wird, ist der Anwendungsbereich der Vorschrift allerdings auf die den Ländern zufließende Erbschaftsteuer beschränkt (Korrespondenz mit der Kulturhoheit). Verhindert werden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlepp, Hinterz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An den Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (ausgesetzt) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (AEAO Vor §§ 8–9, Nr. 1 Satz 1). Auch für familienbezogene Entlastungen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 268 AO räumt den Anspruch auf Aufteilung von Steuerschulden den Steuerschuldnern ein, die deswegen Gesamtschuldner sind, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind. Für den Bereich der ESt sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden (§ 44 Abs. 1 AO, §§ 26,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die Steuerverkürz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gast-De Haan, Berechnung von Hinterziehungszinsen, wistra 1988, 298; Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Burkhard, Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung ordnet die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts der vermögensteuerpflichtigen Wirtschaftsgüter und des Werts der Schulden und sonstigen Abzüge, wenn diese mehreren Personen zuzurechnen sind an; das umfasst notwendig die Entscheidung über die Höhe der Anteile. Da Vermögensteuer ab dem 01.01.1997 nicht mehr erho...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für Zeiträume bis zum 31.12.19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschätze im Betriebsvermögen mit ertragsteue...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 3 AO nennt als Beteiligte diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat. Öffentlich-rechtliche Verträge sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd (zur Frage, ob es sich um ein Redaktionsversehen handelt s. BFH v. 11.12.1984, VII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 357)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 und 6 KStG (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Verweisung auf § 26 KStG. Die Verweisung auf § 26 KStG gilt jeweils dann, wenn der Anteilseigner an der ausländischen Gesellschaft eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person ist. In allen anderen Fällen ist die Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG maßgebend. Soweit auf § 26 Abs. 6 KStG verwiesen wird, geht dies zwar für Einkünfte und Einkunftsteil...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Antrag des Steuerpflichtigen. Die Anwendung von § 12 Abs. 1 setzt einen Antrag des Stpfl. voraus. Für den Antrag gelten keine besonderen Formerfordernisse (vgl. Anm. 28). Mit dem Antrag hat es der Stpfl. in der Hand, die für ihn günstigste Art der Besteuerung zu wählen. Der Antrag kann jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids gestellt werden, d.h...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Hauptfeststellungszeitraum

Rz. 63 [Autor/Stand] Der Zeitabstand zwischen einer Hauptfeststellung und der darauf folgenden Hauptfeststellung wird als Hauptfeststellungszeitraum bezeichnet. Diese Begriffsbestimmung umfasst also den Zeitabstand zwischen dem Hauptfeststellungszeitpunkt der einen Hauptfeststellung und dem Hauptfeststellungszeitpunkt der nächsten Hauptfeststellung. Rz. 64 [Autor/Stand] Vom H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Bedeutung der Vorschrift liegt grundsätzlich in der gesetzlichen Festlegung der Hauptfeststellung. Dabei kommt dem zeitlichen Aspekt lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Durch die turnusmäßig wiederkehrende Feststellung der wirtschaftlichen Einheiten sollte eine Anpassung der Werte an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, da sich diese im Zeita...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 41 [Autor/Stand] Die allgemeine Feststellung der Einheitswerte wird stets auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Der Wert aller wirtschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten, die der Einheitsbewertung unterliegen, wird durch eine Momentaufnahme festgehalten. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs und wird als Hauptfeststellungszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einheitswerte des Grundbesitzes dienen bzw. dienten der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehört neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Ebenfalls betroffen waren bis zur Einführung der Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) auch die Grunderwerbsteuer[2] und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.[3] Die Vermögensteuer, für die die Einheitswer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung

Rz. 8 [Autor/Stand] Vorschriften über eine allgemeine Feststellung von Einheitswerten haben bisher alle Bewertungsgesetze enthalten. Nach § 5 Abs. 2 RBewG 1925[2] waren allgemeine Feststellungen der Einheitswerte (Hauptfeststellung) in Zeitabständen von je einem Jahr vorzunehmen; durch Rechtsverordnung konnten größere Zeitabstände bestimmt werden. Durch eine spätere Verordnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 26 [Autor/Stand] § 21 BewG i.d.F. des ÄndG-BewG 1965 war erstmals bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes auf den 1.1.1964 anzuwenden. Die Vorschrift ist in der gewandelten Form auch derzeit noch für die Einheitsbewertung von Bedeutung und letztlich weiterhin zu beachten. Allerdings ist derzeit keine neue Hauptfeststellung mehr zu erwarten. Rz. 27 [Autor/Stand] Bei de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 11 BewG-DDR Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör

§ 11 Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör (1) Bei Grundbesitz erstreckt sich die Bewertung auf die Rechte und Nutzungen, die mit dem Grundbesitz als solchem verbunden sind. Rechte, die den Vorschriften des Zivilrechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), werden selbständig wie Grundbesitz behandelt. (2) Wird bei Bewertung von in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtsfolgen nach Wegfall der Vermögensteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer ist die Einheitswertfeststellung des Grundbesitzes nur noch für die Grundsteuer von Bedeutung. Dadurch hat sich die Rechtslage vereinfacht. Als Folgesteuer, die noch nicht verjährt sein darf, kommt nur noch die Grundsteuer in Betracht. Rz. 61 [Autor/Stand] Zu beachten ist, dass bei der Prüfung, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Einheitswerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Einheitswertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung usw. grundsätzlich nur...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert für Grundsteuer bei Anfechtung von Einheitswertbescheiden

Der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit, der auf der Arbeitstagung der Präsidenten der Finanzgerichte der Bundesrepublik Deutschland am 15. und 16.6.2009 beschlossen und am 31.12.2014 letztmals überarbeitet worden ist, enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der seit dem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Vermögensteuer (Absatz 3 i.d.F. von 1993–1996)

Rz. 202 [Autor/Stand] Vermögensteuer/zeitliche Anwendung. Für die Jahre 1993 bis 1996 einschließlich enthielt § 20 einen Abs. 3, der in seinen Sätzen 1 und 2 zwei verschiedene Sachverhalte vermögensteuerrechtlich regelte. § 20 Abs. 3 Satz 1 a.F. ersetzte in den Fällen des Abs. 2 für Zwecke der Vermögensteuererhebung die im Einzelfall nach einem DBA zu gewährende Steuerbefrei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Jahressteuergesetz (JStG 1997) v. 20.12.1996

Rz. 4 [Autor/Stand] Aufhebung von § 20 Abs. 3 a.F. als Folge der Abschaffung der Vermögensteuer. Das BVerfG[2] hat in seinem sog. "Vermögensteuerbeschluss" v. 22.6.1995 die Vermögensteuer (zumindest teilweise) für verfassungswidrig erklärt. Als Folge dieses Beschlusses und der fehlenden Einigung über eine verfassungsmäßige Vermögensteuer wird ab dem Veranlagungszeitraum 1997...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1992

Rz. 1 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 ist durch Art. 17 Nr. 9 des StÄndG 1992[2] in das AStG eingefügt worden. Die ursprüngliche Anwendungsvorschrift des § 20 wurde gleichzeitig zum § 21. § 20 i.d.F. des StÄndG 1992 war gem. § 21 Abs. 7 erstmals für Veranlagungs- und Erhebungszeiträume anzuwenden, für die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 10 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Finanzausschusses zum JStG 1997 (BT-Drucks. 13/4839, 13/5951, 13/5952)

Artikel 13 c Änderung des Außensteuergesetzes Begründung – (Auszug) Zu Artikel 13 c (AStG) Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Nichterhebung der Vermögensteuer.mehr