Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Berücksichtigung ausländischer (Quellen-)Steuern und Verlustverrechnung (Abs. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der KapESt bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Abzug gezahlter Stückzinsen

Rz. 53 Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kapitalerträge (Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2020 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG/Verfassungsmäßigkeit/§ 20 Abs. 6 EStG Im Rahmnen des JStG 2019 wurde eine neue Beschränkung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte bzw. den Verfall wertloser Anlageinstrumente in § 20 Abs. 6 S. 5 bzw. 6 EStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 bzw. 1.1.2021 eingeführt. Insoweit werden weitere Verlustverre...mehr

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Organschaft / 3.3 Praxis

Aus der getrennten Ermittlung der Gewerbeerträge resultiert auch, dass Hinzurechnungen und Kürzungen grundsätzlich ebenfalls selbstständig anzusetzen sind. Dies könnte zu einer doppelten Berücksichtigung im Organkreis führen, welche jedoch durch eine zusätzliche Korrektur zu eliminieren ist.[1] Dies wird in der Praxis immer wieder übersehen, z. B. bei Darlehenszinsen für ein...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.2 Organgesellschaft

Einfacher sind die persönlichen Voraussetzungen an die Organgesellschaft. Als Organgesellschaft kommt nur eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG infrage. Dies sind: die AG, eine SE und die KGaA,[1] doch auch eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann Organgesellschaft sein.[2] Seit 2022 kann auch eine kraft Option nach § 1a KStG wie e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.27 § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung)

• 2020 Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften / BMF v. 15.9.2020, BStBl I 2020, 919 / § 15a EStG Das obige BMF-Schreiben betrifft die sinngemäße Anwendung von § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG. Hintergrund ist die Entscheidung des BFH v. 2.9.2014, IX R 52/13, wonach bei einer KG, die Einkünfte aus Vermietung und Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2022 Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe/§ 3a Abs. 5 EStG Der Ertrag aus der Restschuldbefreiung ist steuerfrei. Ist die Restschuldbefreiung nach der Betriebsaufgabe erfolgt, stellt sich die Frage, ob als Sanierungsjahr das Jahr der Betriebsaufgabe anzusehen ist oder das Jahr, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Letzteres dürfte zutreffend sein. Die Restschul...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

• 2025 Kettenmodell / Erfordernis einer organisatorischen Verflechtung / BFH v. 29.8.2024, V R 43/21 / § 4 Abs. 6 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 29.8.2024, V R 43/21 entschieden, dass eine kettenförmige Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG nicht zulässig ist, wenn eine solche in einem einzigen Zusammenfassungsvorgang nicht möglich wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung von Gewinnen, Spenden und Gewerbesteuerermäßigung bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2024 bis zum 31.3.2025. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2020 Aufnahme von Partnern durch Freiberufler/Mitunternehmereigenschaft/§ 18 EStG Nimmt ein Freiberufler Partner zur Begründung einer freiberuflichen Gemeinschaftspraxis auf, führt nicht jede gesellschaftsrechtlich zulässige Gestaltung zur Begründung einer Mitunternehmerschaft. Die Mitunternehmerstellung setzt Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko voraus. Mitunt...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2020 Verkauf der Organgesellschaft / Unterjährige Beendigung der Organschaft / § 14 KStG Soll die Beteiligung an der Organgesellschaft innerhalb der Mindestlaufzeit von fünf Jahren veräußert werden, führt gesellschaftsrechtlich die Veräußerung nicht zur Beendigung des Gewinnabführungsvertrags. Dieser kann nur zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahrs aufgehoben werden. Liegt ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umw war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Der Gesetzgeber will mit der Escapeklausel sicherstellen, dass der Vereinfachungseffekt der Rückwirkung weitgehend erhalten bleibt und nur offensichtlich missbräuchliche Gestaltungen be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Weitere Einschränkung der Verlustverrechnung im Rückwirkungszeitraum und darüber hinaus bei Übertragung stiller Lasten (§ 2 Abs 5 UmwStG)

9.1 Allgemeines Tz. 131 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90 ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Anwendungsbereich

Tz. 136 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der pers Anwendungsbereich des § 2 Abs 5 UmwStG erstreckt sich zum einen auf die unmittelbar unter § 2 Abs 1 und 2 UmwStG fallenden Verschmelzungen und Spaltungen von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Zum anderen gilt § 2 Abs 5 UmwStG über entspr Verweise sowohl für den rückwirkenden Formwechsel gem § 9 oder § 25 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Regelungsinhalt

9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG) Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erziel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 2 Abs 5 UmwStG ist nach § 27 Abs 16 S 1 UmwStG grds erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des Vorgangs maßgebende öff Register bzw bei Einbringungen der Übergang des wirtsch Eigentums nach dem 20.11.2020 erfolgt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 114 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3–6 erweitert. Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 2 UmwStG)

Tz. 140 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch S 2 des § 2 Abs 5 UmwStG werden die Rechtsfolgen des S 1 (s Tz 138) auf negative Eink des übernehmenden Rechtsträgers aus der tats oder (gem S 3 und 4) fiktiven Veräußerung von iR der Umw übergegangenen Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö erweitert, die außerhalb des Rückwirkungszeitraum bis zu dem in S 4 bezeichneten Zeitpunkt (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Einer Mitunternehmerschaft, deren Anteil Gegenstand der Sacheinlage ist

Tz. 156 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird gem § 20 Abs 1 UmwStG der MU-Anteil einer weiter bestehenden Pers-Ges eingebracht oder gehörte zum BV eines eingebrachten (Teil-)Betriebs auch die Beteiligung an einer MU-Schaft, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einbringung auf einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG der Pers-Ges hat, deren Beteiligung durch Sac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bichel, Fragen zu Mitunternehmerschaften in der LuF, StBp 1982, 132; Bichel, Das steuerliche BV bei Mitunternehmerschaften im Bereich der LuF, INF 1984, 1 und 145; Fuchs/Schröder, PersGes in der LuF, INF 1984, 409; Hiller, Die Familiengesellschaft in der Landwirtschaft, INF 1985, 224; Lindberg, § 15b EStG – das endgültige Aus für Steuersparmodelle?, INF 2006, 269; Fleischmann/May...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gewinnermittlung und Wirtschaftsjahr

Rn. 67 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Sofern sämtliche Voraussetzungen nach § 13b EStG und der Mitunternehmerschaft erfüllt sind, stellt die gemeinschaftliche Tierhaltung bei der Einkommensteuer einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb dar, so dass die Gewinnanteile als Einkünfte iSd § 13 Abs 1 S 5 EStG zu behandeln sind. Rn. 68 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Betreibt die Tierhaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Schädliche Vorgänge im Sinne des § 8c KStG

Tz. 243a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 8a Abs 1 S 3 KStG, der durch das WachstumsBG an den geänderten § 8c KStG angepasst worden ist, gilt für den Zinsvortrag gem § 4h Abs 1 S 5 EStG der § 8c KStG entspr. Dh bei einem AE-Wechsel an einer Kö von mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren geht der Zinsvortrag anteilig oder vollständig unter (wegen Einzelheiten s § 8c KStG Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Berücksichtigung der negativen Einkünfte auch in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person

Tz. 703 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Negative Eink des OT oder der OG bleiben gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG idFd ÄndG v 20.02.2013 bei der inl Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausl Staat iRd Besteuerung des OT, der OG oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Wenn eine dem Organkreis zugehörige Gesellschaft negative Eink hat, die in einem ausl Staat berü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 110 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 2 UmwStG gilt S 1 für negative Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum entspr. Danach kann auch ein lfd Verlust des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum insoweit nicht mit den positiven Eink des übernehmenden Rechtsträgers ausgeglichen werden (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.40). Wegen der entspr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Grundregel (§ 2 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und mit einem Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des übernehmenden Rechtsträgers nicht zulässig. Jedoc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.3 Zur grenzüberschreitenden Berücksichtigung der im Ansässigkeitsstaat einer EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft final nicht nutzbaren Verluste im Ansässigkeitsstaat der Konzernobergesellschaft

Tz. 1641 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 In D war die Frage, ob unter Berufung auf das Urt des EuGH in der Rs Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788; dazu s Tz 1620 ff) Verluste einer EU-ausl TG, die in deren Ansässigkeitsstaat definitiv nicht nutzbar sind, bei der Besteuerung der Konzernobergesellschaft zum Abzug zugelassen werden müssen, bisher Gegenstand v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Mit dem URefG 2008 ist der bisherige § 8a KStG (Gesellschafterfremdfinanzierung) durch die sog Zinsschranke ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung der Unterkapitalisierungsregelungen s Herzig, IStR 2009, 870). Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine allg Beschränkung des BA-Abzugs für Zinsaufwendungen. Sie ist Teil der stlichen Gewinnermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Verluste und negative Einkünfte

Tz. 88 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Verbleibende Verlustabzüge und nicht ausgeglichene negative Eink gehen unbeschadet der Beachtung der stlichen Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin (§ 23 Abs 3 S 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) nicht über. Es handelt sich um höchstpers Besteuerungsmerkmale, die nicht zu den von der Rechtsnachfolge erfassten stlichen Eigenschaften des übergehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Aus § 15a Abs 2 S 1 EStG folgt, dass ein verrechenbarer Verlust des Kdst Gewinne aus späteren Wj aus sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.6 Entsprechende Anwendung des Verrechnungsverbots bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft (§ 2 Abs 5 S 7 UmwStG)

Tz. 149 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist der übernehmende Rechtsträger an den Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Kö nicht direkt, sondern unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Pers-Ges beteiligt, gelten gem § 2 Abs 5 S 7 UmwStG die S 2 bis 6 sinngem für Aufwendungen und Eink-Minderungen infolge der Veräußerung oder eines niedrigeren Wertansatzes der Finanzin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Rückausnahme vom Verrechnungsverbot, wenn die Realisierung der stillen Lasten beim übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre (§ 2 Abs 5 S 5 UmwStG)

Tz. 145 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 5 S 5 UmwStG enthält eine Rückausnahme vom Ausgleichsverbot nach § 2 Abs 5 S 2 UmwStG, soweit die Finanzinstrumente oder Anteile an einer Kö ohne die Rückwirkungsfiktion beim übertragenden Rechtsträger in dessen stlicher Schluss-Bil mit einem anderen als dem gW hätten angesetzt werden können. Da sich die Rückausnahme auf § 2 Abs 5 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Doppelberücksichtigung von Verlusten

Rn. 51 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 32c Abs 5 Nr 1 EStG darf für Verluste des jeweils ersten VZ in einem Betrachtungszeitraum kein Verlustrücktrag nach § 10d Abs 1 EStG in den letzten VZ eines vorangegangenen Betrachtungszeitraums vorgenommen worden sein; dh, der StPfl muss entsprechend § 10d Abs 1 S 5 EStG auf die Inanspruchnahme des Verlustrücktrags verzichten. Wie sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.1 Allgemeines; das EuGH-Urteil in der Rs Marks & Spencer

Tz. 1630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 In den letzten Jahren sind, angestoßen durch das gegen GB gerichtete EuGH-Verfahren Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788, mit Anm Kleinert/Nagler), die Forderungen nach einer grenzüberschreitenden Berücksichtigung von Verlusten EU-/EWR-ausl TG bei der inl MG lauter geworden. Obwohl der EuGH im Grundsatz eine Verletzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 131 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90 ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer erkennbar, wel...mehr