Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.4 Verrechnung von Verlusten verschiedener Institute

Unterhält der Anleger Geschäftsbeziehungen zu mehreren inländischen Kreditinstituten und erzielt er bei einem dieser Institute Verluste aus Kapitalvermögen, kann er die Bescheinigung dieser Verluste beantragen und anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung diese Verluste mit positiven anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Hinsichtlich der Verlustverrechnung und des...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch seit 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entsch...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.4 Termingeschäfte

Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionen, Futures, Forwards, Devisentermingeschäfte und Swaps sowie Contracts for Difference (CFDs).[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2 Verlustverrechnung im Erbfall

4.2.1 Grundsatz Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4 Verlustverrechnung

3.4.1 Laufendes Kalenderjahr Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiv...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.1 Laufendes Kalenderjahr

Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Erträgen verrechnet. Eine...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 3 Verlustausgleich

Verluste sind vorrangig im Jahr der Verlustentstehung durch Verlustausgleich zu berücksichtigen. Nur soweit ein solcher Verlustausgleich nicht möglich ist, kommt ein Verlustabzug in Betracht. Verrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus bestimmten Einkunftsquellen lassen eine Verlustverrechnung nur mit positiven Einkünften aus der nämlichen Einkunftsquelle zu.[1] Bei zusamm...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.3 Verlustabzug

Handelt es sich um die Verlustverrechnung im Wege des Verlustrücktrags, kann der Steuerpflichtige durch entsprechenden Antrag diesen Rücktrag ausschließen. Ausgeschlossen ist ein solcher Verzicht beim Verlustvortrag, der – wie der Verlustausgleich – zwingend vorzunehmen ist. Zu beachten ist, dass die Verlustverrechnung innerhalb der den besonderen Beschränkungen unterliegende...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.3 Wahlrecht bei Verlustrücktrag

Das Wahlrecht, auf den Verlustrücktrag zu verzichten[1], steht jedem einzelnen Mitunternehmer für seinen Anteil gesondert zu.[2] Da die Verlustverrechnung auf Ebene des einzelnen Beteiligten durchgeführt wird, liegen auch insoweit jeweils gesonderte Verrechnungskreise, zusätzlich unterteilt nach den einzelnen Beteiligungen vor. Bezogen auf den einzelnen Beteiligten hat das A...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.2 Natürliche Personen

Ehegatten, die die Voraussetzungen der Ehegattenbesteuerung erfüllen, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschafts- als auch für Einzelkonten der Ehegatten.[1] Wichtig Verlustverrechnung bei Ehegatten Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist Voraussetzung für...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2 Ehegatten/Lebenspartner

4.2.2.1 Veranlagungsart Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3] 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlus...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.1 Grundsatz

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Stirbt einer der beiden Partner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.4 Verluste aus Termingeschäften

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Verrechnungsbegrenzung für Verluste aus Termingeschäften eingeführt. Darunter fallen insbesondere Verluste aus dem Verfall von Optionen. Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.1 Veranlagungsart

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.6 Kein Verlustvortrag

Die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags für Verluste, die der Erblasser erlitten hat und die bei der Veranlagung, ggf. einschließlich Rücktrag in das Vorjahr (seit VZ 2022 in die beiden Vorjahre), nicht ausgeglichen oder abgezogen werden konnten, erübrigt sich, da kein weiterer Abzug mehr möglich ist.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.7.1 Regelung

Die Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften, wie z. B. Waren- und Devisentermingeschäfte mit Differenzausgleich[1], unterliegt den gleichen Beschränkungen wie diejenige von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung.[2] Außerdem unterliegen diese Verluste ähnlichen Verrechnungsbeschränkungen wie Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eine Spekul...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.1 Grundregel

Besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen ergeben sich aus § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 Abs. 3 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2, Sätze 3 bis 5 und Sätze 6 bis 8 EStG, § 15b EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8, § 20 Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 7 i. V. m. § 15b EStG, § 22 Nr. 2, 3 und § 23 EStG. Verluste oder negative Einkünfte dürfen danach nur mit ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.5 Todesjahr und vorangegangenes Jahr (seit VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des Erblassers können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit sie auf von ihm in den Vorjahren erzielte Verluste zurückgehen. Ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste des Erblassers ist nur bei seiner Einzelveranlagung für das Vorjahr (seit VZ 20...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.3 Todesjahr Zusammenveranlagung, vorangegangenes Jahr (seit VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners aus dem Todesjahr werden verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr). Verlustvorträge des Erblassers aus vorangegangenen VZ sind – unabhängig von der Art der Vorjahresveranlagung – im Rahmen des Verlustvortrags zu berücksichtigen.[1] Ein Rücktrag von nicht ausgeglichenen Verlusten des Erblassers in das Vorjahr (seit VZ 2...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.4 Feststellungsverfahren

Im Rahmen des Feststellungsverfahrens [1] hat das Finanzamt alle erforderlichen Grundlagen für die Verlustverrechnung mitzuteilen.[2] Bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften sind nur die verrechenbaren Verluste der Untergesellschaft/en in die Feststellung der verrechenbaren Verluste der Obergesellschaft/en einzubeziehen.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.1 Grundsatz

Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend mach...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.4 Todesjahr Einzelveranlagung, vorangegangenes Jahr (seit VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit er sie in den Vorjahren erzielt hatte. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr (seit VZ 2022 in die beiden Vorjahre) ist auch auf positive Einkünfte des hinter...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr).[1] Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ sind im Rahmen des Verlustvortrags[2] zu berücksichtigen.[3] Ein Verlustrücktrag für nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers[...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4 Verlustabzug

Wie beim Verlustausgleich ist die Verlustverrechnung mit Verlusten aus Einkunftsarten, die einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, nur begrenzt zulässig.[1] Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verlustrücktrag [2] in den vorangegangenen VZ (seit VZ 2022 in die beiden vorangegangenen VZ) und dem Verlustvortrag [3] in nachfolgende VZ. Dabei hat der Verlustr...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.2 Steuerbescheinigung nur auf Antrag

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Wichtig Antragstellung Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Steuerbescheinigung nur auf Antrag auszustellen. Dieser Antrag sollte regelmäßig gestellt werden. Denn nur so kann rel...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Der im Jahr nicht ausgeglichene Verlust wird durch das Kreditinstitut auf das nächste Kalenderjahr übertragen.[1] Im Ergebnis wird damit der Verlustvortrag auf Ebene der Bank vorgenommen. Ein Verlustfeststellungsbescheid ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Verlustvortrag auf Bankebene An dieser Stelle ist vorab auf den BFH-Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverr...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.3 Veräußerung von Aktien

Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG (= Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Eine weitere durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführte Verlustverrechnungsbegrenzung gilt für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirts...mehr

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Verluste/Verlustabzug / Zusammenfassung

Überblick Verlust ist das Gegenteil von Gewinn und bezeichnet einen Fehlbetrag. Die Summe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist größer als die der Betriebseinnahmen oder Einnahmen. Man spricht auch von negativen Einkünften oder von Unterschuss. Im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Abschnittsbesteuerung gibt es 2 Arten der Verlustverrechnung, und zwar den Verlustaus...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Argumente für die Gründung eines Familienpools

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 75 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[75] Vor diesem Hinte...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 8. Verlustverrechnung

Ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darf nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG). Der eigene Verlustverrechnungskreis für Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 4 EStG ist bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils nicht maßgebend. Ein Geschäftsanteil ist keine Aktie.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.6 Latente Steuern (§ 274 HGB)

Rz. 67 Im Konzernabschluss gelten für die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern § 298 Abs. 1 i. V. m. § 274 HGB und § 306 HGB nebeneinander. Für temporäre Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss bzw. der Handelsbilanz II und der Steuerbilanz sowie für die Nutzbarkeit steuerrechtlicher Verlustvorträge und den hieraus resultierenden steuerrechtlichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung besteht dabei für jeden Gesellschafter ein Kapitalanteil, der variabel ist und sich durch Gewinn/Verlust oder Einlagen/Entnahmen ändert.[1] In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Erstanwendung von latenten Steuern im Jahresabschluss nach § 274 HGB

Rz. 140 Obwohl mit dem BilMoG erhebliche Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern eingeführt wurden, sieht das EGHGB keine Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte für nach der Altfassung angesetzte Steuerlatenzen vor. Während seit der Neufassung des § 274 HGB das international gebräuchliche bilanzorientierte temporary-Konzept anzuwenden ist, schrieb di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 71 Für Rückstellungen und latente Steuern hat der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Verwendung des beizulegenden Zeitwerts festgeschrieben. Diese beiden Positionen sind gem. den allgemeinen Bilanzierungsregeln zu erfassen. Für Rückstellungen bedeutet dies, dass sie zum Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (§ 253 Rz 32 ff.). Als notwendiger Erfüllungsbetrag ist der Betrag anzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sachumfang der Kosten

Rz. 790 [Autor/Stand] Vollkostenrechnung. Im Rahmen der Bestimmung des Sachumfangs der verrechenbaren Kosten wird allgemein zwischen Voll- und Teilkosten unterschieden. Die deutsche Finanzverwaltung geht im Zusammenhang mit der Kostenaufschlagsmethode grundsätzlich von Vollkosten aus.[2] Die Vollkostenrechnung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Unternehmen auf Dauer nur dan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Besondere Geschäftsstrategien

Rz. 579 [Autor/Stand] Unternehmerische Zielvorstellung und Geschäftsstrategien. Weitere, die Vergleichbarkeit der Verhältnisse möglicherweise beeinträchtigende Einflussfaktoren sind die konkrete unternehmerische Zielvorstellung, die speziellen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Geschäftsstrategien der am Leistungsaustausch beteiligten Unternehmen. Unterstell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorteilsausgleich und Palettenbetrachtung

Rz. 219 [Autor/Stand] Vor- und Nachteile aus Lieferungs- und Leistungspaketen. Vom "echten" Vorteilsausgleich zu unterscheiden ist die Saldierung von Vor- und Nachteilen aus Lieferungs- und Leistungspaketen bzw. einzelnen Teilleistungen. Hierbei wird im Rahmen einer Angemessenheitsbeurteilung nicht isoliert auf den einzelnen Produktpreis oder die einzelne Dienstleistung abge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Gewinnaufschlag

Rz. 795 [Autor/Stand] Unternehmens- und branchenübliche Gewinnaufschläge. Neben der Ermittlung der Kostenbasis liegt das zentrale Problem der Kostenaufschlagsmethode in der Bestimmung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Es besteht jedoch weder dem Grunde nach noch der Höhe nach Einigkeit darüber, nach welchen Grundsätzen die Angemessenheit des Gewinnaufschlags zu beurteilen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Baumhoff, Verrechnungspreise für Dienstleistungen, Köln u.a. 1986; Baumhoff, Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise bei der Existenz von Preisbandbreiten, in Gocke/Gosch/Lang (Hrsg.), Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Franz Wassermeyer, München 2005, 347; Baumhoff, Die steuerliche Bewertung von T...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Nachweis der Besteuerung im anderen Staat

Rz. 2897 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen ausländischer Besteuerung und Abkommensrecht. Zur Anwendung der Escape-Klausel des § 1 Abs. 5 Satz 8 ist durch den Stpfl. nachzuweisen, dass der andere Staat sein Besteuerungsrecht dem DBA entsprechend ausübt. Die Escape-Klausel beschränkt den deutschen Besteuerungsanspruch dabei grundsätzlich nur, "soweit" die Ausübung der Besteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Fiktiver Erwerb zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1)

Rz. 559 [Autor/Stand] Im Fall des Satzes 1. Die Aufstockung der Anschaffungskosten (dazu Rz. 559.6) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 kommt unabhängig von dem im Einzelfall verwirklichten Tatbestand i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 in Betracht ("Im Fall des Satzes 1"). Bei Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht) ist der wei...mehr