Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Rückausnahme vom Verrechnungsverbot, wenn die Realisierung der stillen Lasten beim übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre (§ 2 Abs 5 S 5 UmwStG)

Tz. 145 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 5 S 5 UmwStG enthält eine Rückausnahme vom Ausgleichsverbot nach § 2 Abs 5 S 2 UmwStG, soweit die Finanzinstrumente oder Anteile an einer Kö ohne die Rückwirkungsfiktion beim übertragenden Rechtsträger in dessen stlicher Schluss-Bil mit einem anderen als dem gW hätten angesetzt werden können. Da sich die Rückausnahme auf § 2 Abs 5 S... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Doppelberücksichtigung von Verlusten

Rn. 51 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 32c Abs 5 Nr 1 EStG darf für Verluste des jeweils ersten VZ in einem Betrachtungszeitraum kein Verlustrücktrag nach § 10d Abs 1 EStG in den letzten VZ eines vorangegangenen Betrachtungszeitraums vorgenommen worden sein; dh, der StPfl muss entsprechend § 10d Abs 1 S 5 EStG auf die Inanspruchnahme des Verlustrücktrags verzichten. Wie sich... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Aus § 15a Abs 2 S 1 EStG folgt, dass ein verrechenbarer Verlust des Kdst Gewinne aus späteren Wj aus sein... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstl... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Einbehaltene und abgeführte KapESt/Zuschlagsteuern (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 11 Nach § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist der Betrag der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt und der Betrag der einbehaltenen und abgeführten Zuschlagsteuern zu melden. Die Angabe nach § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zur einbehaltenen und abgeführten KapESt hat laut Finanzverwaltung nach folgenden Maßgaben zu erfolgen: Zu melden ist der Betrag, • der je... mehr

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Steuer Check-up 2026 / 7.3 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Mehrere von der öffentlichen Hand unterhaltene Betriebe gewerblicher Art (BgA) können nach § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind (Nr. 1), zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht (Nr. 2) oder BgA i. S. des § 4 Abs. 3... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Thesaurierungsbegünstigung / 3.4 Zusammentreffen mit Verlusten und Abzugsbeträgen

Treffen in einem Veranlagungszeitraum ein grundsätzlich nach § 34a EStG begünstigter Gewinn, z. B. aus Gewerbebetrieb, und ein Verlust, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, zusammen, muss zunächst ein vertikaler Verlustausgleich vorgenommen werden. Gleiches gilt für Gewinne und Verluste aus einer Einkunftsart; auch der horizontale Verlustausgleich hat Vorrang vor § 34a EStG.... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte i. d. R. aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip des Ve... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025... mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung... mehr

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Anlage Sonstiges 2025 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Spendenvortrag → Zeile 16 Spenden sind nur begrenzt abzugsfähig. Übersteigen die abziehbaren Zuwendungen die zulässigen Höchstbeträge von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, ist der übersteigende Betrag zusammen mit später anfallenden Zuwendungen zeitlich unbegrenzt in den nachf... mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.6 Verlustzuweisungen bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG

Rz. 207 Die Regelung des § 15a EStG betrifft die Fälle, in denen der steuerlich zugewiesene Verlust die zivilrechtliche Haftung übersteigt. Soweit die Verlustzuweisung die Außenhaftung übersteigt, kommt es zu einem nur verrechenbaren Verlust, der erst in der Zukunft mit Gewinnen aus der Mitunternehmerschaft ausgeglichen werden kann. Die Vorschrift des § 15a EStG ist keine Gew... mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.4 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust einer Personengesellschaft

Rz. 183 Der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile der Kapitalgesellschaft und dem übertragenen Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten (Buch-)Werte. Für die Anteile, die nicht bereits am steuerlichen Übert... mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.5 Stille Gesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 206 Der Gesetzgeber hat durch die Einführung von § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. und § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die Verlustverrechnung im Kapitalgesellschaftskonzern über typische oder atypische stille Gesellschaften abgeschafft. Der aus einer solchen Gesellschaft zugewiesene Verlust ist beim Gesellschafter außerbilanziell hinzuzuaddieren. mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 132. Du... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 180 Die Anwendung des § 2 Abs. 4 S. 1, 2 UmwStG lässt sich insbesondere dadurch umgehen, dass die Umwandlung zeitlich vor dem Erwerb der Anteile erfolgt.[1] Praxis-Beispiel Die A-AG möchte 100 % der Anteile an der X-GmbH, die Verlustvorträge aufweist, von der B-AG erwerben und auf die Z-GmbH verschmelzen. In einem ersten Schritt wird die X-GmbH auf die Z-GmbH unter Ansatz ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 132 § 2 Abs. 4 UmwStG soll sichern, dass die Umwandlung nicht zur Nutzung eines Verlusts, Zinsvortrags oder EBITDA-Vortrags (obwohl für diesen § 8c KStG nicht gilt) führt, die ohne Umwandlung nicht möglich gewesen wäre (keine "Statusverbesserung").[1] Das Gesetz nennt den Verlustausgleich, die Verlustverrechnung, die Nutzung eines Zinsvortrags und die Nutzung des EBITDA-... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG ist nahezu unverändert aus dem UmwStG 2002 übernommen worden. Neu eingefügt wurde zunächst nur Abs. 3, um Besteuerungslücken bei grenzüberschreitenden Umwandlungen zu vermeiden. Rz. 6 Durch Gesetz v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 4 S. 1, 2 angefügt, um eine Ausweitung der Nutzung der Verluste des übertragenden Rechtsträgers mittels Rückwirkungsfiktion... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB... mehr

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GmbH: Mantelkauf / 2 Steuerliche Voraussetzungen der Verlustverrechnung

Beim Erwerb eines solchen GmbH-Mantels können zukünftige Gewinne mit diesem Verlust nur unter engen Voraussetzungen verrechnet werden, sodass ein Steuerspareffekt eintritt. Der Verlustvortrag wird vom Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8c KStG) anerkannt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist für die Verlustabzugsbeschränkung der sog. qualifizierte Anteil... mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / a) Verlustverrechnung und Teilwertabschreibung

Ein zentrales Argument für die Krypto GmbH ist die volle Verlustverrechnung. Da sämtliche Erträge der GmbH gem. § 8 Abs. 2 KStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG zu behandeln sind, gelten die Beschränkungen bei der Verlustverrechnung etwa nach § 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG gerade nicht. Hinzu tritt, dass die GmbH zusätzlich die Möglichkeit von Teilwertabschreibu... mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / a) Verlustverrechnung

Die Möglichkeit, Einnahmen mit Aufwendungen zu verrechnen, ist ein tragendes Prinzip unseres Steuersystems (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das objektive Nettoprinzip gibt dieses als Ausfluss des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Leistungsfähigkeitsprinzips vor.[1] Wenn zwei Steuerpflichtige (A und B) je 500.000 EUR einnehmen, A jedoch 100.000 EUR, B dagegen 300.000 EUR hierfür ... mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Rechtssicherheit bei der Gewerblichkeit

Abgrenzungsprobleme bei gewerblichen Krypto-Einzelunternehmen...: Die unter Abschnitt 3, a genannten Vorteile gelten grundsätzlich auch für gewerbliche Krypto-Einzelunternehmen (vgl. § 23 Abs. 2 EStG), die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Problematisch ist jedoch, dass die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewer... mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 1. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland hat – etwa im Unterschied zu Österreich – bislang noch keine steuergesetzliche Regelung für Kryptowerte geschaffen. Daher greifen insbesondere für Trading, Staking, Lending oder Liquidity Mining vielfach die Auffangtatbestände der §§ 22 Nr. 3 und 23 EStG . Konsequenzen dieser steuerlichen Einordnung: Folge ist eine Besteuerung mit dem persönliche... mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 5. Fazit

Die Krypto-GmbH ist kein Allheilmittel. Für viele Herausforderungen im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten kann eine Krypto-GmbH jedoch hilfreich sein. Insbesondere bei Krypto-Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ermöglicht die Krypto-GmbH die vollständige Verlustverrechnung, welche auf privater Ebene ausgeschlossen wä... mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ... mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Veräußerungserlöse als Betriebseinnahmen (Tz. 51), Berücksichtigung der individuellen, ggf. fortgeführten Anschaffungskosten der veräußerten Kryptowerte (Tz. 51). Das BMF 2022 hat noch darauf hingewiesen, dass aufgrund des Rückwärtsbezuges jedes Transaktionsoutputs eine Zuordnung und Identifizierung von Kryptowerten i.d.R. bis hin zu... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Spartenbezogene Verlustverrechnung bei Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 KStG

6.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung Tz. 97 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 S 1 Nr 5 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine ergänzende Regelung zu § 8 Abs 9 KStG, die wie die Nr 4 des § 15 S 1 KStG Verluste einer OG aus Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG betrifft. § 8 Abs 9 KStG rege... mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.2 Ausnahme bei Vermietungseinkünften: Anrechnungsmethode

Sieht ein DBA die Anrechnungsmethode vor, wie es in den DBA mit Spanien und der Schweiz vereinbart ist, sind die Vermietungseinkünfte auf der Anlage "V" zu ermitteln und zu erklären. Die im Ausland auf die Vermietungseinkünfte bezahlte Einkommensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar (Antrag auf Anrechnung auf Anlage "AUS"). Praxis-Beispiel Vermietungseinkünft... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Spartenrechnung bei einer dauerdefizitären Eigengesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wegen der vd bei der Eigengesellschaft zu bildenden Sparten s § 8 Abs 9 KStG Tz 6 ff. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigengesellschaft kein Wahlrecht zu der Spartenbildung hat, sondern diese durch § 8 Abs 9 S 1 KStG zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt insbes auch für die Zusammenfassung vd Tätigkeiten nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 2 KStG zu ei... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.2. Begriffsbestimmungen

Rz. 169 Für die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn(anteile) und Verlust ist keine erbschaftsteuerliche Auslegung vorzunehmen, sondern auf die Grundsätze des Ertragsteuerrechts zurückzugreifen (R E 13a.15 Abs. 1 Satz 4 ErbStR). Demnach ist der für die Ermittlung der Überentnahmen maßgebliche Gewinn der nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG ermittelte Gewinn. Entnahmen sind gem. § ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung der Spartenrechnung im Falle der Organschaft

6.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens erfolgt keine spartenweise Ermittlung des GdE, sondern das Organeinkommen ist – unter Verrechnung der in den vd ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG beim Organträger – § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG

Tz. 99a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens des OT § 8 Abs 9 KStG anzuwenden, wenn in dem dem OT zugerechneten Einkommen das Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten sind, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist. § 15 S 1 Nr 5 S 2 knüpft also auch an die pers Verhältnisse bei der OG an, während § 15 S 1 Nr 4 S 2 K... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Feststellung nach § 14 Abs 5 S 1 KStG

Tz. 100c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Ausübung von Tätigkeiten, die nach § 8 Abs 9 KStG vd Sparten zuzurechnen sind, durch die OG ist eine mit dem dem OT zuzurechnenden Einkommen der OG zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlage, die nach § 14 Abs 5 S 1 KStG gesondert und einheitlich festzustellen ist (s § 14 KStG Tz 1532; krit hierzu s Hölzer, DK 2020, 331). Sowohl der... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.8. Anwendung der Lohnsummenregelung nur auf EU-/EWR-Staaten

Rz. 83 Zumal auch Beteiligungen in EU-/EWR-Staaten in die Lohnsummenregelung einzubeziehen sind, werden dem Steuerpflichtigen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gem. § 13a Abs. 8 ErbStG entsprechende Nachweispflichten auferlegt. Diese können aber nicht derart weit gefasst sein, dass die lokalen Gewinn- und Verlustrechnungen auf Kontenebene entsprechend den allgemeinen V... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Verlusten in organschaftlicher und in außerorganschaftlicher Zeit

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG ist ein Verlustabzug iSd § 10d EStG bei der Ermittlung des Einkommens der OG nicht zulässig. Da Verluste der OG, die während der Organschaft anfallen, gem § 14 Abs 1 S 1 KStG dem OT zugerechnet werden, kann § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG nur Verluste der OG aus vor- und aus nachorganschaftlicher Zeit betreffen. Vor- und na... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verluste bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 3a Abs 3a EStG)

Rn. 42 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Mit dem JStG 2019 (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) hat der Gesetzgeber § 3a Abs 3a EStG eingeführt, um die ohnehin von der FinVerw vertretene Auffassung im Gesetz zu verankern (BT-Drs 19/13436, 211). Nach der Neuregelung werden bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnerschaften die laufenden negativen Einkünfte un... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung

Tz. 97 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 S 1 Nr 5 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine ergänzende Regelung zu § 8 Abs 9 KStG, die wie die Nr 4 des § 15 S 1 KStG Verluste einer OG aus Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG betrifft. § 8 Abs 9 KStG regelt, dass dauerdefizitäre Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts ihre Ergeb... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG

Tz. 99 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens erfolgt keine spartenweise Ermittlung des GdE, sondern das Organeinkommen ist – unter Verrechnung der in den vd Bereichen erzielten Gewinne und Verluste – einheitlich für alle Tätigkeitsbereiche der OG z... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Verhältnis zum Körperschaftsteuergesetz § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gem § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein S... mehr