Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 131 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90 ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer erkennbar, wel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen im KStG

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Optiert ein Personenunternehmen nach § 1a KStG zur KSt, kann es unstr OT sein. Nach umstr Verw-Auff kann eine optierende Gesellschaft hingegen nicht OG sein (s Tz 90). Tz. 32 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Regelungen in § 8 Abs 3 S 2 KStG zur vGA und in § 8 Abs 3 S 3 KStG zur verdeckten Einlage gelten grds auch im Verhältnis zwischen OT und O...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 1.2 Handels- und steuerrechtliche Abgrenzung

Rückstellungen werden in der Bilanz berücksichtigt und schmälern den Gewinn. Die Bilanz unterscheidet zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Handelsbilanz dient vorrangig dem Informationszweck für Banken und Partner und somit insbesondere dem Gläubigerschutz. Die Steuerbilanz wird zur Vorlage beim Finanzamt und für Besteuerungszwecke erstellt. Während der Wirtschaftsprüfer di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Meyer/Ball, Die Kap-Ges als Existenzgründer iSd § 7g Abs 7 EStG – Unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafterwechsels sowie Umw gem § 20 UmwStG, DStR 2001, 1238; Patt, Die Ansparrücklage bei Betriebseinbringung, EStB 2005, 299; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15 ff; s Knopf/B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die verschiedenen Stichtage

Tz. 30 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wie bereits ausgeführt, ist hr-lich zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Umw (Zeitpunkt der H-Reg-Eintragung) und dem Umwandlungsstichtag (s § 5 Abs 1 Nr 6, § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG) zu unterscheiden. Der Stichtag der hr-lichen Schluss-Bil der Überträgerin ist idR der Tag vor dem Umwandlungsstichtag (hierzu aber s Tz 11). Beispiel: T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Private Krankenversicherung / 6.3 Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung kann sinnvoll sein, wenn der private Krankenversicherungsschutz vorübergehend ruhen soll, um später ohne Verluste wieder aktiviert zu werden. Praxis-Beispiel Vorübergehende abhängige Beschäftigung Ein privat krankenversicherter Selbstständiger wechselt für ein Jahr in eine Festanstellung und wird dort gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 286 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ausgehend von dem vorstehend Gesagten lassen sich die zu beurteilenden luf Betriebe hinsichtlich der Frage der Liebhaberei dem Grunde nach zwei Fallgruppen (mit jeweiligen Untergruppen) zuordnen. In die erste Fallgruppe sind diejenigen Betriebe einzureihen, welche nach der Art (Struktur) des Betriebes schlechthin keine Erwirtschaftung eines ...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 3.2 Vom Arbeitgeber

Die Beitragszahlung wurde parallel zur Altersteilzeit eingeführt und soll sicherstellen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente Nachteile, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme entstehen (Minderung der Rente durch den Rentenabschlag), ausgeglichen werden können. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann z. B. aus betrieblichen Gründen notwendig se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zu berücksichtigende Einnahmen und Ausgaben

Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Besteht nach den vorstehenden Ausführungen ein Zusammenhang der Jagd mit dem Betrieb der LuF, stellt diese lediglich einen Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs dar, mit der Folge, dass die Jagdausübung selbst dann zu keiner Liebhaberei führt, wenn sie – für sich betrachtet – ständig Verluste erbringt, sofern nicht dadurch der Gesamtbet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen WG und Beteiligungen (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 204 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Rahmen einer EÜR sind gemäß § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG diejenigen Gewinne (bzw Verluste) zu erfassen, die anlässlich der Veräußerung bzw Entnahme von Grund und Boden und Gebäuden (s Rn 205–217), dem dazugehörigen Aufwuchs (s Rn 218–219), immateriellen WG (s Rn 220) und Beteiligungen (s Rn 223) entstehen; sie sind nicht mit dem Ansatz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schroeder/Fuchs, Probleme beim Übergang von der Liebhaberei zum Betrieb der LuF, StBp 1990, 261; von Schönberg, Wiedereinrichter und Liebhaberei in der LuF, FR 1992, 246; Balin/Butke, Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zur Liebhaberei, INF 2000, 70; Ritzow, Zur Abgrenzung des Betriebs einer LuF, Pferdezucht, Reitschule, eines Springreitsport- und Trabrennstalls von der Liebhabere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Liebhaberei von Anfang an

Rn. 293 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird eine Betätigung von Anfang an als Liebhaberei qualifiziert (mit o ohne Einräumung einer Anlaufphase), wie dies regelmäßig bei Betrieben der Fallgruppe 1 (s Rn 287) der Fall sein dürfte, sind die in den jeweiligen Rechnungsperioden (dies ist das Kj) erzielten Verluste steuerlich außer Betracht zu lassen. In diesem Fall hat der StPfl als...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 1.3 Steuerliche Ansatzbeschränkungen

Rückstellungen für drohende Verluste unterliegen in der Steuerbilanz einem Passivierungsverbot, weshalb ein Ansatz in der Steuerbilanz nicht zulässig ist.[1] Rückstellungen für Dienstjubiläumszuwendungen sind in der Steuerbilanz unter Beachtung der steuerlichen Sonderregelungen, wie Schriftformerfordernis und Mindestzugehörigkeit, auszuweisen.[2]mehr

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Zahnersatz / 2.2.2 Implantate/Suprakonstruktionen als Sachleistung

Die Festzuschuss-Richtlinien gelten nicht für die Ausnahmeindikationen nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V. Ungeachtet der Festzuschuss-Richtlinien bleibt das bisherige Antrags-, Begutachtungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren für implantologische Ausnahmefälle nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V unverändert. Danach werden im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung unter Beac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.6.3 Änderung von Freibeträgen bei erneuter Antragstellung

Ist auf Antrag eines Arbeitnehmers für den Freibetrag ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden, schließt dies nicht aus, dass der Arbeitnehmer einen weiteren zweiten oder dritten Antrag stellen kann, um diesen Freibetrag neu zu berechnen und einen höheren steuerfreien Jahresbetrag zu erhalten. Bei einem weiteren Antrag ist die Antragsgrenze zu beachten, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitnehmer-Aktienoptionsgeschäft

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Führen bei einem ArbN nicht realisierte Aktienoptionsgeschäfte zu AK-Verlusten, erfolgt ein Abzug erst im VZ der Erzielung der Einnahmen oder des Wegfalls der Einnahmen, vgl BFH v 03.05.2007, VI R 36/05, BStBl II 2007, 647, im Übrigen s § 11 Rn 24 (Pust). Wird dem ArbN durch den ArbG oder durch einen Dritten eine nicht handelbare Option auf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Über die bereits in § 32c Abs 1 S 2 und Abs 4 EStG enthaltenen Einschränkungen hinaus enthält auch § 32c Abs 5 EStG weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Tarifermäßigung. Die Nr 1 und 2 sollen eine Doppelberücksichtigung von Verlusten vermeiden, die Nr 3–6 und S 2 und 3 enthalten im Notifizierungsverfahren gemachte Vorgaben der EU-Ko...mehr

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Praxis-Beispiele: Freibetrag / 1 ELStAM-Datenbank

Sachverhalt Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.885,50 EUR ist in der ELStAM-Datenbank ein Freibetrag i. H. v. 1.200 EUR jährlich bzw. 100 EUR monatlich eingetragen. Wie wirkt sich dieser Freibetrag bei der Entgeltabrechnung aus? Ergebnis Lohnsteuerfreibeträge, die in der ELStAM-Datenbank eingetragen wurden, sind immer persönliche Freibeträge des Arbei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umklassifizierungen

Tz. 191 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine einmal vorgenommene Klassifizierung ist beizubehalten. Dieser Grundsatz gilt für finanzielle Verbindlichkeiten ausnahmslos (vgl. IFRS 9 4.4.2 iVm. BC4.121), für finanzielle Vermögenswerte wird er nur für einen sehr eng umrissenen Tatbestand aufgeweicht: Danach hat ein Unternehmen eine Umklassifizierung nur vorzunehmen, wenn es sein Gesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüschen/Willenberg, Pferdezucht und -haltung zwecks Ausbildung zu Reit- und Leistungssportzwecken – Landwirtschaft oder Gewerbe, INF 1998, 577; Kanzler, Nerzzüchter unterliegen nicht der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs 4 EStG, FR 2003, 524; Ritzrow, Behandlung der Verluste aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, StW 2005, 95; Kanzler, Laborratten, Futtermäuse und Ku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 10.4 Ohne Mindestbetrag eintragungsfähige Ermäßigungsgründe

Ohne Beachtung eines Mindestbetrags kann ein Freibetrag in den ELStAM eingetragen werden wegen eines Pauschbetrags für Behinderte und Hinterbliebene, eines Freibetrags für Grundbesitz, voraussichtlicher Verluste aus anderen Einkunftsarten, der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen sowie für energetische Sanierungskosten am eigengenutzten Wohneig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Loss allowance (Wertberichtigung)

Tz. 110 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Wertberichtigung wird die Risikovorsorge für erwartete bonitätsbedingte Verluste bei finanziellen Vermögenswerten, Leasingforderungen, Vertragsvermögenswerte, Kreditzusagen sowie Finanzgarantien bezeichnet (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im Gegensatz zum Vorgängerstandard IAS 39 erfolgt die Dotierung der Risikovorsorge nicht erst mit dem Eintr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verlustausschlussklausel

Rn. 230c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Pauschal nach § 55 Abs 1–4 EStG bewerteter Grund und Boden unterliegt gemäß § 55 Abs 6 EStG einer Verlustausschlussklausel. Diese Verlustausschlussklausel setzt sich folgerichtig auch an denjenigen Abspaltungsbeträgen fort, die aus pauschal bewertetem Grund und Boden hervorgegangen sind (BMF vom 05.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 29; BFH vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Beteiligungen

Rn. 223 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ebenfalls zu erfassen sind Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von Beteiligungen, die regelmäßig dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Hierunter fallen insb Beteiligungen an Genossenschaften und Körperschaften (GmbH, AG usw), soweit die Beteiligungen zum notwendigen oder gewillkürten BV des luf Betriebs gehören und nicht n...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 12.4 Folgeantrag

Ist auf Antrag eines Arbeitnehmers vom Finanzamt ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet und der Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zum elektronischen Abruf mitgeteilt worden, schließt dies nicht aus, dass der Arbeitnehmer einen weiteren, zweiten oder dritten Antrag stellen kann, um den bisherigen Freibetrag neu zu berechnen und einen höheren steuerfreie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

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AGS 01/2026, Anwendbarkeit ... / II. Festsetzung des Streitwertes

Grundlage für die Festsetzung des Streitwertes für das Verfahren vor dem VGH waren die § 63 Abs. 2 S. 1, § 47 Abs. 1 und § 52 Abs. 2 GKG. Dabei hat der 11. Senat des VGH Mannheim nicht die Empfehlung in Nr. 8.2.1 i.V.m. Nr. 8.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. der am 21.2.2025 beschlossenen Änderung – Streitwertkatalog 2025 – zugrunde gelegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs 2 S...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3 Antragsgrenze von 600 EUR

Das Gesetz unterscheidet zwischen Ermäßigungsgründen, die nur unter Beachtung einer betragsmäßigen Grenze eingetragen werden können, und solchen, bei denen die Eintragung uneingeschränkt zulässig ist.[1] Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen sowie des Entlastungsbetrags für Allein...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / Zusammenfassung

Überblick Die Personabteilung hat regelmäßig Rückstellungen an die Finanzbuchhaltung zu melden. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verluste, die am Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Entstehung, der Höhe und dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Insofern unterscheiden sie sich auch von Verbindlichkeiten. Denn bei Verbindlichkeiten sind die Höhe und der Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

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Wohngeld / 3.4 Gesamteinkommen

Bei der Ermittlung des Wohngeldes kann die Berechnung des maßgeblichen Einkommens zu Problemen führen. Grundlage für die Berechnung des Wohngeldanspruchs ist das zugrunde zu legende Gesamteinkommen. Dieses wird anhand der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ermittelt. Das Jahreseinkommen setzt sich aus dem Einkommen zusammen, dass im Zeitpunkt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 431 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[761] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 125 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder Konzernabschlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 EStG neben den Einkünften aus dem Betrieb der Landwirtschaft auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn die Zahl der vom Inhaber des Betriebs im jeweiligen Wj erzeugten und gehaltenen Tiere die im Gesetz genannten Vieheinheiten (VE) je Hektar der regelmäßig landw ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 731 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 2 S 2 KStG macht die Anwendung der in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelten Fiktion der Abführung des gesamten Gewinns der OG davon abhängig, dass die Az insges den dem Anteil (des außenstehenden AE) am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil des Wj nicht überschreiten, der ohne GAV hätte geleistet werden können. Wenn man von dem Fal...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.2 Pflichtpauschalierung mit 15 % für Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen muss der Arbeitgeber mit einem abgeltenden Steuersatz von 15 % pauschalieren.[1] Dies gilt auch dann, wenn an die Versorgungseinrichtung keine weiteren laufenden Beiträge oder Zuwendungen geleistet werden. Sonderzahlungen mit Arbeitslohncharakter Steuerpflichtige Sonderzahlungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die an die Ste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Ausnahme für verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB (§ 2 Abs 4 S 6 UmwStG)

Tz. 127 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 6 UmwStG gelten die S 3–5 nicht, wenn übertragender und übernehmender Rechtsträger vor Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB sind. Dh in solchen Fällen greift beim übernehmenden Rechtsträger das Ausgleichs- und Verrechnungsverbot nicht. Verbundene Unternehmen sind nach § 271 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.2 Sonderfall Ertragszuschuss

Tz. 805 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Ertragszuschuss kann als Sacheinlage oder als "schlichte" Geldzahlung erfolgen. Hr-lich kann ein Ertragszuschuss wahlweise als Leistung in die Kap-Rücklage (§ 272 Abs 4 HGB) oder erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 272 Abs 2 Nr 4 HGB) behandelt werden, wobei str ist, wie bei Zweifeln an der Zielsetzung der Zuschussgewäh...mehr