Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.4 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 107 Den Investitionsabzugsbetrag[1] können nur Unternehmen nutzen, die bestimmte Größenmerkmale nicht übersteigen. Der Investitionsabzugsbetrag kann bereits 3 Jahre vor der tatsächlichen Investition i. H. v. 50 % der erwarteten Anschaffungskosten/Herstellungskosten außerbilanziell abgezogen werden. Wird das Wirtschaftsgut erworben, ist gem. § 7g Abs. 2 S. 1 EStG eine auß...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.1 Freistellungsmethode

Rz. 177 Liegt eine Betriebsstätte in einem Staat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, sehen die deutschen DBA i. d. R. die Freistellungsmethode für diese Betriebsstättengewinne und -verluste vor. Verluste einer Betriebsstätte in einem DBA-Land wirken sich also auf das zu versteuernde Einkommen nicht aus. Es kommt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, da sich ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.2 Betriebsstättengewinne im DBA-Staat

Rz. 91 Für inländische Unternehmer[1] gilt das Welteinkommensprinzip. Unilateral sieht die Bundesrepublik eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Ertragsteuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor, § 34c EStG, § 26 KStG. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 59 Abs. 2 GG, § 2 AO) kann es zu einer Freistellung, also einer sachlichen Steuerbefreiung kommen.[...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.7 Mehr- und Minderabführung bei Organschaft

Rz. 39 Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft sind die Abführungsverpflichtung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags und die steuerliche Zurechnung aufgrund der Organschaft zu unterscheiden. Abweichungen zwischen der gesellschaftsrechtlichen Gewinnabführungsverpflichtung und der steuerlichen Zurechnung führen zu sog. (Mehr- und) Minderabführungen (§ 14 Abs. 3, 4 KStG)....mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4 Hinzurechnung durch eingeschränkte Verlustberücksichtigung

Rz. 173 Die steuerlichen Vorschriften, welche die Berücksichtigung von Verlusten einschränken,[1] sind außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen. Sie sind von den Vorschriften, die den Verlustvortrag und -rücktrag beschränken, zu unterscheiden, da diese nur auf der Ebene der Einkommensermittlung wirken. 3.4.1 Liebhaberei Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.2 Organträger

Rz. 256 Um die Zurechnung des Einkommens nach §§ 14 ff. KStG richtig zu erfassen, ist in mehreren Schritten vorzugehen. Da die gesellschaftsrechtliche Gewinnabführung und die steuerliche Zurechnung auseinander fallen, ist in einem 1. Schritt eine außerbilanzielle Kürzung i. H. d. in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Gewinnabführung (§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB) vor...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.5 Bestechungsgelder

Rz. 135 Es gibt 2 Vorschriften, die zu einem Abzugsverbot von sog. Schmiergeldern führen (§ 160 AO; § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).[1] In beiden Fällen kommt es zu einer außerbilanziellen Korrektur. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG führt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, wenn die Zuwendung des Vorteils nach deutschem Recht strafbar ist. Nach dem IntBestG[2] und des EUBestG[3] erfüllen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Buchführungssystem

Rz. 215 Für die Einnahmen-Ausgabenrechnung des WEG-Verwalters ist die einfache Buchführung ausreichend.[576] Eine doppelte Buchführung ist nicht vorgeschrieben.[577] Bei der einfachen Buchführung, die heute handelsrechtlich nicht mehr zulässig ist, werden Einnahmen und Ausgaben buchmäßig nur auf Bestandskonten festgehalten. Die Ermittlung des Periodenerfolgs erfolgt durch ei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Fälligkeit und Dauer der Vergütungspflicht

Rz. 477 Ist im Verwaltervertrag eine Pauschalvergütung dergestalt vereinbart, dass eine monatliche Vergütung pro Wohneinheit erfolgen soll, so wird die Vergütung jeweils mit Ablauf des Monats fällig (§§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 614 S. 2 BGB). Rz. 478 Ist keine monatliche Vergütung festgelegt, so richtet sich die Fälligkeit nach den §§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 614 S. 1 BGB und i...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 5. Ablösung der Forderung in Rangklasse 2 durch Grundbuchgläubiger

Rz. 175 Ein der GdWE nachrangiger Grundbuchgläubiger kann den Verlust seines Rechtes durch Zuschlag (siehe § 52 Abs. 1 ZVG) dadurch verhindern, dass er die bevorrechtigte Forderung der GdWE gemäß § 268 BGB durch Zahlung an die GdWE ablöst. Durch die Zahlung geht die Forderung einschließlich des Vorrechts auf den Ablösenden über (§ 268 Abs. 3 S. 1 BGB, §§ 401, 412 BGB). Rz. 1...mehr

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Mustertexte / II. Beispiel einer Hausordnung

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.30: Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main I. Ruhezeitenmehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Einsichtnahme im Zwangsversteigerungsverfahren

Rz. 133 Entgegen entsprechenden Vorschlägen im Schrifttum sieht das Gesetz eine Einsichtnahme im Zwangsversteigerungsverfahren nicht vor.[224] Dies mutet erstaunlich an, da mögliche Bieter kein geringeres Interesse an der Beschlusslage haben als sonstige Erwerbsinteressenten, deren Informationsbedürfnis ausweislich der ausdrücklichen Ausführungen der Gesetzesbegründung berüc...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Folgen im Rahmen des Entziehungsverfahrens

Rz. 14 Mit dem Verlangen nach § 17 Abs. 1 WEG wird der betroffene Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungs- oder Teileigentums aufgefordert. Dies hat keine unmittelbaren Folgen innerhalb des Entziehungsverfahrens. Der betroffene Wohnungseigentümer ist auch dann, wenn das Verlangen in Form eines Beschlusses erfolgt und dieser bestandskräftig wird, nicht hieran gebun...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Erstreckung des Sondereigentum und Sondernutzungsrecht

Rz. 22 Das Sondernutzungsrecht ist entwickelt worden, weil außerhalb des Gebäudes liegende Teil des Grundstücks bis zum 30.11.2020 nicht Gegenstand des Sondereigentums sein konnte. Das hat sich mit der Einführung von § 3 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 geändert. Danach gelten Stellplätze als Räume des Gebäudes. Ferner kann das Sondereigentum auf solche Teile des gemeinschaftlichen Gr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Löschungen

Rz. 93 Auch zur Löschung einer Eintragung sind dem Gesetzeswortlaut keine näheren Vorgaben zu entnehmen. Die Materialien schlagen vor, den Text der Eintragung durchzustreichen und mit einem Hinweis wie "Gelöscht am ..." zu versehen.[176] Bei elektronischen Dokumenten soll auch die vollständige Entfernung des Textes zulässig sein.[177] Dies wird auch bei einer Sammlung in Pap...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Begründung und Zuweisung durch Aufteiler

Rz. 31 Bei einer Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 hat der teilende Eigentümer häufig ein wirtschaftliches Interesse, Sondernutzungsrechte an bestimmten Gemeinschaftsflächen, insbesondere Kellerräumen oder Stellplätzen, gesondert zu verwerten. Er muss sich zu diesem Zweck in der Gemeinschaftsordnung das Recht vorbehalten, nach Entstehung der (werdenden) Wohnungseigent...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 3 Die rechtsfähige GdWE ist gemäß Absatz 2 Trägerin des Gemeinschaftsvermögens. Sie kann gemäß Absatz 1 Satz 1 gegenüber Dritten und den Wohnungseigentümern Rechte erwerben und Pflichten eingehen. Die Rechtsfähigkeit der GdWE hängt nicht (mehr) davon ab, ob sie sich im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bewegt. Daraus folgt nicht, dass die regelmäßig von de...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fristwahrung

Rz. 60 Soweit es um fristwahrende Handlungen und die damit verbundene Abwendung von Rechtsnachteilen geht, umfasst die gesetzliche Ermächtigung sowohl die Vertretung in Aktiv- als auch in Passivprozessen.[58] Rz. 61 Der Gesetzgeber hat sich für die ausdrückliche Nennung der Fristwahrung als Sonderfall zur "erforderlichen Abwendung eines Nachteils" entschieden, weil es sich "u...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Fälligkeitsregelungen

Rz. 322 Ist weder etwas anderes vereinbart, noch beschlossen, gilt § 271 BGB. Die Forderungen sind mit Beschlussfassung fällig. Für die Vorauszahlungen bedeutet dies, dass an sich der Gesamtbetrag mit der Beschlussfassung fällig wird. Werden durch den beschlossenen Wirtschaftsplan jedoch Monatsbeiträge ausgewiesen, ist dies dahin auszulegen, dass jeweils nur die monatlichen ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / V. Rücktritt und großer Schadensersatz

Rz. 51 Die auf Rückabwicklung gerichteten Rechte (Rücktritt und großer Schadensersatz) kann jeder Wohnungseigentümer als Einzelgläubiger allein durchsetzen und auf Leistung an sich klagen, weil von ihrer Ausübung das gemeinschaftliche Eigentum nicht betroffen wird. Jeder einzelne Erwerber kann die Rechte auf großen Schadensersatz oder Rücktritt selbstständig geltend machen, ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Mitverschulden; weitere Verursacher

Rz. 358 Grundsätzlich kann ein Mitverschulden i.S.d. § 254 BGB den Schadenersatzanspruch eines Geschädigten mindern oder auch in Gänze ausschließen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschädigte hinsichtlich der Pflichtverletzung oder des Schadens selbst diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor e...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Ermessensausübung durch das Gericht

Rz. 46 Die Entscheidung ist auch nach Streichung von § 21 Abs. 8 WEG a.F. in das Ermessen des Gerichtes für Wohnungseigentumssachen gestellt, da dieses nach der Nicht- oder Fehlausübung des Ermessens durch die Eigentümerversammlung auf das Gericht übergeht. Das Gericht ist somit nicht an Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden; eines solchen bedarf es noch nicht einmal, s...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / IV. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 188 Zur Beweissicherung und -feststellung vor und außerhalb eines anhängigen Streitverfahrens kommen die Verfahren nach § 485 ZPO in Betracht. Die Antragsstellung richtet sich nach § 486 ZPO und danach, ob bereits ein streitiges Hauptsacheverfahren anhängig ist; die Anhängigkeit eines Verfahrens im einstweiligen Rechtschutz wird nicht von § 486 Abs. 1 ZPO erfasst.[154] R...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Gemeinschaftsvermögen (§ 9a Abs. 3)

Rz. 17 Hinsichtlich des Gemeinschaftsvermögen sollte wegen des Verlusts seines Rechtsträgers bei Aufhebung der Gemeinschaft mangels gesetzlicher Nachfolgeregelung eine Auseinandersetzung erfolgen. § 29 Abs. 3 soll es erleichtern, die Höhe des Wertes zu bestimmen, der auf den einzelnen Sondereigentümer entfällt. § 29 Abs. 3 regelt nicht, wie der Wert das dem Verband nach § 9a ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Rechtsnachteile

Rz. 55 Unter § 18 Abs. 3 fällt auch die Abwendung rechtlicher Nachteile;[294] z.B. Einleitung eines Rechtsstreits zur Hemmung oder Unterbrechung drohender Verjährung,[295] Einziehung rückständiger Wohngelder zur Abwendung der Illiquidität der Gemeinschaft,[296] Tilgung von Schulden des Verbandes zur Abwendung einer Versorgungssperre[297] oder des Verlustes von Versicherungss...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.5 Weitere Hinweise zum Ausgabenbereich

Gerade bei Festveranstaltungen werden meist frühzeitig zahlreiche Käufe, festbezogene Ausgaben und Investitionen getätigt, die auf jeden Fall wie später auch die Einnahmen zu erfassen und zu verbuchen sind. Es sind z. B. behördliche Erlaubnisse notwendig, die Einschaltung des Bürgermeisteramts, des Ordnungsamt bis hin zur Klärung der Verkehrssituation und späteren Aufstellun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / Zusammenfassung

Überblick Keine zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU Kommission trat am 29. 06.2023 die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen (im Folgenden: EUDR – EU Deforestation Regulation – oder Entwaldungs-VO) in Kraft. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaates setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten vom Wohnsitz zum Arbeitsort pendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, bleibt die Grenzgängereigenschaft erhalten, wenn er im Kalenderjah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.8 Arbeitslosengeld II-Bezieher (Vorgängerleistung zum Bürgergeld) - Satz 1 Nr. 3a a. F.

Rz. 47 Bis zum 30.12.2010 sah Satz 1 Nr. 3a die praxisrelevante Versicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Der Bezug von Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II; das heutige Bürgergeld) bewirkte bis dahin grundsätzlich Versicherungspflicht, soweit nicht die in der damaligen gesetzlichen Regelung genannten wenigen und in der Praxis selten zur Anwendung vorkommend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 8 Ein Beteiligter erhält wie ein Zeuge bare Auslagen und den Zeitverlust vergütet. Die Vorschriften des JVEG über die Entschädigung von Zeugen sind entsprechend anwendbar. Rz. 9 Die Kosten eines Bevollmächtigten können grundsätzlich nur in der Höhe erstattet werden, wie sie beim Beteiligten entstanden wären (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.2.1993, L 5 [1] S [V] 2/92). ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / 6. Berücksichtigung einer erstrittenen Abfindung

Rz. 122 § 115 Abs. 1 ZPO schreibt vor, dass eine Partei ihr Einkommen einzusetzen hat, dazu gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.[153] Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann ein nach § 115 Abs. 1 und 2 ZPO einzusetzendes Einkommen oder Vermögen nach § 115 Abs. 3 ZPO sein.[154] Diese Auffassung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Bewilligung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 3. Pflichten im Privatbereich (Tz. 100 ff.)

Die o.g. allgemeinen Mitwirkungspflichten gelten auch bei Kryptowerten im Privatvermögen. Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten legt die Finanzverwaltung im BMF 2025 erstmals spezifische Nachweispflichten in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowerten fest. Dazu gehören: Einsatz von Fragebögen (Tz. 100), Anforderung der zur Erstellung der Steuerreport genutzten Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Bei betrieblichen Anlegern wird der Gewinn nach bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen oder nach den für die Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG geltenden Regelungen ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / V. Verlustigerklärung des Rechtsmittels

Rz. 134 Eine Berufung kann gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 ZPO ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme der Berufung hat nach § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO zwei Folgen. Sie führt zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels und zur Verpflichtung, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kost...mehr