Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.1 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft/Fortführung eines Einzelunternehmens in der Form einer Personengesellschaft

Unternehmeridentität ist nur in der Person des vorherigen Einzelunternehmers gegeben. Daraus folgt, dass ein evtl. im Einzelunternehmen entstandener Fehlbetrag nur von dem Betrag abgezogen werden kann, der von dem gesamten Gewerbeertrag der Personengesellschaft entsprechend dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf den früheren Einzelunt...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.7 Aufspaltung/Realteilung/Anwachsung von Anteilen/Mehrstöckige Personengesellschaften

Wird eine Körperschaft aufgespalten oder wird Vermögen einer Körperschaft abgespalten, geht deren Gewerbeverlust nicht auf die übernehmenden Gesellschaften über.[1] Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich di...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.9 Kapitalgesellschaften

Bei formwechselnder Umwandlung in eine andere Kapitalgesellschaft bleibt die Unternehmeridentität gewahrt. Bei Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften ist der Verlustabzug bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ausgeschlossen. Wird eine Körperschaft aufgespalten, geht der Gewerbeverlust nicht auf die übernehmenden Gesellschaften über. Entsprechendes gilt bei Vermögensab...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.1 Begriff

Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Wesentliche Änderungen in der GuV-Struktur

Rz. 156 Um das Ziel der verbesserten Erfolgsdarstellung in der GuV zu erreichen soll die GuV künftig nach der Herkunft der Erträge und Aufwendungen in unterschiedliche Kategorien der unternehmerischen Aktivität untergliedert werden. Hiernach soll die GuV in eine betriebliche Kategorie, eine investive Kategorie, eine zwischen der betrieblichen und der investiven stehende Kate...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.7 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

§ 7b GewStG überträgt die Grundsätze der §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG [1] auf die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags.[2] Durch die gesetzliche Normierung in § 7b EStG wird insbesondere im Bereich der GewStG Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen geschaffen, da es im Rahmen der Anwendung der Regelungen nach dem Sanierungserlass der Finanzverwaltung[3] häufig zu Irrit...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.6 Gesonderte Feststellung

Die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist gesondert festzustellen.[1] Vortragsfähiger Gewerbeverlust ist die Summe der nach der Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags im Rahmen des Verlustabzugs zum Schluss des Erhebungszeitraums verbleibenden Fehlbeträge.[2] Bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes handelt es sich um einen Grundlagenbescheid[3] für ...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.2 Ausnahme: Sanierungsklausel

Nach der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sind die Grenzen des Beteiligungserwerbs des § 8c Abs. 1 KStG unbeachtlich, wenn dieser zur Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgt, die dazu dient, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Gegen diese Sanierungskla...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.3 Vorübergehende Erhöhung des Höchstbetrags für den Verlustrücktrag für die Jahre 2020 bis 2023

Erhöhung Für die Jahre 2020 bis 2023 beträgt der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag jeweils 10 Mio. EUR. Außerdem wird der Verlustrücktrag ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet. Die Erhöhung sowie die Ausweitung auf zwei Jahre soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abmildern.[1] Für 2019 konnte bereits ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 geltend gemac...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sind. Zu den nicht zwingend in der GuV-Rechnung bzw. innerhalb des GuV-Abschnitts offenzulegenden Informationen, die sich auf die Erfolgsrechnung beziehen und welche branchenunabhängig sind, zählen:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 133 vorläufig frei Rz. 134 vorläufig frei Rz. 135 vorläufig frei Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis zu erfassen sind,[1] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der bis zum 15.12.2004 geltenden Regelung des § 4 Nr. 8 Buchst. j UStG war die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen steuerbefreit. Wenn sich ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens als stiller Gesellschafter mit einer Geld- oder Sacheinlage an einem anderen Unternehmen beteiligte und hierfür a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Stille Beteiligung am Unternehmen eines anderen

Rz. 13 Die Vorschrift befreite die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen. Sie befreite somit die Leistung des stillen Gesellschafters durch Beteiligung an dem Unternehmen eines anderen ­Unternehmers (vgl. dazu Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 10/6193, Rz. 10 und 11). Davon zu unterscheiden war die nach §...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Rz. 92 Nach IAS 1.82 c) sind – analog zu den entsprechenden Bilanzwerten – die Ergebnisbeiträge der at Equity bewerteten Beteiligungen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gesondert in der GuV-Rechnung zu zeigen. Der separate Ausweis dieses Postens in der GuV-Rechnung ist zwingend.[1] Da IAS 1.82 kein festes GuV-Gliederungsschema enthält, sondern nur ein...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.4 Zusätzliche GuV-bezogenene Anhangangaben

Rz. 165 ED-IFRS X schreibt zusätzlich 3 wesentliche (Typen von) Anhangangaben mit GuV-Bezug vor: Untergliederung der bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach der Funktion untergliederten Aufwendungen (der betrieblichen Kategorie) nach Arten: Weitgehend identisch zum bisherigen Vorgehen[1] hat das Unternehmen die Entscheidung zwischen Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfah...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Sonstige Aufwendungen

Rz. 75 Die sonstigen Aufwendungen stellen seit Wegfall der außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen des Improvements Project [1] einen Auffangposten für sämtliche Aufwendungen dar, die sich nicht unter einer der anderen Kategorien von Aufwendungen (übrige operative Aufwendungen, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe von Geschäftsbereichen, Finanzierungsaufwendungen sow...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IAS 1.32 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard bzw. einer Interpretation gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch insbesondere im sonstigen ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Das wesentliche Charakteristikum der IFRS-Regelungen zur GuV-Rechnung ist, dass IAS 1 – im Gegensatz zum HGB – kein vollständiges Gliederungsschema für die GuV-Rechnung vorgibt. Stattdessen enthält IAS 1.82 nur einen Mindestausweis von Positionen,[1] der jedoch branchenspezifisch oder unternehmensindividuell modifiziert werden kann.[2] Ebenso ist die Reihenfolge der P...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Ableitung einer Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung aus Ausweis- und Angabepflichten

Rz. 27 Auf Basis der Ausweis- und der Angabepflichten für die IFRS-GuV-Rechnung leitet sich folgende Struktur für die IFRS-GuV-Rechnung ab:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 100 Die Finanzierungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen aus der finanzwirtschaftlichen Kapitalbeschaffung und der finanzwirtschaftlichen Kapitalanlage.[1] Eine Beschränkung des Begriffs der Finanzierungskosten auf die Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23.6, die nicht in der Bilanz aktiviert werden, erscheint vor dem Hintergrund des Umfangs der korrespondieren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Auslöser der Steuerbefreiung, die mWv 1.1.1987 in Kraft trat, war das BFH-Urteil v. 27.5.1982. [1] Danach kann — entgegen der bis dahin geltenden Rechtsprechung — eine Innengesellschaft wie die stille Gesellschaft nicht Empfängerin von Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines ihrer Gesellschafter sein. Ein Leistungsaustausch kann vielmehr nur zwischen den Gesellschaf...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.6 Nicht vom Sicherungsumfang umfasste Positionen

Rz. 514 Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert hingegen nicht ab: aufgrund einer Bauzeitverzögerung aufgetretene Verluste durch Entgang von Steuervorteilen oder entgangener Nutzung [1]; einen Verzugsschaden, der durch Überschreiten der Bauzeit entstanden ist[2]; Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung, wenn der Eigentümer das Werk vom Unternehmer als mangelfre...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1.4 Rechnungslegung

Rz. 481 Ist ein Festpreis vereinbart, ist der Bauträger grundsätzlich nicht zur Rechnungslegung verpflichtet.[1] Er braucht also weder seine Kalkulation zu offenbaren, noch Auskunft über Provisionen, Rabatte, erzielte Gewinne oder Verluste zu erteilen und noch weniger über die von ihm verwendeten Mittel Rechnung zu legen.[2] Allerdings kommen auch bei einem Bauträgerkauf unt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.5 Sonstige Aufwendungen

Rz. 90 Der Umfang der sonstigen Aufwendungen bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist im Vergleich zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens deutlich geringer, [1] da die sonstigen Aufwendungen hier nur eine Auffangposition für diejenigen betrieblich bedingten Aufwendungen darstellen, die weder dem Herstellungs- noch dem Vertriebs-, noch dem allgemeinen Verwaltungsbereich ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten[1] und sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

Rz. 77 Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, welches ebenso wenig wie die übrigen operativen Erträge (ausgenommen Umsatzerlöse) und die operativen Aufwendungen zu den im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 auszuweisenden Posten gehört und daher nicht ausweispflichtig ist[1] ergibt sich als Zwischen(ergebnis)summe aus den innerhalb des operativen Ergebnisses erfassten G...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.6 Betroffene Verluste

Treten die Rechtsfolgen eines quotalen oder vollständigen Verlustuntergangs ein, stellt sich die Frage, was als Verlust in diesem Sinne gilt. Dabei geht es insbesondere darum, welcher Verlust maßgebend ist und konkret, auf welchen Tag dieser zu ermitteln ist. Dies ist insbesondere relevant bei einem sog. unterjährigen Beteiligungserwerb. Hierzu vertrat die Finanzverwaltung[1...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.1 Grundregeln zum beschränkten Verlustabzug

Maßgebend ist, ob ein sog. schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt. Dies ist eine Änderung auf der Gesellschafterebene in Form einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Zwar lässt die Rechtsform einer Körperschaft im Allgemeinen keinen Durchgriff auf die Ebene der Gesellschafter zu. Doch für den Bereich des Verlustabzugs hält der Gesetzgeber es für angebracht, auch bei de...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2 Beschränkung des Verlustabzugs

Der Verlust einer Körperschaft kann von einem Abzug – ganz oder teilweise – ausgeschlossen sein. Dabei entfällt nicht nur der Verlustabzug (Rück- oder Vortrag). Auch die Verluste des laufenden Wirtschaftsjahrs, soweit sie vor einem schädlichen Beteiligungserwerb angefallen sind, können nicht mit Gewinnen ausgeglichen werden, die nach diesem Zeitpunkt erzielt werden. 2.1 Grund...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1 Grundlagen zum Verlustabzug

Erwirtschaftet eine Körperschaft einen Verlust, kann sie diesen grundsätzlich bei ihrer Einkommensermittlung abziehen. Für diesen Verlustabzug wird in § 8 Abs. 1 KStG auf die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften verwiesen, die in § 10d EStG niedergelegt sind. Demnach kann ein steuerlicher Verlust auf das Einkommen des dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraums (...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1.1 Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach grds. auf 1.000.000 EUR begrenzt. Bis einschl. VZ 2021 muss ein Verlustrücktrag nicht zwingend in voller Höhe des entstandenen Verlustes erfolgen; vielmehr kann die Höhe des Betrags für den Rücktrag frei gewählt werden – zwischen 1 EUR und dem Maximalbetrag. Für Verluste bis zum VZ 2012 lag das Rücktragsmaximum bei 511.500 EUR.[1] Wichti...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.1 Zeitspanne

Für die Frage, in welcher Höhe Anteilsübertragungen erfolgt sind, ist auf einen 5-jährigen Betrachtungszeitraum abzustellen. Dieser läuft von der 1. Anteilsübertragung an gerechnet 5 Zeitjahre, losgelöst vom Kalender- oder Wirtschaftsjahr. Frühester Beginn ist jedoch der 1.1.2008, der Zeitpunkt der Einführung des § 8c KStG. Für Anteilsübertragungen vor dem 1.1.2008 kommt ggf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.3 Eigenkapital

Liegt ein Fall vor, in dem ein vollständiger Verlustuntergang droht (schädliche Übertragung > 50 %),[1] ist das gesamte steuerliche Eigenkapital in die Berechnung einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung selbst weniger als 100 % der Anteile umfasst. Entsprechend wird dann auch der gesamte gemeine Wert aller Anteile einbezogen. Praxis-Beispiel 60 %ige Übertragung A e...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.2 Beteiligung

Es ist unerheblich, ob die Anteile an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar gehalten werden. Veräußert z. B. ein GmbH-Gesellschafter 40 % seiner direkt gehaltenen Anteile und veräußert er auch seine 60 %ige Beteiligung an einer Personengesellschaft, die weitere 20 % an der GmbH hält, sind insgesamt 52 % der Anteile übertragen worden. Ein vorhandener Verlust ist in vo...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2 Stille-Reserven-Klausel

Der Gesetzgeber hat zeitgleich zu der Konzern-Klausel eine weitere Ausnahme in den § 8c KStG eingefügt, die sog. Stille-Reserven-Klausel.[1] Nach dieser ebenfalls ab VZ 2010[2] geltenden Regelung bleibt ein Verlustabzug trotz schädlichem Beteiligungserwerb bis zur Höhe der im übertragenen Geschäftsanteil ruhenden stillen Reserven erhalten. Eine solche Ausnahmeregelung ist ger...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5.2 Schädliche Tatbestände

Negative Tatbestandsmerkmale, die einem Verlustvortrag entgegenstehen, liegen vor, wenn sich die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, die Stellung eines Organträgers einnimmt oder Wirtschaftsgüter unterhalb des gemeinen Wertes in die Körperschaft eingebracht werden. Zudem sind folgende Verluste von den Vorteilen des § 8d KStG ausgeschlossen: Verluste aus der Zeit...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen. Normenkette § 16 Abs. 1, 2 und 3, § 24 Nr. 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.8 Verfassungsrechtliche Probleme

Von Beginn an wurden in Bezug auf den Untergang des Verlustabzugs verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Geklärt ist mittlerweile, dass eine Anteilsübertragung im Umfang bis zu 50 % keinen Untergang eines Verlustes zur Folge hat, auch keinen quotalen Verlustuntergang.[1] Nicht betroffen von der Entscheidung des BVerfG ist der vollständige Verlustuntergang aufgrund einer Ü...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Ermittlung des steuerlichen Einkommens einer Körperschaft erfolgt grundsätzlich analog den einkommensteuerlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, dass für Verluste ein Verlustabzug i. S. d. § 10d EStG möglich ist. Dieser umfasst einen Verlustrücktrag in das Vorjahr und einen grundsätzlich zeitlich nicht befristeten Verlustvortrag auf die folgenden Jahre. Da der G...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.5 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Der Gesetzgeber hat 2016 mit Rückwirkung auf den 1.1.2016 einen weiteren Ausnahmetatbestand geschaffen. Ein neuer § 8d KStG wurde ergänzend zu den Grundregeln des § 8c KStG in das Gesetz eingefügt.[1] Die Finanzverwaltung hat umfassend zu diversen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dieser neuen Regelung Stellung genommen.[2] Damit noch nicht genutzte Verluste erhalten bleib...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.1 Konzern-Klausel

Großen Bedarf von der strikten Regel abzuweichen, zeichnete sich vor allem bei konzerninternen Übertragungen ab. Der Gesetzgeber hat deshalb hierzu mit Wirkung für Übertragungen nach dem 31.12.2009 eine Ausnahme geschaffen.[1] Damit werden Umstrukturierungen, wie z. B. die Verkürzung einer Beteiligungskette oder ein sog. Umhängen einer Beteiligung ermöglicht, ohne dass Verlus...mehr