Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

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Internationales Steuerrecht... / 7 Akzeptanz der Konzeption der Wegzugsbesteuerung durch die Gerichte

Da die EU-Neukonzeption einer Stundungslösung auch auf "offene" Altfälle anwendbar ist, konnte sich die Rechtsprechung zeitnah umfassend mit der Konzeption beschäftigen. Die Regelung verstößt hiernach weder gegen die DBA, EU-Recht noch Verfassungsrecht.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 und 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwischen europä...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckungschancen nutzen Die Entscheidung des LG ist gut begründet und beleuchtet auch in Ausfüllung der Anforderungen an die praktische Konkordanz von widerstreitenden Verfassungsrechten die wechselseitigen Interessenlagen. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, dass die Rechtsbeschwerde zugelassen worden wäre, damit der BGH die Streitfrage um die Bedeutung des Versch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH v 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH v 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH v 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung des Kin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.2 Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und den leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch unterliegen sie diesen Anforderungen, u. a. an die Schriftform nach § 56 SGB X. Konkludente Vereinbarungen sind unzulässig (vgl. LSG Berli...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.2 Kritik des BFH an der Mindestbesteuerung

Der BFH hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob die Beschränkung auf die Höchstbeträge beim Verlustvortrag verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren VZ, z. B. nach § 8c KStG, endgültig ausgeschlossen ist. Die liquiditätsbelastende zeitliche Streckung durch die H...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.2 Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren (Abs. 2)

Rz. 13 Die Diagnosen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7 (Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, Hauptdiagnose für die Entlassung oder Verlegung und Nebendiagnosen) sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom BfArM (www.bfarm.de) im Auftrag des BMG herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln (Satz 1). Operationen und sonstige Pr...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlustvorträge bei Verschmelzung

Es ist mit dem Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, dass Verlustvorträge einer untergegangenen Gesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung auf die aufnehmende Gesellschaft nicht übergehen. FG Münster v. 29.10.2025 – 9 K 1153/21 Fmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfassungsrecht

A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität? Rn. 1f Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfassungsrecht

Rn. 1e Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 7i EStG begünstigt nur Baudenkmale mit einer erhöhten Absetzung. Dies liegt iRd gesetzgeberischen Ziels, Baudenkmäler zu erhalten und zu modernisieren (s Rn 1a) und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität?

Rn. 1f Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch die Höhe der Aufwendungen zu enthalten haben (§ 7h Abs 2 S 1 Hs 2 EStG) sind ber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern nach § 14 Abs. 3 TzBfG

Rz. 204 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach § 14 Abs. 3 TzBfG bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Förderung von Neubauten

Rn. 1g Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wie bereits unter s Rn 1b ausgeführt, sind ausdrücklich durch § 7h Abs 1a EStG Neubauten von der Förderung ausgeschlossen aufgrund Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) – vorher entsprach dies bereits der Rspr (s Rn 5a–5c). Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/13436, 93) führt dazu aus, dass nach dem Normzweck der Vorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis zum Verfassungs-, Europa- und DBA-Recht

Tz. 682 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG wird mit beachtlichen Argumenten die Nichtvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht vorgeworfen. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit sowie gegen den Grundsatz der Folgerich...mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / 2 II. Aus der Entscheidung

AG sieht keine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den GV Die Erinnerung ist gem. § 5 GvKostG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet, weil die zugrunde liegende Drittauskunft nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 802l ZPO erteilt wurde und daher keine verwertbare Amtshandlung darstellt, welche die Festsetzung der Kostenposition rechtfertigt. Gemäß § 80...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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zfs 01/2026, Keine Grundrec... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie mangels hinreichender Begründung unzulässig ist. 1. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des ve...mehr

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Künstliche Befruchtung / 1.3 Ei-/Samenzellen des Ehegatten

Bei der künstlichen Befruchtung werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet (homologe Insemination). Fremde Zellen dürfen nicht verwendet werden (heterologe Insemination).[1] Hinweis Homologe Insemination Die Regelung entspricht dem Verfassungsrecht und europäischem Recht.[2] Aus dem Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG folgt keine Pflicht des Gesetzg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.2 Sonstige Rechtsmittel

Rz. 64 Als Rechtsmittel im weiteren Sinn stehen dem Betroffenen noch die Verfassungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben.[1] Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Ins tanz; es k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

a) Die Absetzungsregelung als solche Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungsregelung als solche ist verfassungsgemäß (BVerfG StRK EStG 1975 § 4 Abs 3 R 7). b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometrisch-degressive AfA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

a) Gesetzgebungskompetenz Rn. 465d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 105 Abs 2 GG Fall 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder teilweise zusteht – wie bei der ESt der Fall (Art 106 Abs 3 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist also gegeben. b) Wiedereinführung degressiver Gebäude-AfA Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 10m Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu verfassungsrechtlichen Problemen beim neuen § 7 Abs 5a EStG s Rn 465d ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Ergebnis

Rn. 465m Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs 5a EStG ist daher nicht ersichtlich.mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Absetzungsregelung als solche

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungsregelung als solche ist verfassungsgemäß (BVerfG StRK EStG 1975 § 4 Abs 3 R 7).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückwirkende Einführung der Begünstigung

Rn. 465f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 verkündet (s Rn 465b) und betrifft den Anschaffungs-/Herstellungszeittraum 01.10.2023–30.09.2029, wirkt also teilweise zurück. Da es sich um eine begünstigende Regelung handelt, ist gegen diese (unechte) Rückwirkung (dazu s § 2 Rn 359b (Handzik)) nichts einzuwenden (wohl auch Seifert, StBg 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzgebungskompetenz

Rn. 465d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 105 Abs 2 GG Fall 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder teilweise zusteht – wie bei der ESt der Fall (Art 106 Abs 3 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist also gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Befristung des Zeitraums, in dem begünstigte Anschaffungen/Herstellungen erfolgen müssen

Rn. 465i Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die (geometrisch-)degressive AfA nur bei Anschaffung/Herstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (s Rn 466n, 466o) gewährt wird, liegt ebenfalls im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, einmal eingeführte Steuervergünstigungen endlos weiterzuführen. Im Übrigen ist der StPfl nicht gezwungen, na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis von AfaA zu degressiver bzw linearer AfA

Rn. 465k Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber lässt in § 7 EStG eine AfaA nur neben linearer AfA zu, nicht neben der geometrisch- degressiven nach § 7 Abs 2 EStG (dort § 7 Abs 2 S 4 EStG) und nach Abs 5a (dort § 7a Abs 5 S 6 EStG), anders bei § 7 Abs 5 EStG, s Rn 270, 412. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Anwendbarkeit der Vorschrift auf VuV-Einkünfte

Rn. 13 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 BFH BStBl II 2002, 385 sah auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7g EStG aF unter dem Aspekt, dass StPfl mit VuV-Einkünften eine Ansparrücklage nicht bilden konnten, da es sich um bewegliche WG handeln musste. Diese Entscheidung betraf § 7g EStG aF, ist aber übertragbar, da auch § 7g EStG ab StÄndG 2015 auf dieses Tatbestandsmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonderregelung für IAB-Bildungen nach Eintritt der Unanfechtbarkeit (grds ab 2020)

Rn. 19 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 2 S 2 EStG eine Regelung eingeführt, wonach nach Eintritt der Unanfechtbarkeit erstmals gebildete IAB nur zulässig sind, wenn das betreffende WG noch nicht angeschafft/hergestellt wurde. Der Gesetzgeber möchte (s BT-Drs 19/22850, 80) nur künftige Investit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wiedereinführung degressiver Gebäude-AfA

Rn. 465e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Wiedereinführung einer degressiven AfA im Bereich der Wohngebäude liegt im weiten Spielraum des Gesetzgebers, der Hinweis auf den Wohnraumangel usw ist zutreffend und ein sachliches Differenzierungskriterium gegenüber Nichtwohngebäuden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Kein Investitionsabzugsbetrag für den Erwerber eines MItunternehmeranteils

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass der Erwerber eines Mitunternehmeranteils keinen IAB beanspruchen kann, wohl aber der Einzelunternehmer, verstößt nach Ansicht des BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer) zu Recht nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA statt erhöhte Absetzung/Sonderabschreibung

Rn. 465g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber fördert in § 7b EStG den Mietwohnungsneubau unter den dort genannten Voraussetzungen mit einer "erhöhten" Abschreibung, während hier eine geometrisch degressive (s Rn 18, 278) gewählt wird. ME ist der Gesetzgeber in der Methodenwahl frei, er ist nicht, bloß weil § 7b EStG "erhöht" abschreibt, gebunden, auch in § 7 Abs 5a ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zwölftelregelung

Rn. 465j Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim "Auslaufmodell" des § 7 Abs 5 EStG war iF der Anschaffung/Herstellung die volle Jahres-AfA zu nehmen (Zwang, s Rn 464 und klarer Wortlaut des § 7 Abs 5 S 3 EStG), während § 7 Abs 5a EStG die zeitanteilige Regelung vorsieht (§ 7 Abs 5a iVm Abs 1 S 4 EStG). Diese Unterscheidung ist ebenfalls nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wechsel zwischen degressiver und linearer AfA

Rn. 465l Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der bei § 7 Abs 5 EStG grds (s Rn 456) nicht zulässige Wechsel zur linearen AfA nach § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG wird bei § 7 Abs 5a EStG aber ausdrücklich erlaubt (§ 7 Abs 5a S 7 EStG), was aber im weiten Spielraum des Gesetzgebers liegt und daher nicht zu beanstanden ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Rechtslage bis 31.12.2022 (= § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG aF)

Rn. 352 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG aF unterschied(kritisch dazu s Zachert/Mandler; FR 2025, 23) zwischen zwei Gebäudearten, woraus sich unterschiedliche AfA-Sätze ergaben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Unterjährige Anschaffung/Herstellung (§ 7 Abs 5a S 5 EStG)

Rn. 466p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 4 EStG (sog Zwölftelungsregelung, s Rn 210–210b) sieht vor, dass bei unterjähriger Anschaffung/Herstellung der Jahres-Afa-Betrag um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung/Herstellung vorangeht, gekürzt wird. Rn. 466q Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob diese Regelung Anwendung findet, regelt § 7 EStG unters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nur die Anschaffung in einem bestimmten Zeitraum ist begünstigt

Rn. 295g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entgegen der Regelung in § 7 Abs 2 EStG ist hier nur die "Anschaffung" begünstigt, nicht auch die "Herstellung"; Letzteres wäre wohl praktisch kaum relevant. Zum Begriff der "Anschaffung" s Rn 287e (1). Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 10j. Rn. 295h Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers zum "Markthochlau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und mittlerer Betriebe nicht gegen den allg Gleichhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr