Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG hinsichtlich des Nachprüfungsrechts des FA

Rn. 624 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Frage, ob das FA nicht bei § 3 Nr 13 EStG aF, wohl aber bei § 3 Nr 16 EStG aF nachprüfen konnte, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind, war überholt (s Rn 512), da die FinVerw nunmehr dem BFH folgt und auch bei § 3 Nr 13 EStG aF von einem Prüfungsrecht des FA ausging.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) ÖPNV (§ 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 605 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 2 RegG enthält eine Legaldefinition des ÖPNV. Nach dessen S 1 ist dieser die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen (ähnlich BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 8). Das ist nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der begünstigte Personenkreis aufgrund direkter Anwendung des § 3 Nr 62 EStG nF und aF

Rn. 2114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 EStG nF und aF befreit nur Zukunftssicherungsleistungen an ArbN (zum Verfassungsrecht s Rn 2113 (1)). Wer daher nicht ArbN ist (zB Freiberufler, Gewerbetreibender), fällt nicht unter diese Vorschrift. Das Begriffspaar "ArbG – ArbN" muss hier vorliegen (BFH BStBl II 1992, 812).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) § 3 Nr 13 und 16 EStG

Rn. 494 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Unterschiede zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG sollten, da eine öffentlichen Kasse der staatlichen Aufsicht unterliegt, sachlich iSd Art 3 Abs 1 GG gerechtfertigt sein (aA Völlmeke, DB 1993, 1590, 1592). BFH BStBl II 1995, 877 (BFHE 178, 359) konnte die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassen, BFH BFH/NV 2011, 983 bejahte die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 71 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den einzelnen Leistungen wird jeweils gesondert darauf hingewiesen, ob sie dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Der Progressionsvorbehalt ist im selben VZ anzuwenden wie die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 2 EStG (BFH BStBl II 1996, 201). Zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt s Rn 71c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Gleiche Auslegung von § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG

Rn. 425 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 46a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 19 MuSchG regelt die Gewährung von Mutterschaftsgeld, und zwar:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsentwicklung

Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854) ersetzte in § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab 01.04.2012 (Art 51 Abs 1 des Gesetzes) zur redaktionellen Anpassung die Worte "§ 187 und 208 Abs 2 SGB III" durch "§§ 169 und 175 Abs 2 SGB III", ferner wurde die Bezugnahme auf "§ 143 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH vom 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH vom 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH vom 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Mehrheitserfordernisse

Rz. 451 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber bedarf bei allen drei Formen der grenzüberschreitenden Umwandlung einer qualifizierten Mehrheit. Wie dargestellt richten sich nach Art. 86h, 126, 160h GesRRL die Anforderungen an den Umwandlungsbeschluss grds. nach nationalem Recht. Für den Spaltungsbeschluss und den Formwechselbeschluss macht die UmwRL jedoch – anders als ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 1. Einschätzungsprärogative

Die Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes schließt die Befugnis des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, nicht aus, auch wenn dieses von großer Tragweite ist. Andererseits begründet eine solche Ungewissheit nicht schon als solche einen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nicht zugänglichen Prognosespielraum des Gesetzgebers. Prognosen enthalten ein Wahrscheinlich...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] § 86 BewG enthält in Abs. 1 bis Abs. 4 eine abschließende Regelung hinsichtlich der im Rahmen des Substanzwertverfahrens vorzunehmenden altersbedingten Abschreibung. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der Wertminderung ist § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG. Maßgeblich ist demzufolge das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt.[2] (vgl. Rz. 156 bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich nur auf die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessend...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung und Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Buchführungspflicht ist, unabhängig von ihrer kollisionsrechtlichen Einordnung (s. Rz. 19), eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung im Allgemeininteresse, der sich der Kaufmann nicht entziehen kann (zutreffend Böcking/Groß/Wirth in Wiedmann/Böcking/Gros, BilR4, § 238 HGB Rz. 1; Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 2; Graf in Haufe BilKomm.13, § 238 HGB Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 65 [Autor/Zitation] § 195 öUGB Inhalt des Jahresabschlusses 1 Der Jahresabschluß hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. 2 Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. 3 Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 6–25...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach

Rz. 264 [Autor/Zitation] In einigen Fällen führt die Aufwandsrealisation entsprechend dem Grundsatz der Abgrenzung der Sache – auch unter Einbeziehung des Veranlassungsprinzips – nicht zu adäquaten Ergebnissen. In diesen Fällen ist die Aufwandsrealisation nach zeitlichen Maßgaben vorzunehmen (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 227 [10/2011]; Leffson, G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorsicht als Leitlinie der Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip gibt keinen bestimmen Maßstab vor, welcher bei der Bewertung anzuwenden ist. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Grundhaltung bzw. um eine allgemeine Leitlinie, welche im Rahmen der Bewertung zu beachten bzw. zugrunde zu legen ist (im älteren Schrifttum wurde häufig von der Formel gesprochen, dass sich der Kaufmann eher "ä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Landesrecht

Rz. 10 Soweit im Fall des § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO insgesamt die FGO oder die Vorschriften über die Revision[1] durch Landesrecht für anwendbar erklärt werden, ist auch das entsprechende Landesrecht revisibel.[2] Nicht ausreichend für die Revisibilität ist, wenn das Landesrecht lediglich den Finanzrechtsweg eröffnet.[3] Das (frühere) GrESt-Landesrecht (Ausnahme: Bayern und Berl...mehr

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FF 09/2023, Keine Verletzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts. I. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater von drei im Oktober 2010, im März 2012 sowie im Dezember 2017 geborenen Kindern, die aus der mittlerweile geschiedenen Ehe mit deren Mutter hervorgegangen sind. [3] Ende März 2019 hatte der Beschwerdeführer sein ältestes, damals 9-jähriges Kind...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / V. Fazit

Im ersten Teil des Beitrags (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde ausführlich herausgearbeitet, dass das Steuergeheimnis wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht der Offenbarung der Tätigkeit als Steuerfahndung entgegensteht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist im Rahmen der Konkordanz mit der verfassungsrechtlichen effektiven Strafrechtsverfolgung und ggf. mit der körperliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.11 Besonderheiten der psychotherapeutischen Zulassung/Ermächtigung (Abs. 10 bis 12 – außer Kraft ab 1.9.2020)

Rz. 134 Der ab 1.1.1999 gültige Abs. 10 regelte im Sinne einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Bedingungen für eine sofortige, bedarfsunabhängige und im Sinne eines Bestandsschutzes wirkende Zulassung der Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Versicherten. Diese als Härtefallregelung gestaltete Ausnahme, die 1999 die Einführung der vert...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle

Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträchtigt, braucht im Rechtsstaat eine Legitimationsgrundlage. Es geht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens (Abs. 1)

Rz. 134 [Autor/Stand] Art. 3 BayGrStG regelt die zur Ermittlung der Äquivalenzbeträge nach Art. 1 Abs. 3 BayGrStG maßgeblichen Äquivalenzzahlen. Rz. 135 [Autor/Stand] Die Äquivalenzzahlen sind eine reine Rechengröße zur relativen Lastenverteilung zwischen dem Grund und Boden und der Gebäudeflächen. Sie haben keinen Wertbezug.[3] Nach Satz 1 ist für die Fläche von Grund und Bo...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch Verfassungsänderung mit Bundesgesetz vom 15.11.2019[2] ist einerseits in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben worden. Im Gegenzug ist die Befugnis zur landesgesetzlichen Abweichung in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eingeführt worden. Der dort verwendete Begriff "Grundsteu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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AGS 08/2023, Eingang eines ... / III. Amtsgerichtliches Vorgehen nicht gerechtfertigt

Hier habe das AG den Fristverlängerungsantrag der Klägerin übergangen und sein den Rechtszug abschließendes Urteil erlassen, ohne darüber entschieden zu haben. Diese Vorgehensweise sei nicht gerechtfertigt. Maßgebliche Vorschrift für die Verlängerung gerichtlich gesetzter Stellungnahmefristen sei § 224 Abs. 2 ZPO. Nach § 224 Abs. 2 ZPO können richterliche Fristen verlängert ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Rz. 210 Für ältere Arbeitnehmer besteht eine Sonderregelung zur sachgrundlosen Befristung. Nach dem ursprünglichen Wortlaut des § 14 Abs. 3 S. 1 TzBfG a.F. bedurfte eine Befristung auch dann keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hatte. Infolgedessen konnten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern der g...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3 Verletzung der inneren Ermessensgrenze

Rz. 39 Hat die Finanzbehörde die äußere Ermessensgrenze eingehalten, also das Vorhandensein eines Ermessensspielraums erkannt und eine vom Gesetz gedeckte Rechtsfolge gewählt, so kann trotz Einhaltung der äußeren Ermessensgrenze ein fehlerhafter Ermessensgebrauch durch Verletzung der inneren Ermessensgrenze (auch sog. Ermessensmissbrauch oder Ermessensfehlgebrauch) gegeben s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 1 Steuerbegriff, Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 definiert den Begriff der Steuer in enger Anlehnung an § 1 Abs. 1 RAO, ohne die Zölle zu nennen. Abs. 2 nennt die beiden Realsteuern. Nach dem durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001[1] eingefügten Abs. 3 wurden die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 4 Nr. 10 und 11 des ZKes (ZK) zu Steuern i. S. d. AO. Aufgrund der Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[2] bez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.7 Aufteilung des Freibetrags auf mehrere Berechtigte, Abs. 2 S. 3 bis 5

Rz. 66 Gem. § 33a Abs. 2 S. 3 und 4 EStG hat eine Zuteilung des Freibetrags auf mehrere Stpfl. zu erfolgen, sofern diese die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllen. Dies sind regelmäßig die Eltern des Kindes. Beiden Elternteilen steht die Hälfte des Betrags zu[1]; auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.4 Im Ausland ansässige Zahlungsempfänger

Rz. 28 Werden Unterhaltsleistungen an im Ausland ansässige Zahlungsempfänger geleistet, gilt für die Prüfung der Zwangsläufigkeit, namentlich der Unterhaltspflicht gem. § 33a Abs. 1 S. 6 2. Halbs. EStG, dass inländische Maßstäbe zugrunde zu legen sind.[1] Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht, das deutsche Zivilrecht (BGB b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuer­beraterprüfung

Leitsatz 1. § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs‐)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminieru...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland

Leitsatz Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.6 Verfassungsrecht

Rz. 38 Das BVerfG hat bereits früh geklärt, dass die Beschränkungen des § 74 Satz 1 und 2 (damals noch i. d. F. des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes) bei Zeiten der beruflichen Ausbildung verfassungsgemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar sind; dadurch wird weder die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG noch der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1...mehr