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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3 S ... / ab) Rechtsentwicklung

Dr. Peter Handzik, Dr. Martin Mues
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Rn. 70a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854) ersetzte in § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab 01.04.2012 (Art 51 Abs 1 des Gesetzes) zur redaktionellen Anpassung die Worte "§ 187 und 208 Abs 2 SGB III" durch "§§ 169 und 175 Abs 2 SGB III", ferner wurde die Bezugnahme auf "§ 143 SGB III" ersetzt durch "§ 157 SGB III", die Angabe "§ 183 SGB III" wurde ersetzt durch "§ 165 SGB III".

 

Rn. 70b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Art 3 Nr 2a des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) änderte § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab VZ 2015 § 52 Abs 1 S 1 EStG (s Art 3 Nr 8 des Gesetzes).

 

Rn. 70c

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Der Gesetzgeber (BR-Drucks 184/14, 77) sieht in der Neufassung nur Klarstellungen bzw redaktionelle Änderungen, da der bisherige Katalog unübersichtlich und zT überholt gewesen sei. So habe der Gesetzgeber zB die Regelungen über die Arbeitslosenhilfe und Leistungen nach dem AFG bereits vor mehr als 10 Jahren aufgehoben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sei die Vorschrift neu gegliedert und durch Buchst unterteilt worden. Im Einzelnen wird auf die Änderungen bei den jeweiligen Leistungen eingegangen.

 

Rn. 70d

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Mit Wirkung ab VZ 2021 erweiterte Art 2 Nr 1a, Art 50 Abs 4 JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) diese Bezugnahme in § 3 Nr 2 Buchst e EStG auch auf mit dem Elterngeld und vergleichbaren Leistungen der Länder vergleichbare Leistungen ausländischer (s Rn 119h) Rechtsträger (BT-Drucks 19/22850, 88).

 

Rn. 70e

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Soweit es sich um einmalige Leistungen handelt, ist § 3 Nr 1 EStG deklaratorisch, soweit...

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