Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht, Unionsrecht

ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1065 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1923 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 576 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 IRd gesetzgeberischen Spielraums ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber ein sozialpolitisches Ziel dadurch unterstützt, dass er diesen Grundrentenzuschlag auch steuerfrei stellt. Dazu verpflichtet wäre der Gesetzgeber nicht gewesen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2223 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken, da die Steuerbefreiung für ArbN im öffentlichen Dienst weitergeht, erhebt Lang, StW 1974, 307. Dem ist entgegenzuhalten: Der Gesetzgeber billigt dem öffentlichen Dienst nur Zulagen zu, deren Höhe durch den Auslandsaufenthalt bedingt ist. Demgegenüber kann ein privater ArbG grds unbegrenzt Kaufkraftausgleich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 8a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Inwieweit verfassungs- bzw europarechtliche Bedenken gegen die einzelnen Vorschriften des § 3 EStG bestehen, wird jeweils bei der Kommentierung der einzelnen Nr des § 3 EStG dargestellt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 759 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die gemeinsame Bezugnahme auf § 9 EStG werden alle in § 3 Nr 16 EStG nF genannten Fallgruppen gleich behandelt. Art 3 Abs 1 GG ist damit beachtet. Rn. 759a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 (EStG) nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2000b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME ist § 3 Nr 57 EStG verfassungsgemäß. Zur Verfassungsmäßigkeit des KSVG: BVerfG NJW 1987, 3115.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 2597f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Rahmen seines weiten gesetzgeberischen Spielraums zur Wirtschaftsförderung (s Rn 2580b zu § 3 Nr 70 EStG) konnte (und kann) dieser solche Zuschüsse verfassungsrechtlich unbedenklich steuerfrei stellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 1114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aufgrund seines weiten Spielraums muss der Gesetzgeber diese Vergünstigung nicht für ewig gewähren, sondern kann sie befristen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (s Rn 1113) sind mE ein sachlicher Befristungsgrund. Eine stete Synchronisation von ESt und Sozialversicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 942 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums ist es dem Gesetzgeber unter sozialen Gesichtspunkten (s Rn 5) ohne Weiteres erlaubt, solche Entschädigungen steuerfrei zu stellen. Rn. 943 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Grundsatz Rn. 2112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen grds nicht (inzident BFH BStBl II 2010, 194). bb) Einzelfälle Rn. 2113 Stand: EL 170 – ET: 01/2024mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2574 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aus sozialen Erwägungen heraus konnte der Gesetzgeber (auch mit echter Rückwirkung, da begünstigend) eine solche Steuerfreistellung vornehmen. Eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen an diese Personengruppe (s Rn 2575) ist möglich; Art 3 Abs 1 GG verlangt nicht, sämtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2076 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, es handelt sich um eine sozialpolitische Vorschrift zur sozialen Abfederung des Kohleausstiegs (s § 57 Abs 1 S 1 KohleverstromungsbeendigungsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verfassungsrecht

Rn. 556 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gelten die s Rn 493–495 entsprechend, so dass in der Praxis verfassungsrechtliche Zweifel mE nicht mit Erfolg geltend gemacht werden können. Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 180 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hinter § 3 Nr 4 EStG steht folgende Überlegung: Die Besteuerung der in § 3 Nr 4 Buchst a–d EStG genannten Sachbezüge wäre nur unter großen Schwierigkeiten durchzuführen. Außerdem würde es sich überwiegend um Aufwand handeln, der als WK oder als außergewöhnliche Belastung abziehbar wäre. Rn. 180a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG ist t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1514b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, die steuerliche Förderung von Wagniskapital liegt innerhalb des gesetzgeberischen Spielraums.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verfassungsrecht

Rn. 1515a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Förderung von Wagniskapital durch § 3 Nr 40a EStG ist als volkswirtschaftlich wichtiges Ziel, außerhalb der Börse Unternehmensfinanzierungen zu ermöglichen, anzusehen. Die Privilegierung des Carried Interest ist daher ein sachlicher Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG . Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 824 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 19 EStG nF begünstigt, wie etwa § 3 Nr 11a, 11b EStG nur ArbN, was mE verfassungsrechtlich zulässig ist (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr 33 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

aa) Sinn und Zweck der Vorschrift Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl. ab) Rechtsentwicklung Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1815 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch gegen die Neuregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 219o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Insbesondere durfte der Gesetzgeber im Rahmen seines Spielraums auch die Leistungen nach § 5 WehrsoldG (s Rn 219o) in den Kreis der Begünstigungen einbeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1851 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 50 EStG bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 144 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht. Sie ermöglichte vielmehr die Gleichbehandlung mit den anderen in § 3 Nr 2 EStG genannten Sozialleistungen. Es wäre aber umgekehrt verfassungsrechtlich bedenklich, die in § 3 Nr 2b EStG aF genannten Leistungen nicht steuerfrei zu stellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409hff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1047 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Insbesondere sah BFH BFH/NV 2012, 1330 keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass entgeltlich ehrenamtlich Tätige nicht von der Vorschrift begünstigt sind. Die Höhe des Freibetrags ist sehr überschaubar, aber liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist daher allenfal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verfassungsrecht

Rn. 208 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es sind keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 Nr 5 EStG aF (VZ 2013 bis einschließlich 2019) zu erheben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2051c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht übersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2070c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 60 EStG aF bestanden nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2092 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 61 EStG bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

Rn. 1534 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht, die Vorschrift führte nur zu einer konsequenten Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (s Grützner, NWB F 3b, 5469).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2020a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verfassungsrecht

Rn. 1246b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch gegen die Neufassung nicht. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (s Rn 1235 und 1210a zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 2599f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Erläuterungen unter s Rn 2597f – 2597i gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1673 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insbesondere folgende verfassungsrechtliche Fragen stellen sich zu § 3 Nr 45 EStG: Vereinfachungsfunktion: Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Erfassung der sonst stpfl Vorteile mit vertretbarem Aufwand kaum möglich wäre, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch s Rn 5. Nutzerkreis: Die Vorschrift befreit nur die Privatnutzung bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht

Rn. 1093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Änderung des ArbeitsförderungsG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer ArbN in den Ruhestand vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2343) fügte die Nr 28 in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. § 3 Nr 28 EStG ist konstitutiv. Zur Änderung des § 3 Nr 28 EStG Fall 3 durch das StÄndG 2001 s Rn 1101. Rn. 1094 Stand: EL 170 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht – Ungleichbehandlung

Rn. 371 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass Beihilfeleistungen iSd § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sind, andere krankheitsbedingte Ersatzleistungen dagegen als Einkünfte behandelt werden müssen und die ihnen zugrunde liegenden Aufwendungen lediglich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (BVerfG 1 BvR 1231/85, DStR 1991, 741; FG D'dorf 12 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 920 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BKGG (idF vom 28.01.2009, BGBl I 2009, 142, 3177) betrifft seit 1996 nur noch "Exotenfälle" (s Rn 921); das "normale" Kindergeld (dh für unbeschränkt stpfl natürliche Personen) – alternativ zum Kinderfreibetrag nach § 32 EStG – regelt sich nach §§ 31, 62ff EStG. Rn. 920a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 §§ 3 Nr 29 EStG berücksichtigt internationale Gepflogenheiten (s Rn 5) und stellt das Gehalt und die Bezüge diplomatischer Vertreter ausländischer Staaten sowie ausländischer Konsularbeamten steuerfrei. Die Vorschrift wird jedoch überlagert (§ 2 AO) durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (BGBl II 1964, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 596 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des ÖPNV oder erst recht die private Nutzung privater Verkehrsmittel nicht begünstigt ist (s BT-Drucks 19/5595, 75), liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist nicht zu beanstanden. Dass nur ArbN begünstigte Zuschussempfänger sein können, ist ebenfalls verfassungsrechtlich unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 1640 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 44 EStG ist seit 1964 (s BFH BStBl II 2004, 190) anzuwenden. Überblick über die Vorschrift: Rn. 1640a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 280 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch Art 6 KinderförderungsG vom 10.12.2008, BGBl I 2008, 2403 wurde § 3 Nr 9 EStG (ab VZ 2008) neu belegt. Hintergrund der Vorschrift ist, dass die Bundesregierung Zahlungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Tagespflegepersonen als Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4 SGB VIII sowie Erstatt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 410a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei § 3 Nr 11c EStG handelt es sich um eine sozialpolitische Maßnahme, um den durch die Corona-Krise und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stark angestiegenen Verbraucherpreisen, insbesondere für Energien, Rechnung zu tragen. Dies liegt im Ermessen des Gesetzgebers. Genauso wenig ist es zu beanstanden, dass er wie bei § 3 Nr 11...mehr