Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 163 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, insbesondere nicht, dass nicht auch Rentenabfindungen auf privatrechtlicher Grundlage von § 3 Nr 3 EStG steuerfrei gestellt sind (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 1). Rn. 163a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass § 3 Nr 3 EStG aF nicht (auch nicht: § 3 Nr 3 EStG nF)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1290 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 37 EStG aF war durch das JStG 1997 (vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049) neu eingefügt worden, und zwar rückwirkend ab VZ 1996 (§ 52 Abs 2f EStG idF JStG 1997). Die Vorschrift wollte die Förderungszwecke des AufstiegsfortbildungsförderungsG (AFBG idF der Bekanntmachung vom 18.06.2009, BGBl I 2009, 1322) durch die Steuerfreistellung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1231 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestanden nicht. Der Gesetzgeber konnte im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des ArbG und nicht auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 27 EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989 (BGBl I 1989, 233) eingefügt (ab VZ 1989) und soll das vorzeitige Ausscheiden des Landwirts aus der Erwerbstätigkeit erleichtern ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 27 EStG Rz 2). Rn. 1071 Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1600 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 42 EStG will den wissenschaftlichen Austausch von Studenten und Wissenschaftlern zwischen den USA und Deutschland fördern. Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering. Rn. 1600a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls wären die Stipendien nach §§ 18, 19 oder 22 Nr 1 EStG zu versteuern. Rn. 1600b S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 260 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 8 S 1 EStG befreit folgende Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden: Rn. 261 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht – Ungleichbehandlung

Rn. 371 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass Beihilfeleistungen iSd § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sind, andere krankheitsbedingte Ersatzleistungen dagegen als Einkünfte behandelt werden müssen und die ihnen zugrunde liegenden Aufwendungen lediglich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (BVerfG 1 BvR 1231/85, DStR 1991, 741; FG D'dorf 12 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG

Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 EStR 2012: wiederkehrende Bezü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / adb) Progressionsvorbehalt

Rn. 74 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Leistungen in den Progressionsvorbehalt bestehen grds nicht (BVerfG BStBl II 1975, 758). Es liegt im gesetzgeberischen Spielraum. Eine andere Frage ist es, ob wegen der nur teilweisen Einbeziehung von Lohn-/Einkommensersatzleistungen Art 3 Abs 1 GG verletzt ist. Dazu s § 32b Rn 54ff (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 404 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Höhe des Freibetrages liegt mE im weiteren Spielraum des Gesetzgebers und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Grundsatz

Rn. 2112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen grds nicht (inzident BFH BStBl II 2010, 194).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aj) Der Freibetrag (EUR 500 pa)

Rn. 1244 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vorstehenden Leistungen des ArbG waren nur insoweit steuerfrei, als sie EUR 500 je Kj (= Jahresbetrag, auch bei unterjährigem ArbG-Wechsel, Nacke, NWB 21/2013, 1645, mE aber dann nicht doppelt pa) nicht überstiegen. Rn. 1244a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Wort "soweit" war klargestellt, dass es sich um einen Freibetrag (glA Nacke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG hinsichtlich des Nachprüfungsrechts des FA

Rn. 624 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Frage, ob das FA nicht bei § 3 Nr 13 EStG aF, wohl aber bei § 3 Nr 16 EStG aF nachprüfen konnte, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind, war überholt (s Rn 512), da die FinVerw nunmehr dem BFH folgt und auch bei § 3 Nr 13 EStG aF von einem Prüfungsrecht des FA ausging.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Freibetrag

Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassungsrecht s Rn 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Nur Begünstigung von ArbN

Rn. 405 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 ME liegt es ebenfalls im Spielraum des Gesetzgebers, dass er nur ArbN begünstigt und nicht etwa auch Freiberufler (aA Levedag in Schmidt, § 3 Nr 11a EStG Rz 48 (41. Aufl 2022) (zu § 3 Nr 11a EStG). Ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ungleichbehandlung mit ArbN, die nicht bei einem Träger inländischen öffentlichen Gewalt in Dienst stehen

Rn. 422 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1983, 219 sah zutreffenderweise (betreffend ArbN bei den US-Streitkräften) keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nur ArbN, die bei einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt im Dienst stehen, von § 3 Nr 12 S 2 EStG begünstigt werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Hinweis für die Darstellung der Kommentierung

Rn. 75 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird in Abschnitt b) (s Rn 90–116) die Regelung in § 3 Nr 2 EStG bis einschließlich VZ 2014 und in Abschnitt c) (s Rn 116a–123) die Regelung ab VZ 2015 dargestellt. Rn. 76–89 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ungleichbehandlung Abgeordneter und Nichtabgeordneter?

Rn. 424 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Entscheidungsfall BFH BStBl II 2008, 928 mit Anm Bode, FR 2008, 1174; Balke, NWB Nr 47/2008, 4371 konnte der BFH die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr 12 S 1 EStG offenlassen. Er hielt es für unbedenklich, dass sich ein StPfl, der kein Abgeordneter ist, sich nicht auf eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Entsprechende Anwendung des S 1für Bezieher von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 EStG (§ 3 Nr 45 S 2 EStG – ab VZ 2015)

Rn. 1694a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417 fügte mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen S 2 bei § 3 Nr 45 EStG an. Rn. 1694b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht s Rn 1673. Rn. 1694c Stand: EL 170 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) ÖPNV (§ 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 605 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 2 RegG enthält eine Legaldefinition des ÖPNV. Nach dessen S 1 ist dieser die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen (ähnlich BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 8). Das ist nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der begünstigte Personenkreis aufgrund direkter Anwendung des § 3 Nr 62 EStG nF und aF

Rn. 2114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 EStG nF und aF befreit nur Zukunftssicherungsleistungen an ArbN (zum Verfassungsrecht s Rn 2113 (1)). Wer daher nicht ArbN ist (zB Freiberufler, Gewerbetreibender), fällt nicht unter diese Vorschrift. Das Begriffspaar "ArbG – ArbN" muss hier vorliegen (BFH BStBl II 1992, 812).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) § 3 Nr 13 und 16 EStG

Rn. 494 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Unterschiede zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG sollten, da eine öffentlichen Kasse der staatlichen Aufsicht unterliegt, sachlich iSd Art 3 Abs 1 GG gerechtfertigt sein (aA Völlmeke, DB 1993, 1590, 1592). BFH BStBl II 1995, 877 (BFHE 178, 359) konnte die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassen, BFH BFH/NV 2011, 983 bejahte die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) § 3 Nr 16 aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 625 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 16 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Hierzu ausführlich s Rn 493.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Gleiche Auslegung von § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG

Rn. 425 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Adressat der Steuerbefreiung

Rn. 1770e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF begünstigt nur ArbN, weil nur diese Vorteile vom ArbG erhalten können, also nicht Ladestrom-Zuwendungen an Geschäftsfreunde/Kunden des ArbG (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 17). Rn. 1770f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 1770b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen

Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409hff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in den in s Rn 409l genannten Einrichtungen tätig sind, nicht begünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 71 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den einzelnen Leistungen wird jeweils gesondert darauf hingewiesen, ob sie dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Der Progressionsvorbehalt ist im selben VZ anzuwenden wie die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 2 EStG (BFH BStBl II 1996, 201). Zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt s Rn 71c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsentwicklung

Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854) ersetzte in § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab 01.04.2012 (Art 51 Abs 1 des Gesetzes) zur redaktionellen Anpassung die Worte "§ 187 und 208 Abs 2 SGB III" durch "§§ 169 und 175 Abs 2 SGB III", ferner wurde die Bezugnahme auf "§ 143 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 46a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 19 MuSchG regelt die Gewährung von Mutterschaftsgeld, und zwar:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH vom 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH vom 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH vom 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 1. Einschätzungsprärogative

Die Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes schließt die Befugnis des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, nicht aus, auch wenn dieses von großer Tragweite ist. Andererseits begründet eine solche Ungewissheit nicht schon als solche einen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nicht zugänglichen Prognosespielraum des Gesetzgebers. Prognosen enthalten ein Wahrscheinlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr