Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 240 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG befreit von der ESt folgende Leistungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG

Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 EStR 2012: wiederkehrende Bezü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / adb) Progressionsvorbehalt

Rn. 74 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Leistungen in den Progressionsvorbehalt bestehen grds nicht (BVerfG BStBl II 1975, 758). Es liegt im gesetzgeberischen Spielraum. Eine andere Frage ist es, ob wegen der nur teilweisen Einbeziehung von Lohn-/Einkommensersatzleistungen Art 3 Abs 1 GG verletzt ist. Dazu s § 32b Rn 5 ff (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Grundsatz

Rn. 2112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen grds nicht (inzident BFH BStBl II 2010, 194).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 404 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Höhe des Freibetrages liegt mE im weiteren Spielraum des Gesetzgebers und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

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zfs 04/2026, zfs Aktuell / 3.1 Anordnung für die 18. Bundesversammlung

Am 27.2.2026 ist die Anordnung der Präsidentin des Deutschen Bundestages über Ort und Zeit der 18. Bundesversammlung v. 26.2.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2026 Nr. 51 v. 27.2.2026). Danach findet die 18. Bundesversammlung am 30.1.2027 im Reichstagsgebäude in Berlin statt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Freibetrag

Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassungsrecht s Rn 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Entsprechende Anwendung des S 1 für Bezieher von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 EStG (§ 3 Nr 45 S 2 EStG – ab VZ 2015)

Rn. 1694a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417 fügte mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen S 2 bei § 3 Nr 45 EStG an. Rn. 1694b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht s Rn 1673. Rn. 1694c Stand: EL 170 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Hinweis für die Darstellung der Kommentierung

Rn. 75 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird in Abschnitt b) (s Rn 90–116) die Regelung in § 3 Nr 2 EStG bis einschließlich VZ 2014 und in Abschnitt c) (s Rn 116a–123) die Regelung ab VZ 2015 dargestellt. Rn. 76–89 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) § 3 Nr 16 aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 625 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 16 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Hierzu ausführlich s Rn 493.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der begünstigte Personenkreis aufgrund direkter Anwendung des § 3 Nr 62 EStG nF und aF

Rn. 2114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 EStG nF und aF befreit nur Zukunftssicherungsleistungen an ArbN (zum Verfassungsrecht s Rn 2113 (1)). Wer daher nicht ArbN ist (zB Freiberufler, Gewerbetreibender), fällt nicht unter diese Vorschrift. Das Begriffspaar "ArbG – ArbN" muss hier vorliegen (BFH BStBl II 1992, 812).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) § 3 Nr 13 und 16 EStG

Rn. 494 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Unterschiede zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG sollten, da eine öffentlichen Kasse der staatlichen Aufsicht unterliegt, sachlich iSd Art 3 Abs 1 GG gerechtfertigt sein (aA Völlmeke, DB 1993, 1590, 1592). BFH BStBl II 1995, 877 (BFHE 178, 359) konnte die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassen, BFH BFH/NV 2011, 983 bejahte die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 71 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den einzelnen Leistungen wird jeweils gesondert darauf hingewiesen, ob sie dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Der Progressionsvorbehalt ist im selben VZ anzuwenden wie die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 2 EStG (BFH BStBl II 1996, 201). Zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt s Rn 71c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG hinsichtlich des Nachprüfungsrechts des FA

Rn. 624 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Frage, ob das FA nicht bei § 3 Nr 13 EStG aF, wohl aber bei § 3 Nr 16 EStG aF nachprüfen konnte, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind, war überholt (s Rn 512), da die FinVerw nunmehr dem BFH folgt und auch bei § 3 Nr 13 EStG aF von einem Prüfungsrecht des FA ausging.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Adressat der Steuerbefreiung

Rn. 1770e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF begünstigt nur ArbN, weil nur diese Vorteile vom ArbG erhalten können, also nicht Ladestrom-Zuwendungen an Geschäftsfreunde/Kunden des ArbG (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 17). Rn. 1770f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 1770b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) ÖPNV (§ 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 605 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 2 RegG enthält eine Legaldefinition des ÖPNV. Nach dessen S 1 ist dieser die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen (ähnlich BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 8). Das ist nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aj) Der Freibetrag (EUR 500 pa)

Rn. 1244 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vorstehenden Leistungen des ArbG waren nur insoweit steuerfrei, als sie EUR 500 je Kj (= Jahresbetrag, auch bei unterjährigem ArbG-Wechsel, Nacke, NWB 21/2013, 1645, mE aber dann nicht doppelt pa) nicht überstiegen. Rn. 1244a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Wort "soweit" war klargestellt, dass es sich um einen Freibetrag (glA Nacke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ungleichbehandlung mit ArbN, die nicht bei einem Träger inländischen öffentlichen Gewalt in Dienst stehen

Rn. 422 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1983, 219 sah zutreffenderweise (betreffend ArbN bei den US-Streitkräften) keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nur ArbN, die bei einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt im Dienst stehen, von § 3 Nr 12 S 2 EStG begünstigt werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ungleichbehandlung Abgeordneter und Nichtabgeordneter?

Rn. 424 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Entscheidungsfall BFH BStBl II 2008, 928 mit Anm Bode, FR 2008, 1174; Balke, NWB Nr 47/2008, 4371 konnte der BFH die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr 12 S 1 EStG offenlassen. Er hielt es für unbedenklich, dass sich ein StPfl, der kein Abgeordneter ist, sich nicht auf eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diese...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Gleiche Auslegung von § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG

Rn. 425 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen

Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409h ff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in den in s Rn 409l genannten Einrichtungen tätig sind, nicht begünst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Nur Begünstigung von ArbN

Rn. 405 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 ME liegt es ebenfalls im Spielraum des Gesetzgebers, dass er nur ArbN begünstigt und nicht etwa auch Freiberufler (aA Levedag in Schmidt, § 3 Nr 11a EStG Rz 48 (41. Aufl 2022) (zu § 3 Nr 11a EStG). Ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsentwicklung

Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854) ersetzte in § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab 01.04.2012 (Art 51 Abs 1 des Gesetzes) zur redaktionellen Anpassung die Worte "§ 187 und 208 Abs 2 SGB III" durch "§§ 169 und 175 Abs 2 SGB III", ferner wurde die Bezugnahme auf "§ 143 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 46a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 19 MuSchG regelt die Gewährung von Mutterschaftsgeld, und zwar:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 241 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von ausländischem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 221 f.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf dem Gebiet ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 46 Verfassungsrechtliche Bedenken konkret gegen § 4 AStG werden kaum erhoben. Soweit allerdings der in § 4 AStG verankerte Verweis auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit nach sich zieht, soll sich daraus ein Verfassungsverstoß herleiten lassen, weil auch Angehörige anderer Staaten aus dem In- ins Ausland verz...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.1.3.1 Zweckrichtung: Notwendig für die Beratung

Rz. 114 Die personenbezogenen Daten müssen dem Zwecke der Pflegeberatung nach § 7a dienen. Rz. 115 Die Formulierung "für Zwecke der Beratung" ist gleichzusetzen mit der in § 7a Abs. 6 verwendeten Formulierung "für Zwecke der Pflegeberatung" (auf die Komm. zu § 7a wird daher Bezug genommen). Rz. 116 Die Formulierung "Zwecke der Beratung" wird durch § 7a Abs. 6 insoweit konkreti...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.3 Verfassungsrecht – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 12 Durch § 9 wird den Ländern diese Aufgabe nicht originär übertragen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05). Vielmehr wird lediglich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Länder nach Maßgabe von Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege haben. Rz. 13 Die Struktur und Finanzierung...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.1 Allgemeines zum Beitragsanteil des Arbeitgebers bei versicherungsfrei Beschäftigten nach Abs. 1 und (bis 31.12.2011) Abs. 2

Rz. 3 Parallelvorschrift für die Arbeitslosenversicherung ist § 346 Abs. 3 Satz 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1386 RVO, § 113 AVG und § 130 Abs. 7 RKG. Für die in § 172 Abs. 1 genannten versicherungsfreien Beschäftigten hat der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zu tragen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Ausgenommen von diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.2 Logisch-systematische Interpretation

Rz. 13 Die logisch-systematische Interpretation berücksichtigt den Bedeutungszusammenhang, in dem ein Begriff verwendet wird, also den gesetzlichen Kontext. Dabei gilt das Postulat der Einheit der Rechtsordnung: Jede Norm muss sich widerspruchsfrei in die Rechtsordnung einfügen lassen. Rechtsvorschriften sind so auszulegen, dass keine andere Bestimmung überflüssig wird; tats...mehr

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Gebäudemodernisierungsgesetz statt "Heizungsgesetz": Was die Eckpunkte von Union und SPD für Immobilienverwalter jetzt praktisch bedeuten

A. Einführung Am 24. Februar 2026 haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier "zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) veröffentlicht. Die Kernbotschaft ist: Das politisch als "Heizungsgesetz" bezeichnete Regelungspaket im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in seiner jetzigen Ausgestaltung aufgehoben werden. Konkret sollen v. a. die 2023 von der Ampe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Jahn/Krehl/Löffelmann, Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, 3. Aufl. 2025; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft – Bericht mit Hinweisen zu einige...mehr

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FF 03/2026, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Umgangsregelung für seit mehreren Jahren bei Pflegeeltern lebende Kinder. I. [2] Die Beschwerdeführenden sind die Pflegeeltern von zwei seit März 2021 in ihrem Haushalt lebenden Pflegekindern. Den Eltern sind weite Teile des Sorgerechts entzogen und auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. In dem der Verfassungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.1 Verfassungsrecht

Rz. 15 Nach der Gesetzesbegründung zum AmtshilfeRLUmsG sollte § 50i EStG in seiner ursprünglichen Fassung grundsätzlich keine Vertrauenstatbestände verletzen. Nach Auffassung des Gesetzgebers musste der Stpfl. nämlich selbst davon ausgehen, dass er die Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzuges, der Umstrukturierung oder des vermeintlichen Ausschlusses oder d...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.9 Verfassungsrecht

Rz. 40 Die Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs. 1) ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12).mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.4 Ausnahme: Verfassungsrecht

Rz. 22 Das BVerfG hatte gestützt auf § 2 Abs. GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip in den Beschlüssen v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98) und 29.11.2007 (1 BvR 2496/07) entschieden, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen ärztliche Behandlungsmethoden in der extremen Situation einer krankheitsbedingten Lebensgefahr nicht vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ausges...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr