Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung der Ansprüche

Rn. 243 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Jeder einzelne Zahlungsanspruch stellt für sich gesehen ein immaterielles, abnutzbares WG des AV dar, das allerdings nur aktivierungsfähig ist, soweit es entgeltlich angeschafft worden ist. Die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche führt dagegen mangels entgeltlichem Erwerb gem § 5 Abs 2 EStG nicht zu einer Bilanzierungsfähigkeit. Die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Die Fünftelregelung darf seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, sondern wird ausschließlich im Rahmen der Veranlagung geprüft. Grundsätzlich s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Freibetrag (§ 13 Abs 3 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Den LuF wird seit dem EStG 1934 in unterschiedlicher Höhe u unter unterschiedlichen Voraussetzungen ein Freibetrag gewährt. Er beträgt seit dem VZ 2 015 900 EUR (von VZ 1999–2014 670 EUR) bzw bei zusammen veranlagten Ehegatten 1 800 EUR (zuvor 1 340 EUR). Gerechtfertigt wird der Freibetrag mit den produktionsbedingten Nachteilen u der Sozia...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Beteiligungen

Rn. 223 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ebenfalls zu erfassen sind Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von Beteiligungen, die regelmäßig dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Hierunter fallen insb Beteiligungen an Genossenschaften und Körperschaften (GmbH, AG usw), soweit die Beteiligungen zum notwendigen oder gewillkürten BV des luf Betriebs gehören und nicht n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewinnermittlungszeitraum, Aufteilung des Gewinns auf das Kj

Rn. 159 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei luf Betrieben ist gem § 4a Abs 1 S 1 EStG der Gewinn grundsätzlich nach dem Wj zu ermitteln, dies gilt auch für verpachtete luf Betriebe, solange die Gewinne daraus bei den Einkünften aus LuF zu erfassen sind (BFH v 11.03.1965, BStBl III 1965, 286; aA Kanzler in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap 21 Rz 26 (07/2024): wegen fehle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 319 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gehen LuF freiwillig (zB aufgrund eines Antrags nach § 13a Abs 2 EStG) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (zB nach § 141 AO wegen Eintritts in die Buchführungspflicht) zum Bestandsvergleich gem § 4 Abs 1 EStG über, haben sie auf den Beginn des neuen Wj grundsätzlich eine Anfangsbilanz (nicht: Eröffnungsbilanz) zu erstellen (glA Kanzle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 3. Arbeitszimmer

Bei einem zu betrieblichen Zwecken genutzten häuslichen Arbeitszimmer kann die Aufgabe der Tätigkeit oder die räumliche Veränderung durch Verkauf des Grundstücks und Neuerrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers im neu erworbenen Objekt zur "Steuerfalle" werden. Beispiel A ist als Werbetexter und Werbeberater gewerblich tätig. Seine Tätigkeit übt er so gut wie ausschließlich von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Praxis-Beispiel Veräußerung Beteiligungen an Personengesellschaft An einer Personengesellschaft sind die in Deutschland wohnhaften Gesellschafter A und B beteiligt. Die Personengesellschaft übt ihre Tätigkeit im Ausland in einer dort belegenen Betriebsstätte aus. Nach dem DBA werden die dort erzielten Einkünfte in Deutschland freigestellt. Der ausländische Staat behandelt die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.2 Wegzugsbesteuerung/Vermögenszuwachsbesteuerung

Hält der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung ins Ausland wesentliche Beteiligungen an inländischen und ab 1.1.2006 auch ausländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen, ordnet § 6 AStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven nach den Grundsätzen des § 17 EStG an (sog. Vermögenszuwachsbesteuerung). D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.2.3 Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen

Zu beachten ist, dass neben dem eigentlichen Abkommenstext häufig ein Schlussprotokoll oder Protokoll existiert, das ergänzende oder interpretierende Aussagen enthält. Diese haben ebenso wie der Briefwechsel der Botschafter bei der Abkommensunterzeichnung gesetzlichen Charakter. Praxis-Beispiel Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen Sie betreuen den Mandanten K, einen Popstar, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.2 Der Beleganspruch

Das potenziell unterhaltspflichtige Kind muss nicht nur eine Auskunft über die Einkünfte und Vermögenswerte erteilen. Die Auskunft muss auch weitgehend belegt werden. Es handelt sich bei der Auskunftsverpflichtung und der Belegvorlageverpflichtung um zwei unterschiedliche Ansprüche. Aus diesem Grunde ist in der bloßen Übersendung von Belegen keine Auskunftserteilung zu sehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgeltungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Internationales Steuerrecht... / 8 Behandlung von Veräußerungsgewinnen

8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2018

Das Deutschland in den vorgenannten Fällen zugewiesene abkommensrechtliche Besteuerungsrecht (nach den neueren DBA) konnte in der Vergangenheit in Ermangelung eines umfassenden Besteuerungstatbestandes in § 49 EStG nicht wahrgenommen werden, da nur bei Veräußerungen von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland unter den Voraussetzungen des § 17 ESt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.2 Frankreich

Die Rechtslage nach dem neuen DBA Frankreich (Fassung ab 1.1.2016) ist nicht eindeutig. Ab 2016 ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in Art. 7 Abs. 1 des Zusatzabkommens geregelt. Der Veräußerungsgewinn ist nach Art. 20 Abs. 1a DBA n. F. bei einer wörtlichen Auslegung aber weiterhin steuerfrei. Die Denkschrift zum Abkommen geht allerdings von einer Aufteilung des Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall

Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch nach einer Besitzdauer von über 10 Jahren die Steuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.5 Umgehungsmodelle und deren Beurteilung

Praxis-Tipp Auf Seminaren wird empfohlen, die o. g. Wirkungen zur vermeiden, indem der prozentuale Anteil des unbeweglichen Vermögens am Aktivvermögen gestaltet wird: Praxis-Beispiel Eine ausländische Gesellschaft hält ausschließlich inländische Grundstücke. Soweit kein weiteres Aktivvermögen vorhanden ist, hat Deutschland im Fall der Veräußerung der Anteile das Besteuerungsr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3 Fallgruppen

Rz. 108 Es sind z. B. folgende Fallgruppen möglich: Ein Vermögenszuwachs wird in dem ESt-Bescheid nicht erfasst in der Annahme, er unterliege der SchenkungSt. Eine Einnahme oder eine Ausgabe wird in dem ESt-Bescheid des Stpfl. A nicht erfasst in der Annahme, sie sei B zuzurechnen. Eine Einnahme oder Ausgabe wird in der Veranlagung des Stpfl. A für das Jahr 01 nicht erfasst in d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.3 Umsetzung von BEPS

Umsetzung des BEPS Konzepts im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz Art. 9 MLI soll das in vielen deutschen DBA enthaltene Quellenbesteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 an Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften gegen Steuergestaltungen schützen. Deutschland entscheidet sich im MLI Anwendungsgesetz für die Anwendung der Norm. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Schätzung

Rz. 69 Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist lediglich eine Schlussfolgerung. Eine neue Schätzung rechtfertigt daher nicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 AO. Es handelt sich um eine neue Schlussfolgerung, nicht um eine neue Tatsache. Auch eine Schätzung kann nur geändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass einer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.2 Länder-Ausnahmen

8.2.1 Spanien Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Fina...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.1 Überblick

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Eine Art "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3 Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Kapitalgesellschaften

8.3.1 Überblick Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.4 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Deutschland vermeidet in den Fällen des MLI bzw. Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung (vgl. z. B. Art. 22 Abs. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. cc) DBA-Luxemburg. Wenn das ausländische Steuerrecht (wie im Beispiel Luxemburg) keine Besteuerung vornimmt (weil z. B. das ausländische Steuerrecht keine entsprechende Regelung im Rahmen der beschränkte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.2 Einzelfragen der Ermittlung der maßgebenden Grundstücksquote

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.7 Doppelstöckige PersG II: Weitere Folgen einer Anteilsveräußerung

In seinen Urteilen v. 8.5.2025 (IV R 40/22 und IV R 9/23, BStBl 2025 II S. 603 und 610) äußerte sich der BFH erstmals zur gewerbesteuerlichen Zurechnung des Gewinns aus einer Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Danach handelt es sich bei der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf Ebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.6 Doppelstöckige PersG I: Gewerbesteuer bei Veräußerung einer Unterbeteiligung

Bei Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung an einem Mitunternehmeranteil, bei der der Unterbeteiligte Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann, entsteht steuerrechtlich zwischen dem Hauptbeteiligten der KG und dem Unterbeteiligten eine weitere Mitunternehmerschaft (sog. Unterbeteiligungsgesellschaft) und damit eine doppelstöckige Mituntern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.10 BEAR-Zertifikate und Gold-Warrants

Der Begriff der (sonstigen) Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG hat u. a. für die Abgrenzung zu Spekulationsgeschäften i. S. des § 23 EStG (u. a. Abhängigkeit von Haltedauer sowie kein besonderer Abgeltungsteuersatz) Bedeutung. Laut BFH fallen unter den Begriff der sonstigen Kapitalforderung auch Forderungen, bei denen der Forderungsinhaber die Erfüllung auch i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.3 Übertragung der § 6b EStG-Rücklage und Kapitalkonto nach § 15a EStG

Gem. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Bei der Bestimmung des Kapitalkontos des Kommanditisten i. S. des § 15a Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.3 Formwechsel und Sperrfristverstöße

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht (sog. Anteilstausch nach § 21 UmwStG ), sind im Nachgang bestimmte Sperr-, Beobachtungs-, und Meldefristen zu beachten. Nach § 22 Abs. 2 UmwStG entsteht ein sog. Einbringungsgewinn II, wenn die unter dem gemeinen Wert eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 3 Vorgänge auf der ­Vermögensebene

Im Rahmen der Überschusseinkünfte führen Zuflüsse auf der Vermögensebene grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dies gilt z. B. für die Rückzahlung eines Darlehensbetrags oder für Einnahmen aus der Veräußerung von einkunftsrelevant genutzten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, GmbH-Beteiligungen, Pkw etc.), die der Steuerpflichtige veräußert. Eine Ausnahme gilt aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gilt nach § 34a Abs. 1 EStG nur für Gewinne, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit stammen, durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt werden und von Einzelunternehmern, natürlichen Personen als Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften sowie von persönlich haftenden Gesells...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.3 Änderungen im Investmentsteuerrecht

Mit dem Standortfördergesetz (Stand Regierungsentwurf v. 3.11.2025) sollen insbesondere die investmentsteuerlichen Rahmenbedingungen (durch Anpassungen bei den Anlagemöglichkeiten von Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften) verbessert sowie Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) und direk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.2.2 Betriebsausgabenabzug bei Zinsswap-Geschäften

Insbesondere bei vorgelagerten Zinsswap-Aufwendungen stellt sich bei der Beurteilung der steuerlichen Abzugsfähigkeit grundsätzlich die Frage der betrieblichen Veranlassung. Der BFH fordert für eine betriebliche Veranlassung eine hinreichend enge Verknüpfung zwischen dem zinssichernden Swap und dem abzusichernden betrieblichen Zinsänderungsrisiko. Dafür spreche regelmäßig, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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