Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kapitalersetzendes Darlehen

Rn. 216 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vor der Einführung der AbgSt wurden grundsätzlich nur laufende Erträge besteuert. Mit der Gesetzesänderung sollte jedoch erreicht werden, dass nun alle Wertveränderungen steuerlich vollständig erfasst werden. Entsprechend sind auch Veräußerungsgewinne aus dem ab dem VZ 2009 erworbenen KapVerm grundsätzlich und unabhängig von der Haltedauer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Stückzinsen

Rn. 1370 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die Regelung von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG fallen auch vereinnahmte Stückzinsen. Zur zeitlichen Anwendung s § 52 Abs 28 S 16 Hs 2 u S 15 EStG. Werden bei festverzinslichen Wertpapieren, die im Laufe eines Zinszahlungszeitraumes veräußert werden, mit der Veräußerung von Zinsscheinen auch die dazugehörigen Schuldverschreibungen veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzinstrument

Rn. 1311 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter dem Begriff des Finanzinstruments werden allgemein alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen verstanden, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Das Finanzinstrument wird aber von dem Begriff des Termingeschäfts dominiert, hat somit keine eigenständige Bedeutung. Nach d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

von Glasenapp, Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Einkünfte aus KapVerm; BB 2008, 360; Schmitt, Die neue Besteuerung der KapErtr – Systemwechsel hin zur AbgSt, Stbg 2009, 55; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Jachmann-Michel, Zur AbgSt: Erste Rspr-Linien und offene Fragen, StuW 2018, 9; Krumm, Die Steuerbarkeit privater Vermögensverluste: G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ähnliche Beteiligungen

Rn. 1245 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter ähnliche Beteiligungen fallen nach der Gesetzesbegründung Anteile an Vorgesellschaften, die nach Abschluss des Vertrags zur Errichtung einer KapGes vor Eintragung in das Handelsregister bestehen (BT-Drucks 16/4841, 55). Vorgesellschaften sind bereits körperschaftlich strukturiert und fallen somit unter den Begriff der Körperschaften ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1313 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 3 EStG unterliegen nicht der KapSt und sind daher vom StPfl zu deklarieren (§ 32d Abs 3 EStG) und mit einem Steuersatz von grds 25 % nach § 32d Abs 1 EStG zu besteuern. Die Erträge unterliegen der Verlustbeschränkung des § 20 Abs 6 EStG. Rn. 1314 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Devisentermingeschäft

Rn. 1317 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Devisentermingeschäfte können die Verpflichtung der Vertragsparteien zum Gegenstand haben, zwei vereinbarte Währungsbeträge zu einem zukünftigen Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Terminkurs auszutauschen. Devisentermingeschäfte können nach dem Willen der Vertragsparteien aber auch ausschließlich auf die Erzielung eines Differenzau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rn. 1260 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG fällt die Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen. Dieses setzt voraus, dass ein Dividendenanspruch noch nicht entstanden ist. Liegt bereits ein Gewinnverwendungsbeschluss vor und ist der Anspruch auf Auszahlung einer Dividende somit entstanden, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausübung oder Veräußerung

Rn. 1473 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Bezugsrecht kann aber auch von dem Aktionär selber ausgeübt werden. Hierdurch wird nach den allg Regeln die junge Aktie angeschafft. Die Ausübung des Bezugsrechts ist nicht als Veräußerung des Bezugsrechts anzusehen. Übt der StPfl das Bezugsrecht aus, wird die junge Aktie zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Bezugsrechte nach § 186 AktG, §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Swaps

Rn. 1319 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Swap (auf Deutsch "Tausch") ist ein Geschäft, bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins oder Renditevorteil zu erzielen. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zum Austausch von Zahlungsströmen. Beim Zinsswap tauschen die Vertragspartner in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ausscheiden eines Gesellschafters

Rn. 218 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Scheidet ein Gesellschafter durch Veräußerung seines Anteils aus dem Betrieb ganz oder teilweise aus, ist der auf ihn entfallende Unterschiedsbetrag im Wj des Ausscheidens dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Die Ausführungen zum Ausscheiden oder Veräußerung des WG (s Rn 215–217) gelten hier entsprechend. Rn. 219 Stand: EL 171 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bron/Seidel, Missglückte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalmaßnahmen durch § 20 Abs 4a EStG, DStZ 2009, 268; Bron/Seidel, Die Besteuerung von Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a EStG) nach dem JStG 2010, BB 2010, 2599; Haisch/Helios, Corporate Actions und AbgSt, Ubg 2010, 123; Fölsing, Aktiensplits: Was Depotbanken keinesfalls dürfen, DStR 2014, 1342; Bron, Aktuelle Entwicklung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Dividendenscheine

Rn. 1261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine dienen der Auszahlung der Div...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bha) Privates Darlehen

Rn. 1376 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit des Verzichts nicht ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Rn. 1378 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, Abs 2 S 2 EStG zu besteuern ( BFH v 25.10.2022, VIII R 1/19, BStBl II 2023, 252). Die Rückzahlung stellt in voller Höhe eine Einnahme iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG dar, und diese ist nicht in einen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG zu besteuernden Zinsanteil ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Veräußerung durch den Inhaber des Stammrechts

Rn. 1264 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Veräußerung des Dividendenscheins oder sonstigen Anspruchs muss durch den Inhaber des Stammrechts erfolgen. Wird ein (isoliert) erworbener Dividendenschein weiterveräußert, so wird diese Veräußerung nicht von § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst. Der Nießbraucher oder Pfandgläubiger am Stammrecht ist nicht dessen Inhaber. Somit wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Steuererhebung

Rn. 1274 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen oder sonstigen Ansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Die Dividende unterliegt – bei Einlösung des Dividendenscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und somit dem KapSt-Einbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung private...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1380 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Als Veräußerung gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insb Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725 ff) erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausländische Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse

Rn. 1478 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die zugeteilten Anteile müssen von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse herrühren, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat. Diese Einschränkung auf ausländische Subjekte erfolgte mit dem JStG 2020 v 28.12.2020, BStBl I 2020, 3096 mit Wirkung zum 01.01.2021. Zuvor waren auch Inlandsfälle von der Norm umfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme (§ 20 Abs 4a S 6 EStG)

Rn. 1482 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit der Kapitalmaßnahme iSv § 20 Abs 4a S 1–5 EStG ankommt, regelt § 20 Abs 4a S 6 EStG, dass auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des StPfl abzustellen ist. Nach der Gesetzesbegründung stellt diese Regelung eine Vereinfachungsregel zur Ermittlung des steuerlich relevanten Zeitpunkts einer Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abtretung

Rn. 1333 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wird bei einem partiarischen Darlehen die Forderung entgeltlich abgetreten, so ist ein sich daraus ergebender Gewinn nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG der Besteuerung zu unterziehen. Die Ausführungen zu Veräußerungen an Dritte (dazu s Rn 1329) gelten hier entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zinsscheine und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung

Rn. 1278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG fällt die Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung. Die Einordnung, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG einschlägig ist, hängt auch von der Fälligkeit der Zinszahlung ab. Die Fälligkeit erg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1390 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 12 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt von KapSt hat dabei grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 43 Abs 5 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hensell/Reibis, Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit und GewSt-Barkeit von Veräußerungsgewinnen bei geschlossenen Fonds – Anmerkung zu BFH v 26.06.2007, IV R 49/04 und BFH v 31.05.2007, IV R 17/05, DStR 2008, 87; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349; Becker, Verkäufe über eBay – neue Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 20 Abs 4a S 3, 4 u 7 EStG nicht einschlägig

Rn. 1480 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 5 EStG ist nur nachrangig einschlägig, dh, es liegen keine Fälle des § 20 Abs 4a S 3 u 4 EStG (Ausübung von Bezugsrechten) oder § 20 Abs 4a S 7 EStG (Abspaltung, spinn-off) vor.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1484 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 7 EStG, eingeführt durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, erweitert den Anwendungsbereich der § 20 Abs 4a S 1 u 2 EStG auf Abspaltungen. Nach der Gesetzesbegründung entspricht dies der Zielsetzung, die AbgSt für StPfl und die Kreditinstitute als steuerabführende Stellen praktikabel auszugestalten. Durch di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zinsscheine

Rn. 1281 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zinsscheine, gesetzlich geregelt in § 803 BGB, sind Urkunden (Wertpapiere), die ihrem Inhaber einen Zinsanspruch in einer bestimmten Höhe gewähren. Zinsscheine werden idR als Bogen zusammen mit der Schuldverschreibung ausgegeben, wobei der Bogen für jede Zinsrate einen eigenen Coupon enthält. Der fällige Zinsbetrag wird nur gegen Einreichu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zweck des § 15 EStG

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 15 EStG regelt abschließend, iVm den §§ 16, 17 EStG, was zu den in § 2 Abs 1 Nr 2 EStG genannten Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört. § 15 EStG erfasst die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, klarstellend ergänzt durch § 16 EStG für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne und konstitutiv ergänzt durch § 17 EStG für Veräußerungsgewinne aus be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1393 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abtretung

Rn. 1396 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Abtretung oder auch Zession genannt ist die vertragliche Übertragung einer Forderung v alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar), § 398 BGB. Es handelt sich um den Austausch des Gläubigers durch Rechtsgeschäft ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung. Die Abtretung kann nach § 20 Abs 2 S 2 EStG nur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolge

Rn. 1487 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abweichend von den §§ 13 und 15 UmwStG besteht kein Antragserfordernis für die Fortführung der AK. Die AK sind entsprechend dem Umtauschverhältnis laut Spaltungsvertrag oder -plan aufzuteilen. Sofern dieser nicht bekannt ist, ist entsprechend der bisherigen Praxis das rechnerische Splittingverhältnis maßgebend (s BMF v 19.05.2022, BStBl I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1343 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG, somit Hypotheken (dazu s Rn 545), Grundschulden (dazu s Rn 551) und Rentenschulden (dazu s Rn 557), erfasst. Die Übertragung einer Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung. Dadurch geht die Hypothek automatisch auf den Inhaber der Forderung über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anteilstausch bei bestimmten Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a S 1 EStG)

Rn. 1454 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 4a S 1 EStG bestimmt, dass der Anteilstausch von Beteiligungen an Körperschaften, Vermögensmassen oder Personenvereinigungen, der aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen vollzogen wurde und sofern das Besteuerungsrechts Deutschlands für die erhaltenen Anteile weiterhin bestehen bleibt, keine Besteuerung nach sich zieht. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einlösung

Rn. 1394 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff der Einlösung bezieht sich grundsätzlich auf die Erfüllung einer verbrieften sonstigen Kapitalforderung iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG durch Zahlung des geschuldeten Geldbetrags unter gleichzeitiger Rückgabe der über die Kapitalforderung ausgestellten Urkunde (BFH v 20.11.2018, VIIIR 37/15, BStBl II 2019, 507). Er ist zwar nicht auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens bei einer stillen Gesellschaft

Rn. 1398 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG zählt auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthaben bei einer stillen Gesellschaft zu den Einkünften aus KapVerm. Ausführlich dazu s Rn 1331. Rn. 1399 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zu den Einkünften aus KapVerm gehören auch … der Gewinn aus der Veräußerung von … (§ 20 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 1211 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch stets der Gewinn aus der Veräußerung der Kapitalanlage. Lediglich in § 20 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG wird bei einem Termingeschäft neben der Veräußerung (§ 20 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG) an den Differenzausgleich bzw an den erlangten Geldbetrag oder Vorteil sowie in § 20 Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1354 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S Nr 6 S 1 EStG bestimmt, dass die Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG der Besteuerung unterliegt. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers, insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, abgetreten werden, sowie Verträge, durch die ein Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG)

Rn. 1297 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG, wenn die dazugehörigen Anteilsrechte oder Schuldverschreibungen nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind. Hierdurch werden Üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung

Rn. 1215 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 EStG knüpft im Wesentlichen an eine Veräußerung der Kapitalanlage an. Darüber hinaus wird die Veräußerung durch die in § 20 Abs 2 S 2–5 EStG genannten Ersatztatbestände erweitert, s Rn 1393 ff. Hierdurch soll eine umfassende steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen in Zusammenhang von Übertragungen von Kapitalanlagen errei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Differenzausgleich oder Erlangung eines Geldbetrages bzw Vorteils durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG)

bba) Differenzausgleich Rn. 1308 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Differenzausgleich, auch Barausgleich oder Cash Settlement genannt, ist die Vereinbarung unter den Parteien, auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts zu verzichten und stattdessen im Zeitpunkt der Durchführung des Termingeschäfts lediglich die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Tausch

Rn. 1219 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Tausch von Wertpapieren gegen andere Wertpapiere stellt grundsätzlich eine stpfl Veräußerung dar, soweit nicht die weiteren Voraussetzungen des § 20 Abs 4a S 1 ff EStG oder des UmwStG vorliegen. In folgenden Fällen ist hingegen kein stpfl Tausch anzunehmen (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 67 ff): Umwandl...mehr