Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (allgemein):

von Glasenapp, Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Einkünfte aus KapVerm; BB 2008, 360; Schmitt, Die neue Besteuerung der KapErtr – Systemwechsel hin zur AbgSt, Stbg 2009, 55; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Jachmann-Michel, Zur AbgSt: Erste Rspr-Linien und offene Fragen, StuW 2018, 9; Krumm, Die Steuerbarkeit privater Vermögensverluste: G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung

Rn. 1479 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Dem StPfl müssen Anteile zugeteilt worden sein, ohne dass eine Gegenleistung zu erbringen ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Aktien von einer AG oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und diese nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel stammen, sogenannte Bonus- oder Freiakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG 2018, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG 2018 und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG 2018. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG 2018 sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Schuldverschreibung

Rn. 1279 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Zinsscheine oder die Zinsforderungen müssen mit Schuldverschreibungen im Zusammenhang stehen. Bei einer verbrieften Inhaberschuldverschreibung wird eine Urkunde ausgestellt, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (s § 793 BGB). Diese Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genannt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Übertragung wertloser Anteile ohne Gegenleistung

Rn. 1220 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine entgeltliche Anteilsübertragung gemäß § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH v 29.09.2020, VIII R 9/17; BFH v 12.06.2018, VIII R 32/16, BStBl II 2019, 221 Rz 14).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolge

Rn. 1481 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 4a S 5 Hs 1 EStG bestimmt, dass der Ertrag der Anteile mit null Euro anzusehen ist und die AK dieser Anteile ebenfalls mit null Euro anzusetzen sind. Dieses bezweckt, dass der Wertzuwachs der zugeteilten Anteile unversteuert bleibt. Jedoch wird im Falle der Veräußerung dieser Anteile der volle Veräußerungspreis (abzüglich Veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Zinsforderungen

Rn. 1282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurden Zinsansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung einer Zinsforderung iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG vor, wenn der Zinsanspruch durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Die Veräußerung sonstiger Rechte, die keine Zinsforderungen sind, zB Optionsrechte, sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Differenzausgleich oder Erlangung eines Geldbetrages bzw Vorteils durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG)

bba) Differenzausgleich Rn. 1308 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Differenzausgleich, auch Barausgleich oder Cash Settlement genannt, ist die Vereinbarung unter den Parteien, auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts zu verzichten und stattdessen im Zeitpunkt der Durchführung des Termingeschäfts lediglich die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veräußerung von Kapitalanlagen (§ 20 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 1210 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 EStG enthält eine Aufzählung von Veräußerungsfällen von Kapitalanlagen. Dabei wird die Systematik des § 20 Abs 1 EStG angewandt. Nach Einschätzung des Gesetzgebers bedurfte es einer umfassenden Aufzählung der einzelnen Geschäftsvorfälle, um zu gewährleisten, dass die KapErtr auszahlenden Stellen – vor allem Kreditinstitute –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anteilstausch mit Barkomponente (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Rn. 1462 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Erhält der StPfl in den Fällen des Anteilstausches nach § 20 Abs 4a S 1 EStG zusätzlich zu den Anteilen eine Gegenleistung, sogenannte Barkomponente, so gilt diese insoweit als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Daneben findet aber auch noch die Regelung des § 20 Abs 4a S 1 EStG Anwendung, wonach die AK der hingegebenen Anteile die AK der er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland

Rn. 1457 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4a S 1 EStG ist weitere Voraussetzung, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist oder die Mitgliedstaaten der EU bei einer Verschmelzung Art 8 der RL 2009/133/EG, ABl L 310 v 25.11.2009, S 34 (Fusio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung in einem öffentlichen Schuldbuch eingetragenen Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 3 EStG)

Rn. 1299 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 3 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG auch bei der Abtretung von Zinsansprüchen aus Geldbuchforderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind. Ein öffentliches Schuldbuch ist ein öffentliches Register, in das Darlehensforderungen gegen die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Gemeinden) eingetrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1249 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1229 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Gewinn iSd § 20 Abs 2 EStG wird nach den Regeln des § 20 Abs 4 EStG ermittelt (s Rn 1420ff). Für den Fall des Tauschs von Anteilen gelten die besonderen Regeln des § 20 Abs 4a EStG (s Rn 1450ff). Rn. 1230–1234 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1353 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Veräußerung von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG (hinsichtlich Altverträge s Rn 562 ff und hinsichtlich Neuverträge s Rn 576ff) erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Differenzausgleich

Rn. 1308 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Differenzausgleich, auch Barausgleich oder Cash Settlement genannt, ist die Vereinbarung unter den Parteien, auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts zu verzichten und stattdessen im Zeitpunkt der Durchführung des Termingeschäfts lediglich die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis des Basiswerts in Geld au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Thesaurierende Fonds

Rn. 264 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Erträge thesaurierender Fonds werden am Geschäftsjahresende nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt. Hier ist zwischen den ausschüttungsgleichen Erträgen und den Erträgen aus bestimmten Veräußerungen, Termingeschäften und Stillhalterprämien zu unterscheiden. Fondsebene: Ausschüttungsgleiche Erträge (Thesaurierungserträge) gelten wie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) KapSt-Einbehalt/AbgSt

Rn. 276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Regelungen zum KapSt-Einbehalt in § 7 InvStG 2004 für Erträge aus Investmentfonds gelten für inländische Fonds und ausländische Fonds, die in inländischen Depots verwahrt werden. Durch die Einbeziehung ausländischer Dividenden und die Anrechnung ausländischer Steuern bei inländischen Depots werden Veranlagungen zur ESt bei den Anlegern ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen der Besteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung von Inhaberwahlrechen

Rn. 1466 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG mit Inhaberwahlrecht gehören insbesondere sogenannte Wandelanleihen oder Umtauschanleihen, nicht jedoch Optionsanleihen. Bei einer Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung iSd § 221 AktG) besitzt der Inhaber das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist die Anleihe in eine bestimmte Anzahl v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn aus Termingeschäft

Rn. 1310 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für den Gewinn aus Termingeschäft enthält § 20 Abs 4 S 5 EStG eine spezielle Regelung (s Rn 1441). Danach ist der Gewinn der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Ausgangspunkt is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Stückzinsen

Rn. 1370 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter die Regelung von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG fallen auch vereinnahmte Stückzinsen. Zur zeitlichen Anwendung s § 52 Abs 28 S 16 Hs 2 u S 15 EStG. Werden bei festverzinslichen Wertpapieren, die im Laufe eines Zinszahlungszeitraumes veräußert werden, mit der Veräußerung von Zinsscheinen auch die dazugehörigen Schuldverschreibungen veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bron/Seidel, Missglückte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalmaßnahmen durch § 20 Abs 4a EStG, DStZ 2009, 268; Bron/Seidel, Die Besteuerung von Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a EStG) nach dem JStG 2010, BB 2010, 2599; Haisch/Helios, Corporate Actions und AbgSt, Ubg 2010, 123; Fölsing, Aktiensplits: Was Depotbanken keinesfalls dürfen, DStR 2014, 1342; Bron, Aktuelle Entwicklung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bha) Privates Darlehen

Rn. 1376 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit des Verzichts nicht ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ähnliche Beteiligungen

Rn. 1245 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter ähnliche Beteiligungen fallen nach der Gesetzesbegründung Anteile an Vorgesellschaften, die nach Abschluss des Vertrags zur Errichtung einer KapGes vor Eintragung in das Handelsregister bestehen (BT-Drucks 16/4841, 55). Vorgesellschaften sind bereits körperschaftlich strukturiert und fallen somit unter den Begriff der Körperschaften ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insbesondere Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725ff) erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1313 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 3 EStG unterliegen nicht der KapSt und sind daher vom StPfl zu deklarieren (§ 32d Abs 3 EStG) und mit einem Steuersatz von grds 25 % nach § 32d Abs 1 EStG zu besteuern. Die Erträge unterliegen der Verlustbeschränkung des § 20 Abs 6 EStG. Rn. 1314 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Devisentermingeschäft

Rn. 1317 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Devisentermingeschäfte können die Verpflichtung der Vertragsparteien zum Gegenstand haben, zwei vereinbarte Währungsbeträge zu einem zukünftigen Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Terminkurs auszutauschen. Devisentermingeschäfte können nach dem Willen der Vertragsparteien aber auch ausschließlich auf die Erzielung eines Differenzau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1380 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Als Veräußerung gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1390 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 12 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt von KapSt hat dabei grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 43 Abs 5 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rn. 1260 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG fällt die Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen. Dieses setzt voraus, dass ein Dividendenanspruch noch nicht entstanden ist. Liegt bereits ein Gewinnverwendungsbeschluss vor und ist der Anspruch auf Auszahlung einer Dividende somit entstanden, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausübung oder Veräußerung

Rn. 1473 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Bezugsrecht kann aber auch von dem Aktionär selber ausgeübt werden. Hierdurch wird nach den allgemeinen Regeln die junge Aktie angeschafft. Die Ausübung des Bezugsrechts ist nicht als Veräußerung des Bezugsrechts anzusehen. Übt der StPfl das Bezugsrecht aus, wird die junge Aktie zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Bezugsrechte nach § 186 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Swaps

Rn. 1319 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Swap (auf Deutsch "Tausch") ist ein Geschäft, bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins oder Renditevorteil zu erzielen. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zum Austausch von Zahlungsströmen. Beim Zinsswap tauschen die Vertragspartner in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Dividendenscheine

Rn. 1261 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine dienen der Auszahlung der D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Veräußerung durch den Inhaber des Stammrechts

Rn. 1264 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Veräußerung des Dividendenscheins oder sonstigen Anspruchs muss durch den Inhaber des Stammrechts erfolgen. Wird ein (isoliert) erworbener Dividendenschein weiterveräußert, so wird diese Veräußerung nicht von § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst. Der Nießbraucher oder Pfandgläubiger am Stammrecht ist nicht dessen Inhaber. Somit wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Steuererhebung

Rn. 1274 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen oder sonstigen Ansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Die Dividende unterliegt – bei Einlösung des Dividendenscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und somit dem KapSt-Einbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ausscheiden eines Gesellschafters

Rn. 218 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Scheidet ein Gesellschafter durch Veräußerung seines Anteils aus dem Betrieb ganz oder teilweise aus, ist der auf ihn entfallende Unterschiedsbetrag im Wj des Ausscheidens dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Die Ausführungen zum Ausscheiden oder Veräußerung des WG (s Rn 215–217) gelten hier entsprechend. Rn. 219 Stand: EL 171 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme (§ 20 Abs 4a S 6 EStG)

Rn. 1482 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit der Kapitalmaßnahme iSv § 20 Abs 4a S 1–5 EStG ankommt, regelt § 20 Abs 4a S 6 EStG, dass auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des StPfl abzustellen ist. Nach der Gesetzesbegründung stellt diese Regelung eine Vereinfachungsregel zur Ermittlung des steuerlich relevanten Zeitpunkts einer Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abtretung

Rn. 1333 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wird bei einem partiarischen Darlehen die Forderung entgeltlich abgetreten, so ist ein sich daraus ergebender Gewinn nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG der Besteuerung zu unterziehen. Die Ausführungen zu Veräußerungen an Dritte (dazu s Rn 1329) gelten hier entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einlösung

Rn. 1394 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff der Einlösung bezieht sich grundsätzlich auf die Erfüllung einer verbrieften sonstigen Kapitalforderung iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG durch Zahlung des geschuldeten Geldbetrags unter gleichzeitiger Rückgabe der über die Kapitalforderung ausgestellten Urkunde (BFH v 20.11.2018, VIIIR 37/15, BStBl II 2019, 507). Er ist zwar nicht auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zinsscheine und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung

Rn. 1278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG fällt die Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung. Die Einordnung, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG einschlägig ist, hängt auch von der Fälligkeit der Zinszahlung ab. Die Fälligkeit erg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Rn. 1218 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge können tauschähnliche Vorgänge sein, wenn zB in eine PersGes WG oder BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dagegen stellt die Einlage von WG oder BV ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (zB in Rücklagen) keine Veräußerung dar (dazu BFH v 24.01.2008, IV R 37/06, BStBl II 2011, 617).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1354 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S Nr 6 S 1 EStG bestimmt, dass die Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG der Besteuerung unterliegt. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers, insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, abgetreten werden, sowie Verträge, durch die ein Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 20 Abs 4a S 3, 4 u 7 EStG nicht einschlägig

Rn. 1480 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 4a S 5 EStG ist nur nachrangig einschlägig, dh, es liegen keine Fälle des § 20 Abs 4a S 3 u 4 EStG (Ausübung von Bezugsrechten) oder § 20 Abs 4a S 7 EStG (Abspaltung, spinn-off) vor.mehr