Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Ergänzungsbilanz / 3.1.2 Positive Ergänzungsbilanz

Im Falle des entgeltlichen Erwerbs eines Gesellschaftsanteils ist in der Ergänzungsbilanz das Kapitalkonto des Veräußerers in der Gesellschaftsbilanz auf den Anschaffungspreis zu berichtigen. So sind insbesondere die Erwerbsaufwendungen des neuen Gesellschafters, soweit diese den Buchwert seines Kapitalkontos in der Bilanz der Gesellschaft übersteigen (positiver Unterschieds...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

Um eine doppelte Besteuerung mit Körperschaftsteuer zu vermeiden, sieht § 8b KStG die Steuerbefreiung für Beteiligungserträge bzw. für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen vor. Doch hierzu musste wegen EU-rechtlicher Vorgaben[1] nachgebessert und die Besteuerung inländischer Streubesitzdividenden an die Besteuerung ausländischer Bezüge angepasst werden. Zudem traten in der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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GmbH 2 Go (Teil 32): Die Im... / 2. GmbH

In der GmbH beträgt die Belastung auf Gesellschaftsebene 2026 und 2027 15 % KSt zzgl. 5,5 % SolZ, also 15,825 % und wird ab dem Jahr 2028 sukzessive um 1 % pro Jahr bis auf einen Basissteuersatz von 10 % absinken. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH auf die Vermietung von Immobilien, kann der Steuerbefreiungstatbestand der erweiterten GewSt-Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewSt) i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 4 und 5 GewStG)

Rz. 41 Die Verlustverrechnung findet auf der Ebene der Mitunternehmer statt. Nach § 10a S. 4 GewStG ist der sich im Entstehungsjahr für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende Fehlbetrag den Mitunternehmern entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag zuzurechnen. Maßgebend ist der Gewinnverteilungsschlüssel des Entstehungsjahrs. Für...mehr

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Steuerneutrale Übertragung ... / II. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften im Privatvermögen

Verkauft eine Privatperson Aktien, die sie in einem privaten Aktiendepot hält, löst dies grundsätzlich Kapitalertragsteuer i.H.v. von 25 % auf den erwirtschafteten Gewinn aus (vgl. § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Außerdem kommen weitere Abgaben wie der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. die Kirchensteuer hinzu. Dies gilt sowohl für den Verkauf und die G...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Sachwertabfindung

Der weichende Miterbe kann auch mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermö...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen

Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermögen d...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.4 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann grundsätzlich angenommen oder ausgeschlagen werden; die Ausschlagung ist nach Annahme ausgeschlossen.[1] Eine gesetzliche Ausschlagungsfrist – wie sie für die Erbschaft gem. § 1944 BGB vorgesehen ist – besteht für das Vermächtnis nicht. Die Ausschlagung ist jedoch wie erwähnt ausgeschlossen, sobald das Vermächtnis angenommen wurde. Die Annahme kann ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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Steuerneutrale Übertragung ... / IV. Steuerneutrale Übertragung privat gehaltener Aktien auf eine Trading-GmbH

Vor dem Hintergrund der teils erheblichen Steuervorteile, die sich in einer Trading GmbH für den Verkauf von Aktienanteilen ergeben können, stellt sich nun die Frage, ob ein Privatanleger mit privatem Aktiendepot seine gehaltenen Anteile auf eine Trading GmbH steuerneutral übertragen kann, ohne eine Besteuerung des Vorganges auszulösen, um die übertragenen Anteile anschließe...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Die Vorschrift erfasst nur Anteile im Privatvermögen. Die Gewinne unterliegen dem Teileinkünfteverfahren. § 17 EStG ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.3 Ausscheiden aus einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft unter Mitnahme eines Einzelwirtschaftsguts = echte Realteilung

Unabhängig von der Bezeichnung (echte/unechte Realteilung) gelten die Realteilungsregeln des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, wenn im Zuge der Auseinandersetzung Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Ob eine echte oder unechte Realteilung vorliegt, richtet sich danach, ob die Mitunternehmerscha...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Ein Mischnachlass liegt vor, wenn der Erblasser sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen hinterlässt. Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmä...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einer bestimmten Person – dem Vermächtnisnehmer – einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne diese Person als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er is...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss die Buchwerte des Erblassers nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fortführen....mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.2 Steuerliche Behandlung des Spitzen-oder Wertausgleichs

Werden die zugeteilten Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen überführt, ist die Buchwertfortführung auch zwingend, wenn ein Spitzenausgleich gezahlt wird. Bei Zahlung eines Spitzenausgleichs kommt es allerdings zu einer partiellen Gewinnrealisierung und damit zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven. Der Spitzenausgleich führt nach der Rechtsprechung des BFH[...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.1 Buchwertfortführungsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen, wenn er den Betrieb fortführt und selbst die Voraussetzungen der §§ 1 ff. HGB erfü...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich (Abfindung → steuerlich Veräußerung) oder unentgeltlich (keine Abfindung → steuerlich Schenkung) geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußeru...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.3 Rechtsfolgen der Ausschlagung

Die Ausschlagung der Erbschaft[1] hat zur Folge, dass der Erbanfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt[2] und die Erbschaft dann demjenigen anfällt, der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft also demjenigen an, der "an der Reihe" gewesen wäre, wenn der Ausschlagende zum Zeitpu...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat des BFH aus, dass es bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb un...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.4 Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs

Geht ein gewerbliches, freiberufliches oder land- und forstwirtschaftliches Unternehmen im Erbgang auf den Alleinerben über, wird dieser Unternehmer, und zwar unabhängig davon, wie lange er den Betrieb nach dem Erbfall fortführt. Auch wenn der Erbe das geerbte Unternehmen alsbald veräußert oder aufgibt, hat er zunächst doch die Eigenschaft eines Unternehmers erlangt. Ein Ver...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.2 Personelle Teilauseinandersetzung

Die persönliche oder personelle Teilauseinandersetzung ist zu unterscheiden von der gegenständlichen/sachlichen Teilauseinandersetzung, bei der nur bestimmte Nachlassgegenstände verteilt werden, die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft aber unverändert bleibt. Eine persönliche/personelle Teilauseinandersetzung liegt vor, wenn nur ein oder einige Miterben aus der ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung ohne Ausgleichszahlung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil (z. B. ein Grundstück oder einen Geldbetrag) zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch nach § 1941 BGB in einem Erbvertrag angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnis...mehr

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Steuerneutrale Übertragung ... / III. Steuerliche Vorteile der Trading-GmbH

Anders legt sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften dar, wenn eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine vermögensverwaltende GmbH (in diesem Kontext oft auch Trading-GmbH oder Aktien-GmbH genannt), mit Aktien handelt und diese gewinnbringend verkauft. Grundsätzlich hat eine GmbH als eigenständiges Steuersubjekt selbstständig ihre Gewinne zu versteuern. Dabei fallen im Regelfall ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.1 Allgemeines

Rz. 19 Hat der übernehmende Rechtsträger Anteile an der übertragenden Körperschaft im Zeitraum zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem Zeitpunkt der Eintragung in das öffentliche Register angeschafft, ist nach § 5 Abs. 1 Alt. 1 UmwStG das Übernahmeergebnis so zu ermitteln, als wären die Anteile von ihm am steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft worden. G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Ermittlung des Übernahmeergebnisses beim übernehmenden Rechtsträger ist im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person in § 4 Abs. 4 bis 7 UmwStG geregelt. § 5 UmwStG enthält Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses für Anteile an der übertragenden Körperschaft, die zum steuerlichen Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Voraussetzung für die Bilanzierung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist, dass dem Eigentümer die wesentlichen Rechte an dem Anteil zustehen (s. Rz. 39b). Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach ständiger Rechtsprechung auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.5 Erhöhung des Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem eingebrachten Wirtschaftsgut

Rz. 522 § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt nach S. 5 nicht, soweit durch die Übertragung im Wege der verdeckten Einlage der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht; in diesen Fällen ist der Teilwert anzusetzen. Das gilt nach S. 6 auch, soweit zu einem späteren Zeitpunkt innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.2 Anwendungsbereich

Rz. 516 Für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Mitunternehmer aus seinem Betriebsvermögen auf die Mitunternehmerschaft bestehen drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen[1]:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.1 Anschaffungskosten beim Tausch

Rz. 162 Unter einem Tausch ist die Veräußerung eines Wirtschaftsguts gegen ein Entgelt zu verstehen, das nicht in Geld, sondern in einer anderen Gegenleistung besteht. Auf den Tausch finden nach § 480 BGB die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist der Tausch als normaler Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang aufseiten des Übertragenden ein g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.8 Anschaffungskosten bei Ersatzbeschaffungen

Rz. 194 Für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter oder Reinvestitionswirtschaftsgüter enthalten § 6b EStG und R 6b.2 EStR 2012 ein Bewertungswahlrecht: Die neu angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen nicht mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, vielmehr können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich des übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.6 Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 352 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die als Finanzanlagen zum Anlagevermögen gehören, werden als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bewertet. Für sie gilt die Vermutung, dass ihr Teilwert den Anschaffungskosten entspricht, auch wenn bereits viele Jahre seit dem Erwerb vergangen sind.[1] Eine Teilwertabschreibung verlangt daher vom Stpfl. den Nachweis, dass der Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.6 Virtuelle Währungen / Kryptowerte

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 3. Erlass der Kirchensteuer auf außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und Veräußerungsgewinne i.S.d. § 17 EStG

Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und der Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens (§ 17 EStG) gehen über die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage in den Anknüpfungspunkt für die Kirchensteuer als Zuschlagsteuer ein. Beraterhinweis Für den Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG wird hierfür sogar die Anwendung des Teileinkünft...mehr