Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinne aus Veräußerungen von Dividenden- und Zinsscheinen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolge

a) Ausübung des Bezugsrechts Rn. 1474 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Werden neue Aktien angeschafft, so geht das Bezugsrecht auf die neuen Anteile über. Nach § 20 Abs 4a S 4 EStG werden aber iRd Ermittlung der AK der neuen Anteile das Bezugsrecht mit null Euro bewertet, soweit die Anteile nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden. Die AK der Altanteile werden nicht durch das Bezugsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinne aus Veräußerungen oder Aufgabe von Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtspositionen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1385 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung

1. Struktur Rn. 1200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinne aus Veräußerungen von Hypotheken, Grundschulden und Renten iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG) Rn. 1459 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne aus Termingeschäften und aus Veräußerungen von Finanzinstrumenten (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ausübung von Wandlungs- oder Andienungsrechten (§ 20 Abs 4a S 3 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1464 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG können so ausgestaltet sein, dass dem Inhaber das Recht zugesprochen wird, bei Fälligkeit anstelle einer Zahlung eines Geldbetrages die Lieferung bzw die Andienung eines Wertpapieres zu verlangen. Hierdurch wird nach § 20 Abs 2 S 2 EStG (Einlösung der Kapitalforderung) eine Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinne aus Veräußerungen von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG)

ca) Als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzinstrument Rn. 1311 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter dem Begriff des Finanzinstruments werden allgemein alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen verstanden, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Das Finanzinstrument wird aber von dem Begriff des Termingeschäfts domi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Finanzinnovationen

Rn. 1364 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Finanzinnovation ist ein Sammelbegriff für Wertpapiere und Kapitalforderungen. Hierbei werden die Ausgestaltungsmerkmale (zB Laufzeit, Verzinsung oder Kapitalrückgabe) in bestimmter Weise verändert, dh, dass zB kein fester, sondern ein variabler Zinssatz vereinbart wird sowie die Vergütung oder die Rückzahlung von einem Ereignis abhängig g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veräußerung oder Ausübung von Bezugsrechten (§ 20 Abs 4a S 4 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1471 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 4 EStG enthält eine Erleichterung für Kreditinstitute bei der Bewertung von sogenannten Bezugsrechten. Erhöht eine AG, eine GmbH oder eine ausländische KapGes ihr Grund- bzw Stammkapital gegen Einlage, erwirbt der Anteilseigner durch Gewährung der Bezugsrechte einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rn. 1 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (SeeschifffahrtsanpassungsG) v 09.09.1998, BStBl 1998, 1158 (BGBl I 1998, 2860) ist mit dem § 5a EStG eine pauschale Gewinnermittlung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in Abhängigkeit der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendungsfälle von Termingeschäften

ea) Optionsrechte Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung des Bezugsrechts

Rn. 1474 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Werden neue Aktien angeschafft, so geht das Bezugsrecht auf die neuen Anteile über. Nach § 20 Abs 4a S 4 EStG werden aber iRd Ermittlung der AK der neuen Anteile das Bezugsrecht mit null Euro bewertet, soweit die Anteile nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden. Die AK der Altanteile werden nicht durch das Bezugsrecht gekürzt. Da sowohl die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Sonstige Ansprüche

Rn. 1262 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wurden Dividendenansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung eines sonstigen Anspruchs iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG vor, wenn der Anspruch Gewinnausschüttung durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Rn. 1263 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1328 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen, erfasst. Es muss sich somit entweder um eine typische (echte) stille Gesellschaft (dazu s Rn 478) oder ein partiarisches Darlehen (dazu s Rn 481ff) handeln. Die Veräußerung von Anteilen an einer atypisch stillen Gesellschaft unterliegt der Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Keine Veräußerung des Stammrechts

Rn. 1266 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG ist nur dann einschlägig, wenn die dazu gehörigen Aktien oder sonstige Anteile nicht mitveräußert werden. Die Veräußerung des Stammrechts zusammen mit dem Dividendenschein oder sonstigen Anspruchs wird somit nicht von dieser Regelung erfasst. Diese durch den Gesetzgeber vorgenommene Einschränkung ist s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 1276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Zinsseinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Diese Vorschrift bewirkt somit eine Vorverlagerung der Besteuerung, indem bereits der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung

Rn. 1479 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dem StPfl müssen Anteile zugeteilt worden sein, ohne dass eine Gegenleistung zu erbringen ist. Das ist insb dann der Fall, wenn Aktien von einer AG oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und diese nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel stammen, sog Bonus- oder Freiaktien (s BMF v 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungswirkung nach § 43 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Schuldverschreibung

Rn. 1279 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Zinsscheine oder die Zinsforderungen müssen mit Schuldverschreibungen im Zusammenhang stehen. Bei einer verbrieften Inhaberschuldverschreibung wird eine Urkunde ausgestellt, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (s § 793 BGB). Diese Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung

Rn. 1395 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Rückzahlung einer Kapitalforderung ist die (teilweise) Erfüllung der Kapitalforderung durch Rückgewähr einer Kapitalforderung des vom Kapitalgeber an den Kapitalnehmer überlassenen Kapitals zu verstehen (s Jochum in K/S/M, § 20 EStG Rz D/9 6 (04/2022)). Der Begriff der Rückzahlung ist weit auszulegen. Er erfasst nicht nur die vertrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolge

Rn. 1481 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 5 Hs 1 EStG bestimmt, dass der Ertrag der Anteile mit null Euro anzusehen ist und die AK dieser Anteile ebenfalls mit null Euro anzusetzen sind. Dieses bezweckt, dass der Wertzuwachs der zugeteilten Anteile unversteuert bleibt. Jedoch wird im Falle der Veräußerung dieser Anteile der volle Veräußerungspreis (abzüglich Veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsmerkmale

Rn. 1485 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 4a S 7 EStG muss Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung auf eine andere Körperschaft übergehen. Bei einer Abspaltung nach § 123 Abs 2 UmwG bleibt der übertragende Rechtsträger bestehen, und es wird ein Teil des Vermögens dieses Rechtsträgers auf einen anderen Rechtsträger übertragen, und es werden dem Anteilsinhaber des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Zinsforderungen

Rn. 1282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurden Zinsansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung einer Zinsforderung iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG vor, wenn der Zinsanspruch durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Die Veräußerung sonstiger Rechte, die keine Zinsforderungen sind, zB Optionsrechte, sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Veräußerungsbegriff

Rn. 1290 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Auf die Ausführung zum Veräußerungsbegriff iRd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG wird auch verwiesen, der auch hier entsprechend An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verdeckte Einlage in eine KapGes

Rn. 1397 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine verdeckte Einlage in eine KapGes steht der Veräußerung gleich. Diese liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner KapGes ein WG zuwendet und die Zuwendung gesellschaftsrechtlich nicht vorgeschrieben ist. Eine dem Gesellschafter nahestehende Person kann ebenfalls das WG der Gesellschaft überlassen. Hier liegt eine mittelbar verdeckte Einl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veräußerung von Kapitalanlagen (§ 20 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 1210 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 EStG enthält eine Aufzählung von Veräußerungsfällen von Kapitalanlagen. Dabei wird die Systematik des § 20 Abs 1 EStG angewandt. Nach Einschätzung des Gesetzgebers bedurfte es einer umfassenden Aufzählung der einzelnen Geschäftsvorfälle, um zu gewährleisten, dass die KapErtr auszahlenden Stellen – vor allem Kreditinstitute –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1344 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Übertragung wertloser Anteile ohne Gegenleistung

Rn. 1220 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine entgeltliche Anteilsübertragung gemäß § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH v 29.09.2020, VIII R 9/17; BFH v 12.06.2018, VIII R 32/16, BStBl II 2019, 221 Rz 14).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland

Rn. 1457 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4a S 1 EStG ist weitere Voraussetzung, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist oder die Mitgliedstaaten der EU bei einer Verschmelzung Art 8 der RL 2009/133/EG, ABl L 310 v 25.11.2009, S 34 (Fusio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung in einem öffentlichen Schuldbuch eingetragenen Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 3 EStG)

Rn. 1299 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 3 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG auch bei der Abtretung von Zinsansprüchen aus Geldbuchforderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind. Ein öffentliches Schuldbuch ist ein öffentliches Register, in das Darlehensforderungen gegen die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Gemeinden) eingetrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Rn. 1218 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge können tauschähnliche Vorgänge sein, wenn zB in eine PersGes WG oder BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dagegen stellt die Einlage von WG oder BV ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (zB in Rücklagen) keine Veräußerung dar (dazu BFH v 24.01.2008, IV R 37/06, BStBl II 2011, 617).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1229 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Gewinn iSd § 20 Abs 2 EStG wird nach den Regeln des § 20 Abs 4 EStG ermittelt (s Rn 1420ff). Für den Fall des Tauschs von Anteilen gelten die besonderen Regeln des § 20 Abs 4a EStG (s Rn 1450ff). Rn. 1230–1234 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV veru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1353 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Veräußerung von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG (hinsichtlich Altverträge s Rn 562 ff und hinsichtlich Neuverträge s Rn 576ff) erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Differenzausgleich

Rn. 1308 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Differenzausgleich, auch Barausgleich oder Cash Settlement genannt, ist die Vereinbarung unter den Parteien, auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts zu verzichten und stattdessen im Zeitpunkt der Durchführung des Termingeschäfts lediglich die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis des Basiswerts in Geld au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen der Besteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anteilstausch mit Barkomponente (§ 20 Abs 4a S 2 EStG)

Rn. 1462 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Erhält der StPfl in den Fällen des Anteilstausches nach § 20 Abs 4a S 1 EStG zusätzlich zu den Anteilen eine Gegenleistung, sogenannte Barkomponente, so gilt diese insoweit als Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Daneben findet aber auch noch die Regelung des § 20 Abs 4a S 1 EStG Anwendung, wonach die AK der hingegebenen Anteile die AK der er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung von Inhaberwahlrechen

Rn. 1466 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG mit Inhaberwahlrecht gehören insb sogenannte Wandelanleihen oder Umtauschanleihen, nicht jedoch Optionsanleihen. Bei einer Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung iSd § 221 AktG) besitzt der Inhaber das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist die Anleihe in eine bestimmte Anzahl von Aktie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn aus Termingeschäft

Rn. 1310 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für den Gewinn aus Termingeschäft enthält § 20 Abs 4 S 5 EStG eine spezielle Regelung (s Rn 1441). Danach ist der Gewinn der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Ausgangspunkt is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1249 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff.mehr