Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Garantierückstellung: Ein P... / 3.4.1 Rücknahme der mangelhaften Ware und Erstattung des Kaufpreises

Muss eine mangelhafte Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgenommen werden, ist nach herrschender Meinung das zurückzuzahlende Entgelt (Nettoverkaufspreis) abzüglich des Zeitwerts der mangelhaften Ware anzusetzen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist hingegen nur die Differenz zwischen dem zurückzugewährenden Kaufpreis und dem Buchwert des veräußerten Wirtschaftsgut...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.6 Wegfall der Nutzungsvoraussetzungen

Die Sonderabschreibung fällt nachträglich, wenn das Förderobjekt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 9 Jahren nicht entsprechend der Förderabsicht vom Eigentümer genutzt wird (§ 7b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Bei 2 Fallgestaltungen liegt eine schädliche Verletzung der Nutzungsvoraussetzungen vor:mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 99 bis 104) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 106 bis 107) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 99 bis 104 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / 3.5 Veräußerung eines Arbeitsmittels

Veräußert der Arbeitnehmer ein als Arbeitsmittel genutztes Wirtschaftsgut in einem anderen Jahr als dem der Anschaffung, ist der Veräußerungserlös nicht als Arbeitslohn oder zur Kürzung des Werbungskostenabzugs anzusetzen. Ggf. ist ein Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft anzusetzen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 30 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 31 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 32 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / I. Typische Haftungsfallen i.R.d. § 20 UmwStG

Steuerrechtlich stellen sowohl die vertragliche Einbringung als auch die Ausgliederung eine Einbringung nach §§ 20 ff. UmwStG dar. Zivilrechtlich handelt es sich bei der Einbringung um eine rechtsgeschäftliche Übertragung; die Ausgliederung hingegen vollzieht sich nach Maßgabe der §§ 123, 152 UmwG kraft Gesetzes aufgrund partieller Gesamtrechtsnachfolge. Die auszugliedernden Gegen...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.2 Einbringungsgewinn

Rz. 113 Setzt die übernehmende Kapitalgesellschaft das übertragene Vermögen zu einem höheren Wert als den Buchwert an, ergibt sich daraus auf Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.4 Rückwirkende Besteuerung des Anteilseigners nach § 22 UmwStG

Rz. 119 Darüber hinaus enthält § 22 UmwStG weitere Bestimmungen zur (rückwirkenden) Besteuerung des Anteilseigners. Grundgedanke ist die Missbrauchsvermeidung durch den Gesetzgeber. Durch die Einbringung eines gewerblichen Betriebsvermögens als Sachgesamtheit zu Buch- oder Zwischenwert, könnte anschließend eine Statusverbesserung[1] erreicht werden, da nun nicht mehr gewerbl...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Einbringung ist ents...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansatz bei der aufnehmen...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 4.2 Steuerliche Behandlung von Genussrechten beim Genussrechtsinhaber

Rz. 84 Der entgeltliche Erwerb von Genussrechten löst unabhängig davon, ob es sich bei dem Erwerber um eine natürliche oder juristische Person handelt, keine Steuerpflicht aus. Lediglich unentgeltlich erhaltene Genussrechte können der Kapitalertragsteuer gemäß § 20 Abs. 3 EStG unterliegen.[1] Rz. 85 Bei einem Halten der Genussrechte im Privatvermögen besteht keine Bilanzierun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 4 Steuerlicher Umgang mit Wertpapieren

Erträge aus Wertpapieren gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Wertpapiere im Privatvermögen befinden.[1] Befinden sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen, sind die Erträge den betrieblichen Einkünften zuzuordnen. Das gilt auch für die Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere.[2] Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die Besteuerung voll...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Erträge innerhalb oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Die angesetzten Vorabpauschalen sind ungeachtet einer möglichen Teilfreistellung nach § 20 InvStG in voller Höhe...mehr

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Der Verkauf eines Erbanteil... / 1. Hintergrund: Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken

Veräußert ein Steuerpflichtiger (Stpfl.) innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung ein Grundstück, verwirklicht er den Tatbestand eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Vorschrift unterwirft Wertsteigerungen von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien der Einkommensteuer, sofern die Mindesthaltezeit unterschrit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Sammelauskunftsersuchen (§ 93 Abs. 1 a AO)

Rz. 27a Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz[1] v. 23.6.2017 wurde im Abs. 1a das Sammelauskunftsersuchen aufgenommen. Wie die Gesetzesbegründung[2] zweifelsfrei klarstellt, sollte das bereits nach zuvor geltendem Recht auf der Grundlage des § 93 Abs. 1 S. 3 AO zulässige Sammelauskunftsersuchen nach Maßgabe der zuvor ergangenen Rechtsprechung[3] gesetzlich verankert we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumwandlung) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Fortführung auch bei der Abgeltungsteuer

Tz. 638 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Besteuerung einer vGA auf Ebene des AE kann auch ab dem Jahr 2009 unzweifelhaft weiterhin iR einer Veranlagung erfolgen, wenn eine Einbeziehung in die Veranlagung sowieso ges vorgesehen ist. Betroffen hiervon sindmehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166bsind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisch...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 351–372 In Zeilen 51–52, 321–322, 331–332 und 341–342 waren nur Veräußerungsgewinne und Gewinnminderungen erfasst worden, die erzielt wurden, wenn Anteile an einer Körperschaft isoliert veräußert wurden. In den Zeilen 351 ff. einzutragen ist demgegenüber ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die als Teil eine...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 51–52 In Zeilen 51–52 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 351ff. Einzutragen ist ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die mit einem Betrieb oder Teilbetrieb der Personengesellschaft veräußert worden ist. Dieser Veräußerungsgewinn...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZwiG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In der Anlage ZwiG werden die Daten für die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7,8 AStG erfasst. Diese werden im Regelfall aus der jeweiligen Feststellungserklärung übernommen. Sofern (noch) keine Feststellung erfolgt ist, sind die Angaben für die Anlage ZwiG gesondert zu ermitteln. Die Anlage ist eine Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. im Falle einer Organgesells...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertber...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr