Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.9 Sale-and-lease-back

Rz. 48a Werden Gegenstände im Leasingverfahren überlassen, ist die Übergabe des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer eine Lieferung, wenn der Vertrag ausdrücklich eine Klausel zum Übergang des Eigentums an diesem Gegenstand vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer enthält und aus den – zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und objektiv zu beurteile...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.9 Beratungsgebühr

Gem. § 21 StBVV erhält der Steuerberater für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. v. 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.9 Verrechnung mit Forderungen des Mandanten

Bei Forderungsrückständen durch Unternehmer-Mandanten sollte der Berater prüfen, inwieweit er das Dienstleistungsangebot des Mandanten aktuell für seine eigene Kanzlei benötigen kann (Reparaturdienste für den betrieblichen Pkw, Renovierungsarbeiten im Büro etc.). In solchen Fällen kann er nach Erledigung der Arbeiten durch den Mandanten mit seinen eigenen Honoraransprüchen g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Die Berechnung bedarf der Textform. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.14 Vergütung aufgrund des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)

Ziel des StaRUG-Verfahrens ist es, dass Unternehmer ihren Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen sanieren können, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Ein Steuerberater kann gem. §§ 73 und 74 StaRUG bzw. § 77 StaRUG vom Restrukturierungsgericht zum Restrukturierungsbeauftragten bestellt werden.[1] Der Restrukturierungsbeauftragte hat gem. § 80 StaRUG Anspruch a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 4 Fazit

Nur eine frühzeitige und strukturierte Nachfolgeplanung sichert den Weiterbestand gerade von kleinen und mittleren Betrieben, die in der Regel durch einen Eigentümer geführt werden. Dabei kann die Beschäftigung mit der Frage, wie ein geordneter Übergang geregelt werden soll, im Grunde nicht früh genug beginnen. Spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Ausscheiden aus der Firma s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / Zusammenfassung

Nach Schätzungen von Handelskammern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) werden jährlich für mehrere 10.000 Betriebe Nachfolger gesucht. Die meisten Unternehmer wollen ihre Firma aus Altersgründen aufgeben. Wer sein Lebenswerk "versilbern" möchte, sollte mit der Planung etwa 5-10 Jahre vor dem gewünschten Verkaufszeitpunkt beginnen. Mit einer geord...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 1 Ausgangslage und Problemstellung

Glaubt man den Schätzungen von Kammern, BMWi und anderen Institutionen, stehen in den nächsten 4-5 Jahren mehrere 100.000 mittelständische Unternehmen vor einem Wechsel der Inhaber oder Geschäftsführer. Nach heutigem Kenntnisstand wird es für mehr als einem Drittel (!) der Betriebe nicht möglich sein, einen geeigneten Nachfolger zu finden, weil es zum einen ein Überangebot a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3 Unternehmensnachfolge umsetzen

Das Thema "Regelung der Unternehmensnachfolge" kann mit einem komplexen Projekt verglichen werden und sollte dementsprechend sorgfältig geplant werden. Für den Unternehmer ist es entscheidend, dass er sich bereits zu dem Zeitpunkt, an dem er sich erstmalig intensiv mit dem Thema befasst, Klarheit über die Ziele und den angestrebten Zeithorizont verschafft. Das Projekt Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht daher im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er meist einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.3 Unternehmenscheck

Die erste eigentliche Arbeit besteht häufig darin, dass sich der aktuelle Eigentümer ein genaues Bild von den Stärken und Schwächen seines Unternehmens verschaffen muss. Dabei geht es noch nicht darum, den Wert des Betriebes zu bestimmen, sondern eine realistische Einschätzung aller vorhandenen Stärken und Schwachstellen zu identifizieren. Auch wenn der jetzige Inhaber meint...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 4.2 Büro-Service

Bei Freiberuflern und Kleinunternehmen ist der Chef oft der einzige Mitarbeiter. Aber auch kleinere Unternehmen unter 10 Beschäftigten können sich eine eigene Vollzeit-Sekretärin, die sich um die Büroorganisation kümmert, kaum leisten. Von den lästigen Pflichten der kaufmännischen Verwaltungsarbeit kann sich der Unternehmer befreien, wenn er einen Bürodienstleister oder Offi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.7 Kooperationen im Bereich der Personaladministration

Kooperationen sind eine Zusammenarbeit zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zur Steigerung der gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeit. Dabei kann die Zusammenarbeit locker oder sehr intensiv gestaltet sein. Sie reicht vom reinen Informationsaustausch, über den Erfahrungsaustausch bis hin zu Absprachen oder Gemeinschaftsarbeiten (ohne und mit Ausgliederu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 5 Literatur und Internet

Literatur Borst, Schwetje, Demutz, Schubert, Unternehmensnachfolge: Praxisleitfaden für Unternehmer und Berater, 2016 Wegmann, Wiesehan, Unternehmensnachfolge: Praxishandbuch für Familienunternehmen, 2015 Koch, Unternehmensnachfolge planen, gestalten und umsetzen, 2016 Junker, Griebsch, Unternehmensnachfolge und Unternehmenswertsteigerung. Konzepte für den Mittelstand, 2017 Inter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Strategische Personalentwic... / 3 Was bedeutet diese Individualisierungstendenz der Karriere für den Funktionsbereich Personalentwicklung?

Die bisherigen Ausführungen machen evident, dass eine disruptive Änderung der Erwartung an – und Erfordernis für – Personalentwicklung im Gange ist. Um den Auftrag der Personalentwicklung einer personellen Zukunftssicherung unter den aktuellen und sich weiter verschärfenden Rahmenbedingungen kompetent zu bewerkstelligen, muss die Weichenstellung der Personalentwicklung neu k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.3.1 Personalkostenanalysen – Benchmarking

Wie in allen Bereichen, so können auch im HR-Bereich eine Vielzahl von Kennzahlen, bis hin zu Kennzahlensystemen, erstellt werden. Diese HR-spezifischen Kennzahlen sollten über mehrere Jahre hinweg gebildet und miteinander verglichen werden. Darüber hinaus bietet es sich an und führt in der Regel zu zusätzlichen wertvollen Erkenntnissen, wenn diese internen Kennziffern mit d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.6 Was bei der Umsetzung beachtet werden muss

Wurde ein Nachfolger gefunden, geht es ab jetzt um die Beantwortung der Frage, wie und innerhalb welcher Zeit dieser die Geschäfte im Betrieb übernehmen soll, und auch wie die Übergabe geregelt werden kann. Wahrscheinlich haben die Mitarbeiter den Nachfolger schon einmal gesehen, z. B. während einer Betriebsbesichtigung oder auf dem Weg zu den Übergabegesprächen. Wenn der Na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus weiten Teilen des Baugewerbes, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weniger u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rentenschulden (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 149 § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB schreibt für auf Rentenverpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten die entsprechende Anwendung der Sätze 1 und 2 vor. Derartige Rentenschulden sind wie Rückstellungen abzuzinsen. Anders als bei Rückstellungen allgemein dient die Abzinsung hier der Eliminierung eines im Verpflichtungsumfang enthaltenen Zinsanteils für künftige Kapitalüberlassun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Eigenkapital des Einzelkaufmanns

Rz. 83 Im Unterschied zu Personenhandelsgesellschaften besteht das Eigenkapital des Ekfm. ausschl. aus einem variablen Kapitalanteil. Der Ekfm. kann auch keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen sich selbst ausweisen. Rz. 84 Eine weitergehende hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB ist bei Ekfl. nicht erforderlich. Eine Entwicklung des Eigenkapitals innerh...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Besteuerung einer Rückvergütung

Fraglich ist, ob die Rückvergütung einer Genossenschaft bei den Mitgliedern zu besteuern ist. Sofern die Anteile an einer Genossenschaft zum BV gehören, führt eine Rückvergütung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.[11] Bei einer Körperschaft bleibt eine Rückvergütung bei der Ermittlung des Einkommens nicht nach § 8b Abs. 1 KStG...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7.2.1 Grundsätze

Rz. 26 Hinsichtlich der Ausgestaltung des Prüfungsvertrags in Form eines Auftragsbestätigungsschreibens finden sich Hinweise für den Abschlussprüfer in ISA [DE] 210. Rz. 27 Das Gesetz selbst enthält keine Regelungen hinsichtlich der für den Abschluss des Prüfungsauftrags erforderlichen Erklärungen. Das Unt und der Abschlussprüfer haben sich über die Inhalte des Prüfungsauftra...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.3 Sonderfall Langfristfertigung/-leistung

Rz. 116 Besondere Bedeutung hat die Frage nach der Gewinn-/Ertragsrealisation bei der sog. langfristigen Auftragsfertigung/-leistung, d. h. der mind. stichtagsübergreifenden[1] auftragsgemäßen Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen auf Basis von Werk-[2] oder Werklieferverträgen.[3] Da bei Werkverträgen eine Realisation mangels Gefahrenübergang bzw. Erfüllung der Lieferu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 16 Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind VG in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen. Nur wenn ein VG nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer, sondern einem anderen zuzurechnen ist, hat ihn der andere – der wirtschaftliche Eigentümer – in seiner Bilanz aufzunehmen. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung ist immer dann von Bedeutung, wenn rechtliches und wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bestandszuverlässigkeit der Lagerbuchführung

Rz. 10 Anwendungsvoraussetzung für die Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB ist die dauerhafte Bestandszuverlässigkeit. Für die vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur muss Bestandszuverlässigkeit lediglich für den Fortschreibungszeitraum gegeben sein. Dazu muss das Bestandsführungssystem permanent die Bestände so erfassen, fortschreiben und korrigieren, dass die B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 19 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Treuhandverhältnis liegt vor, wenn aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Kraft Gesetz die Befugnisse an einem VG vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird. Es handelt sich mithin um die anvertraute Verfügung über Sachen und Rechten, die im Interesse einer anderen Person ausgeübt we...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Rz. 12 Die Vermerkpflicht bezieht sich auf das sog. Wechselobligo, d. h. die Haftung aus der Begebung und Übertragung von Wechseln i. S. v. § 1 Wechselgesetz (WG). Angabepflichtig sind alle Wechsel, für die der Kfm. entweder als Aussteller (§ 9 Abs. 1 WG, Begebung von Wechseln) oder als sog. Indossant (§ 15 Abs. 1 WG, Übertragung von Wechseln) haftet. Die Vermerkpflicht umfa...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale und (ab 1.7.2028) verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL (i. d. F. bis 30.6.2028) können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.1 Allgemein: Digitalisierung von steuerlichen Transaktionsdaten

Der Treiber der Blockchain-Technologie im Bereich der indirekten Besteuerung und speziell der Mehrwertsteuer ist zum einen die hohe Komplexität in grenzüberschreitenden Transaktionen und zum anderen die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung. In der EU existiert das sog. Allphasen-Netto-Mehrwertsteuerprinzip, d. h., dass sich Unternehmer im mehrwertsteuerlichen Sinne die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den (steuerpflichtigen) Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.5 Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Einordnung von NFT

Die Konsequenzen für Steuerpflichtige und Unternehmer i. S. d. UStG sind weitreichend, da die Schwelle einer nachhaltigen Betätigung und damit die Annahme der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG niedrig ist. Dies gilt umso mehr, wenn zahlreiche Transaktionen auf Plattformen durchgeführt werden. Wie bereits vom Value Added Tax Committee (s. o.) und nun vom FG N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.3 Rechtliche Einordnung von auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und deren Folgefragen

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstigte Leistungen I. S. v. § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 UStG bzw. Art. 58 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL und Art. 7 Abs. 1 MwSt-DVO muss eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automati...mehr