Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Selbstständige Arbeit

Rn. 186d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Beteiligung eines freiberuflichen Architekten an einer Bauträger-AG kann zum notwendigen BV des Architekten gehören. Die Beteiligung ist betrieblich veranlasst und deshalb notwendiges BV, wenn sie etwas anderes ist als ein "übliches" (im Original) Geldgeschäft, insb der Betrieb der KapGes der freiberuflichen Tätigkeit des Anteilsinhabe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Definition des Einsatzes eines Seeschiffes als Handelsschiff im internationalen Verkehr ist derjenigen des bis z 31.12.1998 geltenden § 34c Abs 4 EStG aF nachempfunden. Zur Abgrenzung kann auf die inzwischen bewährte Interpretation z § 34c Abs 4 EStG zurückgegriffen werden. Zur Abgrenzung zu § 34c Abs 4 EStG aF ist allerdings bei § 5a Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bilanzierungshilfen

Rn. 603 Stand: EL 121 – ET: 04/2017 Von den WG sind sog Bilanzierungshilfen zu unterscheiden. Die "normalen" handelsrechtlichen Bilanzierungshilfen (§ 269 HGB aF: Ingangsetzungskosten, § 274 Abs 2 HGB aF) sind steuerlich nicht aktivierbar. Anders die Sonderfälle in der DM-EB zum 01.07.1990: Sonderverlustkonto gemäß § 17 Abs 4 iVm § 50 DM-BilG sowie das Beteiligungsentwertungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung zu § 4 Abs 4a EStG

Rn. 1655 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der § 4 Abs 4a EStG ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügt worden. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entwicklung der Rspr zum Schuldzinsenabzug in "rechtsprechungsüberholender Weise" (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 187 (22. Aufl 2023)) reagiert. Vorausgegangen waren zwei bedeutende Entscheidungen des GrS des BFH: M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Gewichtung

Rn. 189g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die das zivilrechtliche Eigentum verdrängende steuerrechtliche Zurechnung eines beweglichen WG zu einem Nichteigentümer setzt den Übergang der Substanz des WG auf den Nichteigentümer voraus (BFH v 28.05.2015, IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577 zu kundenspezifischen Werkzeugen; BFH v 22.09.2016, IV R 1/14, BStBl II 2017, 171 zu Windkraftanlagen)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermögensarten

Rn. 110 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Frage, ob ein WG in die steuerliche Gewinnermittlung einzubeziehen ist, ist zunächst das BV vom PV abzugrenzen. Der BFH differenziert für das BV weiter zwischen notwendigem u gewillkürtem BV u geht damit in st Rspr von einer steuerlichen Dreiteilung des Vermögens in notwendiges BV, gewillkürtes BV u PV aus (zB BFH v 26.11.1973, GrS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.2 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers

Rz. 24 In der Rechnung muss der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers jeweils vollständig angegeben werden, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Nach § 31 Abs. 2 UStDV ist es ausreichend, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsemp...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.2 Aufbewahrungsort für im Ausland ansässige Unternehmer

Rz. 128 Im Ausland sowie im Gebiet von Büsingen oder auf der Insel Helgoland ansässige Unternehmer können die Rechnungen unabhängig von der Form der Aufbewahrung im Inland einschließlich des Gebiets von Büsingen und Helgoland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufbewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Finanzamt auf dessen Verlangen all...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.3 Steuer- oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Rz. 26 Der leistende Unternehmer muss gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG in der Rechnung die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder wahlweise die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.[1] Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, ist zwingend die erteilte Steuer...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.1 Aufbewahrungsort für im Inland ansässige Unternehmer

Rz. 126 Im Inland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland (§ 1 Abs. 2 UStG) ansässige Unternehmer sind verpflichtet, die Rechnungen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (insbesondere Freihäfen) aufzubewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 1 UStG. Ein Unternehmer ist in einem bestimmten Gebiet ansässig, wenn er dort einen Wohnsitz, seine...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Rz. 102 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14 c UStG sc...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i. S. des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG

Leitsatz 1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an. 2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis?

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen einer Rechn...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2.1 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Rz. 8 Erbringt der Unternehmer einen Umsatz (Lieferung oder sonstige Leistung) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG. Damit sind ordnungsgemäße Rechnungen über ausg...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 3 Rechnung in Form einer Gutschrift

Rz. 17 Gutschriften i. S. d. Umsatzsteuerrechts dürfen nicht mit Gutschriften im allgemeinen Sprachgebrauch, z. B. wenn Kunden Zahlungsabzüge wegen fehlerhafter Leistung eingeräumt werden, eine bereits erstellte und versandte Rechnung storniert wird oder ein nachträglicher Preisnachlass gewährt wird, verwechselt werden. Eine Gutschrift unterscheidet sich von einer Rechnung d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.1 Übermittlung von Rechnungen mittels anderer elektronischer Verfahren

Rz. 80 Für elektronische Rechnungen, die z. B. als E-Mail mit PDF oder Textanhang, über Computer-Fax oder Faxserver oder per Web-Download übermittelt werden, muss die korrekte Übermittlung der Rechnung anhand eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens i. S. d. § 14 Abs. 1 UStG nachgewiesen werden. Die Aufgabe des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens ist nicht, die materiel...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2.2 Rechnungserteilung durch Dritte

Rz. 16 Die Rechnung kann durch den leistenden Unternehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Unternehmers abrechnet, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Leistungsempfänger selbst kann aber nicht Dritter sein. Falls der Leistungsempfänger über die an ihn ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, l...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.10 Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Rz. 50 In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG. Der Unternehmer muss den Steuerbetrag für die von ihm ausgeführte steuerpflichtige Leistung Cent genau berechnen. Ergibt sich bei der Steuerberechnung kein voller Centbetrag, ist der Centbetrag abzurunden...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.2 Übermittlung von Rechnungen mittels einer elektronischen Signatur

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt eine elektronisch übermittelte Rechnung die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie neben den weiteren Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG), oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung, § 2 Nr. 15 SigG, versehen wird. Rz. 85...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.5 Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)

Rz. 33 Durch die fortlaufende Nummer nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG, sog. Rechnungsnummer, soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Da der Unternehmer für jede Leistung an einen anderen Unternehmer eine Rechnung erteilen muss, steigt das Entdeckungsrisiko, wenn der Unternehmer eine Leistung "schwarz" erbringt, aber dem am Betr...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.3 Aufbewahrungsfrist von Rechnungen

Rz. 124 Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.3 Rechnungserteilung bei Entgelt von dritter Seite

Rz. 65 Erhält ein Unternehmer für seine Leistung von einem anderen als dem Leistungsempfänger ein zusätzliches Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, sog. Entgelt von dritter Seite, entspricht die Rechnung den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 (das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt) und des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG (d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1.1 Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung

Rz. 108 Der Vorsteuerabzug setzt in den Fällen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bei Zahlungen vor Empfang der Leistung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG) voraus, dass eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gleichzeitig gegeben, kommt der Vorsteuerabzug für den Voranmeldungs- bzw. Be...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.1 Der Aufbewahrungspflichtige und der Gegenstand der Aufbewahrung

Rz. 119 Nach § 14 b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der (Ausgangs-)Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle (Eingangs-)Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Rz. 120 Die zuvor genannten Aufbewahrung...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.2 Vorsteuer aus Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis?

Rz. 116 Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag, § 14 c Abs. 2 UStG. Dies betrifft beispielsweise einen Kleinunternehmer, bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird, der aber, obwohl dies unzulässig ist,[1] trotzdem eine Rechnung mit gesonde...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.11 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 53 Fehlt eine der notwendigen Rechnungsangaben oder sind die Angaben in der Rechnung unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden, § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden. Die Berichtigung einer Rechnung um fehlende oder unzutreffende Angaben ist kein rückwirkendes Ereignis ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.1 Allgemeines

Rz. 21 Durch die Bestimmungen über den Inhalt ordnungsgemäßer Rechnungen muss eine Rechnung bestimmte Mindestangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14 a UStG sowie aus den §§ 33, 34 UStDV. Rz. 22 Hinweis Die Pflichtangaben sind nicht in allen Ausgangsrechnungen erforderl...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 5 Checkliste für zwingend notwendige Angaben für den Vorsteuerabzug

Rz. 59 Damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug erhält, muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Pflichtangaben [1] enthalten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Ausstellungsdatum der Rechnung, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Ide...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9.2 Entgeltminderungen durch Rabatt- oder Bonusvereinbarungen

Rz. 46 Wie ausgeführt, ist in der Rechnung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, also auch eine Rabatt- oder Bonusvereinbarung, anzugeben, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. Auch wenn die entsprechende Konditionsvereinbarung (Rabatt- oder Bonusvereinbarung) in der Rechnung nicht enthalten ist, reicht es nach Meinung der Verwaltung aus, wen...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9 Entgelt

Rz. 43 Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG enthält die Rechnung das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung und sonstige Leistung. In der Rechnung ist also zwingend das Nettoentgelt anzugeben. Sind in einer Rechnung verschiedene Steuersätze anzuwenden oder gelten unterschiedliche Steuerbefreiungen, ist das Entgelt auf die e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.8 Anzahlungen bei noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 40 Wird über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Rechnung über eine Anzahlung, in der die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder Teilentgelts entsprechend § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG nach Auffassung der Verwaltung nur dann erforderlich ist, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) häufig verwendet.[1] Allerdings wird der Arbeitgeber hier regelmäßig mit dem Begriff des "Unternehmers" gleichgesetzt. Arbeiten mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb, steht ihnen das Recht zu, einen Betriebsrat zu wählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig in entsprechen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.12 Gutschrift

Rz. 57 Haben die am Leistungsaustausch Beteiligten vereinbart, dass der Leistungsempfänger die Rechnung namens und im Auftrag des leistenden Unternehmers erstellt (umsatzsteuerliche Gutschrift), so muss die Rechnung seit dem 1.7.2013 explizit die Bezeichnung "Gutschrift" enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, der Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL umsetzt). Neben der Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 8.4 Erstellung und elektronische Übermittlung von Rechnungen durch Dritte

Rz. 101 Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten, z. B. einem Serviceunternehmen, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Verwendet der Dritte bei der Übermittlung der elektronischen Rechnung keine elektronische Signatur und erfolgt die Übermittlung auch nicht p...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 2 Inländischer Arbeitgeber nach Lohnsteuerrecht

Der lohnsteuerrechtliche Arbeitgeberbegriff ist nur von Bedeutung, soweit es sich um einen inländischen Arbeitgeber handelt, d. h. der Arbeitgeber im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[1] Inländische Arbeitgeber ist auch ein ausländischer Verleiher sowie ein im Auslan...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.6 Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung

Rz. 36 Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG muss in einer Rechnung die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben werden. Sinn und Zweck der Bezeichnung der Leistung ist u. a. die Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes. Die Bezeichnung der Leist...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9.1 Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen

Rz. 45 Zusätzlich zum Entgelt ist jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG. Da Vereinbarungen über Entgeltminderungen auch Bestandteil der Rechnung sind, gelten die Formerfordernisse für Rechnungen auch für Entgeltminderungen. Für den Fall, dass die Entgeltminderungsver...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr