Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.1 Vorlagepflicht vor dem 1.1.2025 (Abs. 3 S. 5 a. F.)

Rz. 104 Nach Abs. 3 S. 5 alter Fassung soll die Finanzbehörde die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation bis zum 31.12.2024[1] nur dann verlangen, wenn diese zur Durchführung einer Außenprüfung benötigt wird. Auch die Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach § 89a AO kann die Vorlage rechtfertigen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.7 Inkrafttreten

Rz. 109 § 90 Abs. 3 AO in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[1] und die GAufzV in der Fassung v. 20.7.2017[2] sind nach Maßgabe des Art. 97 § 22 Abs. 1 S. 4 EGAO erstmals für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Unter Anrechnung der Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.4 Anerkennung ausländischer Sachverhalte für VZ ab 2022

Rz. 52a Durch das StAbwG [1] ist für Veranlagungszeiträume ab 2022 eine Regelungsverschärfung eingetreten.[2] Anstelle des aufgehobenen § 90 Abs. 2 S. 3 AO (alt) trat das StAbwG, das für Geschäftsbeziehungen mit nicht kooperativen Staaten unterschiedlichen Abwehrmaßnahmen, wie z. B. das Verbot des Betriebsausgabenabzugs oder eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.3 Vorlagefrist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 107 Nach § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO ist die Dokumentation für gewöhnliche Geschäftsvorfälle nach Abs. 3 Satz 2 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anordnung einer Außenordnung oder nach Anforderung durch die Finanzbehörde zu erfüllen. Die mit Wirkung zum 1.1.2025 vorgenommene Halbierung und Vereinheitlichung der Vorlagefrist folgt dem Ziel einer beschleunigten Auß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (Abs. 5)

Rz. 72 Ursprünglich war die Verordnungsermächtigung zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung in dem handwerklich verunglückten § 90 Abs. 3 AO im Satz 11 enthalten. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1], die zuletzt im Jahr 2017[2] geändert wurde, umfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 33 Nach allgemein anerkanntem Völkerrecht darf kein Staat außerhalb seiner Staatsgrenzen auf fremdem Gebiet hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben (Grundsatz der formellen Territorialität). Dieses Verbot gilt sowohl für Zwangsakte als auch für sonstige hoheitliche Maßnahmen, sofern nicht völkerrechtliche Vereinbarungen eine ausdrückliche Erlaubnis enthalten. Es ist den de...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management...mehr

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Kostenverteilung (WEG) / 2 Betriebs- und Verwaltungskosten

Die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten erfolgt zunächst und grundsätzlich aufgrund des gesetzlichen Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder aber eines abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels. Ermächtigt ausnahmsweise die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung den Verwalter, nicht eindeutig zuzuordnende Kosten nach Erfahrun...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.13 Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege (§ 2 Nr. 16 BetrKV)

Vorhandene Waschmaschinen sind dem Gemeinschaftsvermögen zuzurechnen. Sie unterliegen insoweit der gemeinschaftlichen Verwaltung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher auf Grundlage der Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Betriebskosten der Waschmaschine und ggf. eines zusätzlich vorhandenen Wäschetrockners aufg...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8.3 Anhebung der Schwellenwerte

Im Zuge des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz[1] ist die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geändert worden. Mit Wirkung zum 29.5.2026 sind die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten angehoben worden.[2] Es besteht eine Stufenregelung, die sich zum einen an der Anz...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 15 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und der Struktur der Transaktion. ESRS G1...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:[1]mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.3 Angebote einholen

Keiner Problematisierung bedarf die Tatsache, dass Vergleichsangebote den Wohnungseigentümern wertvolle Informationen im Vorfeld der Beschlussfassung über eine Erhaltungsmaßnahme bieten. Sie sind nicht nur sinnvoll, sondern im Einzelfall auch erforderlich, wenn der Beschluss über die Erhaltungsmaßnahme nicht ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen soll, weil die Wohnungseig...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Diese wurden anders als für viele andere ESRS...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Fazit

Rz. 79 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.5 Beschlussfassung herbeiführen

Liegt keine Notmaßnahme vor und handelt es sich auch nicht nur um eine unbedeutende Maßnahme, hat der Verwalter Beschlüsse über die erforderlichen Maßnahmen der Erhaltung bzw. Instandhaltung und Instandsetzung fassen zu lassen. Grundsätzlich genügt eine einfachmehrheitliche Beschlussfassung. In aller Regel wird hier eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 WE...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 Governance: ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 14 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung – treffender wäre auf die Unterne...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Ausgangssituation

Rz. 3 Ein Betriebsteil ist ein räumlich und/oder organisatorisch unterscheidbarer Betriebsbereich, der innerhalb eines Betriebs seine bestimmten Aufgaben zu erfüllen hat, aber in die gesamte Organisation des Betriebes eingegliedert ist (BAG, Beschluss v. 9.12.1992, 7 ABR 15/92). Nicht erforderlich ist, dass ein anderer arbeitstechnischer Zweck als im Hauptbetrieb selbst verf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Abstimmungen

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit beschließen, dass sie an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilnehmen. An der Beschlussfassung können sich alle Arbeitnehmer, inklusive Leiharbeitnehmer, beteiligen; nicht nur die Wahlberechtigten.[1] Damit wird es den Arbeitne...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kleinstbetriebe

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 2 BetrVG werden Betriebe, welche die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht erfüllen, grundsätzlich dem Hauptbetrieb zugerechnet. In diesem Absatz geht es somit nicht um Betriebsteile i. S. d. § 4 Abs. 1 BetrVG, sondern um die Zuordnung nicht eigenständiger Betriebe zu einem anderen Betrieb.§ 4 Abs. 2 BetrVG soll sicherstellen, dass die in sol...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG befasst sich entgegen dem ersten Anschein nicht mit dem Begriff des Betriebes. Vielmehr baut sie auf diesen auf und legt zusammen mit § 1 BetrVG und § 3 BetrVG betriebsratsfähige Einheiten innerhalb eines Unternehmens und damit einen Teil der Organisation der Betriebsverfassung fest.[1] § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG definiert, unt...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 3 Begehungen und Kontrollen vornehmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet der Verwalter für den Schaden der betroffenen W...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.2.1 Pflicht zur Bestellung

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen i. S. d. § 4 des BImSchG haben einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte[1] und einen oder mehrere Störfallbeauftragte[2] zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlage erforderlich ist. Im Einzelnen ist in der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) geregelt, welch...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.7.1 Rechtsgrundlagen und Pflicht zur Bestellung

Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (GbV). Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, haben nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 GbV mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen, soweit nicht einer der Befreiungstatbestände des § 2 GbV ein...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.9 Sicherheitsbeauftragter/Kerntechnik

Der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer atomaren Anlage im Sinne des Atomgesetzes (Betreiber) hat gemäß § 2 Abs. 1 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) für die Dauer des Betriebs der Anlage bis zur Erteilung einer Genehmigung zu ihrer Stilllegung und darüber hinaus bis zur Kernbrennstofffreiheit der Anlage einen kerntechnischen Sic...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.3 Maßstabskontinuität

Nach alter Rechtslage war ein Beschluss anfechtbar, wenn er die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern barg. Praxis-Beispiel Balkonsanierung Von den in der Wohnanlage vorhandenen 10 Balkonen sind 5 instandsetzungsbedürftig. Die Wohnungseigentümer beschließen daher die Instandsetzung dieser Balkone. Die Kosten der Erhaltungsmaßnahme sollen lediglich von den 5 W...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.11 Verantwortliche Personen für Bergbau

Die §§ 58 ff. Bundesberggesetz (BBergG) regeln die Verantwortlichkeiten im Bergbau. Verantwortlich sind in erster Linie der Unternehmer und die zur Leitung des Betriebes bestellten Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.[1] Als verantwortliche Personen dürfen dabei nur Personen beschäftigt werden, welche die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche ...mehr

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Kostenverteilung (WEG) / 2.1 Betriebskosten

Hinsichtlich des Betriebskostenbegriffs kann grundsätzlich auf die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV) Bezug genommen werden. Eine Aufstellung umlegbarer Betriebskosten enthält § 2 BetrKV, wobei im Bereich des Wohnungseigentums durchaus weitere Kostenpositionen hinzukommen können.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 10 Die Abgrenzung der Betriebe bzw. der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten untereinander, ist für die Wahl des Betriebsrats von besonderer Bedeutung. § 18 Abs. 2 BetrVG eröffnet deshalb die Möglichkeit, unabhängig von der Wahl eines Betriebsrats über die Frage der Zuordnung von Betriebsteilen und Kleinstbetrieben eine Entscheidung der Arbeitsgerichte i...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6.1 Step-by-Step: Was der Verwalter zu tun hat

Step-by-Step: Was sollte der Verwalter bei der Beschlussdurchführung beachten? Zunächst hat der Verwalter für eine zeitnahe Umsetzung beschlossener oder erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen zu sorgen. Treten infolge zögerlicher Bearbeitung Schäden auf, haftet der Verwalter gegenüber der GdWE. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Wohnungseigentümer ihre Beiträge zu einer b...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 2.1 Grundsätze

Zumeist ist es nicht der Verwalter, der von sich aus auf eine Kostenverteilungsänderung hinwirkt. Die Initiative kommt vielmehr aus den Reihen der Wohnungseigentümer und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die praktizierte Kostenverteilung zu Nachteilen einzelner Wohnungseigentümer führt. Dies kann hinsichtlich der Betriebs- und Verwaltungskosten der Fall sein, aber au...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 1.1 Verantwortliche nach § 13 ArbSchG

Nach § 13 Abs. 1 ArbSchG ist vorrangig der Arbeitgeber Verantwortlicher. Neben ihm sind die im Gesetz genannten Personen verantwortlich, insbesondere sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betri...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.12 Kosten des Kabelempfangs/der Medienversorgung (§ 2 Nr. 15 BetrKV)

Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder aber des Kabelempfangs werden grundsätzlich in Ermangelung eines vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Dies gilt hinsichtlich der Kabelempfangsgebühren selbst dann, wenn der Kabelbetreiber gegenüber der Eigentümergemeinschaft nach einem anderen Schlüssel abrechnet.[1] Selbstve...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.3.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Der Projektleiter muss nach § 28 Abs. 1 GenTSV die erforderliche Sachkunde besitzen. Hierfür muss er den Nachweis besonderer Berufsabschlüsse und mehrjährige einschlägige Tätigkeiten in der Praxis erbringen. Auch der Beauftragte für biologische Sicherheit muss diese Nachweise erbringen. Für ihn gelten über den Verweis in § 30 GenTSV ebenfalls die in § 28 GenTSV festgelegten A...mehr

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Kostenverteilung (WEG) / 1.3.2 Garagenkosten

Ohne besondere Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung hat jeder Wohnungseigentümer, egal ob mit oder ohne Garagenplatz oder Nutzungsrecht in einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Tiefgarage, für die laufenden Kosten, z. B. Reparaturkosten im Bereich der Tiefgarageneinfahrt oder des Garagentors, anteilig aufzukommen. Umgekehrt haben sich aber auch Teileigentümer, die nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergütungen des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.7.1 Rechtsgrundlagen und Pflichten des Arbeitgebers

Gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) hat der Arbeitgeber vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung

Neben den nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu verpflichtenden Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sind nach § 22 SGB VII ein oder mehrere Betriebsangehörige als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Berufsgenossenschaften können für Betriebe mit geringer/besonderer Unfallgefahr die Zahl der Beschäftigten, von denen an Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, auf ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.13 Gewässerschutzbeauftragter

Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.[1] Der Gewässerschutzbeauftragte ist gemäß § 65 WHG insbesondere berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung von Vorschriften im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, auf die Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 3 Schutz vor Kündigung und Benachteiligung

Die Übernahme von Ehrenämtern stellt für den Arbeitgeber des ehrenamtlich Tätigen im Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Die mit der Wahrnehmung des Amts verbundenen Ausfallzeiten berechtigen den Arbeitgeber im Regelfall nicht zu einer personenbedingten Kündigung. Teilweise wird die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung angenommen, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEG) / 4.3 Kostenverteilung bei Gestattungsmaßnahmen

Für sämtliche Gestattungsmaßnahmen ordnet § 21 Abs. 1 WEG die alleinige Kostentragungspflicht des oder derjenigen Wohnungseigentümer an, denen die bauliche Veränderung gestattet wurde. Allein sie sind auch nur zur Nutzung der Einrichtung berechtigt. Praxis-Beispiel Der Treppenlift – Teil 1 In der aus 15 Wohnungseigentümern bestehenden Wohnanlage leben 3 bereits hochbetagte und...mehr