Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss / 2 Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat

Mit dem Arbeitgeber arbeitet der Sprecherausschuss vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecheraussch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Pfändungsschutz für Landwirte (§ 851a ZPO)

Rz. 54 § 851a ZPO gewährt für Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse besonderen Pfändungsschutz. Nach dem Wortlaut des § 851a ZPO sind solche Forderungen grundsätzlich pfändbar, auf Antrag des Schuldners sind die Pfändungen aber insoweit aufzuheben, als dass sie für den Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und Arbeitnehmer sowie für die Aufrechterha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Vermögensrechte

Rz. 4 Bei den nach § 321 AO zu pfändenden Vermögensrechten ist zunächst erforderlich, dass sie den Charakter eines Rechts haben. Aufgrund dieser zwingenden Voraussetzung scheiden alle tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zustände oder Verhältnisse – auch wenn diese mit einem Mittelzufluss im Zusammenhang stehen – aus, wie z. B. die Stellung als Alleinerbe oder künftiger Vermä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.1 Bestimmung des Pfandgegenstands

Rz. 16 Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass es insbesondere über den Adressaten und die zu treffenden Regelungen bei einer verständigen Würdigung keine Zweifel geben darf. Geringfügige Ungenauigkeiten, die die Möglichkeit einer Verwechslung nicht eröffnen, sind hingegen unschädlich. Dies gilt auch für die Best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.[3] Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.6 Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4

Bei den Tätigkeitsmerkmalen in den unteren Entgeltgruppen hat es in der Vergangenheit z. T. erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Um dem zu begegnen, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale der EG 2 bis EG 4 neu strukturiert. Nunmehr ergibt sich folgender Aufbau: Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten, Entgeltgruppe 2: Einfache Tätigkeiten (mehr als se...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neugeschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 1 Zeitpunkt der Rückgabe

Nach h. M. wird der Rückgabeanspruch am letzten Tag der Mietzeit fällig.[1] Fällt der Rückgabetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle nach allgemeiner Ansicht der nächste Werktag.[2] Für diese Zeit muss der Mieter keine Nutzungsentschädigung zahlen, weil die Rückgabepflicht erst nach den genannten Tagen entsteht. Streitig ist, ob der Mieter bereit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss für leite... / 4 Geschäftsführung

Der Sprecherausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den Sprecherausschuss im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.[1] Will der Arbeitgeber dem Sprecherausschuss eine Erklärung wirksam zuleiten, so muss er sie gegenüber dem Vorsitzenden des Sprecherausschusses abgeben. Das entspricht auch der Rechtslage nach ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.7 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 7, 8, 9a des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforderlich. Das Tätigkeitsmerkmal basiert auf dem in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 2 Wissensmanagement im Unternehmen implementieren

Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie es gelingen kann, das Thema Wissensmanagement so zu implementieren und zu verankern, dass sowohl die Organisation insgesamt als auch der einzelne Mitarbeiter partizipieren. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Umsetzung umso einfacher ist, je offener man im Unternehmen mit dem Thema umgeht und je mehr die Führungskräfte d...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.4 Vorteile für Unternehmen durch den Einsatz von Wissensmanagement

Fakt ist, dass viele Unternehmer und Führungskräfte sagen, dass ein gezielter Einsatz der Ressource Wissen dazu führt, dass z. B. Kundenwünsche besser erfüllt und Neuerungen schneller entwickelt werden können. Damit sei eine insgesamt schnellere Reaktion auf Marktveränderungen möglich. Und die meisten Unternehmen sehen durchaus selbstkritisch, dass sie das Thema nach wie vor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11.5 Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung (Absatz 4)

Zu den Inhalten der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto enthält Absatz 4 Mindestvorgaben, die jedoch keine abschließende Aufzählung ("insbesondere") darstellen. Danach ist für das Arbeitszeitkonto mindestens zu regeln: Nach Buchst. a der Kontenrahmen, d. h. die höchstmögliche Zeitschuld und das höchstzulässige Zeitguthaben, die innerhalb eines vorzugebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4.3 Schritt 3: Projektplanung vornehmen

Nach Abschluss der Analysephase muss konkret Punkt für Punkt geplant werden, wie sich Wissensmanagement am schnellsten und einfachsten im Betrieb oder in Teilbereichen des Unternehmens einführen lässt. Die Erfahrungen zeigen, dass es fast immer besser ist, nicht mit einer Lösung zu beginnen, die den gesamten Betrieb umfasst, da die Komplexität doch erheblich ist. Besser ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4.1 Schritt 1: Rahmenbedingungen und Ziele klären

Im ersten Schritt geht es darum, zu klären, was mit der Einführung oder zumindest intensiveren Nutzung von Wissensmanagement erreicht werden soll. Im Unternehmen sollte man dazu u. a. folgende Fragen beantworten: Was soll überhaupt unter Wissensmanagement verstanden werden? Wie soll Wissen im Betrieb definiert werden? Warum ist das Thema für die Organisation von Bedeutung? Welch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / Zusammenfassung

Überblick Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt heute nicht mehr "nur" von der Nutzung moderner Technologie und Produktionsanlagen ab. Diese sind im Prinzip lediglich Basisfaktoren, die benötigt werden, um überhaupt am Markt tätig sein zu können. Wichtig ist es den Kunden einen zählbaren Mehrwert zu geben, um sich damit stärker vom Wettbewerb abzusetzen und letzte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4 Umsetzung als Projekt

In der Praxis hat sich eine Einführung von Wissensmanagement in mehreren Schritten bewährt, ähnlich der Vorgehensweise, wie man sie auch bei anderen komplexen Projekten findet, etwa der Aufbau neuer Standorte oder der Entwicklung neuer Produkte. Unternehmen, die Wissensmanagement stärker und systematisch nutzen möchten, müssen berücksichtigen, dass sich Einzelprojekte zwar o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3 Fazit und Ausblick

Wissensmanagement benötigen heute eigentlich alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe, da die alleinige Bereitstellung von qualitativ guten Produkten zu günstigen Preisen alleine nicht mehr genügen, um langfristig erfolgreich am Markt agieren zu können. Bei der Umsetzung von Wissensmanagement tun sich aber viele Unternehmen schwer, das Thema wird als "sperrig" und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1 Was ist Wissensmanagement?

Wissensmanagement (engl. Knowledge-Management) ist für viele Unternehmer und Führungskräfte zunächst ein abstrakter Begriff und kann häufig nicht genau eingeordnet werden. Inhalt und Nutzen erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Damit fehlt die Motivation, sich mit dem Thema aktiv zu befassen, da nicht erkennbar ist, wie man kurz- und mittelfristig einen Nutzen aus dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.2 Impliziertes und expliziertes Wissen

Wissen lässt sich zudem nach verschiedenen Aspekten untergliedern. Für die unternehmerische Praxis ist vor allem die Unterteilung nach impliziertem und expliziertem Wissen von Bedeutung. Beim implizierten Wissen handelt es sich um Wissen, das sich nur in den Köpfen einzelner Mitarbeiter befindet oder um Fertigkeiten, die zumindest aktuell nur bestimmte Personen beherrschen. D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 6.2 Klage

In seiner Klage sollte sich der Wohnungseigentümer nicht lediglich darauf beschränken, die Abberufung des bisherigen Verwalters herbeizuführen. Zur Vermeidung einer verwalterlosen Zeit sollte er vielmehr auch die Bestellung eines neuen Verwalters durch das Gericht beantragen. Hierbei kann er ein von ihm favorisiertes Unternehmen bereits im Klageantrag benennen. Hilfsweise so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.2 Herausnahme aus dem Geltungsbereich

Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich kommt vor allem für solche Betriebe in Betracht, die unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fallen, also Versorgungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind. Der Beweggrund für diese Regelung liegt darin, dass kein Betrieb gegen seinen erklärten Willen zur Anwendung dieses Tarifrechts verpflichtet werden soll. Wenn ein Betrie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4.2 Schritt 2: IST-Zustand analysieren

Auch wenn es vielen Entscheidungsträgern im Unternehmen oft nicht bewusst ist, gibt es in jedem Unternehmen Verfahren und Methoden mit denen Wissensmanagement bereits praktiziert wird. Nur werden u. U. andere Begriffe verwendet oder es wird zunächst schlicht kein Zusammenhang mit dem Wissensmanagement hergestellt. Beispielsweise können schon vorhandene Kennzahlen oder Kennza...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3 Freiwillige Geltung des TV-V (Absatz 2)

Absatz 2 regelt im Gegensatz zu Absatz 1 die freiwillige Geltung des TV-V. Diese besteht darin, dass Betriebe, die nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 fallen, gleichwohl den TV-V anwenden können, wenn sie dies wollen (Einbeziehung in den Geltungsbereich – erster Fall), und umgekehrt Betriebe, die unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4.5 Schritt 5: Nachhaltigkeit der Nutzung kontrollieren und sicherstellen

Abgeschlossen wird das (Teil-)Projekt, indem zeitnah nach Beendigung geprüft wird, ob Vorbereitung, Planung und Umsetzung erfolgreich waren. Es sollte – je nach Komplexität des Projekts – nach etwa 2-3 Monaten u. a. geprüft werden, ob die Ziele erreicht worden sind, ob und welche Probleme und Lösungen es gegeben hat und ob Maßnahmen zur Korrektur und Anpassung erforderlich w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.5 Kennzahlen einführen

Mögliche Kennzahlen zur Bewertung der Qualität des Wissensmanagements Über Wissensmanagement sollte regelmäßig berichtet werden, z. B. mithilfe von Kennzahlen, die auch in das reguläre Reporting des Betriebes aufgenommen werden sollten. Wegen der Bedeutung des Themas sollte Wissensmanagement einen eigenen Platz im Berichtswesen bekommen. Mit den Kennzahlen sollte z. B. abgefr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.4 Weitere Benachteiligungsverbote

Die sonstigen Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität) spielen in der bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf das Vorfeld des Arbeitsverhältnisses eine eher untergeordnete Rolle, wobei sich auch hier mit Blick auf die derzeit intensiv diskutierten Diskriminierungsmerkmale, insbesondere der sexuellen Identi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.5 Pflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 AÜG ist der Entleiher verpflichtet, Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, zu informieren. Die Information kann nach § 13a Abs. 1 Satz 2 AÜG durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, Leiharbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb oder im Unternehmen des Entleihers erfolgen. § 13a Satz 1 AÜG enthält einen eigenständigen, e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.1 Wissen ist nicht einheitlich definiert

Wissensmanagement befasst sich mit der Frage, wie das in einem Unternehmen vorhandene Wissen möglichst vollständig erfasst, gesichert und sowohl für das Unternehmen als auch für möglichst viele Mitarbeiter nutzbar gemacht werden kann, um daraus einen Wissensvorsprung und Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Und natürlich geht es darum, die Entstehung neuen Wissens zum Nutzen des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.3 Anforderung an Alter/Berufserfahrung

Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit 0–2 Jahren Berufserfahrung in einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, legt die Vermutung i. S. v. § 22 AGG nahe, dass er im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen des Alters benachteiligt wurde.[1] Sie bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung weg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / 3.2 Handdesinfektion

Eine weitere wesentliche Schutzmaßnahme ist die korrekte Desinfektion von Händen und Oberflächen, die häufig von verschiedenen Personen berührt werden. Eine irische Firma hat in diesem Kontext einen Handdesinfektions-Lernkiosk entwickelt. Das mobile Gerät ist mit einer Kamera ausgestattet und verbindet die aufgenommenen Videobilder der Hände des Nutzers mit maschinengeneriert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.1 Leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder reg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.2 Zahlung der Umlagebeträge

Rz. 5 Detaillierte Regelungen enthält die Winterbeschäftigungs-VO. Die Umlagepflicht entsteht mit der Fälligkeit der einzelnen Beiträge. Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge über eine gemeinsame Einrichtung bzw. Ausgleichskasse ab, braucht er Beginn und Ende der Umlagepflicht der Bundesagentur für Arbeit nicht zu melden, wenn ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren besteht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.2 Wissensmanagement in der Unternehmenskultur verankern

Unternehmen, die Wissensmanagement erfolgreich betreiben wollen, müssen zunächst dafür sorgen, dass es eine entsprechende offene Unternehmens- und Organisationskultur gibt. Es muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass der Wille, sich mit der Umsetzung von Wissensmanagement im Betrieb zu befassen, von der Geschäftsführung ausgeht und diese Wissensmanagement "vorlebt". Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr