Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Umfang des Schadensersatzanspruch

Rz. 21 Der Schadensersatzanspruch des Mieters beschränkt sich nicht auf den Schaden, der daraus entsteht, dass der Mieter die Mietsache nicht in ihrem vollen Wert genießen kann. Der Mieter hat vielmehr einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang nachgekommen wäre. Der Anspruch umfasst zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Ein Schadensersatzanspruch der Bundesagentur setzt voraus, dass die Pflicht, die nach § 321 verletzt worden sein soll, besteht und festgestellt werden kann. Weiterhin muss der Bundesagentur für Arbeit ein Vermögensschaden entstanden sein. Das ist der Fall, wenn Leistungen erbracht werden, die dem Leistungsberechtigten aufgrund der materiell-rechtlichen Vorschriften im S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gruppiert alle Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen). Abs. 1 definiert zusammenfassend, dass die gesamten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III im Dritten und im Vierten Kapitel des SGB III enthalten sind. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nach Maßgabe der...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.2 Berufsausbildung

Rz. 15 Versicherungspflicht besteht auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung. Im Grundsatz treffen auf Berufsausbildungsverhältnisse dieselben Merkmale und Kriterien zur Beurteilung der Versicherungspflicht der Regelbeschäftigungsverhältnisse zu. Beschäftigungen zur Ausbildung sind insbesondere von persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Anders als bei Regelbeschä...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.1 Jugendliche

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 erfasst 2 Personengruppen. Versicherungspflichtig sind zum einen Jugendliche in Einrichtungen nach § 35 SGB IX . Mit Jugendlichen sind nicht nur junge Menschen ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre gemeint, sondern nach Sinn und Zweck der Regelung auch diejenigen anderen Alters, die erstmals auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden. Dies wird in der Literatur t...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.3 Gefangene

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 4 regelt besondere Versicherungspflichtverhältnisse Gefangener. Die Vorschrift soll die Resozialisierung unterstützen. Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 definiert Gefangene im Sinne des SGB III mit Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und Freiheit entziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der StPO i...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber hinaus aber auch die freiberuflichen Unternehme...mehr

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Freiwillige Versicherung in... / 7.1.1 Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten

Freiwillig versichern können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betriebenen landwirtschaftlichen Unternehmen und ihre Ehegatten sowie Fischerei- und Jagdgäste. Personen, die in Kapital- oder Personenhandel...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.4 Unternehmen, die Eigenwerbung oder/und Öffentlichkeitsarbeit betreiben

5.4.1 Betroffene Unternehmen Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur "gelegentlich" Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.[1] Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen potenziell zu den Abgabepflichtigen nach...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.5 Unternehmen, die unter die "Generalklausel" fallen

Für Unternehmen, die unter die Generalklausel fallen, gilt ebenfalls die 450-EUR-Regelung. Dabei bleibt die Regelung, dass Abgabepflicht nur eintritt, wenn mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt werden, bestehen. Jedes Unternehmen kann abgabepflichtig werden, wenn es nicht nur gelegentlich selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.4.1 Betroffene Unternehmen

Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur "gelegentlich" Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.[1] Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen potenziell zu den Abgabepflichtigen nach dem KSVG. Aufträge werden be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG)

Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die dortige Zusatzbedingung der "teilweisen oder vollständigen Schuldfreistellung" betrifft sowo...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR[1] im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[2] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögensw...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5 Abgabepflichtige Unternehmen

5.1 Unternehmensbegriff des KSVG Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Übergangsregelung für das übernehmende Unternehmen (§ 52 Abs 14a EStG)

a) Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG (§ 52 Abs 14a S 1 EStG aF) Rn. 351 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG enthielt § 52 Abs 14a S 1 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung. Er besagte, dass § 5 Abs 7 EStG wie beim übertragenden Unternehmen (s Rn 350) erstmals für Wj anzuwenden war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unentgeltlicher Erhalt für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen

da) Inanspruchnahme von Dienstleistungen Rn. 1313 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur solche Sachprämien, die StPfl für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (zum Begriff s § 8 Abs 3 EStG, also nicht beim Kauf von Gegenständen, s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 5) von Unternehmen unentgeltlich erhalten, sind nach § 3 Nr 38 EStG steuerfrei. Aus dem Plural "Dienstleis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 5.1 Abgabepflichtige Unternehmen

Abgabepflichtig nach dem KSVG sind Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen[1] Unternehmen, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei Aufträge an selbstständige Künstler/Publizisten erteilen (sog. Eigenwerber)[2] und Unterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN verbundener Unternehmen

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Um andererseits Zuwendungen an ArbN verbundener Unternehmen nicht besser zu stellen als an eigene ArbN, wurde bei Sachzuwendungen an ArbN verbundener Unternehmen eine Untergrenze eingeführt. Gemäß § 37b Abs 1 S 2 Hs 2 EStG beträgt die Bemessungsgrundlage in diesen Fällen mindestens den sich nach (dem unverändert fortgeltenden) § 8 Abs 3 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (ursprünglich Verpflichteten, § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt muss der Differenzaufwand (s Rn 324) aus den S 1 und 2 nicht auf das Wj der Übertragung und die 14 Folgejahre mit jeweils einem Fünfzehntel verteilt werden, wenn ein ArbN unter "Mitnahme seiner erworbenen Pensionsansprüche zu einem neuen ArbG wechselt". Vielmehr muss das übertragende Unternehmen (der "ursprün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 334 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 4 EStG regelt für den Übernehmer der Verpflichtung die Besteuerung der entgeltlichen Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen iSd § 4 Abs 5 BetriebsrentenG und iSd externen Versorgungsausgleichs (s Rn 333). Jene Vorschrift gilt nur für Pensionsverpflichtungen iSv § 6a EStG, also nicht bei Jubiläumszusagen, Altersteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 5 Künstlersozialabgabe der Unternehmen/Auftraggeber

Die Künstlersozialabgabe (KSA) stellt den Umlagebeitrag der abgabepflichtigen Unternehmen (Auftraggeber) dar, der an die KSK zu zahlen ist. Achtung Zahlungspflicht kraft Gesetzes Die Zahlungspflicht zur KSA wird kraft Gesetzes und aufgrund der Art und Häufigkeit der vom Unternehmen beauftragten künstlerischen bzw. publizistischen Leistungen ausgelöst. Dies gilt ausnahmslos für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim schulbeitretenden bzw erfüllungsübernehmenden Unternehmen (Freistellungsverpflichteten, § 5 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 2 EStG besagt, dass der S 1 jener Vorschrift (s Rn 336) für das den Schuldbeitritt bzw die Erfüllungsübernahme eingehende Unternehmen, also für den "Freistellungsverpflichteten" iSd § 4f Abs 2 EStG, sinngemäß gilt. Deshalb muss der Freistellungsverpflichtete die zum Ende seines Wj festzustellende positive Differenz zwischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 7 Pflichten der Unternehmen

7.1 Meldepflichten Aufgrund der Jahresmeldung ermittelt die KSK den zu zahlenden Betrag der KSA und teilt diesen dem abgabepflichtigen Unternehmen per Abrechnungsbescheid mit. Für das jeweils laufende Kalenderjahr hat das abgabepflichtige Unternehmen monatliche Vorauszahlungen zu leisten (vergleichbar dem Umsatzsteuerrecht). Grundlagen sind die Entgelte des vorangegangenen Kal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übergangsregelung für das übertragende Unternehmen (§ 52 Abs 8 EStG)

Rn. 350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 52 Abs 8 EStG idF vom 04.08.2019 ist der § 4f EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 enden. An jenem Tag wurde das AIFM-StAnpG vom Deutschen Bundestag beschlossen. Aus S 1 folgt, dass die Regeln des § 4f EStG selbst dann gelten, wenn eine Übertragung der Versorgungsverpflichtungen zB bereits im Januar 2013 stattfand ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.4 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit fremden Unternehmen

Mit einem Beteiligungsvertrag und aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und einem Dritten können außerbetriebliche Genossenschaftsanteile, außerbetriebliche GmbH-Geschäftsanteile oder stille Beteiligungen an verbundenen Unternehmen oder an sog. Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften erworben werden.[1] Es gelten dieselben Sperrfristen wie bei Verträ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Firma/Umwandlungsfälle

Rz. 29 Der Nachweis von Firmen- oder Namensänderungen sowie Rechtsnachfolgen ist insbesondere dann erforderlich, wenn der im Grundbuch eingetragene Inhaber die Bewilligung nunmehr unter anderem Firmennamen abgibt. Sofern es sich hierbei um eine Firma oder eine Gesamtrechtsnachfolge handelt, ist die Verwendung der Notarbescheinigung unproblematisch. Es genügt wegen § 20 UmwG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.2 Geschäfte zu Lasten des Arbeitgebers

Erst recht fehlt es an diesem unmittelbaren Zusammenhang, wenn der Arbeitnehmer unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung aus eigenem Antrieb und ohne Einwilligung seines Arbeitgebers zu dessen Lasten Geschäfte ausführt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Einsatz der System- und/oder Anwendungsprogramme im Betrieb des ArbG

Rn. 1689 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der ArbG diese System- und/oder Anwendungssoftware auch in seinem Betrieb einsetzt. Daraus folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Teile seines betrieblichen Vermögens (Aktien, Wertpapiere, Anleihen etc.), stellt diese Sachzuwendung grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Zur Förderung solcher Vermögensbeteiligungen gilt allerdings pro Arbeitnehmer ab 1.1.2024 ein jährlicher Freibetrag von 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 1.4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Annahme der Fortführung des Unternehmens (Betriebes)

Rz. 133 [Autor/Stand] Auch diese Prämisse soll gewährleisten, dass nicht der Einzelveräußerungspreis oder Liquidationswert angesetzt, sondern der Bedeutung der Wirtschaftsgüter für den "lebenden" Betrieb Rechnung getragen wird. Grundsätzlich ist bei dieser Fortführungsprämisse (Prinzip des going concern) zu unterstellen, dass der Erwerber den Betrieb ohne wesentliche Verände...mehr