Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.5 Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 53 Unter bestimmten Voraussetzungen räumt § 102 Abs. 5 BetrVG dem Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses als Folge eines wirksamen Betriebsratswiderspruchs einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung ein. Dieser Anspruch führt zur Weiterbeschäftigung unabhängig vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Pr...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / 7. Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf Erstattung von Sachverständigenkosten durch einen Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen

Rz. 75 BGH, Urt. v. 21.10.2014 – VI ZR 507/13, zfs 2015, 264 = VersR 2014, 1510 Zitat BGB § 134; RDG §§ 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 3, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Die Abtretung einer Forderung (hier: des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auf Erstattung von Sachverständigenkosten) durch einen Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen, das nicht über eine Registrierung nach § 10 Abs...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 37. Ausschluss der Gefährdungshaftung wegen Tätigkeit bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges

Rz. 469 BGH, Urt. v. 12.1.2021 – VI ZR 662/20, juris Zitat StVG § 8 Nr. 2 Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers). a) Der Fall Rz. 470 Der Kläger nahm die Beklagten auf Schadensersatz wegen eines Verk...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.5 Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Eine in der Praxis häufig unterschätzte Gefahr liegt in der Weitergabe vertraulicher betrieblicher Informationen zwischen Beziehungspartnern. Beschäftigte in einer persönlichen Beziehung neigen dazu, berufliche Erlebnisse, Projekte oder Entscheidungen – oft ohne böse Absicht – mit dem Partner zu teilen. Befindet sich der Partner ebenfalls im selben Unternehmen, kann dies zur...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6 Sonderfälle: Trennung, "Rosenkrieg" und Stalking im Betrieb

6.1 Trennung und "Rosenkrieg" 6.1.1 Ausgangspunkt Das Ende einer Liebesbeziehung zwischen Beschäftigten ist für den Arbeitgeber kein Anlass für unmittelbares arbeitsrechtliches Handeln. Die Trennung oder Scheidung als solche berechtigt den Arbeitgeber im Regelfall nicht zur Kündigung eines oder gar beider Arbeitsverhältnisse.[1] Gleichwohl ist die Trennungssituation erfahrungs...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 36. Betrieb und Gebrauch beim Entladen von Heizöl aus einem Tanklastwagen

Rz. 456 BGH, Urt. v. 8.12.2015 – VI ZR 139/15, VersR 2016, 1048 Zitat StVG § 7 Abs. 1; PflVG a.F. § 3 Nr. 1; EWGRL 166/72; EGRL 14/2005mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

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Vergütung neu denken / 1 Neue Arbeit – neue Vergütungssysteme?

Jedes Unternehmen sucht die besten Mitarbeiter. Das passiert gerade in Zeiten starker Herausforderungen – und Unternehmen und unsere Arbeitswelt unterliegen derzeit enorm großen Herausforderungen. Quelle: B. Redmann Abb. 1: Herausforderungen von Unternehmen Mitarbeiter können nach verschiedenen Vergütungssystemen entlohnt werden. Welches Vergütungssystem dabei für ein Unternehm...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abg...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.3 Wahlrechte aus den themenspezifischen ESRS

Rz. 49d Weiterer Spielraum ergibt sich ganz konkret durch die in den ESRS benannten 269 Wahlrechte, die künftig deutlich abgebaut werden sollen, und darüber hinaus durch eine auffällige Diskrepanz zwischen den Zielen der themenspezifischen ESRS und den konkret anzugebenden Informationen. Grundsätzlich haben alle ESRS ein zumeist sehr breites, aber konkretes Ziel vorangestell...mehr

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Vergütung neu denken / 3 Arbeitskultur bestimmt das Vergütungssystem

So wie sich unsere Arbeitswelt weg von stark repetitiven und deswegen wenig attraktiven Aufgaben hin zu einer kreativen und schöpferischen Mitgestaltung wandelt, verliert auch der Ansatz eines rein finanziell geprägten Vergütungssystems zunehmend seine Wirkung. Gleichzeitig ist zu beachten, dass Vergütungssysteme zunehmend standardisiert und strukturiert ausgestaltet sein mü...mehr

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Vergütung neu denken / 2 Neue Vergütung, die Bedürfnisse erfüllt

Zukünftig brauchen Unternehmen daher verstärkt Systeme, die einerseits die individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitern erfüllen und zum anderen aber auch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens sichern. Gleichzeitig müssen diese Systeme so ausgestaltet sein, dass sie überprüfbar, vergleichbar und rechtssicher sind. Individuelle Lösungen stoßen dort an Gr...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden und/oder dem indirekt durch die Wertschöpfungskette oder von anderen Stakeholdern geforderten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht[1] erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer E...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Das Berufungsgericht war zutreffend und von der Revision unangegriffen davon ausgegangen, dass dem Kläger wegen der Verunreinigung der Staatsstraße dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte aus § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB in Verbindu...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.2 Konsolidierungskreis

Rz. 21 Eine erste abschlusspolitische Stellschraube bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises resultiert aus der Frage, wann ein Tochterunternehmen vorliegt. Sowohl nach IFRS als auch nach HGB wurden hier Verschärfungen dahingehend vorgenommen, dass nun auch einzig auf eine wirtschaftliche Betrachtung abzustellen ist, um etwa Zweckgesellschaften einbeziehen zu müssen.[1]...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 2 Ziele der Konzernabschlusspolitik

Rz. 6 Bei den Zielen der Konzernabschlusspolitik ist zwischen internen und externen Zielen zu differenzieren. Interne Ziele ergeben sich aus dem Informationsbedürfnis des Managements zur Steuerung des Konzerns. Externe Ziele sind gerichtet auf die Informationsbedürfnisse externer Adressaten, vor allem Anteilseigner und Kapitalgeber. Rz. 7 Durch die Beeinflussung der Darstellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 434 Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen konnte ein Anspruch der Klägerin auf Ersatz des ihr entstandenen Sachschadens gegen die Beklagte aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, § 7 Abs. 1 StVG nicht verneint werden. Rz. 435 Für die Zurechnung der Betriebsgefahr i.S.v. § 7 Abs. 1 StVG kommt es grundsätzlich maßgeblich darauf an, dass die Schadens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.1.1 Verhaltenskodex und Ethikrichtlinien

Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien im Umgang mit (Liebes-)Beziehungen am Arbeitsplatz aufzustellen, um von Beginn an über einen internen Leitfaden zu verfügen, der ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen im Einzelfall ermöglicht – wobei stets eine individuelle Betrachtung der konkreten Situation erforderlich bleibt. Im Rahmen de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.2 Warnsignale für den Arbeitgeber

Unternehmen sollten die folgenden Eskalationsgründe kennen und frühzeitig beobachten, um ein betriebliches Problem so früh wie möglich vermeiden zu können: Häufige, erzwungene oder aufdringliche Kontaktversuche am Arbeitsplatz durch einen der Beteiligten Versenden von beleidigenden, drohenden oder bedrängenden Nachrichten über betriebliche Kommunikationsmittel (betriebliche E-...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"). Der Konzernabschluss ist so aufzustellen, als wenn der Konzern nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich eine Einheit wäre; es gilt...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.4 Übergangserleichterungen

Rz. 49e Etwas anders könnte das Thema bei den Übergangsbestimmungen auszulegen sein. Diese sind explizit zur Erleichterung des Übergangs bestimmt worden und umfassen allgemeine Phase-in-Regelungen zu den vorliegenden ESRS sowie spezielle Regelungen für ausgewählte (Querschnitts-)Sachverhalte. ESRS 1.137 verweist auf seine Anlage C, die eine Liste von Angabepflichten bzw. auc...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 79 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte die (Zweit-)Abtretung der Forderung durch den Sachverständigen an die Klägerin ohne Rechtsfehler wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des § 2 Abs. 2 S. 1 RDG in Verbindung mit § 3 RDG gemäß § 134 BGB als nichtig erachtet. Rz. 80 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 RDG ist die Einziehu...mehr

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§ 4 Werkstattrisiko, Stunde... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 42 Die Revision hatte Erfolg. Der Senat hat in seinen Entscheidungen v. 20.10.2009 (VI ZR 53/09, VersR 2010, 225 [siehe auch Rdn 7 ff.]) und v. 23.2.2010 (VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 [siehe auch Rdn 21 ff.]) grundsätzlich Stellung dazu bezogen, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt, gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB die...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / a) Der Fall

Rz. 13 Die Klägerin verlangte aus abgetretenem Recht der Gemeinde B. Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Ölspur. Rz. 14 Der Beklagte zu 1 war Halter eines bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Traktors, der bei einer Panne Hydrauliköl verlor. Dadurch wurde die im Eigentum der Gemeinde stehende Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt verunreinigt. Nachdem die stä...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.4 "Rosenkrieg"

Eine besondere Herausforderung entsteht, wenn beide Beteiligten nach der Trennung wechselseitig Vorwürfe erheben. In solchen Situationen gilt: Neutralität: Das Unternehmen darf keine vorschnelle Partei ergreifen. Getrennte Anhörung: Beide Beteiligten sind separat, durch eine neutrale Person, anzuhören. Sorgfältige Dokumentation: Alle Vorfälle, Gespräche und Maßnahmen sind schriftl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 6.1.3 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sobald das Unternehmen Kenntnis von betrieblichen Auswirkungen der Trennung erlangt, empfiehlt sich zunächst das vertrauliche Gespräch mit den Beteiligten – getrennt und ohne Vorwürfe. Ziel ist es, die Situation zu verstehen, auf die betrieblichen Erwartungen hinzuweisen und, soweit möglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird im Gespräch deutlich, dass eine Seite ni...mehr

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Vergütung neu denken / Zusammenfassung

Überblick Um den aktuellen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, benötigen Unternehmen Mitarbeiter, die fachlich und menschlich eigenständig agieren und arbeiten können. Ferner brauchen sie eine innere Haltung, welche sie aus Sicht eines Unternehmens nicht nur als einen Mitarbeiter, sondern als einen so genannten Challenge-Partner also einen Partner ausweist, der...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 10 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das Gesetzgebungsverfahren schnell, d. h. noch im Jahr 2025 erfolgen sollen. Damit wäre zumindest über das Geschäftsjahr 2025 von den verpflichteten Unternehmen der 1. Welle ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ...mehr

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Vergütung neu denken / 5 Konsequenz für HR

Für HR bedeutet dies in der Konsequenz, die Aufgabe zu übernehmen, herauszufinden, ob das bestehende Vergütungssystem im Unternehmen noch ausreicht, den aktuellen Anforderungen an neuer Arbeit und Vergütung gerecht zu werden. Um diese Aufgabe gut wahrnehmen zu können, braucht es Wissen über die Bedürfnisse von Mitarbeitenden die Notwendigkeiten im Unternehmen Ermittlung der Bes...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C), bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungsle...mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2 Anzeige- und Meldepflicht

Viele Unternehmen fordern von Beschäftigten die Offenlegung partnerschaftlicher Beziehungen, wenn diese geeignet sind, die Arbeitsleistung oder die Zusammenarbeit im Team zu beeinflussen. Solche Meldepflichten dienen der präventiven Vermeidung von Interessenkonflikten durch sachgerechte Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf bestehende Beziehungen. Sie schaffen Transpar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.4.1 Alternativregelung

Wenn eine Meldepflicht zu Arbeitsliebschaften weder über Compliance-Regelungen noch den Arbeitsvertrag eingeführt wird, können Unternehmen alternative Mechanismen nutzen. Dazu gehören externe Beratungs- oder Vertrauensstellen, an die sich Mitarbeitende wenden können. So lassen sich Konflikte in hierarchischen Beziehungen vermeiden, ohne dass persönliche Beziehungen offengele...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 76 Die Klägerin, die ein Unternehmen für Factoring-Dienstleistungen betrieb, machte gegenüber dem beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht Ansprüche auf Erstattung von Sachverständigenkosten geltend. Diese hatte ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter an den von ihm mit der Begutachtung des Schadens beauftragten Kfz-Sachverständigen abgetreten, der...mehr

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Vergütung neu denken / 6 Künstliche Intelligenz als Enabler moderner Vergütungssysteme

Die zunehmende Digitalisierung und insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnen auch im Bereich der Vergütung neue Möglichkeiten. KI kann HR dabei unterstützen, Vergütungssysteme nicht nur effizienter zu verwalten, sondern diese auch strategisch weiterzuentwickeln und eben auch neu zu denken. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der datenbasierten Analyse. ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 61 Das Berufungsurteil hielt den Rügen der Revision im Ergebnis nicht stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrers aus vermutetem Verschulden gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 18 StVG nicht eingreifen, wenn ein in Betrieb befindliches Kraftfahrzeug lediglich an der Unfallstelle anwesend ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 247 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Der Klägerin stand gegen die Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf hälftigen Ersatz des von ihr an die Leasinggeberin gezahlten Betrags zu. Rz. 248 Ein Anspruch der Klägerin auf Innenausgleich gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB schied aus. Es fehlte an dem für einen Ausgleichsan...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 39 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Das Berufungsgericht ging allerdings zutreffend davon aus, dass der Klägerin aufgrund wirksamer Abtretungen dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zus...mehr

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§ 4 Werkstattrisiko, Stunde... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 26 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsurteil stand im Einklang mit dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sogenanntes Porsche-Urteil, siehe Rdn 1 ff.) und dem – nach dem Berufungsurteil ergangenen – Senatsurteil v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09, VersR 2010, 225 (sogenanntes VW-Urteil, siehe Rdn 7 ff.). Rz. 27 Will der Schädiger bzw. der Haftpflichtversicherer des Schädig...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / a) Der Fall

Rz. 36 Im September 2009 verursachte ein bei der Beklagten haftpflichtversicherter Lkw einen Verkehrsunfall auf der B 303, wobei der Unfall zumindest auf Fahrlässigkeit des Fahrers des Lkw beruhte. Infolge des Unfalls kam es zu einer Verschmutzung der Straße (insbesondere durch Dieselkraftstoff und Kühlflüssigkeit). Die Verschmutzung wurde noch am selben Tag von der Firma B....mehr