Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.3 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 14 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krank...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle a...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.3 Bestimmungsrecht der Eltern

Rz. 167 Nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB können Eltern, die einem unverheirateten volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren haben, die Art des Unterhalts bestimmen. Einer Studentin/einem Studenten kann deshalb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angeboten werden, in der Wohnung der Eltern zu leben sowie Verpflegung, ein Taschengeld und Geld für zweckgebundene Ausgaben (z. B. Studienl...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.1 Regelmäßiger Bedarf

Rz. 28 Der regelmäßige Bedarf (Elementarunterhalt) eines minderjährigen Kindes wird durch die – ggf. sich verändernde – Lebensstellung der Eltern geprägt (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1610 Rz. 3). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich daher einerseits nach den Bedürfnissen des Kindes außerhalb der tatsächlichen Betreuung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und andererseits nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.2 Bedürftigkeit

Rz. 160 Ein Volljähriger ist grundsätzlich gehalten, seinen Lebensunterhalt durch eine eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen (BGH, Urteil v. 6.12.1984, IVb ZR 53/83; OLG Hamm, Beschluss v. 14.10.2004, 11 WF 168/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.2.2004, 3 WF 8/04). Eine Bedürftigkeit kann deshalb nur angenommen werden, wenn der Volljährige aufgrund einer Ausbildung, deren...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.3 Maß des Unterhalts

Rz. 94 Das Maß des dem Elternteil zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach dessen Lebensstellung, da über § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB die Regelung des § 1610 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung findet. Es ist deshalb auf das Einkommen abzustellen, das die Mutter ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte (BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 121/03). Der Bedarf ist aber au...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.1 Maß des Unterhalts

Rz. 157 Nach § 1610 Abs. 2 BGB erfasst der Unterhaltsanspruch eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Deshalb unterfällt die Zeit der allgemeinen Schulausbildung grundsätzlich der Unterhaltspflicht. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt. Rz. 158 Verzögert sich die Schulausbildung aufgrund eines vorübergehenden leichten Versagens, müssen dies die Unterhaltsverpflichteten n...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.2 Unterhaltstatbestände

Rz. 89 Nach § 1615 l Abs. 1 BGB hat der Vater für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt der Mutter Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Schwangerschaft und Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Rz. 90 Über den Zeitraum des Abs. 1 hinausgehend hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren, soweit diese aufgrund einer durch di...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.5 Benachrichtigung des Jugendamtes und Information der Eltern in Scheidungssachen

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 informiert das Familiengericht das Jugendamt über die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind. Das Jugendamt informiert sodann die Eltern über das Leistungsangebot nach Abs. 2. Um diesen Informationsfluss zu gewährleisten, hat der Scheidungsantrag Angaben darüber zu enthalten, ob gemeinschaftliche ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.1 Junge Volljährige

Rz. 149 Nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Für diese Kinder ist davon auszugehen, dass sie ungeachtet ihrer Volljährigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2026)

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.2 Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen

Rz. 13 Die Neufassung des Abs. 2 durch das KICK regelt das Vor- und Nachrangverhältnis speziell für unterhaltsberechtigte Empfänger von Hilfen und Teilnehmern an Maßnahmen nach dem SGB VIII und unterhaltsverpflichteten Dritten. Aus dem Kontext des Abs. 2 Satz 1 geht hervor, dass die Leistungen der Jugendhilfe unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen von Unterhaltsverpf...mehr

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AGS 03/2026, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des KG ist zuzustimmen. Im Rahmen der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens der bedürftigen Partei sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO die dort bezeichneten Beträge in Abzug zu bringen. Hierunter fallen neben weiteren abzugsfähigen Positionen die gem. der Nr. 1b), 2a) und 2b) aufgeführten Freibeträge (Erwerbstätigenfreibetrag, Freibeträge für Ehegatten/Lebensp...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.9 Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Bei volljährigen Kindern oder minderjährigen Kindern, die völlig fremdbetreut werden, haften die Eltern anteilig für den Barunterhalt.[119] Sie sind Teilschuldner. Bei Minderjährigen, die vom allein sorgeberechtigten Elternteil gesetzlich vertreten werden, macht dieser den vollen Barunterhalt gegen den anderen geltend (gesetzliche Verfahrensstandschaft). In beiden Fällen kommt...mehr

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AGS 03/2026, Berücksichtigu... / II. Einzusetzendes Einkommen

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.14 Ehegattenkonten

Oberlandesgericht Brandenburg: Untreue bei unberechtigter Entnahme von einem Oder-Konto[137] Das Oberlandesgericht hat entschieden: "Die eigenmächtige, im Innenverhältnis nicht berechtigte Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschriebenen Geldbetrag kann den Tatbestand der Untreue erfüllen. Dies kann zur Feststellung führen, dass die daraus folgende Ausgl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Familienangehörige

Rz. 16 Der Vorschrift des § 6 Abs. 1 EFZG lassen sich zwar ausgehend von ihrem Wortlaut keine Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei Familienangehörigen entnehmen. Die vergleichbaren Regelungen der §§ 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X und § 86 Abs. 3 VVG zu einem gesetzlich angeordneten Forderungsübergang bei Dritthaftung schließen einen solchen jedoch in den Fällen aus, in denen ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.2 Zum Abzug nicht berechtigende Unterhaltsempfänger

Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Abzug nach § 33a Absatz 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn der Unterhaltsempfänger ein Kind ist, für das ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld (§ 66 EStG) besteht (§ 33a Absatz 1 Satz 4 EStG); andere Leistungen für Kinder und dem inländischen Kindergeld vergleichbare Familienbeihilfen nach auslän...mehr

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AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / II. Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

1. Allgemeines VKH kann gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – einer Partei bewilligt werden, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlung einer Unterhaltsrente durch einen Berechtigten (§ 64 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 150 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift betrifft nur leibliche Eltern oder Adoptiveltern, da nur bei diesen die Haushaltszugehörigkeit des Kindes keine selbstständige Anspruchsvoraussetzung bildet, Wendl in H/H/R, § 64 EStG Rz 16 (05/2024). Hat eine der in § 64 Abs 2 EStG genannten Personen (Eltern, Pflegeeltern oder Großeltern) das Kind in seinen Haushalt aufgenom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die formellen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Familiengerichts (§ 64 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das Familiengericht kann nur auf Antrag entscheiden, FG RP v 10.04.2000, 5 K 2268/98, DStRE 2001, 134. Den Antrag kann jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergelds hat. Antragsberechtigt sind nicht nur die Berechtigten iSd § 62 EStG, sondern auch andere Personen, wie zB Vormünder, Beistände und Pfleger. Das erg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentnern und Leistungsbeziehern einer Hinterbliebenenversorgung (Satz 2 und 3)

Rz. 4e Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Böswillige Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht (Abs. 1 Nr. 3)

a) Kreis der potentiellen Opfer Rz. 24 Relevant sind nur Verletzungen der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser selbst. Eine Erweiterung des geschützten Personenkreises wie bei den Pflichtteilsentziehungsgründen i.S.d. Nr. 1 und 2 wurde bei Abs. 1 Nr. 3 nicht vorgenommen.[97] Somit kann beispielsweise die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem einen E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht setzt voraus, dass der Erblasser bedürftig, §§ 1602 Abs. 1, 1606 BGB, und der Pflichtteilsberechtigte leistungsfähig ist, § 1603 BGB. Darüber hinaus muss er Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers haben und ihm aus verwerflichen Gründen den Unterhalt verweigern. Nur wenn alle vier Voraussetzungen kumulativ vorliege...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Übermaß an Zuschüssen

Rz. 17 Ein Vergleich des Abs. 1 mit Abs. 2 zeigt, dass Ausstattungen stets, Ausbildungskosten und Einkommenszuschüsse lediglich bei Übermaß auszugleichen sind.[79] Die Annahme von Einkommenszuschuss setzt objektiv gewisse Dauer, Wiederkehr und Regelmäßigkeit der Zuwendung voraus.[80] Die Zweckbestimmung muss auf die Verwendung als "Einkünfte" gehen. Einmaliger Beitrag des Erb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Kreis der potentiellen Opfer

Rz. 24 Relevant sind nur Verletzungen der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser selbst. Eine Erweiterung des geschützten Personenkreises wie bei den Pflichtteilsentziehungsgründen i.S.d. Nr. 1 und 2 wurde bei Abs. 1 Nr. 3 nicht vorgenommen.[97] Somit kann beispielsweise die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem einen Elternteil eine Pflichtteilsentz...mehr

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Kinderfreibetrag / 10 Übertragung von Freibeträgen für Kinder

Grundsätzlich stehen der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) den Eltern je zur Hälfte zu. Abweichend von diesem Halbteilungsgrundsatz wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nicht (mehr) vorliegen, auf Antrag eines Eltern...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / II. Vorschuss gem. § 1360a BGB

Rz. 138 In einigen Familiensachen hat der Auftraggeber das Recht auf einen Vorschuss zur Führung des Verfahrens gegenüber dem Antragsgegner. Gegen diese Dritten, deren Vorschusspflicht nur gegenüber dem Auftraggeber besteht (§ 1360a BGB), hat der RA kein eigenes Vorschussrecht. Der RA kann die Zahlung eines Vorschusses nicht im eigenen Namen geltend machen. Er muss den Vorsc...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Grundlagen

Rz. 93 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall ist ein Anspruch der Hinterbliebenen und als solcher ein Unterhaltsschaden. Hinterbliebene in diesem Sinne sind Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie eigene und adoptierte Kinder des Getöteten. Rz. 94 Inwieweit auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Ersatz des Hau...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Voraussetzungen für die Scheidung

Rz. 18 Für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts ist weiterhin erforderlich, dass zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren. Der Scheidungsantrag muss begründet gewesen sein. Dies ist für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren anhand der §§ 124, 133 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FamFG i.V.m. §§ 1564 ff. BGB zu prüfen. Im Rahme...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 10 Der Unterhaltsberechtigte hat nur dann einen Anspruch, wenn er bedürftig ist, § 1602 Abs. 1 BGB. Für den Anspruch des Ehegatten auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gibt es hier eine Besonderheit. Die Vorschrift des § 1602 BGB findet keine Anwendung, da sich die eheliche Unterhaltspflicht unmittelbar aus der ehelichen Solidarität und Partnerschaft ergibt. Dies bedeut...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 3. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 16 Die Witwe hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn der getötete Ehemann nicht leistungsfähig war. In der Praxis spielt dieser Aspekt nicht so eine große Rolle, zumal der Geschädigte sich auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO stützen kann (BGH zfs 1987, 133 und OLG Bremen zfs 1990, 187). Ferner kommt es auch nicht darauf an, ob der Unterhaltsverpflichtete (z.B. der getö...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 21 Berufsausbildungskosten sind diejenigen, die nach Abschluss der allg. Schulbildung anfallen, also Aufwand für Fach-, Fachhochschul-, Hochschulstudium und berufliche Umschulung.[90] Die Ausbildungskosten sind wie die Zuschüsse insoweit prinzipiell nicht übermäßig, als der Erblasser zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt verpflichtet war. Hierzu ist § 1610 Abs. 2 BGB hera...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 26 Rechte aus familienrechtlichen Beziehungen des Erblassers, wie bspw. das Recht auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe, die elterliche Sorge oder die Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB (vgl. auch § 1615 BGB) sind grundsätzlich nicht vererblich. Gleiches gilt für das Recht des nicht verheirateten Vaters, seine Vaterschaft anzuerkennen oder die bereits anerkannte Vaterschaf...mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / Leitsatz

1. Wird eine sechsstellige Versicherungsleistung für einen ärztlichen Behandlungsfehler der Ehefrau auf ein Konto des Ehemannes gezahlt, so handelt es sich im Zweifel weiterhin um das Vermögen der Ehefrau. 2. Bestand für die Überweisung des vorgenannten Betrages auf das Konto des Ehemanns keine zwingende Veranlassung in der Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse, spricht...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Wesen des Anspruchs

Rz. 13 Bei dem Anspruch aus S. 1 handelt es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Mutter. Dieser ist trotz seines Zwecks (siehe Rdn 1 ff.) als Nachlassverbindlichkeit in Gestalt einer Erbfallschuld i.S.v. § 1967 Abs. 2 BGB, also einer Verbindlichkeit, die aus Anlass des Erbfalls entsteht, einzuordnen.[15] Rz. 14 Auch wenn es an einer ausdrücklichen Verweisung fehl...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Inhalt heute

Nach § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB hat der leibliche Vater eines Kindes, das einen anderen rechtlichen Vater hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind und gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch einen Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander und unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen. Aber auch mit diesen R...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmlingmehr