Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 39 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 1 Der Arbeitnehmer kann gem. § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Mithin hängt der Übergang des Arbeitsverhältnisses vom Willen des Arbeitnehmers ab. Der Bundesgesetzgeber hat zur Begründung des Widerspruchsrechtes nach § 613a Abs. 6 BGB die Berufsfreiheit herangezogen und geht davon aus, dass es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist,...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / I. Klageantrag

Rz. 202 Kommt ein Drittschuldner seiner Verpflichtung gem. § 840 Abs. 1 ZPO nicht nach und erteilt er keine Auskünfte über die gegen ihn gerichteten Ansprüche des Schuldners, kann der Gläubiger eine Auskunftsklage nur gegen den Schuldner, nicht aber gegen den Drittschuldner erheben (BGH v. 17.4.1984 – IX ZR 153/83). Klagegegner ist im Arbeitsgerichtsprozess der Arbeitnehmer,...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / V. Klagebegründung

Rz. 213 Der Inhalt der Klagebegründung ergibt sich schon aus den vorangegangenen Erläuterungen. Der Kläger muss schlüssig darlegen, aus welchen Gründen der Drittschuldner für die Forderung des Schuldners haftet. Weiter ist der Titel anzugeben, aus dem sich die Forderung ergibt und in welcher Höhe, sowie der Umstand, dass die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 11. Auswahl der wieder einzustellenden Arbeitnehmer nach sozialen Gesichtspunkten

Rz. 1270 Umstritten ist, ob der Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung soziale Gesichtspunkte (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) zu berücksichtigen hat, wenn er die Betriebsabteilung nicht wie ursprünglich geplant stilllegt, sondern mit einer geringeren Anzahl von Arbeitsplätzen fortführt. Während das BAG das Gebot der sozialen Auswahl in e...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Kündigung / 8.3 Stufe 3: Interessenabwägung

Bei der auch hier erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sind keine so strengen Anforderungen zu stellen wie bei einer personenbedingten Kündigung. Sie muss im Ergebnis die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen. Hierbei gilt ein objektiver Maßstab. Maßgebend ist, ob ein ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber dieses Verhalten als Kündigungs...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

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Kündigung / 9.6.2 Herausnahme Einzelner aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG)

"In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt." Dies entspricht der früheren gesetzlichen Regelung vom 1.10.1996 bis 1.1.1999. Nach der bisher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2 Unterhaltspflicht der Höhe nach

2.3.2.1 Vorhandenes Vermögen Rz. 29 Neben der abstrakten Unterhaltsberechtigung muss zivilrechtlich auch eine konkrete Unterhaltspflicht bestehen. Dies setzt die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss insoweit außerstande sein, sich selbst zu versorgen. Dies setzt einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits auch ein mangelndes eigene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1 Unterhaltspflicht dem Grunde nach

2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3 Bestehen einer Unterhaltspflicht

2.3.1 Unterhaltspflicht dem Grunde nach 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erford...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte Pflicht zur Leistung von Unterhalt[1], sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.2 Ehegattenunterhalt

Rz. 22 Aufwendungen für Unterhalt an den Ehegatten bei intakter Ehe sind gem. § 33a Abs. 1 EStG generell nur abziehbar, sofern der Ehepartner in einem ausländischen Staat ansässig ist. Bei im Inland ansässigen Stpfl. verdrängt die Ehegattenveranlagung die Anwendung des § 33a EStG selbst bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG.[1] Dies entspricht der h. M. in der Literatur.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.4 Im Ausland ansässige Zahlungsempfänger

Rz. 28 Werden Unterhaltsleistungen an im Ausland ansässige Zahlungsempfänger geleistet, gilt für die Prüfung der Zwangsläufigkeit, namentlich der Unterhaltspflicht gem. § 33a Abs. 1 S. 6 2. Halbs. EStG, dass inländische Maßstäbe zugrunde zu legen sind.[1] Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht, das deutsche Zivilrecht (BGB b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.1 Aufwand für Unterhalt

Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Lebensbedarf des Empfängers, ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.1 Vorhandenes Vermögen

Rz. 29 Neben der abstrakten Unterhaltsberechtigung muss zivilrechtlich auch eine konkrete Unterhaltspflicht bestehen. Dies setzt die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss insoweit außerstande sein, sich selbst zu versorgen. Dies setzt einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits auch ein mangelndes eigenes Einkommen voraus. Rz. 30 Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.3 Der gesetzlichen Unterhaltsberechtigung gleichgestellte Personen

Rz. 27 Gem. § 33a Abs. 1 S. 3 EStG werden gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen solche gleichgestellt, bei denen um "Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Stpfl. gekürzt werden". Von der Vorschrift erfasst sind insbesondere Bedarfsgemeinschaften, bei der einem Sozialhilfeberechtigten anteilig Mittel gekürzt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.4 Zahlungsempfänger im Ausland

Rz. 41 Sind die unterhaltsberechtigten Personen im Ausland ansässig, folgt hieraus, dass gem. § 33a Abs. 1 S. 6 EStG eine zusätzliche Abzugsbeschränkung der Höhe nach in Form der sog. Ländergruppeneinteilung besteht.[1] Aufwendungen für den Unterhalt sollen nur abgezogen werden können, soweit diese nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates "notwendig und angemessen" sind.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.2 Aufwand für eine Berufsausbildung

Rz. 17 Unter dem Begriff der Berufsausbildung ist die ernstliche Vorbereitung auf einen künftigen Beruf bzw. das Erreichen beruflicher Ziele zu verstehen. Der Begriff entspricht der Definition in § 32 Abs. 4 EStG (§ 32 EStG Rz. 60 m. w. N.).[1] § 33a EStG enthält eine Erweiterung dahingehend, dass nicht nur Aufwendungen für typische Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.5 Unterhaltsleistungen an Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis

Rz. 28a Wird die Einreise eines Ausländers i. S. d. AufenthG auf eine sogenannte Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG gestützt, ergibt sich regelmäßig die Frage, ob der Verpflichtete Aufwendungen für die Dauer des Aufenthalts gem. § 33a EStG geltend machen kann. Typischer Anwendungsfall ist eine Aufenthaltserlaubnis (§ 23 AufenthG). Eine Aufenthalts- oder auch Niederla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Nachweispflichten des Stpfl.

Rz. 51 Die objektive Feststellungslast für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hat nach allg. Grundsätzen der Stpfl.[1] Sofern der Zahlungsempfänger im Inland ansässig ist, gelten allerdings die Vereinfachungsregelungen des R 33a Abs. 1 S. 4 und 5 EStR 2012. Demnach muss eine konkrete Prüfung der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nicht erfolgen, sofern eine abstr...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 63 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 671 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet jedoch nicht, dass nicht in einer Folgesache eine Verhandlung nur über einen (Streit-)Gegenstand erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens et...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / A. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Verfahrenswert bei Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 652 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass der Unterhaltsberechtigte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Unterhaltsverpflichteten stellt. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ergibt sich aus § 1360a Abs. 4 BGB: § 1360a Abs. 4 BGB Umfang der Unterhaltspflicht (4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.3 Abtretung laufender Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 32 Die Abtretung laufender Geldleistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen (vgl. dazu Komm. zu § 48), sind in ihrer freien Verfügbarkeit nur der Höhe nach beschränkt. Dabei wird diesen laufenden Zahlungen der gleiche Verfügungsschutz (und Pfändungsschutz) wie dem Arbeitseinkommen (i. S. d. Vorschriften der ZPO) eingeräumt. Dies entspricht der überwiegend v...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.1 Begriff

Rz. 287 Bei dem von der Rechtsprechung[355] entwickelten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches entweder einem Verwandten – in der Regel dem einen Elternteil –, der ein gemeinsames Kind alleine unterhält (durch Betreuung und Barunterhalt), obwohl auch der andere Elternteil unterhaltspflichtig wäre, einen Ausgleichsanspruch für d...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.2.1 Bestehen einer durch den Pflichtigen nicht erfüllten Unterhaltsschuld

Rz. 297 Erforderlich ist das Bestehen einer vom Unterhaltsschuldner nicht erfüllten Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und die Erbringung des Barunterhalts durch den ausgleichsfordernden Elternteil, der damit im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Ausgleichsanspruch dann nicht besteht, wenn u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.1 Allgemeines

Rz. 168 Eine Mitarbeitspflicht der Ehegatten ist seit der Änderung des § 1356 Abs. 2 BGB durch das 1. EheRG grundsätzlich nicht mehr gegeben. Das bis 1977 geltende Recht sah in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. ausdrücklich eine Pflicht zur Mitarbeit im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten insoweit vor, als die Mitarbeit üblich war. Doch auch heute kann sich in wenigen extremen A...mehr

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Güterrecht / 3.6.3 Schuldhaftes Nichterfüllen der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenen wirtschaftlichen Verpflichtungen

Rz. 240 Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bietet § 1385 Nr. 3 BGB. Diese Norm knüpft an die schuldhafte Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen an, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben. Darunter fällt insbesondere sowohl die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten als auch gegenüber einem gemei...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.3 Voraussetzungen

Rz. 214 Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages über die Art und Weise der Kooperation sind nach den genannten Entscheidungen des BGH[281] daher Folgende: Die Mitarbeit muss über die bloße Gefälligkeit und über das im Rahmen der Unterhaltspflicht Geschuldete hinausgehen. Die Mitarbeit muss von gewisser Dauer und von gewissem Bestand sein. Die Mitarbeit muss zu ei...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.3 Rückwirkende Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 300 Ferner muss auch dem in § 1613 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Gedanken des Schuldnerschutzes Rechnung getragen werden.[370] Es kann daher nicht sein, dass jahrelang von dem anderen Elternteil kein Unterhalt gefordert und dann statt des Kindesunterhalts der familienrechtliche Ausgleichsanspruch geltend gemacht wird. Rz. 301 Es braucht jedoch auch nicht speziell der ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.4 Gesamtschuldnerausgleich und Unterhalt

Rz. 57 Wie bereits ausgeführt ist die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten vorrangig vor der Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine anderweitige Bestimmung. Diese führt im Ergebnis dazu, dass ein Gesamtschuldnerausgleich nicht stattfindet, wenn eine Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt getroffen wurde oder...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 6.1 Unterhalt

Wenn sich die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft trennen, entstehen hieraus keine Unterhaltsansprüche. In einem Partnerschaftsvertrag (siehe Tz. 7) können solche Ansprüche für die Zeit nach der Trennung nur dann vorgesehen werden, wenn der nachwirkende Unterhalt sich als Gegenleistung für eine während der Partnerschaft erbrachte Leistung darstellt. Eine nachwirk...mehr