Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 2. Der Unterhaltspflichtige will sich gegen die Bestimmung des Unterhaltes zur Wehr setzen

Komplizierter ist die umgekehrte Situation, wenn der Unterhaltspflichtige sich gegen die nach seiner Einschätzung unrichtige Bemessung des Unterhaltes bei der Bemessung des Nutzungsausfalles wehren will. Das hat dann praktische Relevanz, wenn der Unterhaltspflichtige der Berechtigte des Anspruchs auf Nutzungsausfalls ist und seine Unterhaltsverpflichtung im dortigen Verfahren...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 3. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt wird nicht geltend gemacht

Im vom BGH entschiedenen Verfahren hat die Ehefrau keine Trennungsunterhaltsansprüche geltend gemacht, weil sie im Gegenzug mietfrei wohnen konnte und sich bislang keinen Nutzungsentschädigungsansprüchen ausgesetzt sah. Der BGH führt aus, gerade in Fällen, in denen der eigentlich einkommensschwächere Ehegatte im Hinblick auf den von ihm gezogenen Wohnvorteil auf die Geltendm...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 1. Die Unterhaltsberechtigte will höheren Unterhalt durchsetzen

Die Unterhaltsberechtigte kann ein Leistungsverfahren auf Zahlung des von ihr errechneten höheren Unterhaltes einleiten. Der im Verfahren nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB einbezogene Unterhalt ist bei der Unterhaltsberechnung beim Bezieher der Nutzungsentschädigung in dieser Höhe als Einkommen zu berücksichtigen[39] und beim Zahlungspflichtigen als Abzugsposten, der den anzurechn...mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

A. Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Sie ist die nichteheliche Tochter des am 5.8.2017 verstorbenen Erblassers. Mit Testament vom 7.2.2017 setzte der Erblasser den Beklagten – seinen eingetragenen Lebenspartner – zu seinem Alleinerben ein. Die Klägerin, die im Jahr 2017 Kenntnis vom Erbfall erlangte, leitete am 5...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / V. Auswirkungen auf spätere Verfahren

In der Praxis stellt sich die zusätzliche Frage, wie jetzt weiter vorgegangen werden kann, wenn einer der Beteiligten mit der im Wohnungsfestsetzungsverfahren erfolgten "summarischen Bestimmung des Unterhaltes" nicht einverstanden ist. Es besteht ja in einem Unterhaltsverfahren die Möglichkeit, anstelle der nur überschlägigen Berechnung mit einer auf weiteren Sachvortrag und...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / II. Beratungshilfe

1. Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe Die Beratungshilfe stellt als Ausfluss aus dem Prinzip des soziales Rechtsstaates die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens dar (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 3) und sichert Bürgern mit niedrigem oder keinem Einko...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 4.5.2.2 (bb) Der Unterhaltspflichtige macht zuerst Nutzungsausfall geltend

Ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte in der Wohnung verblieben und macht (vorerst) keinen Unterhalt geltend, ist der weichende Ehegatte als Allein – oder Miteigentümer nicht gehindert, seinerseits Nutzungsausfall geltend zu machen. Im Verfahren auf Nutzungsausfall legt der BGH den Familiengerichten dann die Prüfung auf,[25] "ob und gegebenenfalls in welcher Größenordnung de...mehr

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zfs 05/2025, Widerruf des S... / Leitsatz

1. Der dem Lebensversicherer anlässlich der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts stillschweigend erteilte Auftrag zur Übermittlung des Schenkungsangebots an den Begünstigten kann nach dem Tode des VN auch von dem Nachlasspfleger als Vertreter dessen gesetzlicher Erben widerrufen werden. (Rn 6) 2. Ein Vorbringen zum Bestehen von zur Aufrechnung gestellten Unterhaltsans...mehr

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FF 05/2025, Zum Verhältnis ... / 2 Die Entscheidung des BGH

Mit seiner Entscheidung v. 27.11.2024 (XII ZB 28/23) hat jetzt der BGH für die bei der Konkurrenz zwischen dem Wohnvorteil bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen und Ansprüchen aus § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB auf Nutzungsvergütung für die Wohnung auftretenden Fragen einige Präzisierungen vorgenommen. Dabei hat der BGH erneut den Vorrang der Unterhaltsregelung vor der Nutzung...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / 3. Wiederkehrende Anfechtungsrecht des biologischen Vaters

Zu hinterfragen ist zudem die Überlegung des BVerfG, dass ein Wiederaufleben des Anfechtungsrechts des biologischen Vaters bei Wegfall der sozial-familiären Beziehung zu dem rechtlichen Vater nach dem ersten Anfechtungsversuch ermöglicht werden müsse, da keine verdrängende Grundrechtsposition mehr vorliege und keine gewichtigen Interessen der Beteiligten entgegenstünden.[67]...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen – unter der Annahme, dass die seitens des AG festgestellte gerichtsbekannte personelle Unterausstattung des betreffenden Jugendamtes dazu führt, dass die Antragstellerin hier nicht zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder unmittelbar einen zeitnahen Termin beim Jugendamt erhalten hat. Es ist jedoch festzustellen, dass die Beratungsa...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 28.1.1 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des §§ 64 oder 65 EStG oder des §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet sic...mehr

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Sauer, SGB IX § 141 Übergan... / 2.1 Voraussetzungen der Überleitung

Rz. 3 Die Überleitung setzt voraus, dass ein überzuleitender Anspruch gegeben ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX erbracht werden und der Nachrangigkeitsgrundsatz beachtet wird. Der Nachrangigkeitsgrundsatz hat für die Leistungen der Eingliederungshilfe aber nur insoweit Bedeutung, als die Leistungen nach dem Teil 2 des SGB IX unter Berücksicht...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.2 Ausnahmen

Bloße Vorbereitung Nicht dem Vollstreckungsverbot unterliegen allerdings Maßnahmen, die lediglich die Zwangsvollstreckung vorbereiten [1]: Dementsprechend kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Urteil noch für vorläufig vollstreckbar erklärt und eine Vollstreckungsklausel erteilt werden. Zustellungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie unmittelbar die Vollstreckun...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

Leitsatz 1. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2007 ‐ II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256 und vom 01.09.2021 – I...BStBl II 2023, 146mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 2 Einmalgewährung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Grundsatz der Einmalgewährung stellt bei Anspruchskonkurrenz mehrerer Berechtigter den Ausschluss von Doppelzahlungen für dasselbe Kind sicher. Zugleich folgt daraus, dass eine Aufteilung unter mehreren Berechtigten – anders als beim Kinderfreibetrag(§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG) – nicht möglich ist.[1] Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern (Hauptfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gem § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen des Begriffs d...mehr

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FoVo 04/2025, Anforderungen... / 2 II. Die Entscheidung

OLG folgt dem Schuldner teilweise Der Antrag des Antragsgegners, die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses des AG – FamG – aufzuheben, ist als Antrag auf Einstellung der Vollstreckung gem. § 120 Abs. 2 S. 2 und 3 FamFG, §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO auszulegen. Der Antrag ist nur hinsichtlich des titulierten rückständigen Unterhalts bis einschließlich April 202...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Unterhaltspflichtige Geschwister

Übersteigt das Einkommen mehrerer Geschwister die Jahreseinkommensgrenze, bestimmt sich ihr jeweiliger Haftungsanteil nach § 1606 Abs. 1 BGB. Aus dem Beschluss des BGH ergibt sich jedoch eine zusätzliche Komplikation für die Fälle, in denen das Einkommen einzelner Geschwister geringer ausfällt. Auch diese privilegierten Kinder sollen weiterhin als unterhaltspflichtig gelten,...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Die Bedürftigkeit

Den wichtigsten Effekt entfaltet die gesetzliche Neuregelung gegenüber allen unterhaltspflichtigen Kindern, deren steuerpflichtigen Einkünfte die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten. In diesen Fällen entfällt generell der sozialrechtliche Nachrang, ohne dass es noch auf ihre individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wie das Nettoeinkommen, Nutzungsvo...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 2. Das Unterhaltsverhältnis

Die familienrechtlichen Vorschriften haben unverändert Bestand. Die Verwandtschaft in gerader Linie ist weiterhin die Basis aller Unterhaltsverhältnisse einschließlich des Aszendentenunterhalts (§ 1601 BGB). Anders als es das Stereotyp vom nur "schwach ausgestalteten Elternunterhalt"[14] suggerieren mag, handelt es sich bei diesem um einen in jeder Hinsicht vollwertigen Unte...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Verpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Erblasser

Rz. 125 Nach dem BFH[138] ist ein Freibetrag für Pflegeleistungen auch dann zu gewähren, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser gesetzlich pflege- bzw. unterhaltsverpflichtet ist, konkret aber wegen fehlender Bedürftigkeit des Erblassers keine Pflege- bzw. Unterhaltsleistungen zu gewähren hat. Der Pflegefreibetrag ist mithin nicht (mehr) für Erwerber ausgeschlossen, die geset...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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FoVo 04/2025, Anforderungen... / 3 Der Praxistipp

Gefahren sehen Die Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren! Angesichts der hier vorgestellten Entscheidung wird der Unterhaltsschuldner versuchen, die Titulierung des Unterhaltsanspruchs hinauszuzögern, um seinerseits nicht leisten zu müssen, bis der Anspruch rechtskräftig tituliert ist und dann ggfs. hinsichtlich des rückständigen Unterhalts – trotz der teilweise ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 4. Der angemessene Eigenbedarf

Während alle anderen Unterhaltsverhältnisse an familiäre Ereignisse anknüpfen, die aus rechtlich zugeschriebener Verantwortung unmittelbar die eigene Lebensstellung beeinflussen – Elternschaft, bestehende oder aufgelöste Ehe – folgen Unterhaltsansprüche von Verwandten mit wirtschaftlich selbstständiger Lebensstellung erst aus schicksalhaften Entwicklungen, deren finanzielle ...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Brandenburg, Beschl. v 15.8.2024 – 13 UF 191/23

1. Lebt der geschiedene Ehemann mit der Mutter seines jüngsten Kindes in einer gemeinsamen Wohnung und tritt mit ihr in der Öffentlichkeit als Paar auf, so liegt dem äußeren Erscheinungsbild nach eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die auch schon bei einer Dauer des Zusammenlebens von einem Jahr den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 2 BGB erfüllt. 2. Die Inanspruchnahme d...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / III. Fazit

Beim Aszendentenunterhalt wird die Rechtsprechung künftig mit Ansprüchen konfrontiert sein, die sich gegen wohlhabende Personen richten. Deren Lebensverhältnisse werden zwar noch weit von den Einkommensspitzen entfernt sein, sich aber auch deutlich von den Mangellagen in Trennungsfamilien abheben, welche die Maßstäbe der Rechtsprechung zum Unterhalt wesentlich geprägt haben....mehr

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FF 04/2025, Altersvorsorge im Fokus: wieviel, worauf, wie und woraus?

Britta Schönborn Das Thema "Altersvorsorge" beschäftigt Familienrechtler insbesondere im Unterhaltsrecht. Die Höhe der Abzüge ist weitgehend geklärt: Primäre und sekundäre Altersvorsorge werden mit insgesamt 22,6 % des Bruttoeinkommens angesetzt (bzw. 23,6 % beim Elternunterhalt). Altersvorsorge wird nur auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit akzeptiert, nicht aber auf Einkün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die im Juli 2015 geborenen Antragsteller machen gegen die Antragsgegnerin, ihre Mutter, Kindesunterhalt geltend. [2] Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben bei ihrem Vater, der sie im vorliegenden Verfahren vertritt. In der Vergangenheit fanden Umgangskontakte zwischen Mutter und Kindern in wechselndem Umfang statt. Die künftige Regel...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 6. Pauschalen mit Risiken und Nebenwirkungen

Auch wenn es sich bei dem zur Wahrung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Einkommen um eine individuelle Größe handelt, steht dies einer pauschalen Bemessung nicht generell entgegen. Für solch einen Orientierungsrahmen besteht durchaus ein praktisches Bedürfnis,[40] weil dieser durch Mindeststandards die Einordnung des konkreten Sachverhalts erleichtert und methodi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3)

Rn. 262 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Auflagen oder Weisungen iSd § 12 Nr 4 EStG Alt 3 werden entweder durch ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt oder schon vor der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts erteilt. Die von dem Abzugsverbot erfassten Leistungen liegen nur vor, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 3. Regress

Rz. 20 Aus § 1 SGB II folgt der Nachrang von SGB II-Leistungen. Für den Fall, dass Leistungsempfänger Ansprüche gegen Dritte haben, wird dieser Nachrang über § 33 SGB II hergestellt. Die Vorschrift dient der Sicherung des Grundsatzes des Nachrangs der Leistungen nach dem SGB II und regelt den Übergang von Ansprüchen; Rechte sind nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht e...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 75 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.2 Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 5 Abs. 2 konkretisiert den in Abs. 1 aufgestellten Grundsatz der Kostenerhebung in angemessenem Umfang. Danach sind bei der Bestimmung des Umfangs die Höhe des nach § 93 ermittelten Einkommens und die Anzahl von Personen, die im gleichen Range wie der untergebrachte junge Mensch oder Leistungsberechtigte nach § 19 (d. h. alleinerziehende Väter und Mütter von Kindern bis ...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.3 Zeitpunkt der Erhebung eines Kostenbeitrages

Rz. 11 Das Gesetz geht zunächst von dem Grundsatz aus, dass die Kostenpflicht und damit zugleich das Recht, einen Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid festzusetzen, dann entsteht, wenn dem Kostenpflichtigen die Gewährung der Leistung mitgeteilt und er über die Folgen für seine Unterhaltspflicht gegenüber dem jungen Menschen aufgeklärt wurde (Abs. 3 Satz 1). Notwendig ist na...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.4 Einschränkungen und Absehen von der Kostenerhebung

Rz. 12 § 92 Abs. 4 Satz 1 schränkt das Recht zur Kostenerhebung ein ("Ein Kostenbeitrag kann nur erhoben werden, soweit ...") für den Fall, dass Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangiger Berechtigter nicht geschmälert werden, und regelt damit das Verhältnis des Kostenrechts zum Unterhaltsrecht. Mit dieser Regelung will das Gesetz sicherstellen, dass eine Kostenerhebu...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 a. F. sah eine Sonderregelung für die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe vor. Mit der Neufassung durch Art. 1 Nr. 49 KICK wurde das Verfahren der Heranziehung hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs, der Reihenfolge der verpflichteten Kostenbeitragsschuldner sowie der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags vereinfacht. Das frühere Recht (§§ 81 f....mehr

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FoVo 03/2025, Privilegierun... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt der Sichtweise des LG Das LG hat dem Antrag des Schuldners, den ihm pfändungsfrei zu belassenden Betrag heraufzusetzen, im Hinblick auf die Zahlung von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld auf das Konto der Tochter zu Recht nicht in vollem Umfang entsprochen, §§ 906 Abs. 1, 850d ZPO (§§ 850k Abs. 3, 4, 850d ZPO a.F.). Bestimmung des pfändungsfreien Betrages nach § 906 ...mehr

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FF 03/2025, Rechtsprechung ... / 2.2 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.8.2024 – 16 UF 45/24

Zum Unterhaltsanspruch eines immatrikulierten Volljährigen, der seine Eltern auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch nimmt, weil er wegen der Betreuung eigener Kinder an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist und die Mutter der Kinder studiert.mehr

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FF 03/2025, Das kurze Leben des § 7a UVG

Der zum 1.7.2017 in das UVG eingefügte § 7a ist seit dem 1.1.2025 ersatzlos aufgehoben und damit schon wieder Geschichte. In ihrem kurzen Leben hat die Vorschrift eine wechselvolle Geschichte durchlaufen. Die Norm besagte, dass die mit Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf den Leistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche "nicht verfolgt" würden, solange der barunterhalt...mehr

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FoVo 03/2025, Privilegierun... / 1 Der Fall

Unterhaltsrückstände in der Zwangsvollstreckung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund des Versäumnisbeschlusses des AG vom 20.9.2018 wegen Unterhaltsrückständen für die Zeit vom 1.8.2013 bis 31.1.2020 betreffend den am 2.4.2008 geborenen Sohn des Schuldners. Der Gläubiger zahlt seit dem 1.5.2012 im Wege des Unterhaltsvorschusses den Unter...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.7 Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Das Kind wird volljährig oder wechselt zum anderen Elternteil: der bisher betreuende Elternteil ist beim volljährigen Kind hinsichtlich des Kindesunterhalts nicht mehr verfahrensführungsberechtigt, auch nicht für aufgelaufene Rückstände. Für diese hilft der Bundesgerichtshof mit einer anderen Anspruchsgrundlage: dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch aus § 242 BGB. Strei...mehr