Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 2.1 Zugelassene Kosten

Rz. 5 Abs. 1 definiert abschließend, welche Kosten als Weiterbildungskosten nach § 81 Abs. 1 übernommen werden können. Die Aufzählung ist abschließend. Gefördert werden nur Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme. Teilnehmer ist auch, wer den Besuch der Maßnahme unterbricht. Teilnehmer ist nicht mehr, wer die vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig besucht. Voraus...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.4 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings

Rz. 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Befugnis der Urkundsperson beim Jugendamt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen noch nicht 21-jähriger Abkömmlinge zu beurkunden. Für jedes einzelne Kind muss eine gesonderte Urkunde erstellt werden, denn mehrere Unterhaltsgläubiger können ihre gegen denselben Unterhaltsschuldner gerichteten Ansprüche nicht in einer S...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.5 Erklärung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 betrifft den sog. Betreuungsunterhalt. Gemäß § 1615l Abs. 1 BGB besteht 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes ein Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber dem Vater des Kindes. Soweit die Mutter infolge einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung bedingten Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, begin...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.4 Kürzung Pauschalbetrag bei Unterhaltspflicht nach Satz 4

Rz. 105 Sinn des § 39 Abs. 4 Satz 4 ist es, die Verwandtenpflege grundsätzlich anzuerkennen (zum Problem bei Altfällen vgl. Rz. 5; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage grundlegend BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13; hierzu auch Hoffmann, in: jurisPR-FamR 10/2015 Anm. 1). Im Kontext mit der Klarstellung in § 27 Abs. 2a ist sichergestellt, dass Verwandte – und damit namentlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.5 Normzweck

Rz. 20 Mit der Gewährung von Pflegegeld nach § 39 Abs. 1 soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss (Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1). Die Gewährung von pädagogischer Hilfe und Unterhaltsleistungen sollen aus einer Hand erfolgen (Wiesner, § 39 SGB VIII, Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.1 Voraussetzungen des Rechtsanspruchs

Rz. 29 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.3 Voraussetzung

Rz. 59 Insoweit einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Einschaltung des Jugendamtes ist die abweichende Erklärung der Sorgeberechtigten nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB von der Auffassung der Pflegeperson. Da an diese Erklärung formell keine großen Ansprüche zu stellen sind, ist die Pflicht zur Einschaltung des Jugendamtes in solchen Fällen regelmäßig schnell ausgelöst...mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.1 Vollstreckbare Urkunden

Rz. 3 Ergänzend zu § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bestimmt Satz 1 , dass auch aus Urkunden, die von einer Urkundsperson des Jugendamtes aufgenommen wurden, die Zwangsvollstreckung stattfindet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um Urkunden über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Abkömmlingen (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder über eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.4 Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Familiengericht

Rz. 9 Gemäß Abs. 3 Satz 1 besteht eine Auskunftspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht. Diese stellt eine spezielle Regelung im Verhältnis zur allgemeinen Unterstützungspflicht nach § 50 Abs. 1 dar. Sie ist gleichwohl recht allgemein gehalten. Das Wohlergehen und die Entwicklung des Mündels soll Auskunft gegeben werden. Soweit Mängel in der Personensorge auftr...mehr

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Jung, SGB XII § 121 Bundess... / 2.2 Differenzierung nach Leistungsarten

Rz. 5 Nr. 1 benennt die Gruppen von Leistungsberechtigten, über die Teilerhebungen durchgeführt werden. Die Auflistung entspricht dem in § 8 aufgeführten Katalog der Leistungen der Sozialhilfe. Im Vordergrund steht bei den Leistungsarten die Hilfe zum Lebensunterhalt (Nr. 1a). Da das SGB XII den Oberbegriff der Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht mehr verwendet, werden neb...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.2 Leistungen anderer

Rz. 6 Auch Abs. 2 regelt die Konkurrenz der Leistungen nach dem AsylbLG gegenüber anderen vorrangigen Leistungen anderer. Beispielhaft nennt Abs. 2 Leistungen Unterhaltspflichtiger, Leistungen anderer Leistungsträger oder der Länder aufgrund der Verpflichtung aus § 44 Abs. 1 AsylG. Gemäß § 7 Abs. 1 sind Leistungen anderer auf Leistungen nach dem AsylbLG anzurechnen und führe...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 2.1 Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rz. 4 Gemäß Abs. 1 Satz 1 entfällt die Leistungspflicht nach dem AsylbLG, soweit der erforderliche Lebensunterhalt anderweitig sichergestellt ist. Erforderlicher Lebensunterhalt ist gleichbedeutend mit dem Bedarf der leistungsberechtigten Person nach den Vorschriften des AsylbLG (Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., AsylbLG. § 8 Rz. 18). Dazu gehören die L...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.2 Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen

Rz. 8 Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1996, 1...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsverbot auf den Unterhaltsanspruch nach § 1614 BGB

Einführung Der Unterhaltsanspruch soll den laufenden Lebensunterhalt eines Unterhaltsberechtigten verlässlich sichern. Da zukünftige Entwicklungen des Bedarfes des Unterhaltsberechtigten nur schwer vorhersehbar sind, verbietet § 1614 BGB zum Schutz des Unterhaltsberechtigten als auch des öffentlichen Interesses den Verzicht auf zukünftigen Unterhalt. Denn ein Unterhaltsberech...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / Einführung

Der Unterhaltsanspruch soll den laufenden Lebensunterhalt eines Unterhaltsberechtigten verlässlich sichern. Da zukünftige Entwicklungen des Bedarfes des Unterhaltsberechtigten nur schwer vorhersehbar sind, verbietet § 1614 BGB zum Schutz des Unterhaltsberechtigten als auch des öffentlichen Interesses den Verzicht auf zukünftigen Unterhalt. Denn ein Unterhaltsberechtigter sol...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Für die Abwägung, ob eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt noch wirksam ist oder gegen § 1614 BGB verstößt, muss zunächst die Höhe des tatsächlich geschuldeten Trennungsunterhalts ermittelt werden. Geschuldet ist der eheangemessene Unterhalt, welcher sich nach dem Halbteilungsgrundsatz aus dem Einkommen beider Eheleute errechnet. Nach dem Halbteilungsgrundsatz steh...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen

Die nichteheliche Mutter bzw. der nichteheliche Vater hat nach § 1615l BGB Anspruch auf Unterhalt, wenn sie oder er aufgrund der Geburt eines gemeinsamen Kindes für eine gewisse Zeit nicht erwerbstätig sein kann. Dieser Unterhaltsanspruch erstreckt sich in der Regel auf die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes und kann unter besonderen Umständen verlängert werden. De...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Es gilt auch hier die grundsätzliche Regel, dass der nichteheliche Elternteil auf 20 % des ihm zustehenden Unterhalts verzichten kann, und dass ab einem Verzicht von einem Drittel ein unwirksamer Verzicht vorliegt. Um diese Prozentzahlen bestimmen zu können, ist auch hier zunächst die Höhe des dem nichtehelichen Elternteil zustehenden Unterhalts zu ermitteln. Beansprucht werde...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / V. Fazit

Das Verzichtsverbot des § 1614 BGB wurde in den vergangenen Jahren gelockert. Es sind nunmehr Verzichte bis zu 20 %, im Einzelfall auch bis zu einem Drittel des jeweils geschuldeten Unterhalts zulässig. Der teilweise Verzicht auf den eigentlich geschuldeten Kindesunterhalt sollte nur aus kindeswohldienlichen Gründen erfolgen. Denn Kindesunterhalt soll nicht nur den Bedarf des...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / IV. Erlaubter Spielraum bei Verzichten in den Grenzen des § 1614 BGB

Soweit nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch viele Jahre noch nach der Rechtsprechung des BGH das Verbot, auf zukünftigen Unterhalt zu verzichten, umfassend war und daher nicht nur den vollständigen, sondern auch den teilweisen Unterhaltsverzicht betraf,[9] wurde dieses umfassende Verzichtsverbot in den letzten Jahren in geringem Maß aufgehoben. Es ist nunmehr a...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / III. Begriff des Verzichts

Der Verzicht ist die Nichtinanspruchnahme von etwas, das einem gegen einen anderen zusteht. Es gibt einen Forderungsinhaber und einen Forderungsgegner, und damit ein zweiseitiges Schuldverhältnis. Folglich erfordert ein Verzicht einen Erlassvertrag nach § 397 BGB, mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen: Der Forderungsinhaber erlässt dem Forderungsschuldner die Schuld u...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht begründet sich in der familieninternen Solidar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Nach der Scheidung kann ein Ehepartner nach den §§ 1569 ff. BGB nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt, für den es nur eine Anspruchsgrundlage gibt, stellt der Begriff "nachehelicher Unterhalt" den Oberbegriff für die in den §§ 1570–1573, 1...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Kindesunterhalt

Es ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht der eines Elternteils. Mit dem Verzichtsverbot soll sichergestellt werden, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Denn ein Verzicht könnte potenziell das Wohl des Kindes gefährden, insbesondere wenn der be...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 1.1 Übergangsregelungen

Rz. 2 Eine analoge Anwendung der Ausnahmeregelung des § 66 Abs. 1 Satz 2 für den Fall des Wegfalls eines fiktiven Unterhaltsanspruchs gemäß § 1570 BGB kommt nicht in Betracht (BSG, Urteil v. 30.1.2007, B 2 U 22/05 R).mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Waisenrente hat ebenso wie die Witwen- und Witwerrente Unterhaltsersatzfunktion für den Entfall des Unterhaltsanspruchs gegen die zivilrechtlich dem Grunde nach verpflichteten Eltern (für die rentenrechtliche Parallelregelung vgl. stellv. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.6.2022, L 14 R 693/20). Damit soll auch eine qualifizierte Schul- und Berufsausbildung der...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.1.4 Pflegekinder - Vollwaise - Halbwaise

Rz. 13 Eine besonderes Problem stellt die Voll- bzw. Halbwaisenberechtigung von Pflegekindern dar. Rz. 14 Stirbt ein Pflegeelternteil, löst dies einen Halbwaisenrentenanspruch des Pflegekindes aus (vgl. i.E. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.6. 2022, L 14 R 693/20, Rz. 4, für die rentenrechtliche Parallelregelung in § 48 SGB VI). Rz. 15 Der Tod des zweiten Pflegeelter...mehr

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Frankreich / aa) Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass

Rz. 88 Zu nennen ist beispielsweise der Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass gem. Art. 767 C.C. Diese Unterhaltsrente muss gem. Art. 767 Abs. 1 C.C. innerhalb eines Jahres bzw. bis zur Beendigung der Teilung der Erbschaft geltend gemacht werden. Sie wird gem. Art. 767 Abs. 2 C.C. der Erbschaft vorweg entnommen und von den Erben, bei unzureichendem ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / E. Erbstatut und Unterhaltsansprüche

Rz. 100 Qualifikationsprobleme ergeben sich, wenn überlebende Angehörige Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass geltend machen. Unterhaltspflichten sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. e EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausdrücklich ausgenommen. Eine Abgrenzung anhand des "Zwecks" des Unterhaltsanspruchs ist kaum möglich, denn nicht nur das Unterhaltsrecht, auch das Erb-, i...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen, § 850d ZPO

1. Bevorrechtigte Ansprüche Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die ge...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Muster: Vorpfändung bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, § 845 ZPO

Rz. 194 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.13: Vorpfändung bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, § 845 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – _________________________ Vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ (Gläubigers) hat dieser gegen den __...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Vorpfändung wegen Unterhaltsansprüchen

Rz. 138 Ob der Unterhaltsgläubiger wegen titulierter Unterhaltsforderungen auch in den nur privilegiert pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens (sog. Vorrechtsbereich) eine Vorpfändung nach § 845 ZPO ausbringen (Muster vgl. Rdn 194) kann, ist umstritten. Rz. 139 Nach einer Meinung ist bei der Ankündigung der Pfändung der Betrag anzugeben, der dem Schuldner nach § 850d Abs. 1 S....mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 2 Aus den Gründen:

B. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung der Kläger Ziff. 2 bis 4 zulässig, insbesondere ausreichend begründet. Die Berufungsbegründung bezeichnet, wie von § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verlangt, in ausreichender Weise Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Die Begründung muss zum einen erkenne...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / Leitsatz

Ein Schadensersatzanspruch aus § 10 Abs. 2 StVG bzw. § 844 Abs. 2 BGB wegen Entzugs des Unterhaltsrechts ist dann nicht entstanden, wenn der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den Unterhaltspflichtigen ohnehin nicht – auch nicht durch Zwangsmaßnahmen – hätte beigetrieben werden können. An die Feststellung, dass der Unterhaltsanspruch nicht realisierbar gewesen wäre, s...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt ist einfach: Auf einem Beschleunigungsstreifen bleibt ein Pkw stehen. Der Fahrer, ein 43 Jahre alter Mann, steigt aus. Vor dem Kofferraum stehend wird er von einem nachfolgenden Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit angefahren und tödlich verletzt. Die Kinder klagen auf entgangenen Unterhalt. Das Landgericht lehnt ab. Zu Unrecht, wie das OLG Stuttgart meint Die Ent...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung des Taschengeldanspruchs

Rz. 1019 Muster 8.154: Pfändung des Taschengeldanspruchs An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage beigefügten Vollstr...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Zusammentreffen von bevorrechtigten mit nicht bevorrechtigten Gläubigern

Rz. 130 Hat ein gewöhnlicher Gläubiger das Arbeitseinkommen gepfändet, wird sein Pfandrecht nicht durch die spätere Pfändung eines Unterhaltsgläubigers beeinträchtigt. Dem gewöhnlichen Gläubiger verbleibt der für ihn ohnehin nur pfändbare Betrag nach § 850c ZPO/Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Der nachfolgend pfändende bevorrechtigte Gläubiger ist auf den Vorrechtsbereich...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Mehrere bevorrechtigte Pfändungen

Rz. 128 Treffen mehrere bevorrechtigte Pfändungen zusammen, gilt bezüglich des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages ebenfalls das Prioritätsprinzip des § 804 Abs. 3 ZPO. Im Hinblick auf den Vorrechtsbereich des § 850d ZPO kommt es auf die zeitliche Abfolge der Pfändung nicht an, sondern allein auf die Rangfolge des § 850d Abs. 2 ZPO. Rz. 129 Beispiel Der verheiratete Schuldner...mehr

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Litauen / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 50 Gemäß Art. 5.20 lit. BGB erben die (Adoptiv-)Kinder, der Ehegatte und die (Adoptiv-)Eltern ungeachtet des Inhalts des Testaments mindestens die Hälfte dessen, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde, vorausgesetzt, sie waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers unterhaltsbedürftig (Pflichtteil). Anders als im deutschen Recht handelt es sich hierb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Muster: Antrag eines nicht bevorrechtigten Gläubigers nach § 850e Nr. 4 ZPO (Verweisung des bevorrechtigten Gläubigers auf den Vorrechtsbereich)

Rz. 201 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.19: Antrag eines nicht bevorrechtigten Gläubigers nach § 850e Nr. 4 ZPO (Verweisung des bevorrechtigten Gläubigers auf den Vorrechtsbereich) An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den ___________________...mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1.3 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die angefochtene Entscheidung auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die vom Oberlandesgericht für angemessen erachtete Ausrichtung des Mindestselbstbehalts an der Einkommensgrenze des durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 eingeführten § 94 Abs. 1a SGB XII beruh...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 6. Vorauspfändung

Rz. 276 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.[296] Mit dieser Entscheidung hat sich der BGH der Auffassung angeschlossen, die die sog. Dauerpfändung wegen einer in Raten fällig werdenden Unterhaltsforderung in Forderungen aus Bankguthaben schon bisher für zulässig erachtet hat. Die Dauerpfändung stellt nach der Auf...mehr

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Italien / (a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.)

Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[214] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatut unterfällt. Nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. e) EuErbVO sind Unterhaltsansprüche vom Regelungsbereich der EuErbVO ausgenommen. Dies gilt aber...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 697 Der Kindergeldanspruch ist als Sozialleistung nur ganz beschränkt pfändbar. Es kommen in der Praxis jedoch immer wieder Fälle vor, in denen auf das Kindergeld zugegriffen werden muss. Das Kindergeld ist nur für das Kind und nur wegen dessen gesetzlichem Unterhaltsanspruch pfändbar.mehr

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Frankreich / b) Höhe des Ehegattenerbrechts

Rz. 79 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 757–2 C.C. den gesamten Nachlass zu Eigentum, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge oder Eltern hinterlässt. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Erblasser Geschwister oder Geschwisterkinder hinterlässt. Allerdings bestimmt Art. 757–3 C.C., dass im Falle des Vorversterbens der Eltern gegebenenfalls von Vorfahren – nich...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr