Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Gegenstandswerte in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 107 In der Mobiliarzwangsvollstreckung bestimmen sich die Gegenstandswerte für die anwaltliche Vergütung nach § 25 RVG. Rz. 108 Hinweis Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz mit Festgebühren vergütet. Dies gilt ebenso für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichtes bei bestimmten Anträgen innerhalb der Mobiliarzwangsvollstreckung...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Höhe des Taschengeldanspruchs

Rz. 1009 Der Höhe nach beträgt der Taschengeldanspruch 5[800] bis 7[801] Prozent des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten.[802] Das Taschengeld unterliegt zu 7/10 der Pfändung.[803] Damit wird der Gedanke des Schuldnerschutzes auch für diesen Bereich verwirklicht, denn 3/10 des Taschengeldes sollen in jedem Falle dem Schuldner verbleiben. Dies ist Ausfluss des...mehr

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Luxemburg / a) Gesetzliche Erbfolge

Rz. 50 Der überlebende Ehegatte (conjoint survivant) ist erbberechtigt, soweit die Ehe zwischen ihm und dem Erblasser nicht geschieden ist und kein rechtskräftiges Urteil auf Trennung von Tisch und Bett vorliegt, Art. 767 Cciv. Rz. 51 Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung. Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten keine Kinder oder sonstigen Abköm...mehr

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San Marino / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das Zivilrecht ist nicht durchgehend kodifiziert, sondern beruht noch weitgehend auf dem ius commune, wie es in Italien vor dem Inkrafttreten des Code Napoléon galt. Das Gesetz Nr. 49 vom 26.4.1986 (Legge Riforma del Diritto di Famiglia) regelt weiterhin das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder. Rz. 4 Gemäß Art. 137 Reformgesetz erben die Kinder als gesetzl...mehr

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Frankreich / dd) Erbstückvermächtnis

Rz. 107 Gemäß Art. 1010 Abs. 2 C.C. ist jedes Vermächtnis, das weder Erb- noch Erbteilvermächtnis ist, ein Erbstückvermächtnis. Es handelt sich beim legs particulier um die Zuwendung eines oder mehrerer Einzelgegenstände. Unerheblich ist dabei, ob der betreffende Gegenstand wertmäßig einen Bruchteil oder sogar den gesamten Nachlass ausmacht. Der vermachte Gegenstand muss gem...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / Literaturtipps

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Belgien / 2. Entziehung des Erb- oder Pflichtteilerbrechts

Rz. 84 Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett haben die Eheleute gem. Art. 1287 Abs. 2 GGB vertragliche Regelungen u.a. auch über ihre wechselseitigen Erb- und Pflichtteilerbrechte zu treffen, etwa in Form einer Entziehung dieser Rechte.[109] Diese vollständige Enterbung ist wirksam ab Unterschrift der Scheidungsvereinbarungen, insofern e...mehr

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Schweiz / 6. Steuerbemessung

Rz. 228 Berechnungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ist grundsätzlich der Verkehrswert [401] des Vermögens bei Eröffnung des Erbgangs[402] bzw. beim Vollzug der Schenkung. Da die Erbschaftssteuer auf dem Nettovermögen des Erblassers berechnet wird, sind die zu Lebzeiten des Erblassers begründeten Schulden sowie die Erbgangsschulden mit Ausnahme der Erbschaf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändbarkeit des Kindergelds

Rz. 699 Die Pfändbarkeit des Kindergeldes ist in § 76 S. 1 EStG geregelt. Danach kann der Anspruch auf Kindergeld nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung von Kindergeld berücksichtigt wird, gepfändet werden. Ausgeschlossen ist die Pfändung des Kindergeldes bei Vollstreckung einer gewöhnlichen Geldforderung und auch bei Vollstreckung ei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten – Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO

Rz. 160 Das Vollstreckungsgericht kann nach § 850c Abs. 6 ZPO auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet und die über eigenes Einkommen verfügen, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Rz. 161 Dieser A...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verfahren der Pfändung

Rz. 703 Das Vollstreckungsgericht hat für die Pfändung von Kindergeld zu prüfen, ob ein Kind wegen seines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs vollstreckt. Das (an sich erforderliche) Gläubigervorbringen, dass das vollstreckende Kind bei der Festsetzung der Geldleistung berücksichtigt ist, versteht sich bereits mit dem Antrag, wegen des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs die Geldl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Grundsätzliches zu den Formularen zur Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 187 Das Formular ist modular strukturiert. Bei Antragstellung sind der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 4 zur ZVFV), der Entwurf eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 5 zur ZVFV) und entweder die Anlage 7 (Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind) oder Anlage 8 (Aufstellung von Forde...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Pfändung wegen bevorrechtigter Unterhaltsforderungen, § 850d ZPO

Rz. 190 Hinweis Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel betrieben, müssen im Beschlussentwurf die Module Q sowie O und ggf. P ausgefüllt werden. Rz. 191 Muster 8.12: Pfändung wegen bevorrechtigter Unterhaltsforderungen, § 850d ZPO Rz. 192 Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten des Schuldners, sind im Modul O Angaben zu diesen unterhaltsberechtigten Personen zu mach...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 12. Muster: Klage aus § 826 BGB

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.24: Klage aus § 826 BGB An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 826 BGB In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Billigkeitsprüfung

Rz. 1014 Die Zwangsvollstreckung in den Taschengeldanspruch muss gem. § 850b Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen. Zudem ist darzulegen, dass die Zwangsvollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat. Dies ist vom Gläubiger gegen die gesetzliche Grundvermutung der Unpfändbarkeit des § 850b Abs. 1 ZPO im ...mehr

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Griechenland / 2. Erbrecht – Ehegüterrecht

Rz. 19 Die Anknüpfung im internationalen Erbrecht und Ehegüterrecht ist bei gemischtnationalen Ehen oft nicht identisch. Wie schon erwähnt, unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen der lex patriae des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, während die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten sich nach dem Recht richten, das ihre persönlichen Rechtsverhältnisse unmit...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / III. Qualifikation der Rechtsfrage

Rz. 54 Die Rechtsfrage ist einer bestimmten Kollisionsnorm zuzuordnen (Qualifikation). Hierbei handelt es sich um den ersten entscheidenden Abschnitt der kollisionsrechtlichen Falllösung. Rz. 55 In den meisten Fällen ist die Qualifikation einer Rechtsfrage so eindeutig, dass sie dem Rechtsanwender als gedanklicher Schritt kaum bewusst wird. Die besondere Schwierigkeit ergibt ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen und Statthaftigkeit der Klage

Rz. 542 Schon aus der Struktur der Anspruchsgrundlage des § 826 BGB ergibt sich, dass es sich hier um absolute Ausnahmefälle handeln muss. Erforderlich für eine solche Klage ist, dass entweder ein objektiv unrichtiger Titel vorliegt, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise erschlichen wurde, oder dass die Vollstreckung aus dem Titel selbst sich als ein...mehr

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Belgien / 6. Pflichtteil

Rz. 75 Das belgische Recht begrenzt die Befugnis, Verfügungen von Todes wegen zu errichten (und lebzeitige unentgeltliche Verfügungen vorzunehmen; siehe dazu Rdn 95), zugunsten von sogenannten Pflichtteilerben.[99] Zu diesem Personenkreis zählen die Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblassers, Art. 4.415 ff. ZGB. Aszendenten sind mit der belgischen Erbrechtsreform zum 1.9.20...mehr

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Ungarn / 7. Nichteheliche Lebenspartner

Rz. 77 Nach dem neuen ungarischen Recht entsteht zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern für die Dauer des Zusammenlebens ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln der Zugewinngemeinschaft nahestehen.[79] Die Lebenspartner bleiben demgemäß selbstständige Vermögenserwerber; nach Beendigung der Lebensgemeinschaft kann jedoch jeder von ihnen den Ausgleich des Zugewinns bean...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 4. Insbesondere: Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt kam es im vergangenen Jahr zu einer überraschenden Wendung: Im Herbst 2024, als die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte zusammengekommen sind, um die Unterhaltstabelle für 2025 vorzubereiten, war es um den Elternunterhalt unverändert sehr ruhig. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind lediglich drei obergerichtliche Entscheidungen...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / VIII. Ergebniskorrekturen

Rz. 74 Nach Lösung aller Einzelfragen und Beantwortung auch der Vorfragen nach den jeweils einschlägigen Rechtsordnungen können sich verschiedene Folgefragen ergeben: Beispielsweise, ob es aus deutscher Sicht zu akzeptieren ist, wenn nichteheliche Kinder nicht als Abkömmlinge gelten oder nur ein reduziertes Erbrecht besitzen oder wenn die Ehefrau keinen Pflichtteil hat[58] o...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Entgegenstehende Belange des Gläubigers

Rz. 412 Nach § 907 Abs. 2 ZPO kommt eine Anordnung nicht in Betracht, wenn überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Ein Überwiegen der Interessen des Gläubigers wird nach der Gesetzesbegründung vor allem dann anzunehmen sein, wenn es um die Vollstreckung der in § 850d ZPO genannten Forderungen Unterhaltsansprüche sowie Renten wegen der Verletzung des Körpers oder ...mehr

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Kindergeld / 1 Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld betrug seit dem 1.1.2023 einheitlich für alle Kinder 250 EUR monatlich. Mit dem Ende des Jahres 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz[1] wurde das Kindergeld ab 1.1.2025 auf 255 EUR monatlich angehoben. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder ...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / IV. Vererbbare und nicht vererbbare Positionen

Rz. 5 Gemäß Art. 1033 Abs. 1 ZGB RB gehen sämtliche zum Zeitpunkt des Todes existierenden Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, sofern diese nicht durch den Tod erlöschen. Gemäß Art. 1033 Abs. 2 ZGB RB sind Schadensersatzansprüche aus Gesundheitsschädigung bzw. Körper- oder Lebensverletzung, Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche nicht vererbbar. Darüber h...mehr

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Litauen / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 10 Art. 5.1.2 lit. BGB bestimmt den Umfang des Nachlasses. Grundsätzlich umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Nach Art. 5.1.2 lit. BGB können das bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich Forderungen und Immaterialgüterrechte (Patente, Warenzeichen etc.) in den Nachlass fallen, ebenso wie Verbindlichkeiten. A...mehr

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Italien / 4. Haftung der Erben

Rz. 250 Der Erbe haftet für die Erblasserschulden und die erst mit dem Erbfall oder später zur Entstehung gelangenden Schulden (z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Beerdigungskosten, Registersteuern, Unterhaltsansprüche nach Art. 594 c.c.). Mehrere Erben haften nach Art. 754 c.c. entsprechend ihrer Erbquote (Teilschuldner), soweit nicht das Gesetz wie bei unteilbaren Forderungen n...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Geltendmachung künftig fällig werdender Lohnansprüche

Rz. 219 Der Pfändungsbeschluss bewirkt, dass neben den fälligen Lohnansprüchen des Schuldners auch die erst künftig fällig werdenden gepfändet werden, § 832 ZPO. Bei der Pfändung wegen Unterhaltsforderungen gilt dies nach § 850d Abs. 3 ZPO auch für die künftig fällig werdenden Unterhaltsansprüche als Ausnahme zu § 751 Abs. 1 ZPO. Selbst künftige Lohnforderungen, etwa nach We...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Kindergeld als Sozialleistung (§§ 1 ff. BKGG, § 54 Abs. 5 SGB I)

Rz. 705 Das Kindergeld wird durchweg durch die Familienkassen gezahlt. Es gibt aber auch noch die Leistung von Kindergeld als Lastenausgleich nach dem Bundeskindergeldgesetz. Danach kann dieses Kindergeld nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Lastenausgleich nach dem Einkommensteuergesetz nicht in Betracht kommt. Die Voraussetzungen regelt im Einzelnen § 1 BKGG. Die...mehr

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Italien / 2. Pflichtteilsquote

Rz. 134 Die Pflichtteilsquote des Ehegatten beträgt ½, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind (Art. 540 Abs. 1 c.c.). Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten lediglich ein Kind, beträgt der Pflichtteil für den Ehegatten und das Kind je ⅓ (Art. 542 Abs. 1 c.c.); sind es mehrere Kinder, beträgt der Pflichtteil für den Ehegatten ein Viertel und für die Kinder – zu unter si...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Einleitung

Rz. 920 Der Pflichtteilsanspruch ist gem. § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar. Daher besteht grundsätzlich keine Beschränkung der Pfändbarkeit (insbesondere § 851 ZPO). Aufgrund des höchstpersönlichen Charakters soll aber der Berechtigte selbst entscheiden, ob er diesen Anspruch auch geltend macht.[701] Aus diesem Grunde schränkt § 852 ZPO die Pfändbarkeit ein. Danach ist der Pfli...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Bremen, Beschl. v. 28.11.2024 – 5 UF 23/24

1. Es gibt keine verbindliche Höchstdauer eines Studiums, bei deren Überschreitung der Ausbildungsunterhalt zwingend entfällt. Welche Zeit im konkreten Fall für das Studium als angemessen und üblich anzusehen ist, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände zu beurteilen. Die Regelstudienzeit, die Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG oder die durchschn...mehr

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Frankreich / cc) Güterrechtsstatut bei Eheschließung zwischen dem 1.9.1992 und 29.1.2019

Rz. 7 Für den Zeitraum zwischen dem 1.9.1992 und dem 29.1.2019 gilt in Frankreich das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anwendbare Recht vom 14.3.1978 (HGA). Gemäß Art. 2 HGA handelt es sich dabei um loi uniforme. Die Bestimmungen gelten also aus französischer Sicht auch im Verhältnis zu Deutschland, obgleich Deutschland das Übereinkommen nicht ratifiziert hat...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen auf den Todesfall

Rz. 96 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung von der gesetzlichen Halbteilung abweichender Quoten für die Auseinandersetzung des Güterstandes im Falle des Todes nicht als Schenkung oder Vermächtnis, sondern als entgeltliches Geschäft, soweit die Erwerbschancen beider Ehegatten halbwegs ebenbürtig sind. Sie sind also im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest".[106] Ä...mehr

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Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 114 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht dem Berechtigten ein Anspru...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Stellt sich heraus, dass der Schuldner arbeitslos ist und ihm Arbeitsförderung (§ 3 Abs. 1 SGB III) in der Form von Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 1 SGB III) zusteht, ist stets die Pfändung dieser Leistung zu erwägen. Das Arbeitslosengeld ist als laufend gezahltes Sozialeinkommen wie Arbeitseinkommen (vgl. § 8 – Arbeitseinkommen) pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Leistungs...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

Rz. 1005 Ein Taschengeldanspruch besteht als unterhaltsrechtlicher Anspruch in jeder Ehe und Lebenspartnerschaft zugunsten eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden, haushaltsführenden Ehegatten/Lebenspartners, der nicht mit Einkünften aus Arbeit oder Vermögen unterhaltspflichtig ist.[787] Der Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob er selbst arbeits- und leistun...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 2. Eintritt eines Kalendertages, § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 362 Vom Eintritt eines Kalendertages hängt die Geltendmachung eines Anspruches ab, wenn der Kalendertag im Titel bestimmt ist oder ohne weiteres aus dem Kalender bestimmbar ist. Rz. 363 Beispiel Der Tenor des Urteils lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,00 EUR in monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats von je 500,00 EUR beginnend mit dem 1.12.2...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 346 Im Wege der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner als Kläger nur Einwendungen des materiellen Rechts erheben, die den im Vollstreckungstitel verbrieften Anspruch zu Fall bringen. Rechtshindernde Einwendungen scheiden damit aus,[331] sodass der Kläger rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen erheben muss. Die Einwendungen dürfen dabei nicht nach § 767...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bemessung der Höhe des Freibetrags

Rz. 103 Für den Schuldner ist der für seinen notwendigen Unterhalt und zur Deckung seiner laufenden gesetzlichen Verpflichtungen benötigte Betrag anzusetzen. Rz. 104 Ausgangspunkt der Berechnung des notwendigen Unterhalts ist das, was dem Schuldner nach den Vorschriften des §§ 27 ff. SGB XII als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren wäre. Der Freibetrag kann nicht na...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / II. Ergebnis der Rechtsanwendung

Rz. 9 Allein das (Gesamt-)Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht notwendig und nicht möglich. "Ergebnis der Rechtsanwendung" bedeutet insbesondere, dass sämtliche Möglichkei...mehr