Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Sonderfall: Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO

Rz. 232 Nach § 720a ZPO hat der Gläubiger die Möglichkeit, mit einem Urteil oder einem sonstigen Titel nach § 795 ZPO, welches lediglich gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde, die Sicherungsvollstreckung zu betreiben. Die Vorschrift schützt als Ausnahme von § 751 Abs. 2 ZPO die Interessen des Gläubigers, indem sie ihm ermöglicht, die Vollstrecku...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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Frankreich / a) Allgemeines

Rz. 48 Nach dem in Art. 724 Abs. 1 C.C. zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Universalsukzession umfasst der Nachlass im Prinzip[61] das gesamte Vermögen und alle Ansprüche und Rechte des Verstorbenen ohne Rücksicht auf Art oder Herkunft der Gegenstände. Umgekehrt haben gesetzliche Erben, Universal- und Erbteilsvermächtnisnehmer alle Schulden und Lasten der Erbschaft zu trag...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Beitritt zum Verfahren

Rz. 57 Ist die Versteigerung eines Grundstücks bereits für einen anderen Gläubiger angeordnet, nennt man den (weiteren) Antrag eines Gläubigers auf Anordnung der Zwangsversteigerung "Beitritt" (§ 27 Abs. 1 ZVG; Muster siehe Rdn 679). Dieser kann nur bis zur Rechtskraft des Zuschlagbeschlusses zugelassen werden.[55] Der Beitrittsgläubiger hat dieselben Verfahrensrechte wie de...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Unpfändbare bzw. teilweise Bezüge, § 850a ZPO

Rz. 69 § 850a ZPO erklärt besondere Einkommensteile, die nach den angeführten Grundsätzen Arbeitseinkommen sind und dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen, aus sozialen Gründen oder mit Rücksicht auf die Zweckgebundenheit für absolut bzw. teilweise unpfändbar und entzieht sie damit der Pfändung. Sie werden daher von der Pfändung des (gesamten) Arbeitseinkommens nicht umfa...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 182 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.9 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 19 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.8 Wegfall des Unterhaltsanspruchs infolge des Versicherungsfalls vor dem Tod

Rz. 18 Nach der hier vertretenen Rechtsansicht entsteht der Rentenanspruch auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch schon vor dem Tode infolge des Versicherungsfalls etwa deshalb, weil der Versicherte nicht mehr leistungsfähig war, entfallen ist oder nicht entstand. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 69 Abs. 1 "...ohne den Versicherungsfall...".mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche (Satz 2)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.7 Entstehen des Unterhaltsanspruchs nach dem Tode

Rz. 17 War der Versicherte bis zu seinem Tode nicht leistungsfähig, etwa deshalb, weil er noch eine Ausbildung absolvierte oder weil er arbeitslos war, oder waren die Eltern bis dahin nicht unterhaltsbedürftig, weil sie noch Erwerbseinkommen erzielten, so ist zu prüfen, ob und ggf. wann später hypothetisch, d. h. wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre, die Leistun...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.2 Anrechnungsvorbehalt (Satz 2)

Rz. 42 Hinterbliebenenrente nach dem letzten Ehegatten Versorgungs- oder Unterhaltsansprüche sowie auf sonstige Renten sind auf die wiederaufgelebte Rente voll anzurechnen (Abs. 5 Satz 2). Es gibt keine Freibetragsregelung (Abs. 5 Satz 2 letzter Satzteil). Dies entspricht der Regelung für die Rentenversicherung in § 90 Abs. 1 SGB VI. Anzurechnen sind nur solche Ansprüche, de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.5 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 15 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen ...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.10 Dauer des Rentenanspruchs

Rz. 21 Der Rentenanspruch beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Versicherte verstorben ist, soweit die übrigen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen (§ 72 Abs. 2 Satz 1). Ansonsten beginnt der Rentenanspruch zu dem Zeitpunkt, in dem der hypothetische Unterhaltsanspruch einsetzt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso wie bei den übrigen Renten aus der...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Durch die Rente soll der durch den Tod des Versicherten entfallene Unterhaltsanspruch ersetzt werden. Die Bezeichnung der Rentenart macht deutlich, dass auch weitere Verwandte der aufsteigenden Linie rentenberechtigt sein können. Rz. 4 Ebenso wie die Witwen- und Waisenrenten soll auch die Eltern- und Verwandtenrente den Unterhaltsanspruch ersetzen, der durch den Tod der...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebun...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 30 Conradis, Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – Die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, das Kindergeld, FamRB 2007, 370. Conradis/Jansen, Sozialrechtliche Probleme bei Trennung und Scheidung – SGB VI, VII und VIII, FamRB 2021, 470. Gade/Henk, Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Witwe/Witwer und früheren Ehegatten, BG 1999, ...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.2 Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten

Rz. 12 Maßgeblich ist bei dieser Alternative allein die tatsächliche Unterhaltsleistung (nicht ein etwaiger Unterhaltsanspruch). An deren Stelle soll die Hinterbliebenenrente treten. Die Unterhaltsleistung kann eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Sie muss dazu bestimmt sein, ganz oder zu einem erheblichen Teil den laufenden wirtschaftlichen Lebensbedarf des Empfänger...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Kreis der Rentenberechtigten und regelt die Voraussetzungen der Elternrente. In Bezug auf den jeweiligen Berechtigten müssen folgende Voraussetzungen teils alternativ, teils kumulativ erfüllt sein: wesentliche Unterhaltsgewährung zur Zeit des Todes des Versicherten aus dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder hypothetische wesentliche Unterha...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.6 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 16 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspru...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 8 Die zentrale korrespondierende Regelung finden sich in den § 65 Abs. 2, der die Bezugsnorm für die Festlegung der Rentenhöhe ist. Zur Einkommensanrechnung ist auf § 65 Abs. 3 abzustellen. Rz. 9 Weiterhin zu beachten sind die zivilrechtlichen Regelungen zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1572, 1573, 1575 und 1576 BGB.mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 13 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung erge...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.1.2 Ermittlungsgrundsätze (Satz 2)

Rz. 8 Bei der Berechnung des Höchstbetrags nach Abs. 1 Satz 1 sind im ersten Schritt alle Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) ohne Abzug der Anrechnungsbeträge nach § 65 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 Satz 2 und 3, § 68 Abs. 1 zu ermitteln. Wird der Vomhundertsatz des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) überschritten, so werden sie anteilig gekürzt. Rz. 9 Praxis-Beisp...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Schenkungen

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§ 6 Haftung / b) § 1586b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 44 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 3. Pflichtteilsrecht und Erhöhung des Erbteils

Auch existiert ein den deutschen Regeln entsprechendes Pflichtteilsrecht in Malaysia nicht. Stattdessen trifft Sec. 3 Inheritance (Family Provisions) Act 1971 Regelungen, die die Versorgung von hinterbliebenen Ehegatten, unverheirateten Töchtern, minderjährigen Söhnen oder behinderten Kindern sicherstellen sollen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um einen begrenzten Unte...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Zulässigkeit der Rechtsnachfolger-Umschreibung eines Unterhaltstitels auf Schuldnerseite

Rz. 11 Bei dem nachehelichen Ehegatten-Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff. BGB und dem gegen die Erben gerichteten Anspruch des geschiedenen Ehegatten gem. § 1586b BGB wurde lange in der Literatur gestritten, ob es sich um gleiche Ansprüche handelt. Demnach würde der Prozess sich um die gleichen Streitgegenstände drehen. Der BGH hat im Kern entschieden, dass es sich um ident...mehr

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§ 6 Haftung / a) Grundsatz §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB

Rz. 43 Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB.[89] Ausnahmen bestehen nach § 1615 Abs. 1 BGB: Der Unterhaltsanspruch erlischt nicht, soweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder im Voraus zu bewirkenden Leistungen, die zur Zeit des Todes des Verpflichteten fällig sind, ge...mehr

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§ 6 Haftung / Literaturtipps

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 3. Fehlende Mutwilligkeit

Die Rechtswahrnehmung bzw. sogar bereits die Inanspruchnahme der Beratungshilfe darf nicht mutwillig erscheinen.[22] Mutwillig ist ein Antrag immer dann, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund für den Wunsch nach Aufklärung nicht zu erkennen ist, wenn also eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre vermeintlichen Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde.[23]...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 7 Ein Anspruch auf Verwandtenunterhalt erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Hierbei sind jedoch Nachlassverbindlichkeiten von Unterhaltsansprüchen des Verwandten zu erfüllen, wenn dieser auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gerichtet ist (§ 1613 Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt für die Unterhaltspfl...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht

Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsrechtes bei zwei von drei Verkehrsrechtsangelegenheiten eine Rechtsschu...mehr

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FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / II. Die Lösung

Der Nachteil des Gläubigers Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO für die erste unterhaltsberechtigte Person um den in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ausgewiesenen Betrag. Das waren für die Zeit vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 zunächst 500,62 EUR, für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024 dann 527,76 EUR und seit dem 1.7.20...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwirkung (Miete) / 6 Zahlungsanspruch des Vermieters

Voraussetzung der Verwirkung Der Zahlungsanspruch des Vermieters unterliegt nicht nur der Verjährung, er kann auch verwirken. Von den Instanzgerichten wird allerdings oft übersehen, dass die Verwirkung neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment erfordert. So hat das LG Berlin entschieden, dass ein Vermieter seinen Anspruch auf Mietzahlung dann verwirkt, wenn er die vom Miet...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / bb) Unterhaltsanspruch nach vorangegangenem Sozialhilfebezug

Auch wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil vor Beginn des Anspruchs aus § 1615l BGB Sozialhilfe in Anspruch genommen hatte, darf dessen Lebensstellung nicht mit Null bemessen werden, weil in solchen Fällen sonst ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB generell ausscheiden würde. Die Lebensstellung ergibt sich dann pauschaliert auf der Grundlage der Höhe der gezahl...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / IV. Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs

Rz. 18 Die Begründetheit eines Unterhaltsanspruchs setzt voraus, dass er gegenüber dem Verpflichteten überhaupt realisierbar gewesen wäre. Zum Nachweis dessen kann sich der Geschädigte der Beweiserleichterung des § 287 ZPO bedienen. Beruft sich der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer darauf, der Unterhaltsanspruch wäre in Ermangelung der hierfür erforderlichen Geldmit...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / III. Wegfall des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit gem. § 1579 BGB

Rz. 17 Grundsätzlich fällt ein einmal begründeter Unterhaltsanspruch nachträglich nicht weg. Ausnahmen hiervon bestehen im Bereich des Geschiedenenunterhalts (nachehelicher Unterhalt) gem. § 1570 BGB und beim Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben (gem. 1361 Abs. 3 BGB gelten die Fälle des § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB entsprechend). In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Unte...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / a) Verhältnis des Betreuungsunterhalts zum Aufstockungsunterhalt

Zur Höhe des Betreuungsunterhalts stellt der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung darauf ab, ob der noch betreuende Elternteil neben der Betreuung schon (teilweise) erwerbstätig sein kann. Zwar richtet sich der nachehelichen Unterhalt gemäß § 1578 Abs. 1 BGB grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Das sagt aber noch nichts darüber aus, bis zu welcher Höhe de...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / bb) Lebensstellung bei Unterhalt aus früherer Ehe

War der Unterhaltsberechtigte im Zeitpunkt der Entstehung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l Abs. 2 BGB verheiratet oder geschieden und stand ihm ein Unterhaltsanspruch gegen den (früheren) Ehegatten zu, ergibt sich seine Lebensstellung aus diesen Einkünften, wenn dieser Anspruch den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes nachhaltig g...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 19 Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr