Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.5 Tod des Mieters

Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht im Fall des Todes des Mieters auf diejenigen Personen über, die nach § 563 Abs. 1 oder 2 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Eintrittsberechtigte sind nach § 563 Abs. 1 BGB zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hatte. § 563 Abs. 2 BGB regelt das Eintrittsrecht der Kinder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Zunächst und grundsätzlich hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Handelt es sich um eine Mietermehrheit, so sind sowohl alle einzeln vorkaufsberechtigt als auch in Gemeinschaft. Der Untermieter hat kein Vorkaufsrecht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Vorkaufsrecht ausgeschlossen Das Vorkaufsrecht ist nach § 577 Abs. 1 BGB ausges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2.1 Familienangehörige

Mit Blick auf Familienangehörige wird unterschieden zwischen naher und entfernter Verwandtschaft. Für nahe Verwandte wird unterstellt, dass eine enge persönliche oder soziale Bindung zum Vermieter besteht. Je weitläufiger aber der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft ist, umso enger muss die über die bloße Tatsache der Verwandtschaft oder Schwägerschaft hinausgehende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2.1 Wohnraumüberlassung aufgrund Mietvertrags

Zunächst muss zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ein wirksamer Mietvertrag abgeschlossen und der Wohnraum muss dem Mieter aufgrund des Vertrags überlassen sein.[1] Insoweit ist der Anwendungsbereich des § 577a BGB dann nicht eröffnet, wenn der Mieter in der Wohnung nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, diese nur ab und an als Ferienwohnung nutzt oder im Wege der Zwischenve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.3 Mitteilung des Verkäufers

Nach § 577 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer dem Mieter mitzuteilen, dass dieser ein Vorkaufsrecht hat. Neben dieser Mitteilung hat der Verkäufer dem Mieter die Bedingungen bzw. Regelungen des Kaufvertrags zur Kenntnis zu geben. Der Verkäufer muss im Übrigen nicht notwendig mit dem Vermieter personenidentisch sein. Die Mitteilung muss nicht notwendig vom Verkäufer erfolgen, vielm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.8 Exkurs: Maklerprovision

Kritisch kann es für den Makler im Hinblick auf seinen Provisionsanspruch werden, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und dem Dritten der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt. Gegen seinen Kunden, also den Dritterwerber, hat der Makler dann keinen Provisionsanspruch, denn dieser zieht ja keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Maklerleistung. Der mit dem Makl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.3 Gesellschafter der übertragenden Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Maßgebend für die Frage, bei welcher Einkunftsart das Übernahmeergebnis und die Einnahmen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG steuerlich zu erfassen sind, ist die Art der Steuerverhaftung der jeweils gehaltenen Anteile.[1] § 8 Abs. 2 UmwStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG und die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 8 UmwStG behandelt die Verschmelzung einer Körperschaft auf einen Rechtsträger, bei dem das übertragende Vermögen nicht Betriebsvermögen wird. Bei dem übernehmenden Rechtsträger kann es sich um eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person handeln. Voraussetzung für die Anwendung von § 8 UmwStG ist, dass sowohl die übertragende Körperschaft als auch der übern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 2. Vermögenswirksame Leistungen

Voraussetzung für die staatliche Förderung der Vermögensbildung ist jedoch, dass die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen angelegt werden.[5] Zentrale Vorschrift ist § 2 5. VermBG: Was unter den Begriff der "vermögenswirksamen Leistungen" i.S.d. 5. VermBG fällt, ist in § 2 5. VermBG geregelt; die Norm stellt damit die zentrale Vorschrift de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ermäßigte Besteuerung der Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung

Leitsatz Bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts kommt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht. Sachverhalt Die Steuerpflichtige hatte mit ihrem damaligen Arbeitgeber im Jahr 2005 die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts in einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form von Beiträgen zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.3 ESRS E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

Rz. 33 Die Angabepflicht ESRS E1-3 erfordert Angaben darüber, welche Klimaschutzmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und welche entsprechenden Ressourcen erlassen wurden, um die Strategien, über die in ESRS E1-2 berichtet werden soll, zu implementieren (ESRS E1-3.1 f.[1]). Achtung Ab dieser Angabepflicht unterscheiden sich die Nummerierung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 57 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD, welche die CSR-Richtlinie ersetzt hat. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen ü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 48 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Strategie (Rz 41 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 3 Begriffsbestimmungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauleitplanung: Aufgabe und... / 4 Umweltschützende Belange in der Bauleitplanung

Bauen als Eingriff in Natur und Landschaft Mit der Neufassung des Baugesetzbuchs zum 1.1.1998 wurde auch das Verhältnis des Baurechts zum Umweltrecht, insbesondere zu den im Bundesnaturschutz geregelten Materien auf eine neue Ebene gestellt. Bis dahin war das Verhältnis der beiden Rechtsmaterien nicht frei von Unklarheiten. Dies rührte vor allem daher, dass das Bundesnatursc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548 beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht sic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 98 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.5 Konsolidierung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 227 Bei konzerninternen Umwandlungen ist von rein rechtlichen Änderungen innerhalb des KonsKreises auszugehen, die wirtschaftlich für die Abbildung der fiktiven Einheit "Konzern" keine Relevanz haben.[1] Daher sind Effekte aus Aufspaltungen, Verschmelzungen o. Ä. i. R. d. Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse der TU vor der Kons zu korrigieren (DRS 23.170). Somit werden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.3 Rechtsform der formwechselnden Rechtsträger

Rz. 23 Unter einem Formwechsel i. S. d. UmwG ist eine Umwandlung ohne Übertragung von Aktiva und Passiva zu verstehen, die neben Umwandlungen mit entsprechender Übertragung (Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung) zu einer der beiden (vier) Grundarten (Unterarten) von Umwandlungen i. S. d. UmwG gehört. Als Rechtsträger eines Formwechsels kommt dabei grds. ein Großt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.10 Anschaffungskosten bei Unternehmensumstrukturierungen

Rz. 54 Während bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge die übertragenen VG entsprechend zu den Sacheinlagen zu bewerten sind (Rz 51 ff.), ergeben sich bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Wechsels der Rechtsform die handelsrechtlichen AK der übertragenen VG nach den Regelungen des UmwG, wobei § 1 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Bei Neugründung/Erstkonsolidierung

Rz. 20 Mit dem Verweis auf § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB in § 293 Abs. 4 Satz 2 HGB hat der Gesetzgeber den Tatbestand der ErstKons klargestellt, wenngleich begrifflich nicht korrekt: Da die Ausführungen des § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB in § 293 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht um den Begriff der ErstKons erweitert wurden, sodass die ErstKons unter der Ausführung Umwandlung oder Neugründung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.1 Überblick

Rz. 21 Der bereits seit Einführung des BilMoG in § 293 Abs. 4 Satz 2 HGB verankerte explizite Verweis auf § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB, betreffend den Tatbestand der Umwandlung/ErstKons, wurde mit dem BilRUG auf die in § 267 Abs. 4 Satz 3 HGB neu implementierte Einschränkung des Rechtsfolgeneintritts bei Umwandlung respektive Formwechsel bereits bei einmaliger Erfüllung der Vorau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 54 Ausleihungen basieren auf schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger den überlassenen Kapitalbetrag nach einer vereinbarten Zeit zurückzugeben. Ein Ausweis unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" setzt voraus, dass der Schuldner ein verbundenes Unt (§ 271 Rz 32 ff.) ist. Praxis-Beispiel Als Ausleihungen gelt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.5 Ergänzende Angaben

Rz. 49 Hinsichtlich ergänzender Angaben zur Kapitalflussrechnung ergeben sich aus DRS 21 die folgenden zusätzlichen Verpflichtungen: Die Vorschriften zum Ort der Angaben ergeben sich aus DRS 21.53. Die Norm sieht eine geschlossene Darstellung der ergänzenden Angaben unter der Kapitalflussrechnung oder im Konzernanhang vor. Somit bestehen folgende Darstellungsmöglichkeiten: Die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 Neben der größenabhängigen Freistellung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bestehen mit den §§ 291, 292 HGB weitere, größenunabhängige Vorschriften, die eine Befreiung aufgrund eines ersatzweisen Einbezugs in einen Konzernabschluss auf höherer Ebene durch ein übergeordnetes MU vorsehen. Die §§ 291, 292 HGB sind dabei vorrangig zu prüfen. Die Befreiungsmöglichke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 3 C. 4.)

Rz. 154 Verpflichtungen aus von Dritten erfüllten Umsatzgeschäften, deren eigene Gegenleistung noch offensteht, werden in diesem Posten ausgewiesen. Die Verpflichtung kann aus erfüllten Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnlichen Verträgen entstehen; dazu zählen auch Provisionsverbindlichkeiten. Etwaige Schadensersatz-, Darlehens- oder Gewinnverbind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1.1 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 101 § 270 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass Einstellungen in die Kapitalrücklage bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen sind.[1] Damit trifft die geschäftsführenden Organe die Zuständigkeit zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Dies setzt aber zumindest voraus, dass auch einer der in § 272 Abs. 2 HGB geregelten Zuweisungsgründe vorliegt. Die in § 272 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz. 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren

Rz. 9 In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Vierten EG-Richtlinie hat der Gesetzgeber i. R. d. BiRiLiG von 1978 zwei gleichwertige Gliederungsvarianten zur GuV-Aufstellung zugelassen. Demnach dürfen Bilanzierungspflichtige ihre GuV, außer nach dem in Deutschland üblichen GKV, auch in Gestalt des in angelsächsischen Staaten gängigen UKV erstellen. Die Zulassung beider Glied...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rz. 3 Eine KapG ist nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils mind. zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschreitet. Im Fall einer Umwandlung oder Neugründung besteht die Prüfungspflicht bereits am ersten Abschlussstichtag nach einer solchen Maßnahme, sofern die erforderlichen Größenmerkmale gegeben sind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gewinnrücklagen

Rz. 17 Gewinnrücklagen (zu den einzelnen Arten der Gewinnrücklagen s. § 272 HGB [1]) bilden sich aus dem Ergebnis. Sie enthalten nur Beträge aus dem laufenden oder vorangegangenen Gj. Die Regelung des § 270 Abs. 2 HGB steht in einem engen Zusammenhang mit der des § 268 Abs. 1 HGB. Sie greift nur dann, wenn das Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB nicht besteht (s. dazu etwa § 150 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.4 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 188 Der Posten "Andere Gewinnrücklagen" nach § 272 Abs. 3 Satz 2 Alt. 3 HGB beinhaltet als Auffangtatbestand alle Gewinnrücklagen, die nicht in den Posten nach § 266 Abs. 3 A. III. 1. bis 3. HGB zu erfassen sind. Hierunter fällt bei der AG die Einstellung aufgrund satzungsmäßiger Dotierungspflicht nach § 58 Abs. 1 Satz 1 AktG bei Feststellung des Jahresabschlusses durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 135 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.2 "Vollhafter-Modell"

Rz. 197 Ein weiterer Gestaltungsansatz ist für haftungsbeschränkte Personenhandelsges. besonders interessant. Dabei gilt es, den Umstand zu nutzen, dass die Offenlegungspflicht nur besteht, wenn keine natürliche Person als Komplementär an der Ges. beteiligt ist, wie dies bei der klassischen GmbH & Co. KG der Fall ist. Hierbei kann auf die Gestaltungsansätze zurückgegriffen w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 9 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 70).[1] Unter unmittelb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Genussrechte

Rz. 128 Genussrechte gewähren keine mitgliedschaftlichen Berechtigungen, sondern schuldrechtliche Ansprüche.[1] Wenn Genussrechte ausgegeben werden und dem Unt als Gegenleistung Mittel zufließen, sind diese bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Genussrechtskapital dem EK zuzuordnen.[2] Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden, um eine Gleichstellung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 13 § 289b HGB enthält die Grundnorm von Art. 19a der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, dass KapG ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern haben. Dafür präzisiert Abs. 1 zunächst den Anwendungsbereich. Die Berichtspflicht betrifft KapG und KapCoGes i. S. d. § 264a HGB, die "groß" i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 bis 5 HGB, soweit sie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Sonderfragen der Kapitalkonsolidierung

Rz. 187 Im prinzipienorientierten HGB sind viele Fragen im Bereich der Kapitalkonsolidierung (KapKons) nicht explizit geregelt, wie etwa der Erwerb weiterer Anteile an bereits vollkonsolidierten TU und Anteilsveräußerungen an weiterhin zu konsolidierenden TU zu behandeln ist, mit Änderungen des Beteiligungsbuchwerts ohne den Kapitalanteil im Jahresabschluss des MU umzugehen is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Dauer des Geschäftsjahrs und Abschlussstichtag

Rz. 42 Das Gesetz regelt die Dauer des Geschäftsjahrs nicht – das Gesetz spricht von "Geschäftsjahr", nicht von einem Jahr i. S. e. Zwölf-Monats-Zeitraums; lediglich § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB begrenzt die Dauer des Gj auf höchstens zwölf Monate. Bereits die Überschreitung um nur einen Tag ist unzulässig.[1] Rz. 43 Damit hat der Gesetzgeber keine Mindestdauer festgeschrieben und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Wahlrechtsausübung in der Steuerbilanz

Rz. 129 Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte kann für den Steuerpflichtigen erhebliches Gestaltungspotenzial bieten, z. B. auch bei Betriebsprüfungen.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.3.2010 nennt zunächst folgende, z. T. schon länger gültige Grundsätze zu GoB-konformen Wahlrechten:[2] Handelsrechtliche Aktivierungsgebote und Aktivierungswahlrechte führen zu steuerlichen Aktivierun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und die der Konzernbilanzierung zugrunde liegende Einheitstheorie, der zufolge sich der Konzern als fiktive rechtliche Einheit darstellt, erfordern die Beseitigung von Mehrfacherfassungen aufgrund konzerninterner Kapitalverflechtungen. Im einheitlichen Unternehmenskonzern kann es weder Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 § 326 HGB in der Fassung des BilRUG ist analog zu den übrigen Vorschriften ohne Option auf vorzeitige Anwendung erstmals auf Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2015 beginnende Gj anzuwenden (§ 293 Rz 12). Anders als die Vorschriften zur Erstellung entfalten jene zur Offenlegung insofern faktisch zeitversetzt Bedeutung – erst die 2017 vorzuneh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Erwerb in einem Schritt

Rz. 79 Die Neubewertung des TU hat im Regelfall zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem das Unt TU geworden ist. Dies wird in der Praxis i. d. R. der Zeitpunkt sein, an dem das wirtschaftliche Eigentum an den die Beherrschung begründenden Anteilen auf das MU übergegangen ist. Denkbar ist auch, dass die zur Qualifikation eines Mutter-Tochter-Verhältnisses gem. § 290 HGB notwendi...mehr