Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 34 Brüssel IIb-VO – Vollstreckbare Entscheidungen.

Gesetzestext (1) (1) Eine in einem Mitgliedstaat in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung ergangene Entscheidung, die in diesem Mitgliedstaat vollstreckbar ist, ist in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. (2) Für die Zwecke der Vollstreckung einer Entscheidung über das Umgangsrecht in einem anderen Mitglieds... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ernsthaftes Interesse iSv § 1686a BGB.

Rn 17 § 167a II verleiht keinen isolierten Anspruch auf Klärung der genetischen Vaterschaft (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 8). Die Einholung eines Gutachtens kommt nur in Betracht, wenn der Antrag zulässig ist (s.o. Rn 10) und der ASt zur Überzeugung des Gerichts ein ernsthaftes Interesse iSv § 1686a I BGB am Kind substanziiert dargetan hat (Prütting/Helms/Hamme... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltung der allgemeinen Verfahrensvorschriften in Kindschaftssachen.

Rn 5 Bei dem Umgangsanspruch nach § 1686a I Nr 1 BGB und dem Auskunftsanspruch nach § 1686a I Nr 2 BGB handelt es sich um Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 2 , sodass neben § 167a auch die übrigen für Kindschaftssachen geltenden Vorschriften (§§ 152 ff) anwendbar sind (Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 10; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 6; Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz des Vorrang- und Beschleunigungsgebots (Abs 1).

Rn 3 Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt für alle Kindschaftssachen, die den Aufenthalt eines Kindes (als Teil der Personensorge, § 1631 I BGB) betreffen. Das können insb Verfahren nach §§ 1628, 1671, 1678, 1680 f BGB sein. Anderes gilt aber, wenn die Eltern zwar (auch) um das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten, nicht aber über den tatsächlichen Aufenthalt ihrer Kind... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun... mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Terminsgebühr bei Zwischenvergleich

Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 1003 VV entsteht in Kindschaftssachen die Einigungsgebühr auch für die Mitwirkung am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) und an einer Vereinbarung, über deren Gegenstand nicht vertraglich verfügt werden kann, wenn hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder wenn die Entscheidung der getroffene... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Das Kind muss bei Erlass (§§ 38 III 3, 60 S 3; München FamRZ 19, 1706) der anzufechtenden Entscheidung, nicht erst bei Beschwerdeeinlegung, 14 Jahre alt u darf nicht geschäftsunfähig sein. Es muss sich entweder um ein die Person des Kindes betreffenden Verfahrens handeln (§ 60 S 1) oder um ein solches, bei dem das Kind v Gericht angehört werden soll (§ 60 S 2). Das könn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 79 Brüssel IIb-VO – Besondere Aufgaben der ersuchten Zentralen Behörden.

Gesetzestext Die ersuchten Zentralen Behörden treffen direkt oder durch Einschaltung von Gerichten, zuständigen Behörden oder anderen Stellen alle geeigneten Maßnahmen, um mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das weitere Vorgehen bei einer Anordnung nach S 3 oder 4.

Rn 19 Das Gesetz enthält keine Vorgaben zum Inhalt einer Anordnung, insb nach S 4. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt festlegen, bei welcher Beratungsstelle und binnen welcher Frist die Eltern sich beraten lassen sollen (BTDrs 16/6308, 237). Damit die Maßnahme zielgerichtet greifen kann, sollte im Termin gemeinsam mit den... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anordnung der Teilnahme an einem Informationsgespräch über Mediation oder sonstiger außergerichtlicher Konfliktbeilegung, S 3.

Rn 12 Nach Abs 1 S 3 kann das Gericht anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über sonstige Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Vorschrift entspricht § 135 S 1. Es besteht kein... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Vorschrift ist in den vom Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Kindschaftssachen iSv § 155 I anzuwenden und betrifft demzufolge Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen und schließlich Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das gilt auch, wenn die genannten Kindschaftssachen als Folgesachen im Sc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Der 8. Abschn des 1. Buches des FamFG enthält allgemeine Regelungen für die Vollstreckung von Entscheidungen in Familiensachen und in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Durch die Einfügung eines Allgemeinen Teils sollte die im früheren FGG noch sehr unübersichtliche Regelung der Vollstreckung vereinfacht werden. Wegen vieler, verstreuter Sondervo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 42 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieser Abschnitt gilt für folgende Arten von Entscheidungen, sofern sie im Ursprungsmitgliedstaat gemäß Artikel 47 bescheinigt wurden: (2) Dieser Abschnitt steht dem nicht entgegen, dass sich eine Partei gemäß den Be... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. 2Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen. (2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entsche... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 90 enthält die Voraussetzungen für die Anwendung von unmittelbarem Zwang im Rahmen eines Titels, der auf Herausgabe einer Person oder auf Ausübung eines Umgangsrechts gerichtet ist. Abs 1 unterscheidet dabei 3 Fallgruppen, in denen der Einsatz unmittelbaren Zwangs jeweils möglich ist. Abs 2 enthält zusätzliche Einschränkungen für die Anwendung von unmittelbarem Zwang ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mutwillen in Familiensachen, die keine Familienstreitsachen sind (normale FG-Familiensachen).

Rn 41 In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, die sich nach dem FamFG richten, gilt nicht der gleiche Grundsatz hinsichtlich der Erfolgsaussicht und des Mutwillens wie in ZPO-Sachen. Begründet wird dies damit, dass den Beteiligten zum einen nicht die volle Dispositionsbefugnis über den Streitgegenstand zusteht, zum anderen sie wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes zwar Anregung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Attest.

Rn 15 Die Kosten eines Attests können ggf erstattungsfähig sein, wenn sie zum Nachweis entscheidungserheblicher Tatsachen dienen, etwa in Verfahren der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fallgruppen zwingender Bestellung (Abs 2).

Rn 15a Abs 2 enthält nunmehr die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Verfahrensbeistands zwingend erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um besonders grundrechtsrelevante Verfahren, bei denen eine tw oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder eine Verbleibensanordnung na... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweis auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen, S 2.

Rn 10 Nach S 2 soll das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen, um ihnen eine eigenständige Konfliktregelung zu ermöglichen. Der Auftrag zur Konsensfindung wird also an die Eltern zurückgegeben. Vor der Anordnung einer Mediation nach S 3 wird auch d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 81 Brüssel IIb-VO – Umsetzung der Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Ein Gericht eines Mitgliedstaats kann die Gerichte oder zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats ersuchen, es bei der Umsetzung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung nach dieser Verordnung zu unterstützen, insbesondere bei der Sicherstellung der wirksamen Ausübung des Umgangsrechts. (2) Dem Ersuchen nach Absatz 1 un... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Umgangsausschluss nach § 1684 BGB.

Rn 15d Abs 2 Nr 2 ordnet nunmehr die zwingende Bestellung eines Verfahrensbeistands an, wenn der Ausschluss des Umgangs in Betracht kommt. Dies ist der Fall, wenn eine solche Maßnahme etwa vom Jugendamt oder einem Verfahrensbeteiligten gefordert oder durch das Gericht ernsthaft erwogen wird (Saarbr ZKJ 21, 465 [OLG Saarbrücken 23.06.2021 - 6 UF 58/21]). Der Ausschluss setzt ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Anhörung des Jugendamts in Verfahren, in denen der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat, trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zuweisung der Wohnung mit erheblichen Auswirkungen auf das Wohl der Kinder verbunden sein kann. In vielen Fällen sind außerdem nachfolgende Verfahren wegen des Sorge- oder Umgangsrechts zu erwarten, so dass ein... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unmittelbarer Zwang gegen das Kind selbst (Abs 2).

Rn 4 § 90 II enthält zusätzliche Einschränkungen, wenn sich der unmittelbare Zwang gg das Kind selbst und nicht gg die es betreuende Person richtet. In diesem Fall ist der Einsatz von unmittelbarem Zwang ausgeschlossen, wenn durch ihn lediglich die Ausübung eines Umgangsrechts durchgesetzt werden soll. Gg ein sich dauerhaft und ohne nachvollziehbare Gründe weigerndes Elternt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Isolierte Anerkennung.

Rn 8 Zur Klärung der Anerkennung u zur Vermeidung hinkender Rechtsverhältnisse gestatten II 1, III nunmehr ein freiwilliges isoliertes Anerkennungsverfahren bei Entscheidungen nicht vermögensrechtlichen Inhalts, jedenfalls Sorgerechts-, Umgangsrechts- u Kindesherausgabeentscheidungen, Volljährigenadoption, Vormundschaft u freiheitsentziehende Unterbringung, die Details sind ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift – die gemeinsam mit Art 17 zu lesen ist – hat erhebliche praktische Bedeutung und bietet Rechtsanwälten ein weites Feld zu taktischer Verfahrensführung (s dazu Rn 10). Sie regelt – jedoch (Wortlaut) nur im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander (München FamRZ 14, 862: daher nicht in einem einzigen Mitgliedstaat), nicht im Verhältnis zu Drittstaaten, ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw -verteidigung, fehlende Mutwilligkeit, Bedürftigkeit, Verfahren.

Rn 2 Gem I iVm §§ 114 f ZPO sind Voraussetzung für die Gewährung v VKH kumulativ die Erfolgsaussicht der nicht mutwilligen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung (s § 114 ZPO Rn 22 ff, 35 ff) sowie die verfahrenskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (s § 114 ZPO Rn 33 f u § 115 ZPO Rn 1 ff). Erforderlich ist die Betroffenheit in eigenen Rechten bzw die Durchsetzung eigener Rechtsp... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist (hierzu zB Bambg v 27.11.24 – 7 WF 246/24e, juris; KG NJW-RR 25, 259; Frankf FamRZ 23, 1216) für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I ... mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ... mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.10 Umgangskosten

Umgangskosten treffen grundsätzlich den Umgangsberechtigten, ohne dass dieser diese unterhaltsrechtlich einkommensmindernd ansetzen kann. Es ist jedoch im Einzelfall möglich, erhöhte (weil atypische) Umgangskosten einkommensmindernd zu berücksichtigen. Hierbei ist eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Billigkeitsabwägung vorzunehmen.[1] Kosten der Ausübung des Umgangsrec... mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun... mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.2 Kindesunterhalt beim erweiterten Umgang

Unterhaltsrechtlich anders zu beurteilen sind Fälle, in denen kein echtes Wechselmodell, sondern lediglich ein erweiterter Umgang stattfindet. Dabei ist im Ausgangspunkt zu unterscheiden zwischen Kosten, die zu einer teilweisen Bedarfsdeckung führen, und solchen Kosten, die reinen Mehraufwand für die Ausübung des Umgangsrechts darstellen und den anderen Elternteil nicht entl... mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.2 Nebentätigkeitsverpflichtung

Selbst wenn der Unterhaltspflichtige einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann eine Obliegenheit zur Aufnahme einer darüberhinausgehenden Nebentätigkeit bestehen, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann. Allerdings sind im Rahmen der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit trotz der gesteigerten Unterhaltspflicht Grenzen z... mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.1 Abgrenzung zum Residenzmodell

Die unterhaltsrechtlichen Besonderheiten beim Wechselmodell kommen nur dann zum Tragen, wenn auch tatsächlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Teilweise wird in der Praxis vorschnell von einem Wechselmodell ausgegangen, obwohl das Schwergewicht der Betreuung tatsächlich bei einem Elternteil liegt und demnach ein Residenzmodell vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] ... mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.11 Pflichtverletzungen in Bezug auf das Umgangsrecht

Rz. 270 Nach der Rechtsprechung des BGH kann der umgangsberechtigte Elternteil vom anderen, obhutsgewährenden Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn der Obhutselternteil den Umgang schuldhaft nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und dem umgangsberechtigten Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.[1] Nach Auffassung des BGH, die in der o... mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXXII. Verbundverfahren, Abtrennung

Rz. 48 Wird in einem vor dem 1.6.2025 eingeleiteten Verbundverfahren nach dem 31.5.2015 eine Folgesache abgetrennt, ohne dass der Verbund aufgelöst wird, dann bleibt sie Folgesache, sodass einheitlich nach dem bisherigen Kostenrecht abzurechnen ist. Wird das abgetrennte Verfahren zu einer selbständigen Familiensache (so im Fall des § 137 Abs. 3 FamFG) und hat sich gegenüber d... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Einigung

Rz. 113 Darüber hinaus kann nach der Neufassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG die Terminsgebühr auch bei einer Einigung entstehen. Beispiel 19: Die Ehefrau beantragt eine Regelung zum Umgangsrecht. Das Gericht schlägt einen Vergleich vor, dem beide Eltern zustimmen, so dass dessen Zustandekommen anschließend nach § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO durch Besc... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Betroffene Verfahren

Rz. 110 Von Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG werden Kindschaftssachen erfasst, die betreffen. Rz. 111 Strittig ist, ob ein Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Entscheidung aufgrund Zustimmung der Beteiligten

Rz. 112 Eine fiktive Terminsgebühr entsteht nach der Neufassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG, wenn das Gericht aufgrund der Zustimmung der Beteiligten ohne Erörterung entscheidet. Darauf, ob eine solche Entscheidung ohne Erörterung überhaupt zulässig ist, kommt es nicht an. Das Gebührenrecht fragt nicht nach der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit, sondern danach... mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 13 § 45 Bestimmte Kindschaftssachen (1) In einer Kindschaftssache, die mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / e) Zwischenvergleich

Rz. 21 In Kindschaftssachen können auch Teil- oder Zwischeneinigungen eine Einigungsgebühr auslösen.[4] Rz. 22 Nach der Rspr. ist insoweit allerdings in entsprechender Anwendung der §§ 41, 45 Abs. 1 FamGKG vom hälftigen Verfahrenswert auszugehen.[5] Dies wären hier 2.500,00 EUR. Rz. 23 Dieser vom Verfahrenswert abweichende Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33... mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 4.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.2.2025 – 2 UF 218/24

1. Kommt es zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind zu übermäßigen Kontakten unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einschließlich digitaler Dienste (etwa E-Mails, Videotelefonie, Messengerdienste, soziale Netzwerke) oder wird auf diesem Weg die Erziehung des Kindes durch den Obhutselternteil im Wege gezielter, manipulativer Einflussnahme auf das Kin... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Die Änderung

Rz. 109 Die Auffassung, die eine fiktive Terminsgebühr angenommen hat, ist nunmehr in der neuen Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG umgesetzt worden. Danach erhält der Anwalt eine fiktive Terminsgebühr auch in "einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung" oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten … ohne mündliche V... mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Zwischeneinigung

Rz. 115 Der BGH hat zwischenzeitlich die Streitfrage entschieden, ob in Kindschaftssachen auch eine Teil- oder Zwischeneinigung eine Einigungsgebühr auslöst und hat dies bejaht. Ein im Hauptsacheverfahren zur Regelung des Umgangs geschlossener und gerichtlich gebilligter Zwischenvergleich kann eine 1,0 Einigungsgebühr zur Entstehung bringen. BGH, Urt. v. 25.5.2023 – IX ZR 161... mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / a) Der neue Regelwert

Rz. 14 In den in § 45 Abs. 1 FamGKG genannten Kindschaftssachen mehr

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FF 06/2025, Entscheidung üb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist das Sorgerecht für das im September 2017 geborene betroffene Kind. [2] Die Kindesmutter, die türkische Staatsangehörige ist, und der Kindesvater, deutscher Staatsangehöriger mit türkischen Wurzeln, heirateten im September 2016. Die Ehe wurde im Dezember 2018 geschieden. Betreffend Sorgerecht und Umgang fanden mehrere V... mehr