Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 3. Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht bei Anhaltspunkten von Gewalt gegenüber dem Kind und/oder dem anderen Elternteil diesen nachzugehen hat und etwaige Gewalt umfassend und systematisch aufzuklären hat.[112] Ferner hat es eine diesbezügliche Risikoanalyse vorzunehmen. Liegt Gewalt vor, soll eine Beschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs in Betra...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 2 Anmerkung

Die Verknüpfung einer Elternvereinbarung zur Regelung und Durchsetzung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern mit einer Vereinbarung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs in der Weise, dass die Fälligkeit der vereinbarten Teilzahlungen auf den Ausgleichsbetrag aufschiebend bedingt ist durch das Stattfinden des Ferienumgangs der bei der Mutter in Peru lebenden Kinder beim aus...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Gesetzliche Regelung des Wechselmodells

Erstmals soll das Wechselmodell als Betreuungsform nach der Trennung ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.[95] Das Familiengericht soll die Befugnis erhalten, neben der Betreuung des Kindes im Residenzmodell auch eine Betreuung im Wechselmodell anzuordnen. Ein gesetzliches Leitbild zugunsten eines bestimmten Betreuungsmodells soll hiermit aber nicht verbunden sein. Das Fa...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / c) Umgangsvereinbarungen mit Dritten

Weiter möchte das Eckpunktepapier Eltern zukünftig ermöglichen, schriftliche Umgangsvereinbarungen mit Dritten abzuschließen, die aber nicht vollstreckbar sein sollen.[103] Solche Vereinbarungen sollen auch schon vor der Zeugung des Kindes geschlossen werden können, insbesondere also mit dem Samenspender.[104] Dies ist durchaus sinnvoll. Zwar können Eltern schon jetzt den Umg...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Vollstreckbare Umgangsvereinbarungen zwischen Eltern

Zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung sollen Eltern zukünftig Umgangsvereinbarungen schließen können, in denen sie sich der sofortigen Vollstreckung unterwerfen.[100] Der Anrufung des Familiengerichts soll es dann zur Schaffung eines Umgangstitels nicht mehr bedürfen. Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, sollen sich die Eltern aber vor Abschluss einer solchen Umgangs...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / d) Einvernehmliche Anordnung einer Umgangspflegschaft

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht eine Umgangspflegschaft zukünftig schon dann anordnen kann, wenn dies auf dem Einvernehmen beider Eltern beruht.[105] Diese geplante Regelung ist sehr zu begrüßen und entspricht den Bedürfnissen der Praxis. Derzeit kann das Familiengericht eine Umgangspflegschaft bekanntlich nur dann anordnen, wenn wenigstens ein ...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 4. Stärkung der Kinderrechte

Zur Stärkung der Kinderrechte soll zunächst der Begriff des Kindeswohl näher konkretisiert werden. Maßgeblich sollen hier die von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien sein.[120] Das Eckpunktepapier plant zudem noch weitere Regelungen: Kinder sollen zukünftig ein eigenes Recht gegenüber ihren Eltern auf Information über die eigene Abstammung erhalten.[121] Zudem steht Kinde...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Gemeinsames Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern

Nach wie vor steht die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes nur verheirateten Eltern zu (§§ 1626, 1626a BGB). Nicht verheiratete Eltern müssen entweder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, einander heiraten oder einen Antrag auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht hat diesem Antrag stattzugeben, wenn dies d...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.3 Sonderregelung für Umgangsberechtigte

Rz. 14 Die Neuregelung durch das KICK (BGBl. I S. 2729) ermöglicht für Umgangsberechtigte mit tatsächlichem oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die Beratung und Unterstützung deutscher Jugendämter in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl. Rz. 4a). Die Beratung und Unterstützung soll bei der Ausübung des Um...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.1 Abstrakt angemessene Wohnfläche

Rz. 62 Bei der Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße, die sich nach der Zahl leistungsberechtigter Personen mit in der Wohnung zu deckendem Unterkunftsbedarf richtet (BSG, Urteil v. 21.7.2021, B 14 AS 31/20 Rz. 30), ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße in Quadratmetern zugrunde zu legen (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 20.12...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.5 Konkrete Angemessenheit (§ 35 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 86 Während sich die abstrakt angemessenen Aufwendungen nach wohnungsmarktbezogenen (abstrakten) Umständen (Referenzmiete, Wohnraumgröße, Vergleichsraum und abstrakt angemessener Wohnstandard) bestimmen (s. o.), kommt es im Rahmen der konkreten Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft (und Heizung) auf personenbezogene (konkrete) Umstände im Einzelfall an (vgl. zur dogma...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2023 – 4 UF 108/23 1. Kann der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen, sei es etwa infolge langfristiger Inhaftierung oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege, sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts, ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 ...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / VIII. Deutsche und europäische Rechtsprechung

Ein Blick in die deutsche und auch europäische Rechtsprechung ergibt, dass es hier nicht viel anders aussieht: In den juristischen Datenbanken juris und beck-online ließen sich seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2022 40 höchstrichterliche familiengerichtliche Entscheidungen mit konkretem Bezug zum sog. "PAS" finden. Davon ergingen neun Entscheidungen vom Europäischen Geri...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / II. PAS (Parental Alienation Syndrome), Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom

Offensichtlich hat das "PAS-Konzept" auch im deutschsprachigen Raum eine hohe Faszination für Sachverständige und Jurist:innen. Dieses Konzept von Dr. Richard Gardner [5] (2001), welcher die Pseudodiagnose "PAS" (Parental Alienation Syndrome) aufgrund von Beobachtungen in seiner Praxis und der langjährigen Tätigkeit als Gerichtsgutachter in den USA in den 1980er Jahren entwick...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IX. Diskussion

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet Jeria hat am 9.12.2021 eine Mahnung an alle Mitgliedsstaaten ausgegeben und im Zusammenhang mit dem "PAS", dem glaubhafte wissenschaftliche Unterstützung fehlt, deutlich auf tief verwurzelte patriarchale Einstellungen im Rechtssystem und Rückschläge in Bezug auf die Geschlechtergleichheit verwiesen. "Guided by pseu...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.11 Prozessuales und Verfahrensrecht

Rz. 35 Richtiger Klagegegner soll nach Auffassung des BSG die Behörde sein (Urteil v. 17.6.2008, B 8/9b AY 1/07 R), also z. B. der Bürgermeister, Landrat etc. Dies soll nach dem BSG auch in solchen Bundesländern gelten, deren Ausführungsgesetze zum SGG nur die Regelung enthalten, dass Behörden beteiligtenfähig sind (z. B. Nordrhein-Westfalen, § 3 AG-SGG Nordrhein-Westfalen)....mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.4 Sicherung des Lebensunterhalts

Rz. 7 Sonstige Leistungen können gemäß Abs. 1 Satz 1 Fallgruppe 1 gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 zu sehen. Anzuknüpfen ist damit an ein gegenüber den Leistungen nach dem SGB XII deutlich abgesenktes Leistungsniveau. Ob nach der Entscheidung des BVerfG v. 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.6 Besondere Bedürfnisse von Kindern

Rz. 21 Die Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern nach Abs. 1 Satz 1 Fallgruppe 3 sind abzugrenzen von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Vorschriften des SGB VIII. Im SGB VIII sind zahlreiche Leistungen normiert, die auch den Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG zustehen. Dazu gehören die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, di...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23 1. Die fachgerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf den Vater unterliegt der verfassungsgerichtlichen Prüfung im Hinblick darauf, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite des Elternrechts der Mutter nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG beruht. Da...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / II. Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts

Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts enthält Vorschläge zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Adoptionsrechts. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien soll es einfacher werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen. Eltern sollen einfacher Vereinbarungen über Sorge und Umgang schließen können und Dritte...mehr

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zfs 02/2024, Absehen von bu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 3 OWiG statthafte und im Übrigen zulässige sowie konkludent auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft erweist sich als begründet. 1. Die Rechtsbeschwerde der StA ist wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, denn nach dem insoweit maßgeblichen Sinn ihrer Rechtsbeschwerdebegründung ha...mehr

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FF 02/2024, Kontaktaufnahme... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beteiligte zu 3. wendet sich mit seiner Beschwerde gegen ein nach § 1666 BGB erlassenes Kontaktverbot im Verhältnis zu seinem derzeit sechsjährigen Sohn. [2] Das betroffene Kind ist aus der seit August 2022 geschiedenen Ehe des Beteiligten zu 3. (im Folgenden Vater) und der Beteiligten zu 4. (im Folgenden Mutter) hervorgegangen. Mit Beschluss v. 16.5.2022 hat das A...mehr

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FF 02/2024, Vaterschaftsane... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin begehrt die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenregister. [2] Für die im Jahr 1963 geborene Antragstellerin ist im Geburtenregister kein Vater eingetragen. Ihre Mutter verstarb im Jahr 2004. Mit notarieller Urkunde vom 8.10.2021 erkannte der im Jahr 2022 verstorbene Dr. H. die Vaterschaft an. Mit notarieller Urkunde vom 12.11.2021 e...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Becker, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II – aktueller Stand der Rechtsprechung des BSG,...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2023 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. des 12. SGB II-ÄndG v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die Er...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / C. Umgangsrecht

Rz. 4 Seit dem 1.4.2004 haben alle Bezugspersonen eines Kindes ein Umgangsrecht, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für unverheiratete Lebenspartner des leiblichen Kindes. Das Gesetz fordert allerdings hierfür das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung".[5] Beim Tod des leiblichen Elternteils besteht nach § 16...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 4 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2023 – 4 UF 19/23 1. Informiert das Jugendamt nach seinem Ermessen das Familiengericht über unterlassene Vorsorgeuntersuchungen (§ 8 a SGBVIII), ist dieses zu einer eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2013 – 1 ZF 105/13, ZKJ 2014, 31). 2. Die Versäumung der...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / A. Gestaltungsprobleme und Gestaltungsziele

Rz. 1 Die meisten Geschiedenen werden zu "Wiederholungstätern" und heiraten erneut. Auch eine große Anzahl von Witwern und Witwen gehen nochmals den Bund fürs Leben ein. In aller Regel werden von einem Ehegatten oder gar von beiden Ehegatten Kinder aus früheren Beziehungen in die Ehe mitgebracht. Es entstehen sog. Stiefkinderverhältnisse. Werden dann noch gemeinsame Kinder g...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.5 Härtefallregelung

Das BVerfG[1] hat am 9.2.2010 entschieden, dass atypische (besondere) Bedarfe unter bestimmten Voraussetzungen nicht vom Regelbedarf umfasst sind. Mit der Einfügung des § 21 Abs. 6 SGB II hat der Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt. Ein besonderer Bedarf, der unabweisbar, laufend und nicht nur einmalig ist, wird in begründeten Einzelfällen zusätzlich anerkannt. Dabei handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.2 Nach Ablauf der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt und in die Leistungshöhe einbezogen, soweit sie angemessen sind. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für die Gewährung des Bürgergeldes zuständig, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird. Zunächs...mehr