Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.3 Nach Ablauf der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt und in die Leistungshöhe einbezogen, soweit sie angemessen sind. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für die Gewährung des Grundsicherungsgeldes zuständig, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefahrguttransport / Zusammenfassung

Begriff Unter Gefahrguttransport versteht man die Beförderung gefährlicher Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier, Natur und Umwelt werden können. Die Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferu...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / Einführung

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: W...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 BGH, Beschl. v. 15.4.2026 – XII ZB 415/25

a) Miteinander verheiratete Eltern sind kraft Gesetzes ausdrücklich von der Vertretung des Kindes in einem Unterhaltsrechtsstreit gegen den jeweils anderen Elternteil ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil gegen seinen Ehegatten Kindesunterhalt als Verfahrensstandschafter (§ 1629 Abs. 3 BGB) für ein im paritätischen Wechselmodell betreutes Kind geltend mache...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / Einführung

Ziel dieses Beitrags[1] ist es, Fachanwälten[2] für Familienrecht einen praktischen Leitfaden zum richtigen anwaltlichen Umgang mit Sachverständigengutachten in Kindschaftsverfahren an die Hand zu geben. Dabei geht es nicht nur um die Anforderungen an die anwaltliche Qualitätsüberprüfung des Inhalts eines im Verfahren eingeholten Gutachtens zum Sorgerecht oder Umgangsrecht n...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / 1. Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Gesetzentwurf enthält erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Schon nach geltendem Recht sind Familiengerichte verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Es fehlt derzeit jedoch an ausdrücklichen Regeln betreffend häusliche Gewalt. Hier sollen die neuen Regelungen Abhilfe schaffen....mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 1. Schritt: Frühe erste Verhandlung

a) Grundsätzlich ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus Sicht des Familiengerichts "ultima ratio", d.h. nur dann geboten, wenn andere Erkenntnisquellen (Anwaltsschriftsätze, Anhörung der Eltern und Kinder, Berichte oder fachliche Stellungnahmen von Jugendamt, freien Trägern und Verfahrensbeistand) für eine fachlich begründete Entscheidung nicht ausreichen. Au...mehr

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FF 06/2026, Herbsttagung de... / 2 Einführung

Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fand vom 27. bis 29.11.2025 in Berlin statt. Auch in diesem Jahr diente die Veranstaltung wieder als zentraler Treffpunkt für Familienrechtsanwältinnen und -anwälte aus ganz Deutschland. Den Auftakt bildete das "Meet & Greet für Youngsters" am Donnerstagnachmittag, das insbesondere jüngere...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 77 Familie, Kinder, Umgangsrecht [Rdn 858]

Rdn 859 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 860 1. Hinsichtlich des Umgangsrechtes ist vor allem danach zu unterscheiden, in welchem Verhältnis derjenige, für den ein Umgangsrecht beansprucht wird, zum Kind steht. Rdn 861 2. Insoweit gilt folgender Überblick:mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 30 Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Allgemeines [Rdn 339]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 65 Familie, Allgemeines [Rdn 732]

Rdn 733 Literaturhinweise: Braeuer/Todorow, Der Zugewinnausgleich, 3. Aufl. 2024 Büte/Volker, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 6. Aufl. 2022, Cirullis/Cirullis, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. 2024 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 12. Aufl. 2021 Götz/Giers, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. 2024 ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Grundsicherungsgeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslo...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Binschus, Zum Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes zur Sicherung des Umgangsrechts, ZfF 2014, 129. ders., Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/21797. ders., Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozial...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Grundsicherungsgeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leist...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Berlit, Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 17. ders., Annähe...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.3 Erreichbarkeit im näheren Bereich

Rz. 22 Abs. 1 enthält neben dem Grundsatz der Notwendigkeit von Erreichbarkeit für den Leistungsbezug die beiden Elemente Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters und Kenntnisnahmemöglichkeit von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters an jedem Werktag. Rz. 23 Der nähere Bereich wird nicht direkt räumlich definiert, z. B. in Jobcenterbezirken oder Umkreiskilometern...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 in Kraft getreten. Als § 24 ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 durch Neufass...mehr

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FF 05/2026, Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt

Pressemitteilung Nr. 285 Heute im Bundestag vom 13.4.2026 Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten s...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / f) Kindschaftsfolgesachen, § 137 Abs. 3 FamFG

Schließlich kann auch noch eine Verzögerung durch Kindschaftssachen praktiziert werden. § 137 Abs. 3 FamFG erwähnt dazu die Verfahren der elterlichen Sorge, den Umgang bzw. die Herausgabe eines gemeinsamen Kindes, das Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten und zu diesen Angelegenheiten die Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB. Bedeutsam ist, dass die ...mehr

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FF 05/2026, Keine Beschwerd... / Leitsatz

1. Einem Elternteil fehlt die gemäß § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abgelehnt worden ist. 2. Eltern sind durch die Versagung kinderschutzrechtlicher Maßnahmen nicht in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unm...mehr

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FF 05/2026, Keine Beschwerd... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Frage, ob der Kindesvater gegen eine die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls ablehnende Entscheidung aus eigenem Recht beschwerdeberechtigt ist. [2] Das im April 2014 geborene Kind lebt seit der Trennung seiner Eltern im Sommer 2015 im Haushalt der Kindesmutter. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.4 Leistungen an Minderjährige

Rz. 13 Der zum 1.1.2011 eingefügte Satz 3 bestimmt, dass für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, der jeweilige Träger an dem Ort zuständig ist, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Satz 3 setzt nach der Gesetzesbegr...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.2 Vertretung bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 2

Rz. 15 Der zum 1.4.2011 eingefügte Abs. 2 bestimmt, dass die umgangsberechtigte Person für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts die Befugnis hat, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und entgegenzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind dem Haushalt des Antragstellers angehört. Minderjährige Kinder bilden für die Zeit des Aufenthalts bei...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB II eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift mit dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.4.2011 geändert worden. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität u...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5 Sorge- und Umgangsrecht

5.1 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 5.1.2026 – 2 UF 13/25 1. Der Streit über die Frage, ob Kinder getrennt lebender Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell betreut werden, ist im Rahmen eines antragsgebundenen sorgerechtlichen Verfahrens nach § 1671 BGB zu entscheiden. 2. Die Anordnung einer paritätischen Betreuung in einem solchen Sorgerechtsverfahren kann unter Beachtung...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 2. Die Reichweite einer Umgangsregelung

Die eigentliche Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung vollzieht der BGH an anderer Stelle. a) Das Umgangsrecht war historisch betrachtet zunächst ein Rechtsinstitut, das nur neben der elterlichen Sorge bestand. Es war das Recht des geschiedenen bzw. (erst sehr viel später auch) des nicht sorgeberechtigen Elternteils und wurde begrifflich zunächst als "Verkehrsrecht" im BGB ...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / IV. Einordnung und Bewertung der Entscheidung

Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung, die er mit seiner Entscheidung zum paritätischen Wechselmodell im Kindschaftsrecht im Jahr 2017 begonnen hat, konsequent fort. Seit dem Jahr 2020, in welchem der BGH erstmals davon abrückte, dass eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht notwendig eine Entscheidung für ein Residenzmodell beinhalte, hatten sich verme...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / III. Wesentliche Aspekte der Entscheidung

Die Entscheidung betrifft erneut das Verhältnis zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht, in concreto des Teilbereichs des Sorgerechts in Form des Aufenthaltsbestimmungsrechts, mit welchem der BGH sich in den letzten Jahren mehrfach beschäftigt hat. 1. Unterschiedliche Verfahrensgegenstände Der BGH setzt in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fort, nach der es sich ...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.2 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 3.2.2026 – 6 UF 277/25

1. Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb des familiengerichtlich geregelten Kindesumgangs mit einem Elternteil ist § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB und nicht § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB. 2. Es genügt daher, dass das Verbot, Kontakt zu dem Kind außerhalb der gerichtlich geregelten Umgangszeiten aufzunehmen, dem Kindeswohl dienlich ist.mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.3.2026 – 20 WF 153/25

1. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Zuwendungspflegschaft gemäß § 1811 Abs. 1 BGB (hier: letztwillige Verfügung des Kindesvaters, mit der er ausschließen wollte, dass die Mütter seiner Abkömmlinge Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhalten). 2. Zur – hier berechtigten – Ablehnung der Entlassung des Jugendamts aus dem ihm gemäß §§ 1813 Abs. 1 BGB, §§ 1778 ff. B...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 1. Unterschiedliche Verfahrensgegenstände

Der BGH setzt in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fort, nach der es sich beim Sorge- und Umgangsrecht um strikt zu trennende, unterschiedliche Verfahrensgegenstände handelt.[4] Diese Thematik beschäftige den BGH in den letzten Jahren immer wieder im Zusammenhang mit dem paritätischen Wechselmodell. Dort war die Abgrenzungsfrage entscheidend, da lange streit...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.1 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 5.1.2026 – 2 UF 13/25

1. Der Streit über die Frage, ob Kinder getrennt lebender Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell betreut werden, ist im Rahmen eines antragsgebundenen sorgerechtlichen Verfahrens nach § 1671 BGB zu entscheiden. 2. Die Anordnung einer paritätischen Betreuung in einem solchen Sorgerechtsverfahren kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Beibehaltung ...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.3 OLG Rostock, Beschl. v. 21.10.2025 – 10 UF 84/25

1. Hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung einer Kindesmutter gegen ein einstweiliges Näherungsverbot gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BGB, das gegenüber ihrem Ehemann ausgesprochen worden ist, bestehen Bedenken aufgrund des Erfordernisses einer unmittelbaren Rechtsbeeinträchtigung. 2. Jedenfalls ist die Beschwerde aber nicht statthaft, weil die betreffenden Maßnahmen keine En...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / D. § 1671 BGB

Das "parental alienation syndrome" spielte nicht nur bei Entscheidungen nach §§ 1666, 1666a BGB eine Rolle, sondern auch bei einer Nichtannahme des BVerfG vom 27.8.2025 betreffend eine einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Bewirkung eines Obhutswechsels des Kindes.[18] Hintergrund der Verfassungsbeschwerde der Mutter war die einstweilige Übertragung d...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / E. § 1684 BGB

Das Jahr 2025 war geprägt durch zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen des BVerfG zum Umgangsrecht. Die erste stammt aus dem Januar 2025[34] und führt auf verfassungsrechtlicher Ebene die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2024[35] fort. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war ein erstinstanzlich angeordneter Umgangsausschluss mit Kontakt- und Näherungsverbot. Auf die B...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 2. Abänderungsanträge

Die Abänderung eines gerichtlichen Titels zum Umgangsrecht richtet sich nach § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB. Es bedarf also neuer Sachverhaltsumstände nach Erlass der Entscheidung (Schutz der formellen Rechtskraft), die so gewichtig sind, dass sie sog. triftige nachhaltig das Kindeswohl berührende Gründe darstellen, denn die Abänderung dient nicht der Fehlerkorrektur der Ausgangse...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / G. § 1696 BGB

Zum Abschluss sollen noch drei Entscheidungen zu § 1696 BGB genannt werden. Das OLG Schleswig machte darauf aufmerksam, dass die Einleitung eines Verfahrens zur Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung über den Umgang – auch in Form eines gerichtlich gebilligten Vergleichs – grundsätzlich von Amts wegen erfolge und etwaige "Anträge" daher in rechtlicher Sicht lediglich An...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.3 Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 Abs. 1 BGB)

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor einer Trennung der Eltern intensive Kontakte zu Großeltern, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB)

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologischen Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003, 1 BvR 1493/96; OLG Saarbrücken, KindPrax 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.2 Umgangsrecht des Kindes (§ 1684 BGB)

Rz. 126 Dem Kind steht nach § 1684 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Dieses Recht dient dem Bedürfnis des Kindes, Beziehungen zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten zu können (BT-Drs. 13/8511 S. 74). Auf dieser Grundlage hat das Kind selbst dann einen familiengerichtlich zu regelnden Anspruch auf Umgang mit einem Elternteil, der sich weige...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6 Beratung/Unterstützung zum Umgangsrecht (Abs. 3)

Rz. 103 "Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein befriedigender Umgang mit Elternentfremdung und Kontaktabbruch noch nicht gefunden ist. Die mit diesen Konfliktsituationen befassten Institutionen und Professionellen sind noch auf einer sich erst koordinierenden Suche nach Strategien und möglichen Formen von Kooperation. Die Vielzahl der ungelösten Probleme macht deu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

1 Allgemeines 1.1 Übersicht Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch Art 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Mit Wirkung zum 19.5.2013 wurde die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterli...mehr