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FF 04/2026, Aktuelle Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht ... / D. § 1671 BGB

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Das "parental alienation syndrome" spielte nicht nur bei Entscheidungen nach §§ 1666, 1666a BGB eine Rolle, sondern auch bei einer Nichtannahme des BVerfG vom 27.8.2025 betreffend eine einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Bewirkung eines Obhutswechsels des Kindes.[18] Hintergrund der Verfassungsbeschwerde der Mutter war die einstweilige Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater und damit ein Obhutswechsel des Kindes, nachdem die Sachverständige im Hauptsacheverfahren festgestellt hat, die Mutter beeinflusse das Kind und "entfremde" es dem Vater. Die Kammer sah sich zu einer Begründung seiner Nichtannahme veranlasst, weil die Sachverständige aufgrund des "entfremdenden" Verhaltens der Mutter perspektivisch eine Kindeswohlgefährdung sah: Es sei zumindest "methodisch erläuterungsbedürftig", wenn die Sachverständige unter teilweiser Bezugnahme auf wissenschaftlich möglicher Weise nicht tragfähige Übersichtsarbeiten zum PAS aus einer der Mutter zugeschriebenen Beeinflussung des Kindes ohne Hinzutreten weiterer Umstände auf eine nicht näher definierte Kindeswohlgefährdung schließe, die "generell" in solchen Fällen zu erwarten sei. Auch wenn sich die die Kammer in dieser Entscheidung vorsichtiger äußert als in der Stattgabe aus dem Jahr 2023[19] wird deutlich, dass in der Praxis äußerte Zurückhaltung geboten ist, wenn es um die Fremd- oder Umplatzierung eines Kindes wegen eines "entfremdenden" Verhaltens des Obhutselternteils geht.[20]

Zwei das Verhältnis von elterlicher Sorge von Umgang betreffende Entscheidungen im Jahr 2025 kamen vom BGH.[21] In dem der ersten Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt stritten sich die Eltern um das alleinige Sorgerecht betreffend das Kind, welches von der Mutter von Donnerstag bis Montag betreut wurde und di...

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